TOP-Verteilerschreiben

Stadt Leverkusen
Stadtverwaltung . Postfach 10 11 40 . 51311 Leverkusen
Herr Bürgermeister Marewski,
Frau Bürgermeisterin Lux, MdL,
Herr Bürgermeister Wölwer,
Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos,
Herren Bezirksvorsteher
Schiefer, Schönberger
Fraktionsvorsitzende Herrn Eimermacher,
Herrn Ippolito, Frau Arnold, Herrn Schoofs,
Herrn Pott
Rh. Beisicht, Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens,
Rf. Kumfert, Rh. Schaller, Rh. Lindlar
Fraktionsgeschäftsführer/innen
Frau Biermann-Tannenberger, SPD-Fraktion,
Herrn Bartel, Rh. Adams
Beigeordnete Dez. II, III, IV und V
01, 01-P, 14, Personalrat
Der Oberbürgermeister
Fachbereich
oder Dienststelle
Dienstgebäude
Sachbearbeitung
Tel. 02 14/406-0
Durchwahl 406
Telefax 406
Ihr Zeichen/vom
Mein Zeichen
Tag
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
Dezernat II
Miselohestraße 4
8820
Dez. II-st-sö
01.07.2016
Haushalt der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2016
Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen
 Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 im Haushaltsjahr
2016 gem.§ 6 Abs. 2 des Stärkungspaktgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 30.06.2016 hat die Bezirksregierung Köln dem Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 im Haushaltsjahr 2016 gem. § 6 Abs. 2 des Stärkungspaktgesetzes NRW genehmigt.
Die Genehmigungsverfügung füge ich als Anlage bei.
Sie bestätigt die Haushaltsbeschlüsse des Rates vom 02. Mai 2016 und beschreibt
gleichermaßen die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen der Fortschreibung
des Haushaltssanierungsplans mit dem bereits in Erstellung befindlichen Haushalt
2017.
Die nach wie vor schwierige Haushaltslage erfordert unabhängig davon unverändert
eine sehr restriktive Bewirtschaftung des nunmehr bekanntzumachenden Haushalts.
In Einvernehmen mit Herrn Oberbürgermeister Richrath wurde daher festgelegt, dass
wie im Vorjahr auch nach der Haushaltsgenehmigung Mittelbindungen, die bisher
E-Mail: [email protected]
Internet: www.leverkusen.de
-2nach § 82 GO NRW unzulässig waren und nunmehr haushaltsrechtlich grundsätzlich
möglich wären, nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Kämmerers veranlasst werden dürfen.
Für etwaige Fragen zu Einzelheiten der Haushaltsverfügung steht ich Ihnen gerne
zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Frank Stein
Anlage