Kommission genehmigt italienischen Plan für 2016

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt italienischen Plan für 2016-2022
zur Einrichtung eines Ultrabreitbandnetzes
Brüssel, 30. Juni 2016
Die Europäische Kommission hat die von Italien geplante Einrichtung eines
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes (Mittelausstattung etwa 4 Mrd. EUR) für mit den EUBeihilfevorschriften vereinbar erklärt. Durch die Regelung erhalten bislang nicht
angeschlossene Gebiete Zugang zum Hochgeschwindigkeits-Internet, ohne dass der
Wettbewerb übermäßig verfälscht wird.
Hierzu erklärte Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik: „Durch die Regelung
zum Ausbau des Breitbandnetzes erhalten die italienischen Verbraucher und Unternehmen Zugang zu
einem schnelleren Internet. So kann Italien die notwendige Infrastruktur einrichten und zur Schaffung
des vernetzten digitalen Binnenmarkts in der EU beitragen. Dank der guten Zusammenarbeit mit
Italien konnten wir die Bewertung der Regelung sehr rasch abschließen.“
Die italienische Regelung zum Ultrabreitbandnetz stellt darauf ab, in Übereinstimmung mit den Zielen
des Digitalen Binnenmarkts mehr Gebiete an das Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetz anzubinden.
Dies hilft Italien bei der Verwirklichung des Ziels, für 85 % der Privathaushalte und alle öffentlichen
Gebäude (insbesondere Schulen und Krankenhäuser) den Zugang zu einer
Datenübertragungsgeschwindigkeit von mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) zu ermöglichen.
Die Laufzeit der Regelung endet am 31. Dezember 2022. Die neue Infrastruktur wird vollständig vom
italienischen Staat finanziert und bleibt öffentliches Eigentum; für den Betrieb des Netzes wird ein
Konzessionär ausgewählt.
Die Kommission hat die Maßnahme auf Basis der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen und
insbesondere anhand ihrer Breitbandleitlinien von 2013 geprüft.Diese sehen unter anderem vor, dass
Privatinvestitionen nicht durch öffentliche Finanzierung verdrängt werden dürfen. Außerdem stellen sie
sicher, dass andere Diensteanbieter die öffentlich finanzierte Infrastruktur in diskriminierungsfreier
Weise nutzen können. Dies schützt den wirksamen Wettbewerb – ein wesentlicher Faktor für
Investitionen ebenso wie für günstigere Preise und bessere Qualität, wovon Verbraucher und
Unternehmen profitieren.
Die Kommission hat in Bezug auf die italienische Regelung Folgendes festgestellt:
- Öffentliche Mittel werden nur in unterversorgten Gebieten und ohne Verdrängung von
Privatinvestitionen eingesetzt. Zuschüsse werden nur in Gebieten gewährt, in denen derzeit
oder in den nächsten drei Jahren kein Zugang zum Netz der nächsten Generation, also zu einer
Netzgeschwindigkeit von über 30 Mbit/s, bereitgestellt wird (sogenannte „weiße Flecken“). Zur
Ermittlung dieser Gebiete hat Italien detaillierte Karten erarbeitet und eine öffentliche Konsultation
durchgeführt.
- Die Nutzung vorhandener Infrastruktur wird gefördert, indem eine (nicht ausschließlich auf die
Telekommunikationsinfrastruktur beschränkte) Datenbank mit zweckdienlichen Informationen
eingerichtet wird. Auf diese Weise will Italien die Verwendung staatlicher Mittel auf ein Minimum
beschränken, da die Bieter angehalten sein werden, nach Möglichkeit auf bereits vorhandene Netze
zurückzugreifen.
- Es wird der Wettbewerb zwischen den Betreibern und auf der Endkundenebene
gefördert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die neu eingerichtete Infrastruktur allen
interessierten Betreibern offensteht, was dem Wettbewerb und den Verbrauchern zugutekommt.
