Gemeindeamt Goldwörth Zugestellt durch POST AT Bezirk Urfahr-Umgebung, OÖ. 4102 Goldwörth, Schulstraße 1 Tel. 07234 / 83655, FAX 07234 / 83655-4 [email protected] www.goldwoerth.at der Gemeinde Goldwörth Folge 5/2016 vom 30. Juni 2016 – GZ.Gem-8/5-2016/P Hochwasserschutz für die Gemeinde Goldwörth - Generelles Schutzprojekt Am 15. Juni wurde seitens der OÖ Landesregierung, unter der Leitung von Mag. Felix Weingraber und der Planungsfirma Werner Consult, DI Reinhard Carli, das voraussichtliche Schutzprojekt für unseren Ort vorgestellt. Die Planungsarbeiten erfolgten im Rahmen der Erstellung des sogenannten “Generellen Schutzkonzeptes“ für das gesamte Eferdinger Becken. Die Aufträge zu diesen Planungen waren ja bereits nach dem Hochwasser 2013 gegeben worden, durch Verzögerungen bei der Ausschreibung und den nicht gerade einfachen planerischen und inhaltlichen Vorgaben hat sich die Vorstellung allerdings etwas verspätet. Die derzeit vorliegende Planungsgrundlage bietet den betroffenen Gemeinden des Eferdinger Beckens eine Schutzvariante, die nach der Grundlagenforschung der Planungsfirma und den Vorgaben des Wasserrechts- und Wasserbautenfördergesetzes zur Umsetzung kommen könnte. Voraussetzung ist die Zustimmung der Gemeinden und die Zusage der Kostenbeteiligung von max. ca. 20 %. Seitens der OÖ Landesregierung wird dieses Vorhaben mit 30 % und seitens des Bundesministeriums für Infrastruktur mit 50 % gefördert. Die Fördergelder wurden in einer so genannten 15a-Vereinbarung staatsvertraglich abgesichert. Mit eingebunden ist auch der Rechnungshof und damit eine vorgeschriebene KostenNutzenrechnung, wodurch die wirtschaftliche und effiziente Umsetzung zusätzlich gefestigt werden soll. Dadurch sollte sich auch die Frage, ob und wie finanziert werden kann, für geklärt zeigen. Ebenso gilt die rechtliche Übereinstimmung mit Naturschutz und Wasserrecht als Grundvoraussetzung für die Förderfähigkeit. Diese Anforderungen waren und sind aber auch bereits in den Planungsarbeiten zu dem generellen Schutzkonzept zu berücksichtigen. Seite 1 Maßgebliche Voraussetzungen für ein Schutzkonzept sind die rechtlichen Grundlagen: Wie bereits bei den oben angeführten Gesetzen erwähnt, werden nur Wohnräume, Gewerbeobjekte und Landwirtschaften geschützt. Kellerräume fallen nicht unter die Schutzmaßnahmen, zumal auch Grundwasser nicht ausgesperrt werden kann und hierfür auch keine Schutzmaßnahmen angeboten werden. Voraussetzung für die Maßnahme ist: Die Schadenssumme durch zu erwartenden Hochwässer muss höher eingeschätzt sein als die Aufwendungen für die Schutzmaßnahmen. Eine weitere klare Regel besagt: Retentionsräume (Rückhalteräume) für Hochwässer sind bestmöglich zu erhalten, was wiederum eine möglichst knappe Führung und Errichtung der Schutzdämme und –mauern erfordert. Zudem gilt: Durch die Schutzmaßnahmen dürfen in keinen Bereichen, weder bei Obernoch Unterliegern, eine Verschlechterung der bestehenden Hochwassersituation herbeigeführt werden. (+/- 0,0 cm) Ebenso gilt: Es muss für alle Objekte in diesem Gebiet ein Schutz angeboten werden. Wassertiefe, Strömungsgeschwindigkeit und Erreichbarkeit der Objekte im Hochwasserfall entscheiden über die Anwendung der betreffenden Schutzmaßnahmen. Wir unterscheiden hier: Aktiver Hochwasserschutz durch den Bau von Dämmen und passiver Hochwasserschutz, wo für die Betroffenen Absiedelungsangebote nach der geltenden Gesetzeslage im Zuge eines freiwilligen Absiedelungsprogrammes vorgesehen sind. Im Gegensatz zu dieser bereits umgesetzten Vorgangsweise in unserem Ortsteil Hagenau, gibt es derzeit keine fix definierten Absiedelungsbereiche, sehr wohl sind aber Bereiche angeführt, die voraussichtlich wegen der oben angeführten Kriterien keinen Schutz erhalten werden. Sollten hier Maßnahmen getroffen werden, so werden diese nur im Einvernehmen mit den tatsächlich Betroffenen umgesetzt. Seite 2 Das maximal erlaubte Planungs- und Schutzziel beim aktiven Hochwasserschutz ist bis zu einem hundertjährlichen Hochwasser. Das Hochwasser 2013 wurde als solches eingestuft, daraus können Sie sich auch die Höhe der betreffenden Schutzbauten vor Ort selbst ableiten. Dazu kommt noch ein Freibord im Ausmaß von ca. 20 cm bei Beton- und 50 cm bei Erddämmen. Die Auswahl der Schutzdämme wird, ebenso wie die genaue Dammführung, mit den Betroffenen im Rahmen der Detailplanung erfolgen. Man hat hier den Betroffenen bereits eine gute Kooperation zugestanden, da die Kosten der Dämme als etwa gleichhoch angesehen werden können, zumal in dieser Kalkulation auch die Erhaltungskosten für die nächsten achtzig Jahre enthalten sind. Die Dammbauten erfolgen nach einem bewährten Konzept und enthalten auch bauliche Anlagen (Versorgungsstraßen) für den Erhalt und die Wartung dieser Baumaßnahmen. Übersicht über die aktuelle Planungsgrundlage: Generell ist anzumerken, dass die Pläne seit den ersten Entwürfen bereits mehrmals verbessert wurden, d.h. die Schutzbereiche wurden ausgedehnt. Insgesamt wurden von dem Planungsbüro mehr als zwanzig Durchrechnungsvorgänge eingegeben, eine komplette Überrechnung der Daten im gesamten Eferdinger Becken benötigt 14 Tage. Daraus ist auch der Umfang der Details und der Grundvoraussetzungen für dieses Schutzkonzept zu erahnen. Der derzeitige Entwurf ist ebenfalls in Überarbeitung und es gibt in einigen Bereichen auch schon wieder Verbesserungen. Die Planungsentwürfe wurden und werden durch die Mitglieder des Gemeinderates in den entsprechenden Fachausschüssen bearbeitet. Dazu gibt es eine umfangreiche Arbeitsmappe, in der die noch offenen Abänderungspunkte samt den bisherigen Verhandlungsergebnissen festgehalten werden. In gemeinsamen Arbeitsterminen werden diese Umsetzungen seitens des Gemeinderates mit dem Planungsbüro, der Fachabteilung und den politischen Gremien ständig verhandelt. Seite 3 Bürgerbeteiligung, Gesprächstermine am Gemeindeamt Als fixer Bestandteil dieser Bearbeitung ist auch die Aufnahme von Stellungnahmen, Änderungswünschen und sonstigen Feststellungen von GemeindebürgerInnen und betroffenen Grundbesitzern vorgesehen. Wir ersuchen Sie daher, sich im Falle einer Stellungnahme mit dem Gemeindeamt rasch in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und nehmen Ihre Stellungnahme auf. Zudem sind wir während der Amtszeiten bereit, Ihnen das Schutzprojekt nach dem derzeitigen und laufenden Verhandlungsstand zu erklären und Ihre Fragen zu beantworten. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Amtsleiter Hubert Pommermayr, der Sachbearbeiterin Frau Rehberger oder mit mir persönlich. Wir haben hier keinen konkreten Zeitdruck, da viele Punkte dieses generellen Konzeptes auch in den anderen Gemeinden des Eferdinger Beckens erst besprochen werden müssen. Um die Vorstellungen aber konzentriert und rasch weitergeben zu können, ersuche ich Sie um die Einbringung zum ehesten Zeitpunkt, weil auch wir hier schneller handeln und ihre Einwendungen weitergeben können. Einsicht in die Gemeindehomepage und weitere Veranstaltungen: Als weitere Ergänzung werden wir Ihnen bei Vorliegen von neuen Erkenntnissen und Plänen auch die Möglichkeit bieten, in weiteren öffentlichen Veranstaltungen mit Unterstützung und fachkundiger Beratung Einblick in die Sachlage zu nehmen. Zudem können Sie auf unserer Homepage in die aktuellen Unterlagen, Detailpläne und den Gesamtvortrag vom Dorfgespräch am 15. Juni 2016 einsehen. Allgemein: Es war und ist mir klar, dass uns das vorliegende Schutzprojekt wiederum vor einige schwerwiegende Fragen stellen wird. Gemeinsam mit dem Gemeinderat haben wir daher die Vorgangsweise gewählt, auch eigene kleine Info-Veranstaltungen für besonders Betroffene abzuhalten, da in diesem Umfang hier sicherlich besser gesprochen werden kann, als in einer großen Runde. Es geht hier teilweise um tiefe persönliche Entscheidungen, die von den Betroffenen wahrgenommen und aufgearbeitet werden müssen. Diese Vorgangsweise haben wir auch in Hagenau in vielen Terminen praktiziert. Ich ersuche Sie daher, diese Entscheidung für solcherart Gespräche zur Kenntnis zu nehmen, es geht nicht um Geheimniskrämerei, es geht um den Schutz und die Privatsphäre der Betroffenen und um ein besseres Verständnis. Sehr geehrte Goldwörtherinnen und Goldwörther! Der gesamte Gemeinderat und ich sind zuversichtlich, eine positive Gesamtlösung für dieses Schutzprojekt zu erreichen. Wir brauchen dazu Ihre Unterstützung und ihre Solidarität. Der Hochwasserschutz soll uns helfen mit unserem Ort wieder Zukunft zu haben, Bauflächen für unsere Jugend anzubieten zu können und wichtige Strukturen, wie Kindergarten und Volksschule, abzusichern. Der geplante Schutz wird viele Hochwässer zu vermeiden helfen, freilich sind wir vor Großereignissen nach wie vor nicht zu hundert Prozent abgesichert. Die Umsetzung von neuen Baurichtlinien bei der Errichtung von Eigenheimen wird nach wie vor ein wichtiges Thema sein. Wir müssen Vergangenes hinter uns lassen und zu neuen Maßnahmen Mut und Vertrauen fassen. Machen wir dies nicht, wird die Chance ungenützt an uns vorübergehen. Für unseren Ort ist es aber die größte Chance in seiner tausendjährigen Geschichte. Es liegt an uns, hier mitzuarbeiten! Mit freundlichen Grüßen Bürgermeister
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