Textband zum Unterrichtsfach "Personalwirtschaft"

Brigitte Höppe
Personalwirtschaft
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Personalwirtschaft
Seite I
Inhaltsverzeichnis
Gliederung des Werkes ............................................................................... V
Kurzinformation zur Autorin .................................................................... VI
Merkmale der Textgestaltung .................................................................. VII
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................... VIII
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1.
Grundlagen betrieblicher Personalarbeit ........................................ 1
1.1
Der Begriff Personalarbeit und verwandte Begriffe ...................... 1
1.2
Träger der Personalarbeit ............................................................... 2
1.3
Der Produktionsfaktor Arbeit......................................................... 3
1.4
Entwicklung der Personalarbeit ..................................................... 4
1.5
Ziele der Personalarbeit ................................................................. 5
1.6
Aufgaben der Personalarbeit .......................................................... 7
1.7
Personalpolitik als Bestandteil der Unternehmenspolitik ............. 9
1.8
Organisation des Personalwesens .................................................. 9
2.
Personalplanung ........................................................................... 15
2.1
Begriff und Zielsetzung der Personalplanung .............................. 17
2.2
Bedeutung der Personalplanung................................................... 17
2.3
Personalplanung als Bestandteil der Unternehmensplanung ....... 18
2.4
Instrumente der Personalplanung ................................................. 19
2.4.1
Stellenplan.................................................................................... 20
2.4.2
Stellenbesetzungsplan .................................................................. 21
2.4.3
Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil ............................... 22
2.4.4
Personalbeurteilung mit Qualifikationsprofil............................... 23
2.4.5
Personalstatistik ........................................................................... 24
2.4.6
Personalakte ................................................................................. 25
2.5
Arten der Personalplanung ........................................................... 27
2.5.1
Karriereplanung ........................................................................... 27
2.5.2
Nachfolgeplanung ........................................................................ 28
2.5.3
Einarbeitungsplanung .................................................................. 28
2.5.4
Kostenplanung ............................................................................. 29
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Seite II
2.5.5
Personalbedarfsplanung ............................................................... 30
2.6
Rechtliche Rahmenbedingungen.................................................. 36
3.
Personalbeschaffung/Job recruiting ............................................. 37
3.1
Vorgehensweise ........................................................................... 45
3.1.1
Formulierung einer Stellenausschreibung.................................... 45
3.1.2
Bekanntmachung der Stellenausschreibung................................. 46
3.2
Instrumente der internen Personalbeschaffung ............................ 47
3.2.1
Vor- und Nachteile der internen Personalbeschaffung ................ 50
3.3
Instrumente der externen Personalbeschaffung ........................... 51
3.3.1
Vor- und Nachteile der externen Personalbeschaffung................ 58
3.4
Rechtliche Rahmenbedingungen.................................................. 58
4.
Personalauswahl ........................................................................... 59
4.1
Begriff und Zielsetzung der Personalauswahl ............................. 63
4.2
Grundsätze der Personalauswahl ................................................. 64
4.3
Instrumente der Personalauswahl ................................................ 65
4.3.1
Analyse der Bewerbungsunterlagen............................................. 65
4.3.2
Recherche im Internet .................................................................. 77
4.3.3
Vorstellungsgespräch (Einstellungsinterview) ............................ 77
4.3.4
Assessment-Center (AC) ............................................................. 84
4.3.5
Testverfahren ............................................................................... 85
4.3.6
Sonstiges ...................................................................................... 86
4.4
Entscheidungsfindung .................................................................. 87
4.5
Abschluss des Arbeitsvertrages ................................................... 88
4.6
Rechtliche Rahmenbedingungen.................................................. 88
4.7
Exkurs: Die anonymisierte Bewerbung ....................................... 89
5.
Personalbeurteilung...................................................................... 90
5.1
Ziele der Personalbeurteilung ...................................................... 96
5.2
Arten der Personalbeurteilung ..................................................... 98
5.3
Kriterien der Personalbeurteilung .............................................. 100
5.4
Ablauf der Personalbeurteilung ................................................. 101
5.4.1
Beobachtung .............................................................................. 101
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Seite III
5.4.2
Beschreibung.............................................................................. 101
5.4.3
Bewertung .................................................................................. 102
5.4.4
Beurteilungsgespräch ................................................................. 103
5.4.5
Betriebliche Auswertung ........................................................... 104
5.5
Fehlerquellen der Personalbeurteilung ...................................... 105
5.6
Rechtliche Rahmenbedingungen................................................ 107
5.7
Anhang: Probleme der klassischen Personalbeurteilung in
modernen Unternehmen ............................................................. 108
6.
Betriebliche Entgeltpolitik ......................................................... 110
6.1
Bestimmungsfaktoren gerechter Entgeltpolitik ......................... 115
6.2
Wege der Entgeltfindung ........................................................... 116
6.4
Formen der Entlohnung ............................................................. 117
6.4.1
Zeitlohn ...................................................................................... 118
6.4.2
Akkordlohn ................................................................................ 119
6.4.3
Prämienlohn ............................................................................... 122
6.4.4
Erfolgsbeteiligung ...................................................................... 124
6.4.5
sonstige Lohnformen ................................................................. 125
6.5
Entgeltrechnung ......................................................................... 125
6.6
Rechtliche Rahmenbedingungen................................................ 126
7.
Arbeitsbewertung ....................................................................... 128
7.1
Anforderungsarten ..................................................................... 135
7.2
Verfahren ................................................................................... 135
7.2.1
Rangfolgeverfahren .................................................................... 136
7.2.2
Lohngruppenverfahren (Katalogverfahren) ............................... 137
7.2.3
Rangreihenverfahren .................................................................. 138
7.2.4
Stufenwertzahlverfahren ............................................................ 139
7.3
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen ..................................... 139
8.
Betriebliche Sozialpolitik........................................................... 141
8.1
Ziele der Sozialpolitik ................................................................ 144
8.2
Ausgewählte Sozialleistungen ................................................... 144
8.2.1
Gesetzliche Sozialleistungen...................................................... 145
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8.2.2
Tarifliche Sozialleistungen ........................................................ 146
8.2.3
Freiwillige Sozialleistungen (Fringe Benefits) .......................... 146
8.3
Cafeteria-System ........................................................................ 147
8.4
Kosten der Leistungen aus der betrieblichen Sozialpolitik ........ 148
8.5
Abbau betrieblicher Sozialleistungen ........................................ 149
8.6
Rechtliche Rahmenbedingungen................................................ 149
9.
Personalabbau (Personalfreisetzung) ......................................... 150
9.1
Ursachen und Anlässe für einen Personalabbau ........................ 154
9.2
Personalabbaumaßnahmen ......................................................... 155
9.2.1
Maßnahmen des indirekten Personalabbaus .............................. 156
9.2.2
Maßnahmen des direkten Personalabbaus ................................. 157
9.2.3
Altersteilzeit ............................................................................... 158
9.3
Folgewirkungen des Personalabbaus für das Unternehmen ...... 158
9.4
Abmilderung der Folgen des Personalabbaus für die Arbeitnehmer
.................................................................................................... 159
9.4.1
Outplacement ............................................................................. 159
9.4.2
Beschäftigungsgesellschaft ........................................................ 160
9.5
Rechtliche Rahmenbedingungen................................................ 160
Literaturverzeichnis.................................................................................. 161
Stichwortverzeichnis ................................................................................ 165
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Gliederung des Werkes
Der vorliegende Lehr-/Lerntext umfasst alle grundlegenden Inhalte für Ihren
Kursus, wobei zu Beginn eines jeden Kapitels die Lernziele formuliert und
am Ende eines jeden Kapitels entsprechende Übungsaufgaben und CheckUps geboten werden. Mit der Bereitstellung zugehöriger Lösungshinweise
können Sie die Lösung der Aufgaben und Check-Ups selbständig kontrollieren. Als wichtige didaktische Hilfsmittel des Textbandes gelten die Merksätze, die Marginalien (Randbemerkungen) und die Infoboxen. Während die
Merksätze alle bedeutsamen Aspekte einprägsam auf den Punkt bringen, ermöglichen die stichwortartigen Marginalien eine unmittelbare Orientierung
über den Fortschritt der stofflichen Bearbeitung. Die Infoboxen liefern Ihnen
zusätzlich eine konzentrierte Sammlung von präzisen Begleitinformationen.
Am Ende des Lehr-/Lerntextes steht ein Glossar, in welchem die Kernbegriffe sowie Fremdwörter, die für das Verständnis der Ausführungen grundlegende Bedeutung haben, erläutert werden. Daran schließen sich die Anmerkungen und ein Literaturverzeichnis an. Den Schluss bilden ein Stichwortverzeichnis, das Ihnen eine schnelle Suche nach allen möglichen Fachbegriffen
garantiert, und zuweilen ein Anhang, der weitergehende Informationen zu
vereinzelten Themen umfasst – zum Beispiel die Lösungsschlüssel für
Check-Ups.
Die Taxonomie der Lernziele des Textbandes besteht aus den drei Gliederungsebenen Kennen, Verstehen und Anwenden:
Kennen
beschreibt die Aneignung von Wissen (Fakten, Daten, Sachverhalte), das notwendig ist, um Zusammenhänge zu verstehen.
Verstehen
beschreibt das Erkennen und Verinnerlichen von Zusammenhängen, so dass komplexe Aufgabenstellungen und Probleme einer Lösung zugeführt werden können.
Anwenden beschreibt die aus dem Verstehen der Zusammenhänge resultierende Fähigkeit zu sach- und fachgerechtem Handeln.
Der Lehr-/Lerntext beinhaltet viele praktische Übungen. Bitte nehmen Sie
sich Zeit, die einzelnen Aufgaben zunächst selbständig zu bearbeiten und erst
im Anschluss mit den Musterlösungen zu vergleichen. Diese Vorgehensweise
ermöglicht einen guten Lernerfolg, selbst wenn Sie bei Ihrem Lösungsversuch zuvor einen Fehler gemacht haben. Auch eine Differenzerfahrung bei
der gemeinsamen Erarbeitung von Aufgaben in selbstorganisierten Arbeitsgruppen kann Ihren Aneignungsprozess von Wissen fördern.
Um die Lesbarkeit des vorliegenden Werkes zu verbessern, wurde darauf verzichtet, neben der männlichen auch die weibliche Form anzuführen, die gedanklich selbstverständlich immer mit einbezogen ist.
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Kurzinformation zur Autorin
Brigitte Höppe, Jahrgang 1956. Studium der Betriebswirtschaftslehre an der
Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Personalwirtschaft. Personalreferentin in der Personalabteilung verschiedener Unternehmen. Lehrbeauftragte für Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalführung.
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Merkmale der Textgestaltung
Bei der Entwicklung unserer begleitenden Lehr-/Lerntexte haben wir uns von
dem Anspruch nach ausdrücklicher Verständlichkeit leiten lassen. Dabei
wurden nicht nur die aktuellen Erkenntnisse der Lernpsychologie berücksichtigt, sondern auch die Anfordernisse der beruflichen Weiterbildung an die
wirkungsvolle Vermittlung von Prüfungswissen.
In diesem Sinne finden Sie eine eingängige, geordnete, übersichtliche und
anregende Gestaltung unserer Textbände vor. Zudem liegt die Bedeutung der
unmittelbaren Verständlichkeit von prüfungsrelevanten Sachverhalten auf
der Hand: Einerseits sparen Sie Zeit beim Lernen, weil die Inhalte leichter
nachvollziehbar sind, und andererseits benötigen Sie keine zusätzliche Literatur für eine vertiefende Nacharbeit.
Im Folgenden möchten wir Ihnen die einzelnen Merkmale der Verständlichkeit vorstellen, die unsere Lehr-/Lerntexte durchdringen und konzeptionell
auf FRIEDEMANN SCHULZ VON THUN und andere zurückgehen:
Einfachheit
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Gliederung/
Ordnung
Kürze/
Prägnanz
Verlebendigung

