AUSSCHREIBUNG WESTFÄLISCHE MEISTERSCHAFT IM TRAMPOLINTURNEN VERANSTALTER: Westfälischer Turnerbund e.V. AUSRICHTER: SV Brackwede TERMIN: Sonntag, 03.07.2016 WETTKAMPFSTÄTTE: Sporthalle „Rosenhöhe“ – An der Rosenhöhe 13 – 33647 Bielefeld-Brackwede ZEITPLAN (VORLÄUFIG): 11:00 Uhr Einturnen 13:00 Uhr Vorkampf 15:00 Uhr Finale 16:15 Uhr Siegerehrung Der endgültige Zeitplan sowie alle Infos zum Wettkampf werden nach Meldeschluss auf www.wtb-trampolin.de veröffentlicht. WETTKAMPFKLASSEN: WK1 (weibl.) / WK2 (männl.) Jugend C (12-13) 2003 - 2004 M6 (MINDESTPFLICHTEN) WK3 (weibl.) / WK4 (männl.) Jugend B (14-15) 2001 - 2002 M7 WK5 (weibl.) / WK6 (männl.) Jugend A (16-18) 1998 - 2000 M8 WK7 (weibl.) / WK8 (männl.) Turner/innen 19+ 1997 u. älter M9b (I) Bei weniger als 3 Teilnehmern in einer Wettkampfklasse erfolgt eine Zusammenlegung mit der/den nächst höheren bzw. niedrigeren Wettkampfklasse(n) je nach Meldeergebnis, sodass mindestens 3 Teilnehmer eine Wettkampfklasse bilden. (II) Alle Pflichtübungen sind Mindestpflichtübungen. Es darf maximal die altersmäßige DMPflicht geturnt werden. Bei Übungen mit Schwierigkeit in der Plicht (M9a und M10) wird die Schwierigkeit in der Pflicht berücksichtigt. WERTUNG: Die Wertung erfolgt nach den gültigen Wettkampfbestimmungen der FIG (mit ToF). Die DTBAusgangswerte werden angewendet. Die Vorkampfpunktzahlen werden in das Finale übernommen. In das Finale gelangen maximal die 10 Besten aus dem Vorkampf. STARTBERECHTIGUNG: Die Startberechtigung ist vor Beginn des Wettkampfes durch Vorlage eines gültigen Startpasses des WTB nachzuweisen. Jüngere Aktive (2005 und jünger) dürfen aus Sichtungsgründen am Wettkampf teilnehmen. MELDUNGEN AN: [email protected] MELDESCHLUSS: Freitag, 18.06.2016 Nachmeldungen gegen doppeltes Meldegeld bis Freitag 25.06.2016 MELDEGELD: 9 Euro pro gemeldete(n) Teilnehmer(in). Das Meldegeld ist am Wettkampftag vor Beginn des Wettkampfes zu zahlen. KAMPFRICHTER: Kampfrichter mit gültiger Landeslizenz sind von den beteiligten Vereinen mit der Wettkampfmeldung zu benennen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist stattdessen ein Betrag von 9 Euro pro gemeldete(n) Teilnehmer(in) zu entrichten. Den Einsatz der Kampfrichter regelt der Beauftragte für Kampfrichterwesen nach Meldeeingang.
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