„Dinner & Casino“ Gewinnspiel

„Dinner & Casino“ Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen
E-Mail Adresse einschicken und einen
Dinner & Casino Abend für 2 Personen gewinnen!
Durch Bekanntgabe Ihrer E-Mail Adresse im Rahmen des „Dinner & Casino“ Gewinnspiels von
Casinos Austria AG werden die folgenden Teilnahmebedingungen akzeptiert.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und
männlichen Bezeichnungen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich aber alle Texte in gleicher
Weise auf Teilnehmer jeglichen Geschlechtes.
1. Bis einschließlich 14. Februar 2016 haben zuvor im Rahmen der Aktion „Glückspunkte-Aufrundung“
postalisch kontaktierte Empfänger die Möglichkeit, sich durch Angabe einer gültigen E-MailAdresse für den Newsletter anzumelden. Dies kann per E-Mail an [email protected] oder auch
telefonisch unter der Nummer +43 (0) 1 534 40 22190 erfolgen. Alle Personen, die eine gültige EMail-Adresse bekanntgegeben haben, nehmen am „Dinner & Casino Gewinnspiel“ teil. Am 15.
Februar 2016 wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit und systemseitig durch das Zufallsprinzip ein
Gewinner gezogen.
2. Teilnahmeberechtigt an diesem Gewinnspiel ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und zugleich
nicht von Glücksspielen oder Promotions (das sind Verlosungen, Gewinnspiele, Wettbewerbe,
Preisausschreiben oder ähnliche Angebote) von Casinos Austria AG oder deren
Beteiligungsunternehmen ausgeschlossen ist. Die Gewinner werden schriftlich, per E-Mail,
benachrichtigt.
3. Die Gewinne können nicht umgetauscht werden. Eine Barablöse der Gewinne ist nicht möglich
Der Gewinnanspruch verfällt, sofern sich der Gewinner zur Behebung seines Gewinns nicht bis 30.
Juni 2016 entweder schriftlich oder telefonisch meldet. Es können keine Ersatzansprüche geltend
gemacht werden.
4. Die Daten der Teilnehmer werden nach den Regelungen des Datenschutzgesetzes streng
vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
5. Allenfalls im Zusammenhang mit dem Gewinn eines Preises verbundene Steuern, Gebühren und
Abgaben trägt der Gewinner.
6. Mitarbeiter der Casinos Austria AG und mit ihr verbundener Unternehmen sind von der Teilnahme
ausgeschlossen.
7. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, ein einklagbarer Anspruch auf Auszahlung/Übermittlung der
Gewinne wird durch die Teilnahme nicht begründet.