Das Merkmal der Einfachheit bezieht sich auf die sprachliche Formulierung, also die Wortwahl und den Satzbau. So werden anschauliche Wörter zu kurzen einfachen Sätzen zusammengefügt. Alle schwierigen Wörter, das sind Fremdwörter oder Fachbegriffe, werden unmittelbar im Text
erklärt oder im Glossar erläutert.

Das Merkmal der Gliederung/Ordnung verweist auf die innere und die
äußere Ordnung eines Textes. Unter innerer Ordnung wird eine sinnvolle
Reihenfolge der dargebotenen Sätze verstanden. Mit äußerer Gliederung
ist eine übersichtliche Gruppierung der Textabschnitte gemeint.

Das Merkmal der Kürze/Prägnanz steht für eine angemessene Länge des
Textes im Verhältnis zum Informationsziel. Verzichtet wird auf eine
weitschweifende Darstellung mit überflüssigen Einzelheiten.

Das Merkmal der Verlebendigung erfordert das Angebot von sprachlichen Zutaten, die das Interesse und die Anteilnahme des Lesers hervorrufen, wie Merksätze oder bildhafte Ausdrücke.
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Abkürzungsverzeichnis
Version 53-6
bzw.
beziehungsweise
engl.
englisch
etc.
et cetera
ff.
fortfolgende
Hrsg.
Herausgeber
IHK
Industrie- und Handelskammer
Nr.
Nummer
S.
Seite
u.a.
und andere
u.U.
unter Umständen
z.B.
zum Beispiel
i.d.R.
in der Regel
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Auswahlkriterien
Seite 63
4.
Personalauswahl
4.1
Begriff und Zielsetzung der Personalauswahl
Bei der Personalauswahl handelt es sich um einen Entscheidungsprozess, in
dem aus internen und externen Bewerbern diejenige Person ermittelt werden
soll, die die Anforderungen einer ausgeschriebenen Stelle „am besten“ erfüllen kann. Ziel ist es somit, auf rationellem Weg den „richtigen“ Kandidaten
auszuwählen. Doch wer ist der Richtige? Hier sind folgende Kriterien zu berücksichtigen.
Können: Der Bewerber sollte die fachlichen Anforderungen erfüllen
Wollen: Der Bewerber sollte motiviert und engagiert sein
„Passen“: Der Bewerber sollte menschlich in das Team und zum
Vorgesetzten passen
Dem Unternehmen ist es freigestellt, eine Gewichtung dieser Kriterien nach
ihrer Bedeutung vorzunehmen. Oftmals wird das Können eines Bewerbers
stärker bewertet und fließt somit überproportional in den Entscheidungsprozess mit ein. Allerdings könnte auch eine andere Perspektive eingenommen
werden. Defizite beim Können lassen sich durch geeignete Maßnahmen aufarbeiten, Mängel beim Wollen und „Passen“ sollte man nicht akzeptieren, da
sie in der Regel nicht zu beheben sind.
Folgen für das
Unternehmen
Version 53-6
Die Personalauswahl ist eine wichtige Funktion der Personalarbeit. Fehler bei
der Auswahl haben eine Vielzahl negativer Folgen für das Unternehmen:

Kosten für erneute Beschaffung und Auswahl

Störungen im betrieblichen Ablauf

entgangener Nutzen/Gewinn

Wettbewerbsnachteile

Nichterreichung betrieblicher Ziele

Überlastung und Frustration der vorhandenen Mitarbeiter
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4.2
Seite 64
Grundsätze der Personalauswahl
Die Personalauswahl ist immer ein subjektiver Bewertungsvorgang, bei dem
Menschen mit unterschiedlichen Stärken, Schwächen und Wertvorstellungen
aufeinander treffen, sowohl auf Seite des Unternehmens als auch auf der Bewerberseite. Aus diesem Grund sollten nachfolgende Grundsätze beachtet
werden:
Version 53-6

keine Auswahl ohne genaue Kenntnis der Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes (fachlich, persönlich)

keine Auswahl ohne genaue Kenntnis des Umfeldes des zu besetzenden
Arbeitsplatzes (Mitarbeiter, Kollegen, Vorgesetzte, ...)

größtmögliche Objektivität, d.h. Minimierung subjektiver Einflüsse (Vorurteile, Sympathien, Antipathien, persönliche Vorlieben, ...)

