Bericht und Antrag - Katholische Kirche im Kanton Zürich

Synode
Bericht und Antrag
der Geschäftsprüfungskommission an die Synode betreffend
Jahresbericht 2015 der Rekurskommission
Bericht
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) übt im Auftrag der Synode gemäss § 2 des Organisationsreglements die administrative Aufsicht über die Geschäftsführung der Rekurskommission (RK) aus. Die GPK dankt der RK für den ausführlichen und aussagekräftigen Jahresbericht und nimmt von der Erhebung in den Stand eines kantonalen Obergerichts im Sinne von
Art. 86 Abs. 2 des Bundesgerichtsgesetzes Kenntnis. Dieser Entscheid des Bundesgerichts
beruht darauf, dass die RK in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem
Recht verpflichtet ist (Art. 43 Abs. 1 KO), als Justizbehörde der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für das ganze Kantonsgebiet zuständig und hierarchisch keiner
anderen Gerichtsbehörde unterstellt ist.
Die GPK anerkennt und schätzt die Pionierarbeit in Aufbau und Durchführung der ihr von der
Synode gemäss Art. 46 Abs. 2 der Kirchenordnung übertragenen Aufsicht über die Kirchgemeinden und Zweckverbände. Diese Aufgabe hat die RK seinerzeit von den Bezirksräten des
Kantons Zürich übernommen. Die neuen Bestimmungen über die Kirchgemeindeaufsicht sind
seit 1. Juli 2011 in Kraft. Seither macht die Gemeindeaufsicht rund 80 Prozent ihrer Tätigkeit
aus. Bei dieser Arbeit stellen die Visitationsteams der RK einmal mehr fest, dass in den weitaus meisten Gemeinden die Behördenmitglieder ihre Aufgabe mit grossem Einsatz und Engagement erfüllen und die Begleitung und Unterstützung durch die Visitationsteams schätzen.
Sie finden dabei auch sehr gute und seriös geführte Rechnungen vor. Allerdings sind in mehreren Kirchgemeinden die Kirchenpflegen bzw. die Rechnungsprüfungskommissionen teilweise immer noch bzw. neu nicht vollzählig. Die RK weist erneut darauf hin, dass es offensichtlich immer schwieriger wird, qualifizierte Personen für Aufgaben im öffentlichen Interesse zu gewinnen. Die GPK begrüsst das Ziel der RK, die Jahresrechnungen der Kirchgemeinden und des Stadtverbandes mittelfristig auf einen möglichst einheitlichen Standard
(HRM II) zu bringen und einen transparenten Nachweis über die Verwendung der Steuergelder zu schaffen. Mit der RK sieht sie in diesem Zusammenhang auch weiteren und teilweise
erheblichen Schulungsbedarf für die zuständigen Mitglieder der Kirchenpflegen und Rechnungsprüfungskommissionen.
Im Zusammenhang mit der anstehenden Teilrevision der Kirchenordnung (KO) und Erlass eines Kirchgemeindereglementes (KGR) nimmt die GPK Kenntnis von der Antwort der RK auf
9. Amtsdauer
Katholische Kirche im Kanton Zürich
Synode
Hirschengraben 70
8001 Zürich
www.zh.kath.ch/synode
Telefon
+41 44 266 12 20
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Geschäftsprüfungskommission
Bericht und Antrag vom 3. Juni 2016
betreffend Jahresbericht 2015
der Rekurskommission
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die Vernehmlassungseinladung des Synodalrats. Die GPK bedauert, dass die RK als direkt betroffene Behörde nicht von Beginn weg in den Neuregelungsbestrebungen des Synodalrats
einbezogen wurde und dabei ihre Vorstellungen vorbringen durfte. Es ist nicht Aufgabe der
GPK, die teilweise diametral entgegengesetzten Auffassungen von RK und Synodalrat in dieser Sache hier aufzuzeigen, zu beurteilen und zu werten. Sie ist jedoch mit der RK der Meinung, dass das Wahrnehmen von Aufsichtsfunktionen durch eine RK als Judikative gemäss
geltender Regelung nichts "Wesensfremdes" ist, die gegenwärtige ausgewogene Zuständigkeitsregelung für die verschiedenen Körperschaftsorgane ("checks and balances") gewahrt
werden und die Aufsichtsfunktion auch künftig in jedem Fall einem demokratisch legitimierten, d.h. von der Synode gewählten Gremium und nicht einer beauftragten, von der Synode
nicht gewählten Kommission obliegen muss.
Antrag
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt der Synode:
Der Jahresbericht der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons
Zürich für das Jahr 2015 wird abgenommen.
Für die Geschäftsprüfungskommission
Primus Kaiser
Präsident
Martin Murmann
Kommissionsmitglied
Referent der Geschäftsprüfungskommission: Niklaus Julier
Zürich, 3. Juni 2016
Der Geschäftsprüfungskommission gehören an:
Primus Kaiser (Präsident), Mauro Bernasconi, Mario Gobba, Niklaus Julier, Martin Murmann,
Rosmarie Tschudi, Edith Wüst
Katholische Kirche im Kanton Zürich
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9. Amtsdauer
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betreffend Jahresbericht 2015
der Rekurskommission
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