30.06.2016 Kanton Zürich Regierungsrat USR III: Umsetzung im kantonalen Recht Regierungsrat Ernst Stocker Stocker, Finanzdirektor Finanzdirektor, und Marina Züger, Züger Chefin Kantonales Steueramt; Medienkonferenz, 30. Juni 2016 Regierungsrat 2 Unternehmenssteuern: Wovon wir sprechen Anteil der Unternehmen am Steuerertrag Mehrjahresdurchschnitt Kanton Zürich: rund 20 Prozent Zurzeit rund 21.6% der Staatssteuern (1279 Mio CHF, ohne Anteil an direkter Bundessteuer) Steuerkraft der Unternehmen 56% der AG und GmbH bezahlen keine Bundessteuer, da Reingewinn null 3% der 58’500 AG und GmbH im Kanton Zürich bezahlten 2012 rund 87.6% der direkten Bundessteuer von total 1287 Mio CHF Ressourcenindex des Kantons Zürich Seit 2008 hat Zürich im NFA beim Ressourcenindex im Vergleich zu den anderen Kantonen einen Verlust von 126,5 auf 120,4 Prozent hinnehmen müssen, während Konkurrenzstandorte zugelegt haben. 1 30.06.2016 Regierungsrat 3 1. Worum es bei der USR III geht (I) Es geht nicht um Steuergeschenke, sondern um den Standort Schweiz und den Standort Zürich Zürich, die internationale Konkurrenzfähigkeit den Erhalt von Arbeitsplätzen und den Erhalt Steuererträgen. OECD und EU verlangen die Abschaffung der privilegierten Besteuerung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften (Steuerstatus). Zürich heute: Regierungsrat 4 1. Worum es bei der USR III geht (II) Die Abschaffung der speziellen kantonalen Steuerstatus ist zwingend. OECD und EU pochen auf Gleichbehandlung bei Besteuerung. Gefahr von Repressionsmassnahmen im Geschäftsverkehr gegen Schweizer Unternehmen. Grosse Bedeutung dieser Gesellschaften: 50% der Gewinnsteuer des Bundes Arbeitsplätze Finanz- und Beratungsdienstleistungen Ziel deshalb: Verhinderung von Wegzügen Vermeiden von Verlust an Arbeitsplätzen und Steuersubstrat 2 30.06.2016 Regierungsrat 5 2. USR III – Beurteilung Zürich Erfreulicher Kompromiss von NR und SR: Breites Instrumentarium an obligatorischen und fakultativen Massnahmen inklusive teilweiser Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen. Ergebnis entspricht Anliegen und Forderungen des Regierungsrates in seinen bisherigen Stellungnahmen Ersatzmassnahmen für die wegfallenden kantonalen Steuerstatus Insbesondere Möglichkeit zur Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer E höh Erhöhung des d Kantonsanteils K il an d der di direkten k B Bundessteuer d von 1 17% % auff 21,2% (statt wie vom BR beantragt nur auf 20,5%) zur Teilkompensation der Mindereinnahmen und als Ausgleich zu Gunsten von Senkungen der Gewinnsteuern auf Kantonsebene. Regierungsrat 6 3. Ausgangslage Kanton Zürich (I) Nur 3 Prozent der Unternehmen des Kantons Zürich, aber: 6% der Gewinnsteuererträge 19% der Kapitalsteuererträge 6’000 Arbeitsplätze Aufträge dieser Firmen an andere Unternehmen (Beratung, Treuhand usw) Steuern der Mitarbeitenden. 3 30.06.2016 Regierungsrat 7 3. Ausgangslage Kanton Zürich (II) Steuerbelastung Unternehmen im Vergleich mit anderen Kantonen Position Zürich heute: international gut national im hinteren Drittel minus 8 Ränge seit 2006 seit 2006 Steuerbelastung ist zwar nur ein Aspekt p der insgesamt g g guten Standortattraktivität, aber ein wichtiger. Steuerbelastung der Unternehmen im Kantonsvergleich (aus: Steuerbelastungsmonitor 2015 der Finanzdirektion des Kantons Zürich; www.fd.zh.ch) Regierungsrat 8 3. Ausgangslage Kanton Zürich (III) USR III bringt Bewegung in Gewinnsteuersätze der Kantone: Schon heute attraktiv: LU: 12.3% ZG: 14.6% (angekündigt: ca. 12%) SZ: 14.9% Beschlossene Steuersenkungen: VD: 13.8% NE: 15.1% 15 1% Angekündigte Steuersenkungen: BE: 21.6 16.4 oder 18.0% FR: 19.9 13.7% GE: 24.2 13.0% SH: 16.0 12.0 oder 12.5% Gewinnsteuer Zürich heute Bund 8.5% Kanton 8.0%* Stadt Zürich 129% 10 32%** 10.32% Total vor Steuern 26.82% Total nach Steuern 21.15% * Staatssteuerfuss: 100% ** 8% multipliziert mit Gemeindesteuerfuss inklusive Kirchen. 