Systematische Vorgehensweise (Ablauf des Auswahlverfahrens festlegen
und anwenden)

Aufwand an die Bedeutung der zu besetzenden Stelle anpassen

rechtliche Aspekte (Rechte des Betriebsrats, Arbeitsgesetze) beachten
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4.3
Seite 65
Instrumente der Personalauswahl
Dem Unternehmen steht eine Vielzahl von unterschiedlichen Auswahlmethoden zur Verfügung. Nachfolgend werden die wichtigsten aufgezeigt und beschrieben:
Abbildung 17: Instrumente der Personalauswahl
4.3.1
erste Vorauswahl
Version 53-6
Analyse der Bewerbungsunterlagen
Mit der Sichtung und Beurteilung der eingereichten Unterlagen beginnt in der
Regel der Auswahlprozess. Im Rahmen einer ersten Vorauswahl wird versucht, diejenigen Kandidaten herauszufiltern, die man persönlich kennenlernen möchte. Bewährt haben sich in der Praxis folgende Schritte:

Erfassung und Ordnung der schriftlich, elektronisch oder mündlich eingehenden Bewerbungen

Sichtung und erste Bewertung der Unterlagen nach dem „ABC-Prinzip“:

A: scheinbar geeignet, zum Gespräch einladen

B: unsichere Einschätzung, abwarten, Zwischenbescheid versenden

C: Absage erteilen, schriftlich eingereichte Unterlagen zurücksenden
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Seite 66
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Arbeitgeber bestimmte
Pflichten in Bezug auf die vom Bewerber zur Verfügung gestellten Unterlagen zu beachten hat:

sichere und sorgfältige Aufbewahrung

Verbot, die Unterlagen beliebigen Mitarbeitern des Unternehmens zugänglich zu machen

Verbot, die Unterlagen betriebsfremden Personen zugänglich zu machen
(auch nicht bei Nichtinteresse an andere mögliche Interessenten weiter zu
leiten)

Verbot, Daten und Unterlagen zu speichern oder zu kopieren (Bundesdatenschutzgesetz BDSG)

unverzügliche Rücksendung nach Abschluss des Auswahlverfahrens auf
Kosten des Arbeitgebers (gilt nicht für Initiativbewerbungen)
Die Bewerbungsunterlagen sollten grundsätzlich vollständig, fehlerfrei im
Geschriebenen, ordentlich und übersichtlich sein und im Umfang der zu besetzenden Stelle entsprechen, d.h. je anspruchsvoller die Stelle, desto umfangreicher die Bewerbungsunterlagen.
Die Bewerbungsunterlagen setzen sich in der Regel aus folgenden Unterlagen
zusammen, wobei individuelle Unterschiede selbstverständlich möglich sind.
In jedem Fall ist eine sorgfältige Analyse vorzunehmen.
Anschreiben
Das Bewerbungsschreiben sollte klar gegliedert und formal ordentlich gestaltet sein. Inhaltlich sind Aussagen zur Begründung des Interesses an Stelle und
Unternehmen, zur derzeitigen Tätigkeit und zur besonderen Befähigung für
die Stelle wünschenswert. Letzteres kann auch in einem sogenannten Motivationsschreiben gesondert dargelegt werden. Hier geht der Bewerber noch
einmal ausführlich auf persönliche Aspekte wie Grund der Bewerbung, besondere Motivation und Kompetenzen ein.
Lebenslauf/Curriculum Vitae
Im Lebenslauf geben die Bewerber Aufschluss über ihre persönliche und berufliche Entwicklung. Er sollte übersichtlich und klar gegliedert und in tabellarischer Form gestaltet sein, damit eine schnelle und präzise Auswertung
möglich ist. Mittlerweile hat sich als effektiv erwiesen, den Lebenslauf mit
dem jüngsten Datum zu beginnen und chronologisch rückwärts bis zum ältesten Datum zu schreiben. Der Lebenslauf ist die wichtigste Bewerbungsunterlage und sollte unter drei Aspekten betrachtet werden:
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
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Zeitfolgeanalyse:
Ist der Lebenslauf umfassend und vollständig?
Ergeben sich zeitliche Lücken?
Wurde der Arbeitsplatz häufiger gewechselt?
Wurde zu den üblichen Terminen gewechselt (Monatsende, Quartalsende)?
Wie lang war die jeweilige Positionsdauer?
Erfolgte der Arbeitsplatzwechsel in der Probezeit?

Positionsanalyse/Entwicklungsanalyse:
Ist die berufliche Entwicklung nachvollziehbar?
Ist ein Aufstieg/Abstieg/Umbruch zu erkennen?
Wurden sehr unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt?
Lassen sich Wechselmotive erkennen?
Hat sich der Bewerber weiterqualifiziert?

Firmen- und Branchenanalyse:
Sind Branchenkenntnisse vorhanden (falls erforderlich)?
Hat der Bewerber in einem kleinen Unternehmen oder in einem Großbetrieb gearbeitet?
Bringt der Bewerber Kontakte (Kunden/Lieferanten) mit?
Grundsätzlich sollten sich alle Angaben im Lebenslauf durch weitere Unterlagen wie Zeugnisse oder Zertifikate verifizieren lassen.
Bewerbungsfoto
Es ist aufgrund der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht zulässig, ein Foto des Bewerbers anzufordern, da auf
diese Weise eine Diskriminierung z.B. wegen Alters, Geschlechts oder ethnischer Herkunft möglich ist. Dennoch findet sich in den meisten Unterlagen
ein Lichtbild des Bewerbers. Welche Rückschlüsse sich daraus ziehen lassen,
ist umstritten und sehr subjektiv. So sollte man sich durch ein sympathisches
Äußeres nicht von den objektiven Kriterien ablenken lassen.
Schulzeugnisse
Die Bedeutung von Schulzeugnissen in Bewerbungsunterlagen nimmt mit zunehmender beruflicher Erfahrung ab. Bei sehr jungen Bewerbern, insbesondere bei Schulabgängern, sind es meist die einzigen Leistungsnachweise.
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Man kann ihnen jedoch allenfalls Stärken, Schwächen, Neigungen und Interessen entnehmen und greift in der Regel zusätzlich auf andere Auswahlmethoden zurück.
Arbeitszeugnisse
Arbeitszeugnisse sind unabdingbarer Bestandteil der Bewerbungsunterlagen
und ein wichtiges Kriterium des Personalauswahlprozesses. Allerdings sind
sie nicht unumstritten und sorgen immer wieder für Irritationen.

Anspruch auf ein
Arbeitszeugnis
Rechtsgrundlage
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 630 heißt es:
„Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf
die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung
des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung
(GewO) Anwendung.“
In der GewO §109 heißt es:
„(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der
Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf
Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. (2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es
darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.“
Holschuld
Aus diesen Regelungen ist abzuleiten, dass es sich bei dem Anspruch auf
ein Arbeitszeugnis um eine Holschuld handelt, d.h. der Arbeitnehmer
muss das Zeugnis rechtzeitig anfordern und der Arbeitgeber muss es in
angemessener Zeit (2 Wochen für ein qualifiziertes Zeugnis laut BAG)
erstellen.
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird auf den besonderen Personenkreis
der Auszubildenden abgestellt. Das Thema Zeugnis ist im §16 geregelt:
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„(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die
elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die
Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der
Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.“
Hier ist zu entnehmen, dass es sich bei dem Anspruch auf ein Zeugnis um
eine Bringschuld handelt, d.h. der Arbeitgeber muss das Zeugnis von sich
aus rechtzeitig erstellen und dem Auszubildenden aushändigen. Diese Regelung ist dem Umstand geschuldet, dass junge Arbeitnehmer aufgrund
mangelnder Kenntnisse und Erfahrungen besonders geschützt werden sollen.
Bringschuld

