Weitere Vereinbarungen - Behindertenkonferenz Kanton

Behindertenkonferenz Kanton Schaffhausen
Weitere Vereinbarungen zu den Kurzfilmtagen 2017
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Die Behindertenkonferenz Kanton Schaffhausen ist ein gemeinnütziger Verein und verfolgt
ausschliesslich kulturelle Zwecke.
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Die/der Unterzeichnende versichert, dass sie/er im Besitz der erforderlichen Rechte für eine
Verwendung des Filmes im beschriebenen Rahmen ist. Er bestätigt somit, dass alle Rechte an
den Aufnahmen des eingereichten Kurzfilmes, insbesondere die Bild- , Ton- und Musikrechte,
bei ihm liegen und keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Ausserdem erklärt der Wettbewerbsteilnehmer alle für eine Veröffentlichung erforderlichen
Verwertungs- und Vorführrechte des Filmes zu besitzen und somit keine Urheberrechte zu
verletzen.
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Der/die Unterzeichnende verpflichtet sich, die Behindertenkonferenz Kanton Schaffhausen
von Forderungen dritter, die aus einer ungeklärten Rechtslage resultieren, freizuhalten.
Weitere Informationen zum Urheberrecht gibt es unter
http://www.youtube.com/t/howto_copyright
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Die/der Unterzeichnende versichert, dass sie/er berechtigt ist, den betreffenden Film an die
BKSH zu verleihen.
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Eingereichte Kurzfilme, die beleidigend oder verletzend gegenüber Dritten sind, werden vom
Wettbewerb ausgeschlossen. Die BKSH behält sich darüber hinaus vor, Beiträge ohne
Angabe von Gründen vom Wettbewerb auszuschliessen. Es besteht kein Anspruch auf
Teilnahme bzw. Veröffentlichung.
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Der Teilnehmer bestätigt, dass alle im Film auftretenden Personen einer Veröffentlichung
zustimmen. Bei Minderjährigen bedarf es dem Einverständnis des Erziehungsberechtigten (
Einzelperson ), bzw. der Lehrperson, des Projektleiters, etc.
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Der Wettbewerbsteilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Beitrag nach Auswahl auf
einer mit der BKSH verlinkten youtube-Seite der Öffentlichkeit zur Verfügung steht und die
BKSH im Rahmen der Kurzfilmtage diesen nutzen darf.
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Der Wettbewerbsteilnehmer stimmt einer Veröffentlichung seines Namens zu.
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Die BKSH verpflichtet sich, im Hinblick auf die persönlichen Daten aller Teilnehmer die
datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Erhobene Daten werden
nur zur Durchführung des Wettbewerbs genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Ausgenommen hiervon ist lediglich eine Information an Medienvertreter über die Gewinner
des Wettbewerbes.
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Die/der Unterzeichnende erklärt mit der Abgabe der Anmeldung, dass er das Reglement des
Wettbewerbs voll anerkennt.
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Die Jury der Filmtage 2017 entscheidet über alle Zweifelsfragen und Spezialfälle, die von den
Bestimmungen dieses Reglements nicht erfasst werden.
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Zugelassen werden pro Teilnehmer max. 2 Filme der gleichen Kategorie
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Alle Filmschaffenden können jeweils nur in einer Kategorie teilnehmen
Behindertenkonferenz Kanton Schaffhausen – www.bksh.ch