4 30.06.2016 Regierungsrat 9 4. Ziele & Eckpfeiler des Kantons Zürich Erhaltung des Steuersubstrats Standortattraktivität Innovative Unternehmen mit hoher Wertschöpfung Finanzsektor Breite Branchendiversifikation Berücksichtigung der Auswirkungen auf die meist betroffenen Gemeinden Zielkonflikt: Standortattraktivität und Erhalt des Steuersubstrats Regierungsrat 10 5. Massnahmen Kanton Zürich (I) Kanton Zürich muss sich bewegen Erhalt der Position im interkantonalen Standortwettbewerb Dabei spielen die Steuern eine wesentliche Rolle Druck im Kanton Zürich höher als in Kantonen mit heute bereits tiefen Unternehmenssteuern (ZG, LU, SZ) mit geringem Anteil der juristischen Personen am gesamten Steueraufkommen (Kleinkantone). Der Regierungsrat will die für die Kantone fakultativen Massnahmen des Bundesrechts vollständig umsetzen, sie mit einer massvollen Senkung des Gewinnsteuersatzes ergänzen und so die Position des Kantons Zürich stärken. 5 30.06.2016 Regierungsrat 11 5. Massnahmen Kanton Zürich (II) 1. Maximale Ausschöpfung der Massnahmen in Kantonskompetenz zur Berechnung des steuerbaren Gewinns Ermässigung auf Erfolg von Patenten und vergleichbaren Rechten von 90% Erhöhter Abzug von Aufwendungen für Forschung & Entwicklung von 150% Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer (damit zwingend verbunden: Erhöhung Teilbesteuerung auf Dividenden von 50 auf 60%) Ermässigungen auf Besteuerung des Eigenkapitals 2. Massvolle Senkung der Gewinnsteuer von heute 8% auf neu 6% Dies führt zu einer Senkung der gesamten Steuerbelastung von 21,1% auf 18,2% (für Bund, Kanton und Stadt Zürich, auf Reingewinn vor Steuern) Regierungsrat 12 5. Massnahmen Kanton Zürich (III) Alle Unternehmen ( (auch h KMU): KMU) + Technologie, Medizin, Pharma, Ch i IInnovation: Chemie, ti + Patentbox + Erhöhter Abzug F & E + Finanzgesellschaften, Konzernzentralen: + Steuerermässigungen auf Eigenkapital Senkung Steuersatz Gewinnsteuer auf 6% Zinsbereinigte Gewinnsteuer Je nach Wirkung der Patentbox und der erhöhten Abzüge für Forschung & Entwicklung kann die effektive Steuerbelastung je nach Geschäftstätigkeit weiter gesenkt werden (mit Gesamtentlastungsbegrenzung: 10.1%). 6 30.06.2016 Regierungsrat 13 5. Massnahmen Kanton Zürich (IV) Wirkung Patentbox und F&E-Aufwand in Abhängigkeit der Geschäftstätigkeit (Varianten V1 bis V4) und des Anteils Inland am gesamten F&E F&E-Aufwand Aufwand Steuerbe elastung 19% 18.2% 18.2% 18.2% 18.2% 17% 15% 17.0% 16.0% 15.0% 13% 11% 14 0% 14.0% 10.1% 10.1% 10.1% 10.1% V1 V2 V3 V4 9% Entlastungsgrenze Ordentlich + Patentbox/F&E Regierungsrat 14 6. Finanzpolitische Grenzen Die geplante ordentliche Steuerbelastung liegt für Unternehmen im Kanton Zürich zwar immer noch höher als in vielen NachbarNachbar und Konkurrenzkantonen, reflektiert aber: Hervorragende übrige Standortfaktoren des Kantons Zürich wiegen höhere Steuerbelastung auf (Bildung, Verkehr, Sicherheit, Gesundheit, Kultur usw.). Finanzpolitischer Spielraum des Kantons Zürich ist begrenzt durch Finanzierung der Infrastruktur (u.a. Verkehr) und Finanzierung staatlicher Aufgaben wie Bildung Bildung, Gesundheit und Sicherheit Sicherheit. Bei einer stärkeren Senkung