USR III: Umsetzung im kantonalen Recht

30.06.2016
Kanton Zürich
Regierungsrat
USR III: Umsetzung
im kantonalen Recht
Regierungsrat Ernst Stocker
Stocker, Finanzdirektor
Finanzdirektor, und Marina Züger,
Züger
Chefin Kantonales Steueramt; Medienkonferenz, 30. Juni 2016
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Unternehmenssteuern: Wovon wir sprechen
Anteil der Unternehmen am Steuerertrag
 Mehrjahresdurchschnitt Kanton Zürich: rund 20 Prozent
 Zurzeit rund 21.6% der Staatssteuern (1279 Mio CHF, ohne Anteil
an direkter Bundessteuer)
Steuerkraft der Unternehmen
 56% der AG und GmbH bezahlen keine Bundessteuer, da Reingewinn null
 3% der 58’500 AG und GmbH im Kanton Zürich bezahlten 2012
rund 87.6% der direkten Bundessteuer von total 1287 Mio CHF
Ressourcenindex des Kantons Zürich
 Seit 2008 hat Zürich im NFA beim Ressourcenindex im Vergleich zu den
anderen Kantonen einen Verlust von 126,5 auf 120,4 Prozent hinnehmen
müssen, während Konkurrenzstandorte zugelegt haben.
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1. Worum es bei der USR III geht (I)
Es geht nicht um Steuergeschenke, sondern um
 den Standort Schweiz und den Standort Zürich
Zürich,
 die internationale Konkurrenzfähigkeit
 den Erhalt von Arbeitsplätzen und den Erhalt Steuererträgen.
OECD und EU verlangen die Abschaffung der privilegierten Besteuerung von
Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften (Steuerstatus). Zürich heute:
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1. Worum es bei der USR III geht (II)
Die Abschaffung der speziellen kantonalen Steuerstatus ist zwingend.
OECD und EU pochen auf Gleichbehandlung bei Besteuerung. Gefahr von
Repressionsmassnahmen im Geschäftsverkehr gegen Schweizer Unternehmen.
Grosse Bedeutung dieser Gesellschaften:

50% der Gewinnsteuer des Bundes

Arbeitsplätze

Finanz- und Beratungsdienstleistungen
 Ziel deshalb: Verhinderung von Wegzügen
 Vermeiden von Verlust an Arbeitsplätzen und Steuersubstrat
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2. USR III – Beurteilung Zürich
Erfreulicher Kompromiss von NR und SR: Breites Instrumentarium
an obligatorischen und fakultativen Massnahmen inklusive teilweiser
Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen.
Ergebnis entspricht Anliegen und Forderungen des Regierungsrates
in seinen bisherigen Stellungnahmen

Ersatzmassnahmen für die wegfallenden kantonalen Steuerstatus

Insbesondere Möglichkeit zur Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer

E höh
Erhöhung
des
d Kantonsanteils
K
il an d
der di
direkten
k
B
Bundessteuer
d
von 1
17%
% auff
21,2% (statt wie vom BR beantragt nur auf 20,5%) zur Teilkompensation
der Mindereinnahmen und als Ausgleich zu Gunsten von Senkungen der
Gewinnsteuern auf Kantonsebene.
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3. Ausgangslage Kanton Zürich (I)
 Nur 3 Prozent der Unternehmen des Kantons Zürich, aber:
 6% der Gewinnsteuererträge
 19% der Kapitalsteuererträge
 6’000 Arbeitsplätze
 Aufträge dieser Firmen an andere
Unternehmen (Beratung, Treuhand usw)
 Steuern der Mitarbeitenden.
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3. Ausgangslage Kanton Zürich (II)
Steuerbelastung Unternehmen im Vergleich mit anderen Kantonen
Position Zürich heute:
 international gut
 national im hinteren Drittel
 minus 8 Ränge seit 2006
seit 2006
Steuerbelastung ist zwar nur
ein Aspekt
p
der insgesamt
g
g
guten
Standortattraktivität, aber ein
wichtiger.
Steuerbelastung der Unternehmen im Kantonsvergleich (aus: Steuerbelastungsmonitor 2015 der Finanzdirektion des Kantons Zürich; www.fd.zh.ch)
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3. Ausgangslage Kanton Zürich (III)
USR III bringt Bewegung in Gewinnsteuersätze der Kantone:
Schon heute attraktiv:
 LU: 12.3%
 ZG: 14.6% (angekündigt: ca. 12%)
 SZ: 14.9%
Beschlossene Steuersenkungen:
 VD: 13.8%
 NE: 15.1%
15 1%
Angekündigte Steuersenkungen:
 BE: 21.6  16.4 oder 18.0%
 FR: 19.9  13.7%
 GE: 24.2  13.0%
 SH: 16.0  12.0 oder 12.5%
Gewinnsteuer Zürich heute
Bund
8.5%
Kanton
8.0%*
Stadt Zürich 129%
10 32%**
10.32%
Total vor Steuern
26.82%
Total nach Steuern
21.15%
* Staatssteuerfuss: 100%
** 8% multipliziert mit Gemeindesteuerfuss inklusive
Kirchen.
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4. Ziele & Eckpfeiler des Kantons Zürich
Erhaltung des Steuersubstrats
Standortattraktivität
 Innovative Unternehmen mit hoher Wertschöpfung
 Finanzsektor
 Breite Branchendiversifikation
Berücksichtigung der Auswirkungen auf die meist betroffenen Gemeinden
Zielkonflikt: Standortattraktivität und Erhalt des Steuersubstrats
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5. Massnahmen Kanton Zürich (I)
Kanton Zürich muss sich bewegen



Erhalt der Position im interkantonalen Standortwettbewerb
Dabei spielen die Steuern eine wesentliche Rolle
Druck im Kanton Zürich höher als in Kantonen
 mit heute bereits tiefen Unternehmenssteuern (ZG, LU, SZ)
 mit geringem Anteil der juristischen Personen am gesamten
Steueraufkommen (Kleinkantone).
Der Regierungsrat will die für die Kantone fakultativen
Massnahmen des Bundesrechts vollständig umsetzen, sie mit
einer massvollen Senkung des Gewinnsteuersatzes ergänzen
und so die Position des Kantons Zürich stärken.
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5. Massnahmen Kanton Zürich (II)
1. Maximale Ausschöpfung der Massnahmen in Kantonskompetenz zur Berechnung des steuerbaren Gewinns
 Ermässigung auf Erfolg von Patenten und vergleichbaren Rechten von 90%
 Erhöhter Abzug von Aufwendungen für Forschung & Entwicklung von 150%
 Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer (damit zwingend verbunden:
Erhöhung Teilbesteuerung auf Dividenden von 50 auf 60%)
 Ermässigungen auf Besteuerung des Eigenkapitals
2. Massvolle Senkung der Gewinnsteuer von heute 8% auf neu 6%
Dies führt zu einer Senkung der gesamten Steuerbelastung von 21,1% auf 18,2%
(für Bund, Kanton und Stadt Zürich, auf Reingewinn vor Steuern)
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5. Massnahmen Kanton Zürich (III)
Alle Unternehmen
(
(auch
h KMU):
KMU)
+
Technologie, Medizin, Pharma,
Ch i IInnovation:
Chemie,
ti
+ Patentbox
+ Erhöhter Abzug F & E
+
Finanzgesellschaften,
Konzernzentralen:
+ Steuerermässigungen auf
Eigenkapital
 Senkung Steuersatz
Gewinnsteuer auf 6%
 Zinsbereinigte
Gewinnsteuer
Je nach Wirkung der Patentbox und der erhöhten Abzüge für
Forschung & Entwicklung kann die effektive Steuerbelastung
je nach Geschäftstätigkeit weiter gesenkt werden (mit
Gesamtentlastungsbegrenzung: 10.1%).
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5. Massnahmen Kanton Zürich (IV)
Wirkung Patentbox und F&E-Aufwand in Abhängigkeit der Geschäftstätigkeit
(Varianten V1 bis V4) und des Anteils Inland am gesamten F&E
F&E-Aufwand
Aufwand
Steuerbe
elastung
19%
18.2%
18.2%
18.2%
18.2%
17%
15%
17.0%
16.0%
15.0%
13%
11%
14 0%
14.0%
10.1%
10.1%
10.1%
10.1%
V1
V2
V3
V4
9%
Entlastungsgrenze
Ordentlich
+ Patentbox/F&E
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6. Finanzpolitische Grenzen
Die geplante ordentliche Steuerbelastung liegt für Unternehmen im Kanton
Zürich zwar immer noch höher als in vielen NachbarNachbar und Konkurrenzkantonen,
reflektiert aber:

Hervorragende übrige Standortfaktoren des Kantons Zürich wiegen
höhere Steuerbelastung auf (Bildung, Verkehr, Sicherheit, Gesundheit, Kultur usw.).

Finanzpolitischer Spielraum des Kantons Zürich ist begrenzt durch
Finanzierung der Infrastruktur (u.a. Verkehr) und Finanzierung staatlicher
Aufgaben wie Bildung
Bildung, Gesundheit und Sicherheit
Sicherheit.

