Goldwörth - Bürgermeister Zeitung

Gemeindeamt
Goldwörth
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der Gemeinde
Goldwörth
Folge 5/2016 vom 30. Juni 2016 – GZ.Gem-8/5-2016/P
Hochwasserschutz für die Gemeinde
Goldwörth - Generelles Schutzprojekt
Am 15. Juni wurde seitens der OÖ Landesregierung, unter der Leitung von Mag. Felix Weingraber
und der Planungsfirma Werner Consult, DI Reinhard Carli, das voraussichtliche Schutzprojekt für
unseren Ort vorgestellt. Die Planungsarbeiten erfolgten im Rahmen der Erstellung des
sogenannten “Generellen Schutzkonzeptes“ für das gesamte Eferdinger Becken. Die Aufträge zu
diesen Planungen waren ja bereits nach dem Hochwasser 2013 gegeben worden, durch
Verzögerungen bei der Ausschreibung und den nicht gerade einfachen planerischen und
inhaltlichen Vorgaben hat sich die Vorstellung allerdings etwas verspätet.
Die derzeit vorliegende Planungsgrundlage bietet den betroffenen
Gemeinden des Eferdinger Beckens
eine Schutzvariante, die nach der
Grundlagenforschung der Planungsfirma und den Vorgaben des
Wasserrechts- und Wasserbautenfördergesetzes
zur
Umsetzung
kommen könnte.
Voraussetzung ist die Zustimmung
der Gemeinden und die Zusage der
Kostenbeteiligung von max. ca. 20 %.
Seitens der OÖ Landesregierung wird
dieses Vorhaben mit 30 % und seitens
des
Bundesministeriums
für
Infrastruktur mit 50 % gefördert.
Die Fördergelder wurden in einer so genannten 15a-Vereinbarung staatsvertraglich abgesichert.
Mit eingebunden ist auch der Rechnungshof und damit eine vorgeschriebene KostenNutzenrechnung, wodurch die wirtschaftliche und effiziente Umsetzung zusätzlich gefestigt
werden soll. Dadurch sollte sich auch die Frage, ob und wie finanziert werden kann, für geklärt
zeigen. Ebenso gilt die rechtliche Übereinstimmung mit Naturschutz und Wasserrecht als
Grundvoraussetzung für die Förderfähigkeit. Diese Anforderungen waren und sind aber auch
bereits in den Planungsarbeiten zu dem generellen Schutzkonzept zu berücksichtigen.
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Maßgebliche Voraussetzungen für ein Schutzkonzept sind die rechtlichen Grundlagen:
Wie bereits bei den oben angeführten
Gesetzen
erwähnt,
werden
nur
Wohnräume, Gewerbeobjekte und
Landwirtschaften geschützt.
Kellerräume fallen nicht unter die
Schutzmaßnahmen,
zumal
auch
Grundwasser nicht ausgesperrt werden
kann und hierfür auch keine
Schutzmaßnahmen angeboten werden.
Voraussetzung für die Maßnahme ist:
Die
Schadenssumme
durch
zu
erwartenden Hochwässer muss höher
eingeschätzt sein als die Aufwendungen
für die Schutzmaßnahmen.
Eine weitere klare Regel besagt:
Retentionsräume (Rückhalteräume) für
Hochwässer sind bestmöglich zu
erhalten, was wiederum eine möglichst
knappe Führung und Errichtung der
Schutzdämme und –mauern erfordert.
Zudem gilt:
Durch die Schutzmaßnahmen dürfen in
keinen Bereichen, weder bei Obernoch
Unterliegern,
eine
Verschlechterung der bestehenden Hochwassersituation herbeigeführt werden.
(+/- 0,0 cm)
Ebenso gilt:
Es muss für alle Objekte in diesem Gebiet ein Schutz angeboten werden.
Wassertiefe, Strömungsgeschwindigkeit und Erreichbarkeit der Objekte im Hochwasserfall
entscheiden über die Anwendung der betreffenden Schutzmaßnahmen.
Wir unterscheiden hier:
Aktiver Hochwasserschutz durch den Bau von Dämmen und passiver Hochwasserschutz, wo für die
Betroffenen Absiedelungsangebote nach der geltenden Gesetzeslage im Zuge eines freiwilligen
Absiedelungsprogrammes vorgesehen sind. Im Gegensatz zu dieser bereits umgesetzten Vorgangsweise
in unserem Ortsteil Hagenau, gibt es derzeit keine fix definierten Absiedelungsbereiche, sehr wohl
sind aber Bereiche angeführt, die voraussichtlich wegen der oben angeführten Kriterien keinen Schutz
erhalten werden. Sollten hier Maßnahmen getroffen werden, so werden diese nur im Einvernehmen
mit den tatsächlich Betroffenen umgesetzt.
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Das maximal erlaubte Planungs- und Schutzziel beim aktiven Hochwasserschutz ist bis zu einem
hundertjährlichen Hochwasser. Das Hochwasser 2013 wurde als solches eingestuft, daraus können
Sie sich auch die Höhe der betreffenden Schutzbauten vor Ort selbst ableiten. Dazu kommt noch ein
Freibord im Ausmaß von ca. 20 cm bei Beton- und 50 cm bei Erddämmen. Die Auswahl der
Schutzdämme wird, ebenso wie die genaue Dammführung, mit den Betroffenen im Rahmen der
Detailplanung erfolgen. Man hat hier den Betroffenen bereits eine gute Kooperation zugestanden, da
die Kosten der Dämme als etwa gleichhoch angesehen werden können, zumal in dieser Kalkulation
auch die Erhaltungskosten für die nächsten achtzig Jahre enthalten sind. Die Dammbauten erfolgen
nach einem bewährten Konzept und enthalten auch bauliche Anlagen (Versorgungsstraßen) für den
Erhalt und die Wartung dieser Baumaßnahmen.
