Teilnahmebedingungen Bregenz Jeep Renegade

Abenteuer
pur
BY CASINO BREGENZ
Teilnahmebedingungen
Gewinnen Sie einen Jeep Renegade!
Aktionszeitraum: 15.01. – 20.03.2016
Das Package um nur 27 Euro beinhaltet Begrüßungsjetons im Wert von 30 Euro und eine Gewinnkarte
mit der Chance auf den Hauptpreis.
Gewinnspiel:
Der Gast erhält bei jedem Besuch im Aktionszeitraum vom 15. Jänner bis zum 20. März 2016 ein Gewinnticket an der Rezeption ausgehändigt. Um an der Verlosung teilzunehmen, muss der Gast seine
Gewinnkarte vollständig ausfüllen und am 20. März in die dafür vorgesehene Gewinnbox einwerfen.
Aus allen eingeworfenen und vollständig ausgefüllten Gewinnkarten wird der/die GewinnerIn ermittelt.
Zwecks Gewinnübergabe müssen alle Gäste, die am Gewinnspiel teilnehmen, bei der Verlosung am
20. März 2016 im Casino Bregenz persönlich anwesend sein.
Die Verlosung des Hauptpreises, einem JEEP Renegade, erfolgt am 20. März um 22.00 Uhr.
Verlosungsmodus:
Um ca. 22.00 Uhr werden im Arik Brauer Saal nacheinander 10 Tickets aus allen eingeworfenen Gewinnkarten gezogen. Die gezogenen Finalisten ziehen ein Kuvert mit ihrer Glücksnummer und stellen
sich auf dem Riesen-Roulette-Teppich auf die gezogene Zahl. Dann wird eine Kugel gegeben. Die erste
gegebene Kugel entscheidet über den 10. Platz, die zweite über den 9. Platz, die dritte über den 8.
Platz usw. Der Finalist, der als Letzter noch auf dem Teppich steht, gewinnt den JEEP Renegade.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Gast die im Casino ausgehängten Teilnahmebedingungen. Die Entscheidung der Direktion ist endgültig.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auch ohne Kauf eines Casino-Packages möglich. Teilnahmebedingt
sind alle volljährigen BesucherInnen des Casinos im Rahmen der Besuchs- und Spielordnung. Identitäsnachweis und Volljährigkeit erforderlich.
Nicht teilnahmeberechtigt sind MitarbeiterInnen von Casinos Austria sowie an dem Gewinnspiel beteiligte Partner-Unternehmen, sowie deren Angehörige.
Der Gewinn ist nicht in bar ablösbar sowie als Neufahrzeug verwertbar, kann jedoch an Dritte weitergegeben werden. Veräußerung an Wiederverkäufer ist untersagt. Der Gewinner erklärt sich damit
einverstanden, namentlich und mit Foto veröffentlicht zu werden.
Etwaige auf den Gewinn des Fahrzeuges bzw. sämtliche bei einer Ausfuhr aus Österreich anfallende
Steuern, Gebühren und Abgaben trägt der Gewinner. Auch die Kosten für die behördliche Anmeldung,
die Inbetriebnahme sowie etwaige anfallende Kosten trägt der Gewinner selbst.