Bei einer stärkeren Senkung würden zu hohe Mitnahme-Effekte entstehen
(andere Situation als in BS, VD oder GE mit deutlich mehr Statusgesellschaften).

Senkung der Gewinnsteuer ist aber notwendig, wenn der Wirtschaftsstandort
Zürich nicht zum Standort mit der höchsten Steuerbelastung werden soll.
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7. Finanzielle Auswirkungen (I)
A. Mindereinnahmen
 Schätzungen stark abhängig von Entscheiden der Unternehmen,
Unternehmen
die ihrerseits durch steuerliche Bedingungen von Konkurrenzstandorten
beeinflusst werden  Annahmen unvermeidbar.

Jährliche Mindereinnahmen (Basis: NFA-Daten 2013, Steuerfuss der Stadt
Zürich und mit allen vom Regierungsrat geplanten Massnahmen):
285 bis 325 Mio CHF für Kanton und 360 bis 415 Mio CHF für Gemeinden.

Mindereinnahmen resultieren auch, wenn der Kanton Zürich
über die von NR/SR beschlossenen Massnahmen hinaus
nichts vorkehren würde:
210 bis 280 Mio CHF für Kanton und 185 bis 270 Mio CHF für Gemeinden.

Mindereinnahmen setzen schrittweise bis 2021/2023 ein
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7. Finanzielle Auswirkungen (II)
B. Gegenfinanzierung

Erhöhung Anteil Kanton an direkter Bundessteuer von 17% auf 21,2%:
Jährlich 180 Mio CHF für Kanton

Davon Anteil an Gemeinden zur Kompensation in Prüfung

Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden von 50% auf 60%:
Jährlich je 10 bis 15 Mio CHF für Kanton und Gemeinden

Tendenzielle Entlastung des Kantons beim Ressourcenausgleich NFA;
Betrag noch nicht bezifferbar
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7. Finanzielle Auswirkungen (III)
Weitere Kompensation der Mindereinnahmen wird Gegenstand der laufenden
Finanzplanung sein. Relationen der erwarteten finanziellen Auswirkungen:
Anfängliche Netto-Einnahmenminderungen dürften sich für den Kanton
innerhalb der normalen, grossen Schwankungen bei den
Staatssteuern von Unternehmen bewegen, z.B. (ohne kantonalen Anteil dB):
 2009: 947 Mio CHF
 2011: 1256 Mio CHF
+ 309 Mio CHF
 2013: 1097 Mio CHF
- 159 Mio CHF
 2015: 1279 Mio CHF
+ 182 Mio CHF
Oder im Rahmen anderer unbeeinflussbarer Budgetposten wie:
 Keine, normale oder doppelte SNB-Ausschüttung: 0 bis 234 Mio CHF
 NFA-Nettozahlung: 367 bis 552 Mio CHF (Zahlungen 2014 und 2010)
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8. Weiteres Vorgehen
Auftrag des Regierungsrates an die Finanzdirektion zur Ausarbeitung
einer kantonalen Vorlage mit den erwähnten Eckwerten
(Änderung des Steuergesetzes, RRB 629/2016)



mit aktualisierten Schätzungen der Mindereinnahmen
mit Prüfung, ob und wie Gemeinden an Gegenfinanzierung des Bundes
zu beteiligen sind
mit Prüfung der Auswirkungen der USR III auf den kantonalen
Finanzausgleich
Danach Vernehmlassung bei Gemeinden und Verbänden und:


Vorlage an Kantonsrat
Beratung im Kantonsrat mit allfälliger Volksabstimmung
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9. Fazit

Ausgewogenes Vorgehen mit einer Kombination von gezielten und
flächendeckenden Massnahmen
Massnahmen, die Kosten und Nutzen des sehr guten
Wirtschaftsstandortes angemessen berücksichtigen.

Abschaffung der kantonalen Steuerstatus ist zwingend. Ersatzmassnahmen
für Wegfall der kantonalen Steuerstatus sind zielgerichtet und gut vertretbar.

Zürich muss Standortattraktivität pflegen und stärken. Sonst muss
mit Wegzügen von Unternehmen und Arbeitsplatzverlusten gerechnet werden.

Realistischer Weg, um Zürich als Gesamtpaket attraktiv und zukunftstauglich
zu gestalten und die Position im Steuerwettbewerb nicht zu verschlechtern.

USR III soll nicht zu Steuererhöhungen für natürliche Personen führen.

Ausgleich innerhalb des Kantons als wichtiges Anliegen.
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