würden zu hohe Mitnahme-Effekte entstehen (andere Situation als in BS, VD oder GE mit deutlich mehr Statusgesellschaften). Senkung der Gewinnsteuer ist aber notwendig, wenn der Wirtschaftsstandort Zürich nicht zum Standort mit der höchsten Steuerbelastung werden soll. 7 30.06.2016 Regierungsrat 15 7. Finanzielle Auswirkungen (I) A. Mindereinnahmen Schätzungen stark abhängig von Entscheiden der Unternehmen, Unternehmen die ihrerseits durch steuerliche Bedingungen von Konkurrenzstandorten beeinflusst werden Annahmen unvermeidbar. Jährliche Mindereinnahmen (Basis: NFA-Daten 2013, Steuerfuss der Stadt Zürich und mit allen vom Regierungsrat geplanten Massnahmen): 285 bis 325 Mio CHF für Kanton und 360 bis 415 Mio CHF für Gemeinden. Mindereinnahmen resultieren auch, wenn der Kanton Zürich über die von NR/SR beschlossenen Massnahmen hinaus nichts vorkehren würde: 210 bis 280 Mio CHF für Kanton und 185 bis 270 Mio CHF für Gemeinden. Mindereinnahmen setzen schrittweise bis 2021/2023 ein Regierungsrat 16 7. Finanzielle Auswirkungen (II) B. Gegenfinanzierung Erhöhung Anteil Kanton an direkter Bundessteuer von 17% auf 21,2%: Jährlich 180 Mio CHF für Kanton Davon Anteil an Gemeinden zur Kompensation in Prüfung Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden von 50% auf 60%: Jährlich je 10 bis 15 Mio CHF für Kanton und Gemeinden Tendenzielle Entlastung des Kantons beim Ressourcenausgleich NFA; Betrag noch nicht bezifferbar 8 30.06.2016 Regierungsrat 17 7. Finanzielle Auswirkungen (III) Weitere Kompensation der Mindereinnahmen wird Gegenstand der laufenden Finanzplanung sein. Relationen der erwarteten finanziellen Auswirkungen: Anfängliche Netto-Einnahmenminderungen dürften sich für den Kanton innerhalb der normalen, grossen Schwankungen bei den Staatssteuern von Unternehmen bewegen, z.B. (ohne kantonalen Anteil dB): 2009: 947 Mio CHF 2011: 1256 Mio CHF + 309 Mio CHF 2013: 1097 Mio CHF - 159 Mio CHF 2015: 1279 Mio CHF + 182 Mio CHF Oder im Rahmen anderer unbeeinflussbarer Budgetposten wie: Keine, normale oder doppelte SNB-Ausschüttung: 0 bis 234 Mio CHF NFA-Nettozahlung: 367 bis 552 Mio CHF (Zahlungen 2014 und 2010) Regierungsrat 18 8. Weiteres Vorgehen Auftrag des Regierungsrates an die Finanzdirektion zur Ausarbeitung einer kantonalen Vorlage mit den erwähnten Eckwerten (Änderung des Steuergesetzes, RRB 629/2016) mit aktualisierten Schätzungen der Mindereinnahmen mit Prüfung, ob und wie Gemeinden an Gegenfinanzierung des Bundes zu beteiligen sind mit Prüfung der Auswirkungen der USR III auf den kantonalen Finanzausgleich Danach Vernehmlassung bei Gemeinden und Verbänden und: Vorlage an Kantonsrat Beratung im Kantonsrat mit allfälliger Volksabstimmung 9 30.06.2016 Regierungsrat 19 9. Fazit Ausgewogenes Vorgehen mit einer Kombination von gezielten und flächendeckenden Massnahmen Massnahmen, die Kosten und Nutzen des sehr guten Wirtschaftsstandortes angemessen berücksichtigen. Abschaffung der kantonalen Steuerstatus ist zwingend. Ersatzmassnahmen für Wegfall der kantonalen Steuerstatus sind zielgerichtet und gut vertretbar. Zürich muss Standortattraktivität pflegen und stärken. Sonst muss mit Wegzügen von Unternehmen und Arbeitsplatzverlusten gerechnet werden. Realistischer Weg, um Zürich als Gesamtpaket attraktiv und zukunftstauglich zu gestalten und die Position im Steuerwettbewerb nicht zu verschlechtern. USR III soll nicht zu Steuererhöhungen für natürliche Personen führen. Ausgleich innerhalb des Kantons als wichtiges Anliegen. 10
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