Synode Bericht und Antrag der Geschäftsprüfungskommission an die Synode betreffend Jahresbericht 2015 der Rekurskommission Bericht Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) übt im Auftrag der Synode gemäss § 2 des Organisationsreglements die administrative Aufsicht über die Geschäftsführung der Rekurskommission (RK) aus. Die GPK dankt der RK für den ausführlichen und aussagekräftigen Jahresbericht und nimmt von der Erhebung in den Stand eines kantonalen Obergerichts im Sinne von Art. 86 Abs. 2 des Bundesgerichtsgesetzes Kenntnis. Dieser Entscheid des Bundesgerichts beruht darauf, dass die RK in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet ist (Art. 43 Abs. 1 KO), als Justizbehörde der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für das ganze Kantonsgebiet zuständig und hierarchisch keiner anderen Gerichtsbehörde unterstellt ist. Die GPK anerkennt und schätzt die Pionierarbeit in Aufbau und Durchführung der ihr von der Synode gemäss Art. 46 Abs. 2 der Kirchenordnung übertragenen Aufsicht über die Kirchgemeinden und Zweckverbände. Diese Aufgabe hat die RK seinerzeit von den Bezirksräten des Kantons Zürich übernommen. Die neuen Bestimmungen über die Kirchgemeindeaufsicht sind seit 1. Juli 2011 in Kraft. Seither macht die Gemeindeaufsicht rund 80 Prozent ihrer Tätigkeit aus. Bei dieser Arbeit stellen die Visitationsteams der RK einmal mehr fest, dass in den weitaus meisten Gemeinden die Behördenmitglieder ihre Aufgabe mit grossem Einsatz und Engagement erfüllen und die Begleitung und Unterstützung durch die Visitationsteams schätzen. Sie finden dabei auch sehr gute und seriös geführte Rechnungen vor. Allerdings sind in mehreren Kirchgemeinden die Kirchenpflegen bzw. die Rechnungsprüfungskommissionen teilweise immer noch bzw. neu nicht vollzählig. Die RK weist erneut darauf hin, dass es offensichtlich immer schwieriger wird, qualifizierte Personen für Aufgaben im öffentlichen Interesse zu gewinnen. Die GPK begrüsst das Ziel der RK, die Jahresrechnungen der Kirchgemeinden und des Stadtverbandes mittelfristig auf einen möglichst einheitlichen Standard (HRM II) zu bringen und einen transparenten Nachweis über die Verwendung der Steuergelder zu schaffen. Mit der RK sieht sie in diesem Zusammenhang auch weiteren und teilweise erheblichen Schulungsbedarf für die zuständigen Mitglieder der Kirchenpflegen und Rechnungsprüfungskommissionen. Im Zusammenhang mit der anstehenden Teilrevision der Kirchenordnung (KO) und Erlass eines Kirchgemeindereglementes (KGR) nimmt die GPK Kenntnis von der Antwort der RK auf 9. Amtsdauer Katholische Kirche im Kanton Zürich Synode Hirschengraben 70 8001 Zürich www.zh.kath.ch/synode Telefon +41 44 266 12 20 [email protected] Geschäftsprüfungskommission Bericht und Antrag vom 3. Juni 2016 betreffend Jahresbericht 2015 der Rekurskommission Seite 1 von 2 die Vernehmlassungseinladung des Synodalrats. Die GPK bedauert, dass die RK als direkt betroffene Behörde nicht von Beginn weg in den Neuregelungsbestrebungen des Synodalrats einbezogen wurde und dabei ihre Vorstellungen vorbringen durfte. Es ist nicht Aufgabe der GPK, die teilweise diametral entgegengesetzten Auffassungen von RK und Synodalrat in dieser Sache hier aufzuzeigen, zu beurteilen und zu werten. Sie ist jedoch mit der RK der Meinung, dass das Wahrnehmen von Aufsichtsfunktionen durch eine RK als Judikative gemäss geltender Regelung nichts "Wesensfremdes" ist, die gegenwärtige ausgewogene Zuständigkeitsregelung für die verschiedenen Körperschaftsorgane ("checks and balances") gewahrt werden und die Aufsichtsfunktion auch künftig in jedem Fall einem demokratisch legitimierten, d.h. von der Synode gewählten Gremium und nicht einer beauftragten, von der Synode nicht gewählten Kommission obliegen muss. Antrag Die Geschäftsprüfungskommission beantragt der Synode: Der Jahresbericht der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für das Jahr 2015 wird abgenommen. Für die Geschäftsprüfungskommission Primus Kaiser Präsident Martin Murmann Kommissionsmitglied Referent der Geschäftsprüfungskommission: Niklaus Julier Zürich, 3. Juni 2016 Der Geschäftsprüfungskommission gehören an: Primus Kaiser (Präsident), Mauro Bernasconi, Mario Gobba, Niklaus Julier, Martin Murmann, Rosmarie Tschudi, Edith Wüst Katholische Kirche im Kanton Zürich Synode Hirschengraben 70 8001 Zürich www.zh.kath.ch/synode 9. Amtsdauer Telefon +41 44 266 12 20 [email protected] Geschäftsprüfungskommission Bericht und Antrag vom 3. Juni 2016 betreffend Jahresbericht 2015 der Rekurskommission Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc