Fortführung des Denkmalschutzsonderprogrammes

Deutscher Bundestag
Ausschuss für
Kultur u. Medien
Deutscher Bundestag
Ausschuss für Kultur und Medien
Ausschussdrucksache
18(22)191
19.09.2016
______________________________________________________________
Änderungsantrag
der Abgeordneten Sigrid Hupach, Harald Petzold, Dr. Diether Dehm, Herbert
Behrens und der Fraktion DIE LINKE. im Ausschuss für Kultur und Medien
am 21.09.2016 zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017)
– BT-Drs. 18/9200
Einzelplan:
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
Kapitel:
0452
Titelgruppe:
01 Allgemeine Kulturelle Angelegenheiten
Titel:
894 11 – 195
Substanzerhaltung und Restaurierung von
unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler
Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame
Kulturinvestitionen
Seite:
54 (48 in Erläuterungen BKM)
Ansatz im
Haushaltsentwurf:
6.000 T€ (6 Mio. Euro)
Antrag:
Erhöhung des Ansatzes um 29.000 T€ (29 Mio. Euro)
auf 35.000 T€ (35 Mio. Euro)
Begründung
Die Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von
nationaler Bedeutung ist weiterhin eine wichtige Aufgabe von gesamtstaatlicher
Bedeutung. Die im Haushaltsentwurf für das Programm „National wertvolle
Kulturdenkmäler“ eingestellten 6.000 T€ reichen zur Erfüllung dieser Aufgabe bei
weitem nicht aus. Eine Fortführung des erfolgreichen Denkmalschutz-Sonderprogramms ist angesichts des nach wie vor hohen Bedarfs in den Ländern und
Kommunen dringend erforderlich.
Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ hat in ihrem Abschlussbericht 2007
die Fortsetzung des Sonderprogramms des Bundes zur Förderung des städtebaulichen Denkmalschutzes als eine zentrale Handlungsempfehlung benannt –
insbesondere wegen seiner günstigen Rahmenbedingungen für die Kofinanzierung.
(S. 208)
Auch der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat eine Fortführung sowohl des
Programms „National wertvolle Kulturdenkmäler“ wie auch der DenkmalschutzSonderprogramme festgeschrieben. (S. 92)
Wir beantragen daher eine Aufstockung der Mittel um 29.000 T€ (29 Mio. Euro), um
so annähernd den Umfang des Vorjahres zu erreichen.
Zudem plädieren wir erneut dafür, in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt auf
die Substanzerhaltung und Restaurierung von Gebäuden zu legen, die im
Zusammenhang mit dem bevorstehenden 100-jährigen Bauhaus-Jubiläum 2019
gerade in den Orten abseits von Weimar, Dessau und Berlin zur Sensibilisierung für
das Vermächtnis dieser bedeutenden Kunst-, Design- und Architekturschule
beitragen können.
Berlin, den 14. September 2016