Westfälischer Turnerbund eV TSC Münster - WTB

AUSSCHREIBUNG
WESTFALEN-CUP IM TRAMPOLINTURNEN
VERANSTALTER:
AUSRICHTER:
TERMIN:
WETTKAMPFSTÄTTE:
Westfälischer Turnerbund e.V.
TSC Münster Gievenbeck
Sonntag, 12.06.2016
Sporthalle der Mosaikschule, Dieckmannstraße 131, 48161 Münster-Gievenbeck
ZEITPLAN (VORLÄUFIG):
09:30 – 11:30 Uhr
Einturnen
10:30 Uhr
Kampfrichter- und Betreuerbesprechung
11:30 Uhr
Wettkampfbeginn
17:15 Uhr
Siegerehrung
Der endgültige Zeitplan sowie alle Infos zum Wettkampf werden nach Meldeschluss auf
www.wtb-trampolin.de veröffentlicht.
WETTKAMPFKLASSEN:
WK1 (männl. & weibl.)
WK2 (männl. & weibl.)
WK3 (weibl.) / WK4 (männl.)
WK5 (weibl.) / WK6 (männl.)
WK7 (weibl.) / WK8 (männl.)
WK9 (Weibl.) / WK10(männl.)
(FESTE PFLICHTÜBUNGEN)
(I)
(II)
AK 9 und jü.
AK 10-11
AK 12-13
AK 14-15
AK 16-18
AK 19+
2007 u. jü
2005-2006
2003-2004
2001-2002
1998-2000
1997 u. äl.
P6
P8
M5
M6
M7
M7
Jede(r) Teilnehmer(in) muss entsprechend seiner/ihrer Jahrgangsstufe die aufgeführte
Pflichtübung turnen. Eine höhere Pflichtübung ist nicht erlaubt.
Bei weniger als 3 Teilnehmern in einer Wettkampfklasse erfolgt eine Zusammenlegung mit
der/den nächst höheren bzw. niedrigeren Wettkampfklasse(n) je nach Meldeergebnis,
sodass mindestens 3 Teilnehmer eine Wettkampfklasse bilden. In WK1 und WK2 werden
Jungen und Mädchen in den jeweiligen Altersklassen zusammen gewertet.
WERTUNG:
Die Wertung erfolgt nach den gültigen Wettkampfbestimmungen der FIG. Die DTBAusgangswerte werden angewendet. Die Vorkampfpunktzahlen werden in das Finale
übernommen. Die ToF-Regel wird nicht angewendet. In das Finale gelangen die 10 Besten
aus dem Vorkampf.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG:
Nicht teilnahmeberechtige sind Aktive, die im Vorjahr in der altersmäßigen AK an den
Westfälischen Einzelmeisterschaften teilgenommen haben. Startberechtigt sind jedoch
Aktive, die bedingt durch einen Altersklassenwechsel und einer damit verbundenen höheren
Pflichtübung nicht an den Westfälischen Einzelmeisterschaften teilnehmen können.
MELDUNGEN AN:
MELDESCHLUSS:
[email protected]
Freitag, 27.05.2016
Nachmeldungen gegen doppeltes Meldegeld bis Freitag, 03.06.2016
7 Euro pro gemeldete(n) Teilnehmer(in). Das Meldegeld ist am Wettkampftag vor Beginn des
Wettkampfes zu zahlen.
MELDEGELD:
KAMPFRICHTER:
Kampfrichter mit gültiger Landeslizenz sind von den beteiligten Vereinen mit der
Wettkampfmeldung zu benennen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist stattdessen ein
Betrag von 7 Euro pro gemeldete(n) Teilnehmer(in) zu entrichten. Den Einsatz der
Kampfrichter regelt der Beauftragte für Kampfrichterwesen nach Meldeeingang.