Stadt Leverkusen Stadtverwaltung . Postfach 10 11 40 . 51311 Leverkusen Herr Bürgermeister Marewski, Frau Bürgermeisterin Lux, MdL, Herr Bürgermeister Wölwer, Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos, Herren Bezirksvorsteher Schiefer, Schönberger Fraktionsvorsitzende Herrn Eimermacher, Herrn Ippolito, Frau Arnold, Herrn Schoofs, Herrn Pott Rh. Beisicht, Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens, Rf. Kumfert, Rh. Schaller, Rh. Lindlar Fraktionsgeschäftsführer/innen Frau Biermann-Tannenberger, SPD-Fraktion, Herrn Bartel, Rh. Adams Beigeordnete Dez. II, III, IV und V 01, 01-P, 14, Personalrat Der Oberbürgermeister Fachbereich oder Dienststelle Dienstgebäude Sachbearbeitung Tel. 02 14/406-0 Durchwahl 406 Telefax 406 Ihr Zeichen/vom Mein Zeichen Tag . . . . . . . . . . Dezernat II Miselohestraße 4 8820 Dez. II-st-sö 01.07.2016 Haushalt der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2016 Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 im Haushaltsjahr 2016 gem.§ 6 Abs. 2 des Stärkungspaktgesetzes Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 30.06.2016 hat die Bezirksregierung Köln dem Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 im Haushaltsjahr 2016 gem. § 6 Abs. 2 des Stärkungspaktgesetzes NRW genehmigt. Die Genehmigungsverfügung füge ich als Anlage bei. Sie bestätigt die Haushaltsbeschlüsse des Rates vom 02. Mai 2016 und beschreibt gleichermaßen die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans mit dem bereits in Erstellung befindlichen Haushalt 2017. Die nach wie vor schwierige Haushaltslage erfordert unabhängig davon unverändert eine sehr restriktive Bewirtschaftung des nunmehr bekanntzumachenden Haushalts. In Einvernehmen mit Herrn Oberbürgermeister Richrath wurde daher festgelegt, dass wie im Vorjahr auch nach der Haushaltsgenehmigung Mittelbindungen, die bisher E-Mail: [email protected] Internet: www.leverkusen.de -2nach § 82 GO NRW unzulässig waren und nunmehr haushaltsrechtlich grundsätzlich möglich wären, nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Kämmerers veranlasst werden dürfen. Für etwaige Fragen zu Einzelheiten der Haushaltsverfügung steht ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Frank Stein Anlage
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