Amtsblatt Landkreis Oldenburg 2016_22

Amtsblatt
für den Landkreis Oldenburg
Nr. 22/16 vom Freitag, den 17. Juni 2016
A. Bekanntmachungen des Landkreises Oldenburg
Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oldenburg.............................................................................. 93
Bekanntmachung gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ............................. 93
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Randgrabens in der Gemeinde Ganderkesee im Landkreis Oldenburg - Bekanntmachung des Erörterungstermines ................................................................................................... 94
B. Bekanntmachung der Stadt Wildeshausen, (Mitglieds-)Gemeinden, Samtgemeinde
Harpstedt und Verbände
Gemeinde Dünsen
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 ......................................................................................................... 94
Gemeinde Winkelsett
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 ......................................................................................................... 95
C. Sonstiges
Herausgeber: Landkreis Oldenburg, Postfach 14 64, 27781 Wildeshausen, Tel. (0 44 31) 85 - 0
Das Amtsblatt erscheint jeden Freitag. Sofern der Freitag ein Feiertag ist, wird das Amtsblatt am Donnerstag herausgegeben. Redaktionsschluss ist jeweils am Dienstag um 12.00 Uhr.
Aufträge für Bekanntmachungen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: [email protected]
Die Redaktion des Verkündungsblattes ist unter der Rufnummer (0 44 31) 85 - 355 zu erreichen.
Das Amtsblatt ist im Internet abrufbar unter www.oldenburg-kreis.de, Rubrik „Amtsblatt Landkreis Oldenburg“.
Der jährliche Bezugspreis für die Papierausgabe beträgt 35,00 €.
Amtsblatt des Landkreises Oldenburg Nr. 22/16 vom Freitag, den 17. Juni 2016
A. Bekanntmachungen des Landkreises Oldenburg
Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oldenburg
Am Dienstag, 21. Juni 2016, findet um 17:00 Uhr im Sitzungsraum A+B, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen (Kreishaus) eine öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oldenburg statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung für den öffentlichen Teil
2
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.03.2016
- öffentlicher Teil Nach Tagesordnungspunkt 2 findet eine Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner statt.
3
Neubenennung der Plattdeutschbeauftragten
4
Ernennung des Kreisbrandmeisters und des 1. stellv. Kreisbrandmeisters mit Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis
des Landkreises Oldenburg
5
Satzung des Landkreises Oldenburg für die Akutaufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer
6
Fortentwicklung der Heranziehungsvereinbarungen in den Leistungsbereichen AsylbLG + SGB II + SGB XII + WoGG
7
Flüchtlingssozialarbeit im Landkreis Oldenburg
8
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014, Erteilung der Entlastung
9
Erster Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
10
8. Satzung zur Änderung der Satzungen über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Oldenburg
11
Anpassung der Schulbetriebskostenpauschale
12
Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Oldenburg
13
Satzung zur Berechnung und Festlegung der Gebühr für den Besuch der Betriebskrippe
14
Annahme und Vermittlung von Zuwendungen
15
Berichte und Mitteilungen des Landrates
16
Aussprache zu den Berichten und Mitteilungen des Landrates
17
Anfragen und Anregungen
Nach diesem Tagesordnungspunkt findet eine Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner statt.
Landkreis Oldenburg, 15.06.2016
Carsten Harings
Der Landrat
Bekanntmachung gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Henning Pauley, Denghausen 1b, 27793 Wildeshausen, hat zur Beregnung von landwirtschaftlichen Nutzflächen bei
Denghausen eine Grundwasserentnahme von 15.000 m³ jährlich auf dem Flurstück 10/17, Flur 17, Gemarkung Wildeshausen, beantragt. Die Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3 c UVPG hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Wildeshausen, den 16.06.2016
Landkreis Oldenburg
Der Landrat
Carsten Harings
- 93 -
Amtsblatt des Landkreises Oldenburg Nr. 22/16 vom Freitag, den 17. Juni 2016
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Randgrabens in der Gemeinde Ganderkesee im Landkreis Oldenburg - Bekanntmachung des Erörterungstermines
Die Verordnung einschließlich der Karten mit der Darstellung des festzusetzenden Überschwemmungsgebietes des Randgrabens in der Gemeinde Ganderkesee im Landkreis Oldenburg haben vom 01.03.2016 bis zum 31.03.2016 öffentlich ausgelegen. Die hierzu abgegeben Stellungnahmen und erhobenen Einwendungen werden im Kreishaus des Landkreises
Oldenburg, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen in Raum 122 am 30.06.2016 um 10:00 Uhr erörtert.
Landkreis Oldenburg
Der Landrat
Carsten Harings
B. Bekanntmachung der Stadt Wildeshausen, (Mitglieds-)Gemeinden, Samtgemeinde
Harpstedt und Verbände
Gemeinde Dünsen
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Dünsen in seiner
Sitzung am 23. Mai 2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1.
im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge
der ordentlichen Aufwendungen
der außerordentlichen Erträge
der außerordentlichen Aufwendungen
2.
750.500 Euro
862.900 Euro
0 Euro
0 Euro
im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
709.500 Euro
760.900 Euro
0 Euro
62.000 Euro
der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
festgesetzt.
0 Euro
0 Euro
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330 %
330 %
Gewerbesteuer
380 %
- 94 -
Amtsblatt des Landkreises Oldenburg Nr. 22/16 vom Freitag, den 17. Juni 2016
§6
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 10.000 € gelten als unerheblich im
Sinne des § 117 NKomVG.
27243 Dünsen, 23. Mai 2016
___________
(Post)
Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 04.07.2016 bis 15.07.2016 zur Einsichtnahme
öffentlich bei der Samtgemeinde Harpstedt, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt, aus.
27243 Harpstedt, 13.06.2016
Im Auftrag
(Fichter)
Gemeinde Winkelsett
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Winkelsett in seiner Sitzung am 24. Mai 2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1.
im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge
der ordentlichen Aufwendungen
der außerordentlichen Erträge
der außerordentlichen Aufwendungen
2.
484.600 Euro
547.300 Euro
0 Euro
0 Euro
im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
464.600 Euro
497.300 Euro
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
0 Euro
120.000 Euro
der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
festgesetzt.
0 Euro
0 Euro
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
- 95 -
Amtsblatt des Landkreises Oldenburg Nr. 22/16 vom Freitag, den 17. Juni 2016
§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)
350 %
350 %
Gewerbesteuer
380 %
27243 Winkelsett, 24. Mai 2016
_____________________
(Beneke)
Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 04.07.2016 bis 15.07.2016 zur Einsichtnahme
öffentlich bei der Samtgemeinde Harpstedt, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt, aus.
27243 Harpstedt, 13.06.2016
Im Auftrag
(Fichter)
- 96 -