Zeugnisarten
Den Gesetzestexten ist zu entnehmen, dass es zwei unterschiedliche Arten
von Zeugnissen gibt, man unterscheidet das einfache Zeugnis (Arbeitsbescheinigung) und das qualifizierte Zeugnis mit den unterschiedlich weitreichenden Inhalten:
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Abbildung 18: Zeugnisarten
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
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Formaler Zeugnisaufbau
Die professionelle Gestaltung eines Zeugnisses folgt einem formalen
Aufbauschema, in dem die nachfolgenden Punkte Absatz für Absatz in
der aufgezeigten Reihenfolge abgehandelt werden:
Reihenfolge
 Angaben zur Person
 Dauer der Beschäftigung
 Beschreibung des Aufgaben/Tätigkeit
 Beurteilung der Leistung
 Beurteilung des Verhaltens
 Gründe für das Ausscheiden aus dem Unternehmen
 Dank und gute Wünsche für die Zukunft

Grundsätze der Zeugniserstellung
Natürlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei der Erstellung eines Zeugnisses auf den optischen Gesamteindruck und auf Vollständigkeit zu achten. So sind das Verwenden von Geschäftspapier, eine durchgängige Formatierung, eine fehlerfreie Rechtschreibung und Grammatik, die Überschrift „Zeugnis“ und Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten selbstverständlich, wenn auch in der betrieblichen Praxis tatsächlich nicht immer gegeben.
wahr und wohlwollend
Version 53-6
Darüber hinaus gibt es auch inhaltliche Prinzipien, die zu beachten sind.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Grundsatzurteil vom 26.11.1963
formuliert, dass ein Zeugnis sowohl berechtigte günstige als auch berechtigte ungünstige Beurteilungen von Leistung und Verhalten enthalten
muss, aber auch gleichzeitig „vom verständigen Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein und ihm sein weiteres Fortkommen nicht erschweren soll“, also kurz gesagt sowohl wahr als auch wohlwollend sein
soll. Die Berücksichtigung dieses Grundsatzes führt in der Praxis – besonders bei schlechten Leistungen und Mängeln im Verhalten des Arbeitnehmers – zu Schwierigkeiten. Aus dieser Problematik heraus haben sich
zahlreiche Formulierungen ergeben, welche Mängel in Verhalten und
Leistung nicht explizit zum Ausdruck bringen, aber dennoch von Fachleuten so verstanden werden. Nachfolgend einige typische Zeugnisformulierungen und ihre Bedeutung:
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Leistungsbeurteilung
Formulierung
Bewertung
Kommentar
Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets
zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Höchstes Lob
Zeitmoment
vorhanden
„stets, immer, in jeder Hinsicht“
Qualitatives Moment vorhanden, außerordentlich,
vollste,
in
allerbester
Weise“
Wir waren stets mit seinen Leistungen außerordentlich zufrieden.
Er hat unsere Erwartungen immer in allerbester Weise erfüllt.
Seine Leistungen waren stets sehr gut.
Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets
zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Gute Leistungen
Wir waren während der
gesamten Beschäftigungszeit voll und ganz
mit seinen Leistungen
zufrieden.
Zeitmoment
vorhanden
„stets, während der gesamten Beschäftigungszeit, immer“
Qualitatives Moment vorhanden,
etwas
abgeschwächt „volle, voll und
ganz, in jeder Hinsicht,
bester Weise“
Er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht
und bester Weise immer entsprochen.
Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets
zu unserer Zufriedenheit erledigt.
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Befriedigend
Zeitmoment fehlt
Zeitmoment
vorhanden,
qualitatives Moment stark
abgeschwächt „Zufriedenheit. zufriedenstellend“
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Seite 73
Seine Leistungen waren stets zufriedenstellend.
Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
ausreichend
Zeitmoment fehlt
Qualitatives Moment stark
abgeschwächt „Zufriedenheit, Erwartungen, zufrieden“
Er hat unseren Erwartungen entsprochen.
Wir waren mit ... zufrieden.
Er hat die ihm übertragenen Aufgaben im
Großen und Ganzen zu
unserer Zufriedenheit
erledigt.
Er führte die ihm übertragenen Aufgaben mit
großem Fleiß durch.
Mangelhaft, unter- Zeitmoment fehlt
durchschnittlich
Qualitatives Moment stark
eingeschränkt „im Großen
und Ganzen, Fleiß, bemüht, im Rahmen seiner
Möglichkeiten“
Er hat sich bemüht, ...
Er zeigte für seine Arbeit Verständnis und
Interesse.
Er setzte sich im Rahmen seiner Möglichkeiten ein.
Er hatte ... zu erledigen.
Abbildung 19.1: Leistungsbeurteilung
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Allgemeine Verhaltensbewertungen
Formulierung
Bewertung
Sein Verhalten gegenüber Sehr gut
Vorgesetzten und Kollegen
war immer einwandfrei.
Kommentar
Gleichordnungsebene genannt
Überordnungsebene
genannt
Sein Verhalten gegenüber Fraglich
Kollegen und Vorgesetzten
war immer einwandfrei.
Reihenfolge
Sein Verhalten war immer Gut
einwandfrei.
Sein Verhalten war
wandfrei.
ein- Befriedigend
Zeitmoment fehlt
Wir lernten ihn als umgängli- Fraglich
chen Kollegen kennen.
Er war bei seinen
Kollegen
nicht
beliebt.
Er ist immer mit seinen Vor- Fraglich
gesetzten gut ausgekommen.
Angepasst,
kein
Durchsetzungsvermögen
Bei seinen Kollegen galt er Fraglich
als toleranter Mitarbeiter.
Und bei den Vorgesetzten?
Er hat zur (durch seine Ge- Negativ
selligkeit) Verbesserung des
Betriebsklimas beigetragen.
Alkohol im Dienst?
Herr .. zeichnete sich insbe- Negativ
sondere dadurch aus, dass
er viele Verbesserungsvorschläge einreichte.
Und wurden sie angenommen?
Herr .. war wegen seiner Negativ
Pünktlichkeit ein gutes Vorbild.
Pünktlichkeit ist eine
Selbstverständlichkeit, was war sonst?
Abbildung19.2: allgemeine Verhaltensbewertungen
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Schlussfloskel
Formulierung
Bewertung
Kommentar
Herr .. verlässt uns auf eige- Sehr gut
nen Wunsch. Wir bedauern
sein Ausscheiden sehr und
verbinden mit unserem
Dank für die bei uns geleistete Arbeit die besten Wünsche für seine berufliche Zukunft.
Aussage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wir bedauern sehr, diesen Sehr gut
äußerst engagierten und erfolgreichen Mitarbeiter zu
verlieren und danken für die
stets exzellente Mitarbeit.
Verstärkung
„sehr“
Dankesformel ausführlich
Zukunftswünsche
ausführlich
mit
Verstärkung mit „äußerst“
Dankesformel ausführlich
Herr.. verlässt uns auf eige- Ausreichend
nen Wunsch zum ...
Dankesformel fehlt
Zukunftswünsche
fehlen
Herr .. verlässt uns auf eige- Durchschnitt
nen Wunsch . Wir bedauern
sein Ausscheiden und wünschen ihm alles Gute.
Standardformulierung
Das Arbeitsverhältnis von Negativ
Herrn .. endete am...
Beendigungsgrund
fraglich
Herr... verlässt unser Unter- Negativ
nehmen am ...
Beendigungsgrund
fraglich
Wir wünschen Herrn .. für Negativ
die Zukunft viel Glück.
„Glück“ ist Codewort, Hinweis auf
„das hat er auch nötig“
Abbildung 19.3: Schlussfloskel
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Bei der Analyse eines Arbeitszeugnisses bleiben für den Leser trotz der
Fülle von Interpretationsregeln Ungewissheiten und Spielräume in der
Einschätzung bestehen. Zusätzliche Anhaltspunkte bei der Bewertung eines Zeugnisses sollten daher mit einfließen:





War der Verfasser des Zeugnisses ein Fachmann?
War der Verfasser vielleicht eher ungeübt und wählte eine ungünstige
Formulierung in gut gemeinter Absicht?
Von welchem Unternehmen stammt das Zeugnis?
Wurden Aussagen zu bestimmten Dingen bewusst verschwiegen oder
vielleicht nur vergessen?
Passt der Umfang des Zeugnisses zu Position und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses?
Fortbildungszertifikate
Zu einem modernen Berufsleben gehört heute selbstverständlich die Teilnahme an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen, um auf dem aktuellen Stand
der Entwicklung zu bleiben oder sich für anspruchsvollere Aufgaben zu qualifizieren. Es stellen sich bei der Durchsicht dieser Unterlagen folgende Fragen:

Welche Themengebiete standen im Mittelpunkt der Maßnahmen und bestand ein Zusammenhang mit der jeweiligen beruflichen Tätigkeit?

Welcher Träger hat die Maßnahmen durchgeführt?

Handelt es sich bei den Zertifikaten nur um Teilnahmebestätigungen oder
wurden die Maßnahmen mit einer Prüfung abgeschlossen?

War der Bewerber häufig (vielleicht zu häufig) zu Fortbildungsmaßnahmen unterwegs?

Passen die Inhalte der Maßnahmen zu den Anforderungen des eigenen
Unternehmens?
Referenzen
Auskünfte
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Referenzen werden in Bewerbungsunterlagen angegeben, damit man bei den
genannten Personen Auskünfte über die Person und die fachlichen Qualifikationen des Bewerbers einholen kann. Sie können auch in Form einer schriftlichen Äußerung den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. In der Praxis
werden Referenzen häufig als nicht sinnvoll angesehen, da der Bewerber in
der Regel nur solche Personen benennt, die positive Aussagen machen werden.
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4.3.2
Onlineprofile
Kontakt
Recherche im Internet
Ein weiteres Hilfsmittel, um das Bild eines Bewerbers zu vervollständigen,
ist die Recherche im Internet. Hier lassen sich insbesondere die Profile in
sozialen Netzwerken gründlich prüfen. Dabei können Einträge in beruflichen
Netzwerken wie Xing oder LinkedIn ausgewertet werden oder auch in eher
privat ausgerichteten wie Facebook oder Twitter. Im Mittelpunkt des Interesses stehen bei der Prüfung von Social-Media-Profilen die fachliche Qualifikation, öffentliche Äußerungen zu Fachthemen sowie über das Unternehmen
oder seine Wettbewerber, aber auch Hobbys oder private Aktivitäten der Kandidaten. Mittlerweile halten viele Personaler Profile in sozialen Netzwerken
für aussagekräftiger als eine kurze Bewerbung. Deshalb ist damit zu rechnen,
dass Personalabteilungen künftig noch häufiger darauf zurückgreifen, um
sich ein Bild von Kandidaten zu machen. Ein bewusst gepflegtes Profil kann
also die Bewerbungsunterlagen ergänzen, die Qualifikationen unterstreichen
und das Bild eines Bewerbers abrunden.
4.3.3
erster persönlicher
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Vorstellungsgespräch
(Einstellungsinterview)
Im Vorstellungsgespräch, auch Auswahlgespräch, Einstellungsgespräch oder
Einstellungsinterview genannt, findet der erste persönliche Kontakt zwischen
dem Unternehmen bzw. seinen Vertretern (im folgenden Interviewer genannt) und dem Bewerber statt. Diese Gespräche können parallel flankiert
werden von Einstellungstests und/oder von einem Assessment-Center, welche unter den Gliederungspunkten 4.3.4 und 4.3.5 beschrieben und diskutiert
werden. Eingeladen zum Vorstellungsgespräch werden zunächst diejenigen
Kandidaten, die nach dem ABC-Prinzip (s.o. 4.3.1) scheinbar geeignet sind
für die zu besetzende Position.
Mit dem Vorstellungsgespräch verbindet das Unternehmen eine Reihe von
Zielen:
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
Gewinnung eines persönlichen Eindrucks hinsichtlich Erscheinungsbild,
Verhaltens, Ausdrucksfähigkeit, ...

fehlende Daten/Informationen z.B. zur Person, zum Kenntnisstand, zu Erfahrungen ergänzen

Vergleich von schriftlichen und mündlichen Aussagen und mögliche Abweichungen klären

zusätzliche Möglichkeit zum Vergleich von Anforderungsprofil des Unternehmens und Qualifikationsprofil des Bewerbers
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Gesprächsvorbereitung
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
Erkennen von Interessen, Wünschen und Erwartungen des Bewerbers

Vorstellung des Bewerbers über seinen weiteren geplanten Werdegang
kennenlernen

Gründe für den beabsichtigten Arbeitsplatzwechsel erfahren

dem Bewerber Informationen über das Unternehmen und den Arbeitsplatz
geben

Vergleich der Bewerber untereinander
Ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch bedarf selbstverständlich einer guten
Vorbereitung von Seiten des Unternehmens. Sowohl organisatorische Aspekte wie Festlegung von Zeit und Ort, Auswahl und Information der Gesprächsteilnehmer als auch inhaltliche Aspekte wie Kenntnis von Anforderungsprofil und Bewerberunterlagen müssen im Vorfeld sichergestellt werden. Auf mögliche Fragen des Bewerbers nach Umfang der Stelle, Einsatzort,
Arbeitszeiten, Sozialleistungen oder Entgelt sollte der Interviewer vorbereitet
sein.
Eine gute Vorbereitung ist allerdings noch keine Garantie dafür, dass das Gespräch für das Unternehmen erfolgreich verläuft. Es gibt eine Vielzahl von
Ursachen dafür, dass der Bewerber falsch beurteilt wird und es in letzter Konsequenz zu einer Fehlbesetzung der Stelle kommt. Die Ursachen für Beurteilungsfehler können in der Person des Interviewers (intrapersonell), in der
„Chemie“ zwischen Interviewer und Bewerber (interpersonell) und auch in
der Gesprächssituation zu finden sein. Man kann folgende Fehlerursachen unterscheiden:
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Ursachen für Beurteilungsfehler
Intrapersonelle
flüsse
Ein- Interpersonelle
flüsse
Selektive
mung
Wahrneh- Sympathie
Vorurteile
Antipathie
Statusfehler
Halo-Effekt
Egoismus
Reihenfolge-Effekt
Ein- Situative Einflüsse
Gesprächsumfeld
Persönliche Situation
Erster Eindruck
Abbildung 20: Ursachen für Beurteilungsfehler
Im Einzelnen heißt das:
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Selektive Wahrnehmung
-
Der Interviewer achtet nur auf ausgewählte, ihm persönlich wichtige Aspekte
und blendet andere aus
Vorurteile
-
Der Interviewer hat vorgefasste Meinungen zu bestimmten Merkmalen wie z. B.
Alter, Geschlecht oder ethnische Herkunft, überträgt sie auf den Bewerber
und versäumt eine tatsächliche Analyse
Statusfehler
-
Bewerber, die bereits Erfolge im Berufsleben vorzuweisen haben, werden tendenziell besser bewertet
Egoismus
-
Die Erreichung eigener Ziele wie z. B.
Begünstigung einzelner Bewerber oder
Sichern der eigenen Position beeinflusst
die Beurteilung
Sympathie
-
Der Interviewer entscheidet sich für den
Bewerber, der ihm aufgrund subjektiv
empfundener Gefühle angenehm ist und
vernachlässigt objektive Kriterien
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Antipathie
-
Der Interviewer entscheidet sich gegen
einen Bewerber, der ihm persönlich unangenehm ist, obwohl dieser gut geeignet wäre
Halo-Effekt
-
Einzelne auffallend gute oder schlechte
Merkmale überstrahlen positiv oder negativ andere Kriterien und verfälschen
das Gesamtbild des Bewerbers
Reihenfolge-Effekt
-
Bewerber, die relativ schwachen/starken
Kandidaten in der Abfolge der Interviews folgen, haben Vorteil/Nachteil
und werden unter dem schlechten/guten
Eindruck des Vorgängers qualitativ
überbewertet/unterbewertet
Erster Eindruck
-
Der erste Eindruck, den ein Bewerber
auf den Interviewer macht, prägt sich
ein, wird über das gesamte Gespräch beibehalten und beeinflusst die Entscheidung
Gesprächsumfeld
-
Eine unangenehme Gesprächssituation
aufgrund äußerer Umstände wie Temperatur, Lärm oder Störungen bringen den
Bewerber aus der Ruhe und lassen ihn in
einem schlechteren Licht erscheinen
Persönliche Situation
-
Der Bewerber befindet sich in einer angespannten persönlichen Situation z. B.
aus privaten, familiären oder gesundheitlichen Gründen und gibt so ein negativ verfälschtes Bild von sich an
Vor dem Hintergrund dieser Beurteilungsfehler haben sich verschiedene Gesprächsformen entwickelt, die das Ziel haben, diese Fehler zu minimieren.
Das freie Gespräch
Hier ist der Gesprächsverlauf nicht festgelegt. Der Interviewer passt sich flexibel der Gesprächssituation und den Antworten des Bewerbers an und kann
sich so individuell einstellen. Der Interviewer gibt nur einen Anstoß und der
Bewerber erhält einen großen Freiraum zur Beantwortung der Fragen. Auf
diese Weise erhält man viele Informationen, was Ziel des Gespräches ist. Es
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besteht jedoch die Gefahr, dass Gesprächspunkte vergessen werden und somit
Auswertung und Vergleich schwierig werden.
Das standardisierte Gespräch
Hier sind Gesprächsinhalt und Verlauf genau vorgegeben. Der Interviewer
arbeitet schematisch eine Folge von Fragen ab. Auf diese Weise werden die
Auswertung des Gesprächs und der Vergleich der Gespräche untereinander
vereinfacht. Es werden allerdings nur bestimmte Sachverhalte erfasst und
Dinge, die möglicherweise zusätzlich für das Unternehmen von Interesse wären, kommen nicht zur Sprache.
Stressinterview
Mehrere Interviewer stehen dem Bewerber gegenüber. Die Teilnehmer sind
sich im Vorfeld über ihre Rollenverteilung (der Ruhige, der Dominante, der
Freundliche, der Aggressive, ...) im Klaren. Dem Bewerber werden in schneller Abfolge mehr oder weniger provozierende Fragen gestellt. Der Schwerpunkt der Beobachtung liegt auf der Reaktion des Bewerbers und auf seinem
Umgang mit der Situation.
Gruppeninterview
Mehrere Bewerber werden von einem oder auch mehreren Interviewern
gleichzeitig befragt. So können direkt in der Gesprächssituation Vergleiche
zwischen den Bewerbern gezogen werden.
Bestimmte Grundregeln lassen sich für jede Gesprächsform festlegen. So
sollte der Interviewer grundsätzlich darauf achten, dass der Hauptanteil des
Gesprächs durch den Bewerber bestritten wird (ca. 80%), denn der Interviewer möchte ja so viel wie möglich von seinem Gesprächspartner erfahren.
Deshalb sollte er möglichst offene Fragen stellen, die dem Bewerber die Gelegenheit zur ausführlichen Antwort geben. Auch ist es sinnvoll, sich während
des Gesprächs kurze Notizen zu machen, um die spätere Auswertung zu vereinfachen. Der Aufbau des Auswahlinterviews in einzelne Phasen hat sich in
der Praxis bewährt:
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Phase 1
Begrüßung, Vorstellung, Dank für das Erscheinen,
kurzer „Smalltalk“ zur Entspannung
Phase 2
Information über den Bewerber aus persönlicher Sicht
(Herkunft, Familie, Hobbys, ...)
Phase 3
Information über den Bewerber aus beruflicher Sicht
(Bildungsweg, bisherige Tätigkeiten, berufliche Pläne,
...)
Phase 4
Information des Bewerbers über das Unternehmen
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Phase 5
(Größe, Standorte, Mitarbeiteranzahl, Umsatz, ...)
Information des Bewerbers über die Stelle
Phase 6
(Aufgaben, Kompetenzen, Einsatzort, hierarchische
Einordnung, ...)
Klärung von Vertragsbestandteilen
(Entgelt, Sozialleistungen, Vollmachten,...)
Phase 7
Klärung von Fristen und Terminen
Verabschiedung mit Absprache über weitere Vorgehensweise
Abbildung 21: Aufbau des Auswahlinterviews
Dieser oben dargestellte Aufbau ist eine Möglichkeit, vielfach werden aber
auch die Phasen 4 und 5 den Phasen 2 und 3 vorangestellt. Das bleibt jedem
Interviewer überlassen, beide Formen haben Vor- und Nachteile.
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat der Gesetzgeber
die Regeln für Vorstellungsgespräche verschärft. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen von Arbeitnehmern bzw. in diesem Fall zukünftigen Arbeitnehmern zu verhindern oder zu beseitigen, ausdrücklich auch in Bezug auf
Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen. Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu entschieden, dass der Arbeitgeber grundsätzlich nur
zu solchen Sachverhalten Fragen stellen darf, an denen er ein berechtigtes
betriebliches Interesse hat. Daraus ergibt sich, dass es sogenannte unerlaubte
Fragen oder Tabufragen gibt, die der Arbeitgeber dem Bewerber nicht stellen
darf bzw. auf die der Bewerber die Antwort verweigern kann oder die er nicht
wahrheitsgemäß beantworten muss.
unzulässige Fragen
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Fragen zu nachfolgenden Sachverhalten sind unzulässig bzw. tabu. Sie dürfen bei gleicher fachlicher Qualifikation der Bewerber bei der Personalauswahl keine Rolle spielen.

Rasse oder ethnische Herkunft
Bewerber sollen nicht wegen ihrer Abstammung oder Zugehörigkeit zu
einer bestimmten Bevölkerungsgruppe benachteiligt werden.

Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung
Bewerber sollen nicht wegen ihres Glaubens oder ihrer Überzeugungen
benachteiligt werden. (Ausnahme: Sogenannte Tendenzbetriebe, hier
kirchliche Arbeitgeber, dürfen Fragen dazu stellen.)
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
Behinderung
Bewerber sollen grundsätzlich nicht wegen einer anerkannten Behinderung benachteiligt werden. Fragen dazu sind jedoch erlaubt, wenn das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes so ausgestaltet ist, dass es einem behinderten Arbeitnehmer nicht möglich ist, den Arbeitsplatz auszufüllen.

Sexuelle Identität
Sexuelle Veranlagung und die Selbstbestimmung im Bereich der Sexualität sollen geschützt werden und dürfen den Bewerber nicht benachteiligen.

Vorstrafen
Fragen hierzu greifen erheblich in die Privatsphäre des Bewerbers ein.
Ausnahmen bestehen allerdings, wenn die Vorstrafe Bedeutung für die
Tätigkeit an sich hat, z.B. Vorstrafen im Bereich von Verkehrsdelikten
bei der Einstellung eines Berufskraftfahrers.

Parteizugehörigkeit
Politische Überzeugungen werden der Privatsphäre des Bewerbers zugeordnet. (Ausnahme: Tendenzbetriebe, hier politische Parteien als Arbeitgeber, dürfen hierzu befragen.)

Gewerkschaftszugehörigkeit
Gesellschaftspolitische Überzeugungen und Aktivitäten gehören in den
privaten Bereich des Bewerbers. (Ausnahme: Tendenzbetriebe, hier Gewerkschaften als Arbeitgeber, haben ein Fragerecht.)

Schwangerschaft
Hierin ist eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu erkennen.

