Fach: Wirtschaft&Recht Thema: AnfechtungvonVerträgen–AufeinenBlick Grundsatz Verträgemüssengrundsätzlicherfülltwerden.AnsonstendrohenSchadenersatzforderungen. DreiAusnahmen • Aufhebungsvertrag: • Kündigung: • Rücktritt: • Anfechtung GemässOR115kanneinVertragaufgelöstwerden,wennbeide Vertragspartnerdieswollen. AufunbestimmteZeitabgeschlosseneVerträgewiederMiet- undderArbeitsvertagsindvonGesetzeswegeneinseitigkündbar. FürgewisseVerträgewiez.B.das„Haustürgeschäft“räumtdas GesetzeinRücktrittsrechtein.(OR40a–g). Übervorteilung,Irrtum,AbsichtlicheTäuschung,Furchterre- gungàIndiesenFällenkanndieschlechterpositionierteVertragsparteidenVertraganfechten. Übervorteilung-OR21 Anfechtungsgründe AbsichtlicheTäuschung-OR28 Furchterregung-OR29&30 Irrtum-OR23&24 Tatbestandsmerkmale • GrobesMissverhältniszwischenLeistung undGegenleistung • AusnützungderNotlageoderUnerfahrenheitoderLeichtsinnderunterlegenenPartei WesentlicherIrrtum(OR 24I)bezüglich: Ziff.1: Vertragsart Ziff.2: demVertragsgegenstand Ziff.2: Vertragspartner Ziff.3: Leistungsumfang Ziff.4: NachTreuund Glaubendarfvon einemgewissen Sachverhaltausgegangenwerden. ACHTUNG! ReinerMotivirrtumist keinAnfechtungsgrund AbsichtlicheTäuschung übereinenSachverhalt oderdieabsichtlicheUnterschlagungeinesSachverhaltes,umjemand anderenzumVertragsabschlusszuverleiten. Jemandwirdzueinem Vertraggenötigtund zwardurchDrohungan LeibundLebenoderbezüglichEhreoderVermögen. Fristen Anfechtbarinnerhalb einesJahresseitVertragsabschluss Anfechtbarinnerhalb einesJahres(OR31I) seitEntdeckendesIrrtums.(OR31II) Anfechtbarinnerhalb einesJahres(OR31I) seitEntdeckendesIrrtums.(OR31II) Anfechtbarinnerhalb einesJahres(OR31I) seitderBeseitigungder Drohung.(OR31II) ACHTUNG!WirdderVertragnichtinnerhalbderFristangefochten,sogilteralsgenehmigt. ©byDr.MartinFröhlich 2
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