Kurzfilmtage 2017 Thema „Hören“

Behindertenkonferenz Kanton Schaffhausen
Kurzfilmtage 2017
Thema „Hören“
Ausschreibung zum Kurzfilmwettbewerb 2017
Die Behindertenkonferenz Schaffhausen, das Sprachrohr für die Anliegen von Menschen mit
Behinderung im Raum Schaffhausen, lädt auch in diesem Jahr erneut zum
Kurzfilmwettbewerb ein.
Das „Hören“ begleitet uns Menschen unser ganzes Leben hindurch, es prägt und beeinflusst
all unsere Lebensbereiche und ist wichtiger Bestandteil unseres sozialen Lebens. Aus diesem
Grund möchten wir unseren Wettbewerb im Jahr 2017 dem Thema „Hören“ widmen, das
für die meisten Menschen ein derart grundlegender Bestandteil ist, dass sie es als
selbstverständlich erachten.
Die eingereichten Kurzfilme, mit Untertiteln für Hörbehinderte, beachten
folgende Formalitäten:
– Sie werden von jungen Menschen und Erwachsenen, einzeln, in Gruppen oder im
Klassenverband, ab 13 Jahren ( Sekundarstufe ) eingereicht, welche der Region
Schaffhausen zugehören
– Ihre Dauer liegt zwischen 30 Sekunden und 7 Minuten
– werden auf einem USB-Stick oder einer CD im MP4-Format unter folgender Adresse
eingereicht:
Behindertenkonferenz Kanton Schaffhausen
Kaspar Iff, Truebegütlistrasse 35, 8212 Neuhausen
Einsendeschluss ist der 8. November 2016
– Sie reflektieren die Thematik „Hören“ anhand eigener Vorstellung und Phantasie
– Die Kreativen sind sich ihrer Verantwortung als Menschen in sozialen Strukturen
bewusst und sehen in der Einladung zum Kurzfilmwettbewerb die Möglichkeit, dieser
Verantwortung durch gleichwohl empathisches, offenes als auch reflektiertes Verhalten
gerecht zu werden. Die Jury, bestehend aus Kunst- und Kulturschaffenden sowie journalistisch Tätigen aus dem Raum Schaffhausen. Sie behält sich somit vor, Beiträge, welche
sie als polemisch, ausgrenzend oder diskriminierend erachtet, vom Wettbewerb auszuschliessen.
Behindertenkonferenz Kanton Schaffhausen
Aus allen Einsendungen trifft die Jury eine Vorauswahl. Von dieser prämiert an den Kurzfilmtagen die Jury je einen Film der verschiedenen Alterskategorien, sowie das Publikum einen
gesamthaften Siegerfilm für den Publikumspreis. Jeder prämierte Film wird mit einem Preis
von Fr. 500,- belohnt.
Die Alterskategorien :
– Kategorie 1
Sekundarstufe
– Kategorie 2
Kantonsschule, Gymnasium, Berufsschule
– Kategorie 3
20 jährig – open
In der Hoffnung, durch diese Veranstaltung in den Köpfen der Filmschaffenden das
Bewusstsein und die Bedeutung des „Hörens“ als Sinneswahrnehmung aus dem Raum des
Selbstverständlichen zu rücken, hoffen wir auf viele Anmeldungen bis zum 31. August
2016. Das Anmeldeformular kann auf der Homepage www.bksh.ch als pdf ausgedruckt und
an folgende Adresse gesandt werden:
Behindertenkonferenz Kanton Schaffhausen
Kaspar Iff
Trubegüetlistrasse 15
8212 Neuhausen.