Für UBS Marketingzwecke Basiskonto Informationen zum gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungskonto Das Basiskonto ermöglicht Ihnen gemäß den Vorgaben des Zahlungskontengesetzes, Ihre Gelder darauf einzuzahlen und Barauszahlungen zu tätigen. Darüber hinaus können Sie damit teilweise am bargeldlosen Zahlungsverkehr (z.B. Überweisungsverkehr) teilnehmen. Eine Überziehungsmöglichkeit besteht grundsätzlich nicht. Auszug der Produktmerkmale und Leistungen monatliche Gebühr Kontoführung Währung Vertragssprache Berechtigte Dienstleistungen Kontoauszug E-Banking Ein- und Auszahlung in Euro-Banknoten Belastung Lastschriftverfahren Daueraufträge in EUR mit IBAN Überweisung in EWR-Währung, Auslandszahlung und Dauerauftrag (nicht EUR) Target 2 Eilzahlung Nachforschung Bereitstellung eines bestätigten LZB-Schecks Bereitstellung eines unbestätigten LZB-Schecks Annahme eines Inlandsschecks zum Inkasso Scheckinkasso Auslandsscheck und Fremdwährungen Zinssätze Gutschrifts- und Belastungsanzeige Folgende Leistungen bietet die UBS Deutschland AG nicht an: 10,00 EUR (Abrechnung quartalsweise) Basiskonto auf Guthabenbasis2 Euro deutsch Einzelpersonen, die noch kein Zahlungskonto besitzen 1 kostenlos, monatlich kostenlos; beabsichtigte Nutzung ist auf dem Antragsformular entsprechend zu vermerken kostenlos; nur in München, Hamburg, Bielefeld und Frankfurt am Main nur Montag bis Freitag von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr kostenlos kostenlos 0,15% min. 15,00 EUR zzgl. 0,025% Konvertierungsgebühr (min. 2,50 EUR) je Vorgang 20,00 EUR je Vorgang 15,00 EUR je Vorgang 90,00 EUR je Vorgang 70,00 EUR je Vorgang 50,00 EUR je Vorgang 0,15% min. 15,00 EUR zzgl. 0,025% Konvertierungsgebühr (min. 2,50 EUR) und 2,50 EUR Porto je Vorgang keine Guthabenverzinsung Erfolgen in der Regel nicht. Alle Informationen sind im monatlichen Kontoauszug enthalten. Innerhalb des Monats können Kontoinformationen über das E-Banking bezogen werden. girocard Kartenzahlung Ein- und Auszahlung von Münzgeld Geldautomatennutzung Selbstbedienungsterminals Kontoauszugsdrucker Schließfächer Reiseschecks Die gesamten Entgelte und Kosten der mit dem Basiskonto verbundenen Dienstleistungen sind in unserem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ beschrieben. Dieses können Sie in unseren Niederlassungen einsehen. Voraussetzungen Die Eröffnung eines Basiskontos ist wie auch dessen Nutzung bei uns nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe, dem Erwerb von Geschäftsanteilen oder der Vereinbarung zusätzlicher Dienstleistung (z. B. Kontoüberziehungsmöglichkeit) abhängig. gen in Anspruch nehmen können.2 Die UBS behält sich vor, dies unter Nutzung externer Stellen zu prüfen. Anträge von Berechtigten, die bereits ein Zahlungskonto besitzen, werden regelmäßig nach §35 Zahlungskontengesetz abgelehnt werden. Nutzungsbedingungen Gemäß dem Zahlungskontengesetz ist die Beantragung eines Basiskontos jenen Verbrauchern vorbehalten, die noch nicht Inhaber eines Kontos sind, mit dem sie Zahlungsdienstleistun- Im Rahmen der Kontoeröffnung werden die maßgeblichen vertraglichen Regeln mit dem Kontoeröffnungsformular vereinbart. Diese nehmen auch Bezug auf unsere Regelungen in © UBS Deutschland AG Juni 2016. Das Schlüsselsymbol und UBS sind geschützte Marken von UBS. Alle Rechte vorbehalten. Seite 1 von 2 den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken) und den Bedingungen für Überweisungen und Lastschriften. Diese können Sie in unseren Niederlassungen einsehen. Beantragung Als gesetzlich vorgeschriebenes Produkt bestehen an die Eröffnung eines Basiskontos besondere Anforderungen. Wenn Sie Interesse an diesem Kontomodell haben, nutzen Sie zur Antragsstellung bitte das unter ubs.com/deutschland zur Ver- fügung gestellte Formular oder wenden Sie sich an die Mitarbeiter einer unserer Niederlassungen. Für eine Kontoeröffnung ist nach positiver Prüfung Ihres Antrages ein persönlicher Termin in einer unserer Niederlassungen zwingend erforderlich. _____________________________________________________ Für all Ihre Fragen www.ubs.com/deutschland Geschäftsstellen finden Sie unter www.ubs.com/standorte 1 Der Kreis der Berechtigten für ein Basiskonto bestimmt sich nach den Vorschriften des §31 ZKG. 2 Wenn Sie ein bestehendes Konto zum Beispiel nicht für Überweisungen nutzen können, weil Ihnen keine Kreditlinie auf dem Konto eingeräumt worden ist, gilt dies nicht als ausreichender Grund für die Beantragung eines Basiskontos. Disclaimer: Diese Unterlagen dienen ausschließlich zu Ihrer Information und stellen weder ein Angebot, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder Verkauf von bestimmten Produkten, noch eine Erbringung von Anlageberatung dar. Die Gültigkeit der Informationen und Empfehlungen ist auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlagen beschränkt und kann sich je nach Marktentwicklung jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern. Beachten Sie bitte, dass sich diese Unterlagen nicht an Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreiches, sowie nicht an Personen, die ihren Wohnsitz in einer der beiden vorgenannten Rechtsordnungen haben, richten. Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung der UBS Deutschland AG weder geändert, vervielfältigt noch reproduziert werden. UBS Deutschland AG Bockenheimer Landstraße 2–4 D-60306 Frankfurt am Main Tel. +49-69-2179-0 ubs.com/deutschland © UBS Deutschland AG Juni 2016. Das Schlüsselsymbol und UBS sind geschützte Marken von UBS. Alle Rechte vorbehalten. Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc