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01.07.2016
Zahlung aus dem Garantiefonds
Im zweiten Quartal 2016 hat der Freistaat Sachsen eine Zahlung aus dem
Garantiefonds in Höhe von rd. 33,8 Millionen Euro geleistet. Darüber
wurde der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages vom
Finanzministerium informiert. Seit Übernahme der Höchstbetragsgarantie
belaufen sich die Zahlungen damit auf insgesamt 1,45 Milliarden Euro.
Für die Absicherung der Folgekosten der Landesbank Sachsen AG wurde
durch den Garantiefonds Vorsorge getroffen. Deshalb wird der sächsische
Haushalt zukünftig nicht belastet. Der Bestand des Garantiefonds beläuft
sich zum 30. Juni 2016 auf rund 1,11 Milliarden Euro. Mit den Zuführungen
nach dem Garantiefondsgesetz ist das noch verbleibende Risiko aus der
Höchstbetragsgarantie von rund 1,30 Milliarden Euro daher vollständig
abgedeckt.
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der Finanzen
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Zu erreichen mit den
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Haltestelle Carolaplatz.
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