Übersicht über die aktuelle Planungsgrundlage:
Generell ist anzumerken, dass die Pläne seit den ersten Entwürfen bereits mehrmals verbessert
wurden, d.h. die Schutzbereiche wurden ausgedehnt. Insgesamt wurden von dem Planungsbüro
mehr als zwanzig Durchrechnungsvorgänge eingegeben, eine komplette Überrechnung der Daten im
gesamten Eferdinger Becken benötigt 14 Tage. Daraus ist auch der Umfang der Details und der
Grundvoraussetzungen für dieses Schutzkonzept zu erahnen. Der derzeitige Entwurf ist ebenfalls in
Überarbeitung und es gibt in einigen Bereichen auch schon wieder Verbesserungen. Die
Planungsentwürfe wurden und werden durch die Mitglieder des Gemeinderates in den
entsprechenden Fachausschüssen bearbeitet. Dazu gibt es eine umfangreiche Arbeitsmappe, in der
die noch offenen Abänderungspunkte samt den bisherigen Verhandlungsergebnissen festgehalten
werden. In gemeinsamen Arbeitsterminen werden diese Umsetzungen seitens des Gemeinderates
mit dem Planungsbüro, der Fachabteilung und den politischen Gremien ständig verhandelt.
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Bürgerbeteiligung, Gesprächstermine am Gemeindeamt
Als fixer Bestandteil dieser Bearbeitung ist auch die Aufnahme von Stellungnahmen,
Änderungswünschen und sonstigen Feststellungen von GemeindebürgerInnen und betroffenen
Grundbesitzern vorgesehen. Wir ersuchen Sie daher, sich im Falle einer Stellungnahme mit dem
Gemeindeamt rasch in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und
nehmen Ihre Stellungnahme auf. Zudem sind wir während der Amtszeiten bereit, Ihnen das
Schutzprojekt nach dem derzeitigen und laufenden Verhandlungsstand zu erklären und Ihre Fragen
zu beantworten. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Amtsleiter Hubert Pommermayr,
der Sachbearbeiterin Frau Rehberger oder mit mir persönlich.
Wir haben hier keinen konkreten Zeitdruck, da viele Punkte dieses generellen Konzeptes auch in
den anderen Gemeinden des Eferdinger Beckens erst besprochen werden müssen. Um die
Vorstellungen aber konzentriert und rasch weitergeben zu können, ersuche ich Sie um die
Einbringung zum ehesten Zeitpunkt, weil auch wir hier schneller handeln und ihre Einwendungen
weitergeben können.
Einsicht in die Gemeindehomepage und weitere Veranstaltungen:
Als weitere Ergänzung werden wir Ihnen bei Vorliegen von neuen Erkenntnissen und Plänen auch
die Möglichkeit bieten, in weiteren öffentlichen Veranstaltungen mit Unterstützung und
fachkundiger Beratung Einblick in die Sachlage zu nehmen.
Zudem können Sie auf unserer Homepage in die aktuellen Unterlagen, Detailpläne und den
Gesamtvortrag vom Dorfgespräch am 15. Juni 2016 einsehen.
Allgemein:
Es war und ist mir klar, dass uns das vorliegende Schutzprojekt wiederum vor einige
schwerwiegende Fragen stellen wird. Gemeinsam mit dem Gemeinderat haben wir daher die
Vorgangsweise gewählt, auch eigene kleine Info-Veranstaltungen für besonders Betroffene
abzuhalten, da in diesem Umfang hier sicherlich besser gesprochen werden kann, als in einer großen
Runde. Es geht hier teilweise um tiefe persönliche Entscheidungen, die von den Betroffenen
wahrgenommen und aufgearbeitet werden müssen. Diese Vorgangsweise haben wir auch in Hagenau
in vielen Terminen praktiziert. Ich ersuche Sie daher, diese Entscheidung für solcherart Gespräche
zur Kenntnis zu nehmen, es geht nicht um Geheimniskrämerei, es geht um den Schutz und die
Privatsphäre der Betroffenen und um ein besseres Verständnis.
Sehr geehrte Goldwörtherinnen und Goldwörther!
Der gesamte Gemeinderat und ich sind zuversichtlich, eine positive Gesamtlösung für dieses
Schutzprojekt zu erreichen. Wir brauchen dazu Ihre Unterstützung und ihre Solidarität.
Der Hochwasserschutz soll uns helfen mit unserem Ort wieder Zukunft zu haben, Bauflächen für
unsere Jugend anzubieten zu können und wichtige Strukturen, wie Kindergarten und Volksschule,
abzusichern. Der geplante Schutz wird viele Hochwässer zu vermeiden helfen, freilich sind wir vor
Großereignissen nach wie vor nicht zu hundert Prozent abgesichert. Die Umsetzung von neuen
Baurichtlinien bei der Errichtung von Eigenheimen wird nach wie vor ein wichtiges Thema sein.
Wir müssen Vergangenes hinter uns lassen und zu neuen Maßnahmen Mut und Vertrauen fassen.
Machen wir dies nicht, wird die Chance ungenützt an uns vorübergehen. Für unseren Ort ist es aber
die größte Chance in seiner tausendjährigen Geschichte. Es liegt an uns, hier mitzuarbeiten!
Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister