Neuer Kommissionsvorschlag hilft Zypern und Griechenland

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Neuer Kommissionsvorschlag hilft Zypern und Griechenland,
Investitionschancen im Rahmen der ESI-Fonds bestmöglich zu nutzen
Brüssel, 27. Juni 2016
Die Kommission schlägt vor, den EU-Kofinanzierungssatz von 85 % für Zypern
beizubehalten und den Aufstockungsmechanismus zu verlängern, von dem Griechenland
profitieren könnte.
Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat die nationalen und regionalen Budgets in vielen Staaten stark in
Mitleidenschaft gezogen und die Mittel für alle Arten von Investitionen sind geschrumpft. Daher spielen
die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) in der EU eine wesentlich bedeutsamere Rolle
für öffentliche Investitionen, wenn es um die Förderung von Wachstum und die Schaffung von
Arbeitsplätzen geht, vor allem in den Mitgliedstaaten mit den größten Budgetproblemen.
Die Kommission hat beschlossen, diese Mitgliedstaaten weiterhin dabei zu unterstützen, die
Investitionschancen bestmöglich zu nutzen, die die ESI-Fonds im Programmplanungszeitraum 20142020 bieten.
„In vielen EU-Ländern sind die ESI-Fonds eine wichtige Finanzierungsquelle für öffentliche
Investitionen. Wenn diese Gelder strategisch klug in Sektoren wie Forschung & Innovation oder KMUFörderung investiert werden, können sie den Weg in eine gedeihliche Zukunft ebnen“, erklärte die für
Regionalpolitik zuständige Kommissarin Corina Crețu. „ Allerdings scheitert die reibungslose
Durchführung der Programme der ESI-Fonds manchmal an zu geringer Liquidität. Der heutige
Vorschlag zeigt, dass wir bereit sind, eine helfende Hand auszustrecken. Ich möchte, dass alle
Mitgliedstaaten die Chancen, die ihnen die Fonds bieten, in vollem Umfang ergreifen können.“
- Zypern kommt in den Genuss einer Verlängerung des EU-Kofinanzierungssatzes von
85 %
In der ESI-Fonds-Verordnung für 2014-2020 war ursprünglich vorgesehen, dass Zypern bis Juni 2017
in den Genuss eines EU-Kofinanzierungssatzes von 85 % für Mittel aus den Fonds der Kohäsionspolitik
(Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Sozialfonds) kommt.
Die Kommission hat heute vorgeschlagen, den für Zypern geltenden maximalen EUKofinanzierungssatz von 85 % bis zum Ende des Programmplanungszeitraums 2014-2020 zu
verlängern, um für einen reibungslosen Übergang nach dem erfolgreichen Ausstieg Zyperns aus dem
Wirtschaftsprogramm zu sorgen, und die Investitionen zusätzlich anzukurbeln. Dies würde den
zyprischen Haushalt um rund 99 Mio. EUR entlasten.
- Griechenland kann von der Verlängerung des Aufstockungsmechanismus profitieren
Die Verordnung sieht vor, dass Länder, die Stabilitätshilfeprogramme durchlaufen, bis 30. Juni 2016
eine zeitlich befristete Erhöhung der Zahlungen um 10 % („ Aufstockung“) beantragen können.
Als unmittelbare Folge dieser Aufstockung sank der Budgetdruck und es standen mehr liquide
Geldmittel zur Verfügung, um Investitionen in Gang zu bringen. Griechenland hat dank dieser
Bestimmung im Zeitraum 2011–2015 bereits 1,3 Mrd. EUR erhalten, und zwar früher als geplant.
Damit konnten von der EU kofinanzierte Projekte zum Nutzen der Realwirtschaft rascher gestartet
werden.
Die Kommission hat heute vorgeschlagen, die Förderfähigkeit für diesen Aufstockungsmechanismus
über Juni 2016 hinaus zu verlängern, um Griechenland auf dem Weg zurück zu nachhaltigem
Wachstum zu unterstützen.
Dieser Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt werden.
Hintergrund
In der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sind die gemeinsamen Vorschriften für die ESI-Fonds
festgelegt.
Gemäß Artikel 24 dieser Verordnung können auf Ersuchen eines Mitgliedstaats mit vorübergehenden
Haushaltsschwierigkeiten – also eines der Länder, die nach Dezember 2013 finanzielle Unterstützung
im Rahmen eines makroökonomischen Anpassungsprogramms erhalten haben – Zwischenzahlungen
um 10 Prozentpunkte über dem für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den
Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für
die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie den Europäischen Meeres- und Fischereifonds
(EMFF) geltenden Kofinanzierungssatz aufgestockt werden. Diese Bestimmung gilt derzeit bis zum
30. Juni 2016.
Gemäß Artikel 120 dieser Verordnung liegt der maximale Kofinanzierungssatz der einzelnen Prioritäten
aller aus dem EFRE und dem ESF unterstützten operationellen Programme in Zypern im Zeitraum
1. Jänner 2014 bis 30. Juni 2017 bei 85 % statt bei 50 %; letzterer Satz gilt für Mitgliedstaaten oder
europäische Regionen, deren Pro-Kopf-BIP über 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Laut der Verordnung muss die Kommission diese beiden Finanzbestimmungen überprüfen und falls
nötig vor dem 30. Juni 2016 einen Legislativvorschlag zu deren möglicher Verlängerung unterbreiten.
Der heute gefasste Beschluss ändert nichts an den Mittelzuweisungen aus den ESI-Fonds für 20142020 für die einzelnen Mitgliedstaaten.
Weitere Informationen
Vorschlag
Bericht
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