Basiskonto

Für UBS Marketingzwecke
Basiskonto
Informationen zum gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungskonto
Das Basiskonto ermöglicht Ihnen gemäß den Vorgaben des Zahlungskontengesetzes, Ihre Gelder darauf einzuzahlen und Barauszahlungen zu tätigen. Darüber hinaus können Sie damit teilweise am bargeldlosen Zahlungsverkehr (z.B. Überweisungsverkehr) teilnehmen. Eine Überziehungsmöglichkeit besteht grundsätzlich nicht.
Auszug der Produktmerkmale und Leistungen
monatliche Gebühr
Kontoführung
Währung
Vertragssprache
Berechtigte
Dienstleistungen
 Kontoauszug
 E-Banking
 Ein- und Auszahlung in Euro-Banknoten
 Belastung Lastschriftverfahren
 Daueraufträge in EUR mit IBAN
 Überweisung in EWR-Währung,
Auslandszahlung und
Dauerauftrag (nicht EUR)
 Target 2 Eilzahlung
 Nachforschung
 Bereitstellung eines bestätigten LZB-Schecks
 Bereitstellung eines unbestätigten LZB-Schecks
 Annahme eines Inlandsschecks zum Inkasso
 Scheckinkasso Auslandsscheck und Fremdwährungen
Zinssätze
Gutschrifts- und Belastungsanzeige
Folgende Leistungen bietet die
UBS Deutschland AG nicht an:
10,00 EUR (Abrechnung quartalsweise)
Basiskonto auf Guthabenbasis2
Euro
deutsch
Einzelpersonen, die noch kein Zahlungskonto besitzen 1
kostenlos, monatlich
kostenlos; beabsichtigte Nutzung ist auf dem Antragsformular entsprechend zu vermerken
kostenlos; nur in München, Hamburg, Bielefeld und Frankfurt am Main
nur Montag bis Freitag von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
kostenlos
kostenlos
0,15% min. 15,00 EUR
zzgl. 0,025% Konvertierungsgebühr (min. 2,50 EUR)
je Vorgang
20,00 EUR je Vorgang
15,00 EUR je Vorgang
90,00 EUR je Vorgang
70,00 EUR je Vorgang
50,00 EUR je Vorgang
0,15% min. 15,00 EUR
zzgl. 0,025% Konvertierungsgebühr (min. 2,50 EUR) und 2,50 EUR Porto
je Vorgang
keine Guthabenverzinsung
Erfolgen in der Regel nicht. Alle Informationen sind im monatlichen Kontoauszug enthalten. Innerhalb des Monats können Kontoinformationen über
das E-Banking bezogen werden.
 girocard
 Kartenzahlung
 Ein- und Auszahlung von Münzgeld
 Geldautomatennutzung
 Selbstbedienungsterminals
 Kontoauszugsdrucker
 Schließfächer
 Reiseschecks
Die gesamten Entgelte und Kosten der mit dem Basiskonto verbundenen Dienstleistungen sind in unserem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ beschrieben. Dieses können Sie in unseren Niederlassungen einsehen.
Voraussetzungen
Die Eröffnung eines Basiskontos ist wie auch dessen Nutzung
bei uns nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe, dem Erwerb von Geschäftsanteilen oder der Vereinbarung zusätzlicher Dienstleistung (z. B. Kontoüberziehungsmöglichkeit) abhängig.
gen in Anspruch nehmen können.2 Die UBS behält sich vor,
dies unter Nutzung externer Stellen zu prüfen. Anträge von
Berechtigten, die bereits ein Zahlungskonto besitzen, werden
regelmäßig nach §35 Zahlungskontengesetz abgelehnt werden.
Nutzungsbedingungen
Gemäß dem Zahlungskontengesetz ist die Beantragung eines
Basiskontos jenen Verbrauchern vorbehalten, die noch nicht
Inhaber eines Kontos sind, mit dem sie Zahlungsdienstleistun-
Im Rahmen der Kontoeröffnung werden die maßgeblichen
vertraglichen Regeln mit dem Kontoeröffnungsformular vereinbart. Diese nehmen auch Bezug auf unsere Regelungen in
© UBS Deutschland AG Juni 2016. Das Schlüsselsymbol und UBS sind geschützte Marken von UBS. Alle Rechte vorbehalten.
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den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken) und
den Bedingungen für Überweisungen und Lastschriften. Diese
können Sie in unseren Niederlassungen einsehen.
Beantragung
Als gesetzlich vorgeschriebenes Produkt bestehen an die Eröffnung eines Basiskontos besondere Anforderungen. Wenn
Sie Interesse an diesem Kontomodell haben, nutzen Sie zur
Antragsstellung bitte das unter ubs.com/deutschland zur Ver-
fügung gestellte Formular oder wenden Sie sich an die Mitarbeiter einer unserer Niederlassungen.
Für eine Kontoeröffnung ist nach positiver Prüfung Ihres Antrages ein persönlicher Termin in einer unserer Niederlassungen zwingend erforderlich.
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Für all Ihre Fragen
www.ubs.com/deutschland
Geschäftsstellen finden Sie unter www.ubs.com/standorte
1 Der Kreis der Berechtigten für ein Basiskonto bestimmt sich nach den Vorschriften des §31 ZKG.
2 Wenn Sie ein bestehendes Konto zum Beispiel nicht für Überweisungen nutzen können, weil Ihnen keine Kreditlinie auf dem Konto eingeräumt worden ist, gilt dies nicht als ausreichender
Grund für die Beantragung eines Basiskontos.
Disclaimer:
Diese Unterlagen dienen ausschließlich zu Ihrer Information und stellen weder ein Angebot, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
zum Kauf oder Verkauf von bestimmten Produkten, noch eine Erbringung von Anlageberatung dar. Die Gültigkeit der Informationen und Empfehlungen ist auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlagen beschränkt und kann sich je nach Marktentwicklung jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern.
Beachten Sie bitte, dass sich diese Unterlagen nicht an Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreiches, sowie
nicht an Personen, die ihren Wohnsitz in einer der beiden vorgenannten Rechtsordnungen haben, richten.
Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung der UBS Deutschland AG weder geändert, vervielfältigt noch reproduziert
werden.
UBS Deutschland AG
Bockenheimer Landstraße 2–4
D-60306 Frankfurt am Main
Tel. +49-69-2179-0
ubs.com/deutschland
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