Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen
von 11.7.2016 bis 5.9.2016
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt mittels Gewinnkarte, welche seitens Casinos Austria an im
Vorfeld definierte Adressen postalisch zugesandt wird, sowie mittels Teilnahme am Facebook
Gewinnspiel.
So einfach funktioniert´s: Gewinnkarte an der Casino Rezeption einscannen lassen und mit etwas
Glück den Hauptpreis von 1x EUR 10.000,- sowie viele weitere Preise gewinnen.
Die Gewinnzuordnung erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Die Gewinnkarte bzw. der Online Voucher
kann bis 5.9.2016 in allen 12 Casinos von Casinos Austria eingelöst werden. Bei der Teilnahme am
Facebook Gewinnspiel erhält der Gewinnspielteilnehmer einen Voucher, welcher in allen 12 Casinos
von Casinos Austria gegen eine teilnahmeberechtigte Gewinnkarte getauscht werden kann.
Einmalig einlösbar und nicht übertragbar. Keine Gewinnausgabe bzw. Rückforderbarkeit bei
(versuchter) missbräuchlicher Verwendung.
Es sind alle Fans der Facebookseite (page) von Casinos Austria berechtigt sowie Empfänger der
postalisch zugesandten Gewinnkarte, bei diesem Gewinnspiel teilzunehmen. Teilnahmeberechtigt
an allen Promotions von Casinos Austria (das sind Verlosungen, Gewinnspiele, Wettbewerbe,
Preisausschreiben oder ähnliche Angebote) ist nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Teilnahme an Promotions ist kostenlos und nicht an den Kauf von Begrüßungsjetons gebunden
bzw. unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
Die Gewinner werden von Casinos Austria über ihre Gewinne an der Casino Rezeption informiert.
Zudem können die Gewinner auf der Homepage von Casinos Austria veröffentlicht werden. Der
Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass sein Name im Fall des Gewinns auf den Webseiten von
Casinos Austria veröffentlicht wird. Die Gewinner sind damit einverstanden, dass Foto- oder
Filmaufnahmen der Gewinnübergabe für Marketing- und Kommunikationszwecke ohne Vergütung
verwendet werden dürfen.
Die Gewinne sind nicht übertragbar und können auch nicht umgetauscht werden. Im Falle von
Sachpreisen ist eine Barablöse ausgeschlossen. Allenfalls im Zusammenhang mit dem Gewinn eines
Preises verbundene Steuern, Gebühren und Abgaben trägt der Gewinner.
Ausgenommen vom Hauptpreis, keine Barablöse möglich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, ein einklagbarer Anspruch auf Auszahlung / Übermittlung der
Gewinne wird durch die Teilnahme nicht begründet. Mitarbeiter von Casinos Austria und von
Partnern, die im Rahmen des Gewinnspiels Preise zur Verfügung stellen, sowie deren Angehörige,
sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Eintritt ins Casino im Rahmen der Besuchs- und Spielordnung, Volljährigkeit und amtlich gültiger
Lichtbildausweis erforderlich.