Bestehende Krankheiten
Krankheiten gehören in den Persönlichkeitsbereich des Bewerbers und
sind für den Arbeitgeber tabu. Ist jedoch zu befürchten, dass die Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes dauerhaft die Eignung für die Tätigkeit einschränkt, darf der Arbeitgeber danach fragen. Grundsätzlich ist
dieser Sachverhalt aber schwierig zu bewerten.
Prinzipiell muss der Arbeitnehmer auf alle erlaubten Fragen wahrheitsgemäß
antworten. Ist der Arbeitsvertrag auf der Basis einer bewusst falsch beantworteten Frage zustande gekommen, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis
wegen arglistiger Täuschung anfechten.
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4.3.4
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Assessment-Center (AC)
Hierbei handelt es sich um eine simulationsbezogene Methode. Hauptkennzeichen ist der Einsatz möglichst realitätsnaher, auf betriebliche Anforderungen abgestellter Aufgabenstellungen. Folgende Grundsätze sind zu beachten:
Anforderungsbezogenheit
Das AC sollte solche Aufgabenstellungen enthalten, die sich auf die Anforderungen der zu besetzenden Position beziehen.
Verhaltensorientierung
Das AC sollte solche Übungen enthalten, die bei den Teilnehmern ein Verhalten provozieren, welches beobachtbar ist.
Übungsvielfalt
Das AC sollte zahlreiche unterschiedliche Übungen einsetzen:
Übung
Inhalt
Postkorb
(In-BasketMethode)
Simulation von Informati- Planungs-, Entscheionseingang und -verarbei- dungs-, Organisationstung einer Fach- oder Füh- und Delegationsfähigkeit
rungskraft
Fallstudien
Schriftliche Bearbeitung
eines Sachverhalts
Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu verstehen, einzuordnen, zu analysieren
und zu bewerten
Präsentation
Präsentation zu einem
vorgegebenen oder frei
gewählten Thema
Fähigkeit zu systematischem Denken und Handeln sowie Kommunikationsfähigkeit und Überzeugungskraft
Rollenspiele
Übernahme einer Rolle im Einfühlungsvermögen,
Rahmen einer vorgegebe- Phantasie, Kommunikatinen Situation
onsfähigkeit, Empathie
Gruppendiskussion Konfrontation mit einem
(führungslos oder unternehmensbezogenen
geführt)
Problem mit/ohne Pflicht
zur Erarbeitung einer Lösung
Erkenntnisziel
Führungsanspruch,
Durchsetzungsfähigkeit,
sozial-integratives Verhalten, Mediationsfähigkeit
Abbildung 22: Übungen im Assessment-Center
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Mehrfachbeobachtung
Es ist sicherzustellen, dass die einzelnen Bewerber bei jeder Übung von mehreren Personen beobachtet werden, wobei jeder Beobachter sein Augenmerk
auf zuvor festgelegte Kriterien legen soll.
Trennung von Beobachtung und Bewertung
Die Beobachter notieren ihre Beobachtungen frei oder anhand bestimmter
Kriterien. Anschließend werten sie ihre Beobachtungen mit Hilfe bestimmter
Schemata aus und stimmen sich mit den Einschätzungen der anderen Beobachter ab.
Das AC wird zur Auswahl von Bewerbern für umfangreiche und verantwortungsvolle Positionen eingesetzt, aber auch bei Personenkreisen, die über nur
wenig berufliche Erfahrung und entsprechende Nachweise verfügen, wie z.B.
Auszubildende oder Führungsnachwuchskräfte. Darüber hinaus kann das AC
auch bei der Personalentwicklung zur Potenzialermittlung genutzt werden.
4.3.5
Testverfahren
Testverfahren sind psychologisch-diagnostische Methoden. Sie wurden entwickelt, um bestimmte Persönlichkeitsmerkmale zu messen und diese mit den
Ergebnissen einer Bezugsgruppe vergleichen zu können.
Fähigkeits- und Leistungstests
Kenntnisstand
Sie messen den Kenntnisstand in bestimmten Wissensgebieten wie Rechtschreibung, Rechnen, Fremdsprachen, Fachwissen, logisches Denken sowie
auch in praktischen Fertigkeiten. Richtig aufgebaute Tests liefern eindeutige
Ergebnisse und klare Vergleichsmöglichkeiten.
Intelligenztests
intellektuelle
Leistungsfähigkeit
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Sie dienen der Messung der intellektuellen Leistungsfähigkeit und decken unterschiedliche Bereiche ab. Dazu gehören unter anderem sprachliche Intelligenz (z.B. Sprachgewandtheit, Wortschatz, Ausdrucksvermögen), logischmathematische Intelligenz (z.B. die Fähigkeit, Probleme logisch zu analysieren, mathematische Operationen durchzuführen und wissenschaftliche Fragen zu untersuchen), visuelle Intelligenz (z.B. Vorstellungskraft in räumlichen Dimensionen) und praktische Intelligenz (z.B. technische, handwerkliche Fähigkeiten, Konstruktionsfähigkeit, manuelle Geschicklichkeit). Es ist
festzustellen, dass der Begriff „Intelligenz“ nicht eindeutig definiert ist und
somit eine kritische Betrachtung der Ergebnisse von Intelligenztests und ihre
Übertragung auf das Arbeitsverhalten angebracht ist.
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Persönlichkeitstests
Anlagen und
Eigenschaften
Sie zielen auf die Persönlichkeitsstruktur des Bewerbers ab und prüfen grundsätzliche, dauerhafte Anlagen und Eigenschaften wie Motivation, Intro- oder
Extroversion, Dominanz, Aggressivität, Flexibilität, Durchsetzungsvermögen oder Empathie.
Es liegt eine Vielzahl von unterschiedlichen Testverfahren vor. Zu den bekanntesten gehören der sogenannte Grundwissen-Test, der Hamburg-Wechseler-Intelligenz-Test (HAWI), der Intelligenz-Struktur-Test nach Amthauer
oder der 16-PF (Persönlichkeitsfaktoren) -Test.
Der Einsatz von Testverfahren im Rahmen der Personalauswahl hat den Vorteil, Chancengleichheit aufgrund ihres standardisierten Charakters zu erzeugen. Somit sind die Ergebnisse gut vergleichbar. Nachteilig ist der hohe Aufwand, der damit verbunden ist. In jedem Fall können sie das Bewerberbild
abrunden und vervollständigen.
4.3.6
Sonstiges
Auskünfte
frühere Arbeitgeber
In der Bewerbungspraxis kommt es regelmäßig vor, dass künftige Arbeitgeber bei früheren Arbeitgebern anrufen, um Auskünfte über den Bewerber einzuholen oder Aussagen und Selbsteinschätzungen des Bewerbers aus den Bewerbungsunterlagen oder dem Vorstellungsgespräch zu überprüfen. Es stellt
sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob ein solcher Anruf überhaupt zulässig ist. Nach neuerer Rechtsprechung ist vor einem Anruf bei einem alten
Arbeitgeber nunmehr die Einwilligung des Bewerbers einzuholen. Geschieht
dies nicht, dürfte der alte Arbeitgeber datenschutzrechtliche Bestimmungen
und die Persönlichkeitsrechte seines ehemaligen Arbeitnehmers durch seine
Auskunft verletzen. Auch ist der frühere Arbeitgeber gar nicht verpflichtet,
am Telefon Auskunft zu geben. Geht er aber auf die Erkundigungsversuche
des neuen Arbeitgebers ein, hat er genauso wie beim Arbeitszeugnis auf die
Balance zwischen der Wahrheitspflicht auf der einen Seite und der Wohlwollenspflicht auf der anderen Seite zu achten. Aus dieser Vorgabe kann gefolgert werden, dass der ehemalige Arbeitgeber nicht von seinen Aussagen im
bereits erstellten Arbeitszeugnis abweichen darf. Somit wird natürlich der
Sinn dieser Maßnahme in Frage gestellt.
Schriftbildanalyse
Anhänger der Graphologie messen der Handschrift eine gewisse Aussagekraft über das Persönlichkeitsbild eines Bewerbers zu. In der betrieblichen
Praxis hat diese Methode allerdings heute keine Bedeutung mehr.
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Arbeitsproben
Der Bewerber reicht Arbeiten aus früherer Zeit ein, um ein Bild seines Könnens abzugeben. Dies ist besonders im kreativen und im handwerklichen Bereich üblich, in anderen Bereichen schwierig umzusetzen.
Probearbeiten/Schnuppertage
Vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses möchten sich Arbeitgeber und Bewerber häufig im betrieblichen Ablauf näher kennen lernen. Dazu kann eine
kurze, unbezahlte Probearbeit vereinbart werden.
4.4
Entscheidungsfindung
Im Anschluss an die oben genannten Auswahlverfahren fällt die Entscheidung, welcher Bewerber für die Besetzung der Stelle in Frage kommt. An der
Entscheidung sind in der Regel ein Mitarbeiter der Personalabteilung, künftige Vorgesetzte und der Betriebsrat beteiligt.
Anforderungsprofil
Die erste von zwei Entscheidungsgrundlagen ist das Anforderungsprofil der
zu besetzenden Stelle. Sinnvoll ist es, alle Anforderungen detailliert aufzulisten und nach ihrer Bedeutung zu gewichten. Auch eine Unterscheidung in
„Mussanforderungen“ (d. h. die Erfüllung dieser Anforderungen ist unerlässlich) und „Kann- oder Wunschanforderungen“ (d.h. die Erfüllung dieser Anforderungen ist wünschenswert, aber nicht Bedingung) ist denkbar.
Qualifikationsprofil
Dem Anforderungsprofil der Stelle steht als zweite Entscheidungsgrundlage
das Eignungs- bzw. Qualifikationsprofil des Bewerbers gegenüber. Dieses
ergibt sich als Ergebnis des Auswahlprozesses. Anschließend wird mit Hilfe
einer Entscheidungsmatrix der Erfüllungsgrad jedes in die engere Wahl gekommenen Bewerbers bezüglich der einzelnen Anforderungen festgestellt.
Bei dieser analytischen Vorgehensweise wird sich in der Regel ein Kandidat
als am besten geeignet herauskristallisieren.
subjektive Einflüsse
Es bleibt jedoch festzustellen, dass trotz des Einsatzes oben beschriebener
Auswahlinstrumente die Entscheidungsfindung durch subjektive Einflüsse
gekennzeichnet ist. Fachbereich und Personalabteilung müssen sich damit
auseinandersetzen und gemeinsam zu einer Lösung kommen.
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4.5
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Abschluss des Arbeitsvertrages
Durch den Abschluss des Arbeitsvertrags kommt ein Arbeitsverhältnis zu
Stande. Die rechtliche Grundlage dazu findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 611 bis 630). Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Gesetzes über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) zu beachten für den Fall,
dass kein Arbeitsvertrag vor Aufnahme der Beschäftigung geschlossen worden ist: In § 2 heißt es: „Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach
dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen
und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.“
Zu den wesentlichen Inhalten eines Arbeitsvertrages gehören mindestens:

