AUSSCHREIBUNG WESTFALEN-CUP IM TRAMPOLINTURNEN VERANSTALTER: AUSRICHTER: TERMIN: WETTKAMPFSTÄTTE: Westfälischer Turnerbund e.V. TSC Münster Gievenbeck Sonntag, 12.06.2016 Sporthalle der Mosaikschule, Dieckmannstraße 131, 48161 Münster-Gievenbeck ZEITPLAN (VORLÄUFIG): 09:30 – 11:30 Uhr Einturnen 10:30 Uhr Kampfrichter- und Betreuerbesprechung 11:30 Uhr Wettkampfbeginn 17:15 Uhr Siegerehrung Der endgültige Zeitplan sowie alle Infos zum Wettkampf werden nach Meldeschluss auf www.wtb-trampolin.de veröffentlicht. WETTKAMPFKLASSEN: WK1 (männl. & weibl.) WK2 (männl. & weibl.) WK3 (weibl.) / WK4 (männl.) WK5 (weibl.) / WK6 (männl.) WK7 (weibl.) / WK8 (männl.) WK9 (Weibl.) / WK10(männl.) (FESTE PFLICHTÜBUNGEN) (I) (II) AK 9 und jü. AK 10-11 AK 12-13 AK 14-15 AK 16-18 AK 19+ 2007 u. jü 2005-2006 2003-2004 2001-2002 1998-2000 1997 u. äl. P6 P8 M5 M6 M7 M7 Jede(r) Teilnehmer(in) muss entsprechend seiner/ihrer Jahrgangsstufe die aufgeführte Pflichtübung turnen. Eine höhere Pflichtübung ist nicht erlaubt. Bei weniger als 3 Teilnehmern in einer Wettkampfklasse erfolgt eine Zusammenlegung mit der/den nächst höheren bzw. niedrigeren Wettkampfklasse(n) je nach Meldeergebnis, sodass mindestens 3 Teilnehmer eine Wettkampfklasse bilden. In WK1 und WK2 werden Jungen und Mädchen in den jeweiligen Altersklassen zusammen gewertet. WERTUNG: Die Wertung erfolgt nach den gültigen Wettkampfbestimmungen der FIG. Die DTBAusgangswerte werden angewendet. Die Vorkampfpunktzahlen werden in das Finale übernommen. Die ToF-Regel wird nicht angewendet. In das Finale gelangen die 10 Besten aus dem Vorkampf. TEILNAHMEBERECHTIGUNG: Nicht teilnahmeberechtige sind Aktive, die im Vorjahr in der altersmäßigen AK an den Westfälischen Einzelmeisterschaften teilgenommen haben. Startberechtigt sind jedoch Aktive, die bedingt durch einen Altersklassenwechsel und einer damit verbundenen höheren Pflichtübung nicht an den Westfälischen Einzelmeisterschaften teilnehmen können. MELDUNGEN AN: MELDESCHLUSS: [email protected] Freitag, 27.05.2016 Nachmeldungen gegen doppeltes Meldegeld bis Freitag, 03.06.2016 7 Euro pro gemeldete(n) Teilnehmer(in). Das Meldegeld ist am Wettkampftag vor Beginn des Wettkampfes zu zahlen. MELDEGELD: KAMPFRICHTER: Kampfrichter mit gültiger Landeslizenz sind von den beteiligten Vereinen mit der Wettkampfmeldung zu benennen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist stattdessen ein Betrag von 7 Euro pro gemeldete(n) Teilnehmer(in) zu entrichten. Den Einsatz der Kampfrichter regelt der Beauftragte für Kampfrichterwesen nach Meldeeingang.
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