Herrn Oberbürgermeister Uwe Richrath Friedrich-Ebert

Christlich Demokratische Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen
Ratsherr Paul Hebbel
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen, Postfach 101 140, 51311 Leverkusen
FRAKTION LEVERKUSEN
Herrn
Oberbürgermeister
Uwe Richrath
Friedrich-Ebert-Platz 1
Friedrich-Ebert-Straße 96
51373 Leverkusen
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Telefax: 02 14 / 310 07 22
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51373 Leverkusen
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Leverkusen, 8. Februar 2017
Tempo 30 Regelungen im Stadtgebiet
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bitte beantworten Sie die nachfolgenden Fragen in der nächsten Ausgabe z.d.A. Rat:
Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 16.12.2016 klargestellt, dass für die
Anordnung einer Tempo 30-Regelung eine besondere Verkehrsgefährdung oder eine
auffällige Unfallsituation vorliegen muss. Die Einführung einer streckenbezogenen Tempo
30-Regelung in der Straße Dhünnberg wurde daher als rechtlich unzulässig angesehen.
Ähnliche Regelungen gibt es aber im Stadtgebiet auch an anderen Stellen, so etwa meines
Wissens auf der Heinrich-Lübke-Straße über eine Länge von ca. einem Kilometer.
Wir fragen daher:
1. Wird die Verwaltung "von Amts wegen" tätig und unterzieht alle Tempo 30Regelungen einer rechtlichen Prüfung oder werden Veränderungen nur aufgrund von
Anträgen aus der Politik vorgenommen?
2. An welchen Stellen im Stadtgebiet gibt es trotz einer besonderen
Verkehrsgefährdung oder einer auffälligen Unfallsituation noch keine Tempo 30Regelung?
3. Wie verhält es sich mit den aus klimatischen Gründen oder aus Gründen des
Lärmschutzes an einigen Straßen diskutierten oder bereits vorgenommenen
Geschwindigkeitsreduzierungen?
Mit freundlichen Grüßen
Paul Hebbel
(Ratsherr)