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25.11.2016
Finanzminister Unland begrüßt Beteiligung des Bunds an
Integrationskosten
Zum heute im Bundesrat beschlossenen „Gesetz zur Beteiligung des Bundes
an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und
Kommunen sowie zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften“ äußert
sich der Sächsische Staatsminister Prof. Dr. Georg Unland wie folgt:
„Die substantielle Beteiligung des Bundes an den finanziellen Lasten der
Länder und Kommunen ist zu begrüßen.
Das Gesetz schafft Planungssicherheit und ist ein wesentlicher Baustein für
die Bewältigung der in den Ländern und ihren Kommunen anstehenden
Aufgaben. Die Flüchtlingskrise war und bleibt eine große gesamtstaatliche
Herausforderung, die den Ländern und den Kommunen auf unabsehbare
Zeit große Kraftanstrengungen abverlangt. Deshalb wird zu gegebener
Zeit über eine Beteiligung des Bundes an den Flüchtlings- sowie den
Integrationskosten über das Jahr 2018 hinaus zu verhandeln sein.
Zugleich dient das Gesetz der Umsetzung der Zusage des Bundes, die
Kommunen um 5 Milliarden Euro jährlich bei der Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinde¬rung zu entlasten, die eine besondere
Ausgabendynamik aufweist und in Kürze durch das Bundesteilhabegesetz
reformiert werden soll. Auch diese Regelung ist ausdrücklich zu begrüßen.
Die Entlastung kann sich allerdings nur dann in voller Höhe entfalten,
wenn die Reform der Eingliederungshilfe keine Mehrkosten hervorruft, die
die 5 Milliarden Euro ganz oder teilweise aufzehren. Deshalb gilt es, das
Bundesteilhabegesetz kostenneutral zu gestalten.“
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