Italien hat sich bereit erklärt, neutrale Netzkopplungspunkte zu installieren, anstatt das neue
Zugangsnetz einfach an die vorhandene Infrastruktur des Betreibers anzuschließen. Auf diese
Weise sollen alle Betreiber zu gleichen Bedingungen Zugang zu der neu eingerichteten
Infrastruktur erhalten.
- Staatlichen Beihilfen werden gemäß den Vorschriften Italiens und der EU für die Vergabe
öffentlicher Aufträge im Wege offener Ausschreibungen und nach dem Grundsatz der
Technologieneutralität gewährt. Die Beihilfen bleiben also nicht nur einer bestimmten
Technologie vorbehalten; vielmehr werden mit den Ausschreibungen Qualitätskriterien festgelegt,
die sich nach den jeweiligen Merkmalen des Projekts richten.
Aus diesen Gründen kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung dafür sorgt, dass bisher
nicht angeschlossene Gebiete schnellen Internetzugang erhalten, ohne den Wettbewerb übermäßig zu
verzerren.
Ergänzt wird die Regelung durch einen genauen Evaluierungsplan, dessen Ergebnisse der
Kommission bis Juni 2022 vorgelegt werden.
Hintergrund
Im Dezember 2012 hat die Kommission bereits eine ähnliche Regelung Italiens - einen Plan für ein
digitales Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetz mit einer Mittelausstattung von 2,5 Mrd. EUR genehmigt.
Im Rahmen der Strategie für den digitalen Binnenmarkt verfolgt die Kommission das Ziel, das
Breitbandnetz insbesondere in unterversorgten Gebieten auszubauen, um in der EU einen möglichst
starke Vernetzung zu erreichen. Italien ist mit einer Anschlussquote von nur 44 % der Haushalte
gegenüber den meisten anderen Mitgliedstaaten bei der Versorgung mit HochgeschwindigkeitsBreitbandnetzen (mindestens 30 Mbit/s) deutlich im Rückstand (siehe Digital Economy and Society
Index). Nach dem Ergebnis einer öffentlichen Konsultation Italiens aus dem Jahr 2015 hätten ohne
öffentliche Maßnahmen 26 % aller Privathaushalte im Jahr 2018 keinen Zugang zu InternetÜbertragungsgeschwindigkeiten von mehr als 30 Mbit/s.
Im Herbst wird die Kommission eine Neufassung der EU-Vorschriften zur Telekommunikation vorlegen.
Die neuen Vorschriften sollen mehr Anreize und Fördermöglichkeiten für private Investitionen bieten,
Rechtssicherheit schaffen und dafür sorgen, dass alle Betreiber ein investitionsfreundliches Umfeld
vorfinden. Weitere Schwerpunkte sind die Verbesserung der Frequenzkoordinierung und der neue 5GMobilfunk. Zur Vorbereitung der anstehenden Reform des EU-Rechtsrahmens für Telekommunikation
sollte der im Februar vorgelegte Vorschlag der Kommission zu den Funkfrequenzen (siehe
Pressemitteilung) so bald wie möglich vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen
werden.
Die Breitbandleitlinien von 2013, die am 26. Januar 2013 in Kraft traten, schaffen Stabilität und
Rechtssicherheit für Investitionen in Breitbandnetze. Insbesondere ist es gelungen, den raschen
Ausbau des Breitbandnetzes mit öffentlichen Mitteln zu fördern und gleichzeitig die Gefahr der
Verdrängung privatwirtschaftlicher Investitionen und der Entstehung von Monopolen auf ein Minimum
zu beschränken. Insofern ergänzen sie die bereits bestehenden diesbezüglichen Maßnahmen der EU
und der Mitgliedstaaten.
Die nichtvertrauliche Fassung dieses Beschlusses wird im Beihilfenregister auf der Website der GD
Wettbewerb unter der Nummer SA.41647 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt
der EU veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State aid Weekly eNews.
IP/16/2363
Kontakt für die Medien:
Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00)
Yizhou REN (+32 2 299 48 89)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail