Europäische Kommission - Pressemitteilung Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt italienischen Plan für 2016-2022 zur Einrichtung eines Ultrabreitbandnetzes Brüssel, 30. Juni 2016 Die Europäische Kommission hat die von Italien geplante Einrichtung eines Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes (Mittelausstattung etwa 4 Mrd. EUR) für mit den EUBeihilfevorschriften vereinbar erklärt. Durch die Regelung erhalten bislang nicht angeschlossene Gebiete Zugang zum Hochgeschwindigkeits-Internet, ohne dass der Wettbewerb übermäßig verfälscht wird. Hierzu erklärte Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik: „Durch die Regelung zum Ausbau des Breitbandnetzes erhalten die italienischen Verbraucher und Unternehmen Zugang zu einem schnelleren Internet. So kann Italien die notwendige Infrastruktur einrichten und zur Schaffung des vernetzten digitalen Binnenmarkts in der EU beitragen. Dank der guten Zusammenarbeit mit Italien konnten wir die Bewertung der Regelung sehr rasch abschließen.“ Die italienische Regelung zum Ultrabreitbandnetz stellt darauf ab, in Übereinstimmung mit den Zielen des Digitalen Binnenmarkts mehr Gebiete an das Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetz anzubinden. Dies hilft Italien bei der Verwirklichung des Ziels, für 85 % der Privathaushalte und alle öffentlichen Gebäude (insbesondere Schulen und Krankenhäuser) den Zugang zu einer Datenübertragungsgeschwindigkeit von mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) zu ermöglichen. Die Laufzeit der Regelung endet am 31. Dezember 2022. Die neue Infrastruktur wird vollständig vom italienischen Staat finanziert und bleibt öffentliches Eigentum; für den Betrieb des Netzes wird ein Konzessionär ausgewählt. Die Kommission hat die Maßnahme auf Basis der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen und insbesondere anhand ihrer Breitbandleitlinien von 2013 geprüft.Diese sehen unter anderem vor, dass Privatinvestitionen nicht durch öffentliche Finanzierung verdrängt werden dürfen. Außerdem stellen sie sicher, dass andere Diensteanbieter die öffentlich finanzierte Infrastruktur in diskriminierungsfreier Weise nutzen können. Dies schützt den wirksamen Wettbewerb – ein wesentlicher Faktor für Investitionen ebenso wie für günstigere Preise und bessere Qualität, wovon Verbraucher und Unternehmen profitieren. Die Kommission hat in Bezug auf die italienische Regelung Folgendes festgestellt: - Öffentliche Mittel werden nur in unterversorgten Gebieten und ohne Verdrängung von Privatinvestitionen eingesetzt. Zuschüsse werden nur in Gebieten gewährt, in denen derzeit oder in den nächsten drei Jahren kein Zugang zum Netz der nächsten Generation, also zu einer Netzgeschwindigkeit von über 30 Mbit/s, bereitgestellt wird (sogenannte „weiße Flecken“). Zur Ermittlung dieser Gebiete hat Italien detaillierte Karten erarbeitet und eine öffentliche Konsultation durchgeführt. - Die Nutzung vorhandener Infrastruktur wird gefördert, indem eine (nicht ausschließlich auf die Telekommunikationsinfrastruktur beschränkte) Datenbank mit zweckdienlichen Informationen eingerichtet wird. Auf diese Weise will Italien die Verwendung staatlicher Mittel auf ein Minimum beschränken, da die Bieter angehalten sein werden, nach Möglichkeit auf bereits vorhandene Netze zurückzugreifen. - Es wird der Wettbewerb zwischen den Betreibern und auf der Endkundenebene gefördert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die neu eingerichtete Infrastruktur allen interessierten Betreibern offensteht, was dem Wettbewerb und den Verbrauchern zugutekommt. Italien hat sich bereit erklärt, neutrale Netzkopplungspunkte zu installieren, anstatt das neue Zugangsnetz einfach an die vorhandene Infrastruktur des Betreibers anzuschließen. Auf diese Weise sollen alle Betreiber zu gleichen Bedingungen Zugang zu der neu eingerichteten Infrastruktur erhalten. - Staatlichen Beihilfen werden gemäß den Vorschriften Italiens und der EU für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Wege offener Ausschreibungen und nach dem Grundsatz der Technologieneutralität gewährt. Die Beihilfen bleiben also nicht nur einer bestimmten Technologie vorbehalten; vielmehr werden mit den Ausschreibungen Qualitätskriterien festgelegt, die sich nach den jeweiligen Merkmalen des Projekts richten. Aus diesen Gründen kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung dafür sorgt, dass bisher nicht angeschlossene Gebiete schnellen Internetzugang erhalten, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren. Ergänzt wird die Regelung durch einen genauen Evaluierungsplan, dessen Ergebnisse der Kommission bis Juni 2022 vorgelegt werden. Hintergrund Im Dezember 2012 hat die Kommission bereits eine ähnliche Regelung Italiens - einen Plan für ein digitales Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetz mit einer Mittelausstattung von 2,5 Mrd. EUR genehmigt. Im Rahmen der Strategie für den digitalen Binnenmarkt verfolgt die Kommission das Ziel, das Breitbandnetz insbesondere in unterversorgten Gebieten auszubauen, um in der EU einen möglichst starke Vernetzung zu erreichen. Italien ist mit einer Anschlussquote von nur 44 % der Haushalte gegenüber den meisten anderen Mitgliedstaaten bei der Versorgung mit HochgeschwindigkeitsBreitbandnetzen (mindestens 30 Mbit/s) deutlich im Rückstand (siehe Digital Economy and Society Index). Nach dem Ergebnis einer öffentlichen Konsultation Italiens aus dem Jahr 2015 hätten ohne öffentliche Maßnahmen 26 % aller Privathaushalte im Jahr 2018 keinen Zugang zu InternetÜbertragungsgeschwindigkeiten von mehr als 30 Mbit/s. Im Herbst wird die Kommission eine Neufassung der EU-Vorschriften zur Telekommunikation vorlegen. Die neuen Vorschriften sollen mehr Anreize und Fördermöglichkeiten für private Investitionen bieten, Rechtssicherheit schaffen und dafür sorgen, dass alle Betreiber ein investitionsfreundliches Umfeld vorfinden. Weitere Schwerpunkte sind die Verbesserung der Frequenzkoordinierung und der neue 5GMobilfunk. Zur Vorbereitung der anstehenden Reform des EU-Rechtsrahmens für Telekommunikation sollte der im Februar vorgelegte Vorschlag der Kommission zu den Funkfrequenzen (siehe Pressemitteilung) so bald wie möglich vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Die Breitbandleitlinien von 2013, die am 26. Januar 2013 in Kraft traten, schaffen Stabilität und Rechtssicherheit für Investitionen in Breitbandnetze. Insbesondere ist es gelungen, den raschen Ausbau des Breitbandnetzes mit öffentlichen Mitteln zu fördern und gleichzeitig die Gefahr der Verdrängung privatwirtschaftlicher Investitionen und der Entstehung von Monopolen auf ein Minimum zu beschränken. Insofern ergänzen sie die bereits bestehenden diesbezüglichen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten. Die nichtvertrauliche Fassung dieses Beschlusses wird im Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.41647 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt der EU veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State aid Weekly eNews. IP/16/2363 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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