Name und Anschrift der Vertragsparteien

Beginn des Arbeitsverhältnisses

Dauer des Arbeitsverhältnisses für den Fall einer Befristung

Arbeitsort

Arbeitszeit

Kurze Beschreibung der Tätigkeiten

Zusammensetzung und Höhe des Entgelts

Urlaubsanspruch

Kündigungsfristen

Hinweis auf geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
4.6
Rechtliche Rahmenbedingungen
Maßgeblich für die Beteiligung des Betriebsrats an der Personalauswahl ist
der § 99 BetrVG „Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen“. Hier
heißt es:
„In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern, hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person
der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme
zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme
einzuholen.“
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Der Betriebsrat hat also Anspruch auf die Vorlage der Bewerbungsunterlagen
aller Bewerber, die an dem Auswahlprozess teilgenommen haben. In der Praxis wird darauf oft verzichtet und der Betriebsrat erhält nur die Unterlagen
des für die Einstellung vorgesehenen Kandidaten zur Begutachtung.
Der Betriebsrat kann nun

seine Zustimmung ausdrücklich mitteilen,

schweigen (gilt nach Ablauf von sieben Tagen als Zustimmung) oder

widersprechen (innerhalb einer Woche schriftlich unter Angabe von
Gründen).
Für die geplante Einstellung eines leitenden Angestellten gilt der
§ 105 BetrVG:
„Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in
§ 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig
mitzuteilen“.
4.7
Diskriminierung
bestimmter Personengruppen
Exkurs: Die anonymisierte Bewerbung
Anonymisierte Bewerbungsverfahren gelten als Möglichkeit, gegen die bewusste oder unbewusste Diskriminierung bestimmter Personengruppen vorzugehen. Zahlreiche Studien z.B. der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
(ADS) oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD)
belegen, dass bestimmte Personenkreise wie Frauen mit Kindern, ältere Bewerber und Menschen mit Migrationshintergrund vielfach benachteiligt werden und schlechtere Chancen haben, zu einen Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Das ist einerseits ungerecht und frustrierend für die Bewerber,
andererseits gehen den Unternehmen Potenzial und Vielfalt verloren.
Wie funktioniert das Bewerbungsverfahren ohne persönliche Angaben?
Wichtig ist, dass die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ausschließlich
aufgrund der Qualifikationen erfolgt. Bei anonymisierten Bewerbungen wird
zunächst auf ein Foto des Bewerbers, die Nennung von Namen, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Behinderung oder Herkunft verzichtet. Alle anderen üblichen Informationen wie Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnisse
oder Motivation werden genannt. So wird in der ersten Auswahlrunde der
Blick tatsächlich nur auf die Qualifikation der Bewerber gelenkt. In der zweiten Phase nach Einladung zum persönlichen Gespräch erhält das Unternehmen die vollständigen personalisierten Unterlagen. Natürlich bietet dieses
Verfahren keinen absoluten Schutz gegen Diskriminierung, hilft aber, Benachteiligung abzubauen.
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Anwenden und Üben: Aufgabe 1 zum Kapitel 4
Bei der Analyse eines Bewerberzeugnisses fällt Ihnen auf, dass im Text keine
Aussagen über die Führungsqualifikation enthalten sind. Nach eigener Darstellung ist der Bewerber derzeit als Meister in einem kleinen Familienunternehmen tätig und hat eine Personalverantwortung für 25 Mitarbeiter.
Wie ist dieser Sachverhalt zu bewerten? Begründen Sie Ihre Antwort.
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Seite 91
Lösungshinweise zu der Aufgabe 1 zum Kapitel 4
Bei der Zeugniserstellung gibt es zur Vermeidung negativer Formulierungen
das Mittel des „Weglassens von Aussagen“.
Zu diesem Mittel könnte hier gegriffen worden sein, indem man Aussagen zu
Führungsqualitäten weggelassen hat, da die Leistungen auf diesem Gebiet
nicht zufriedenstellend waren. Der zusätzliche Hinweis im Text auf ein „kleines Familienunternehmen“ könnte aber auch zu der Annahme führen, dass
dort eventuell kein „Profi“ das Zeugnis verfasst hat und sich somit nicht klar
war über die Bedeutung des „Weglassens“.
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Seite 92
Anwenden und Üben: Aufgabe 2 zum Kapitel 4
Im Rahmen Ihrer Beschaffungsaktion lesen Sie bei der Analyse der Bewerbungsunterlagen in einem Arbeitszeugnis:
„Frau Mischberger konnte den an sie gestellten Aufgaben weitgehend gerecht
werden, wenn diese überschaubar und nicht termingebunden waren. Zu ihren
Kolleginnen hatte sie ein freundschaftlichen Verhältnis.“
Das Zeugnis trägt zwei Unterschriften und wurde von einem bekannten großen Handelsunternehmen ausgestellt.
a) Beurteilen Sie die Textpassage in dem Arbeitszeugnis.
b) Nennen Sie drei Grundsätze, nach denen ein Arbeitszeugnis lt. Rechtsprechung zu erstellen ist.
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Lösungshinweise zu der Aufgabe 2 zum Kapitel 4
a) Das Zeugnis wurde von einem großen Handelskonzern ausgestellt. Dies
lässt den Schluss zu, dass hier ein Profi das Zeugnis verfasst hat, der also
eine bewusste Auswahl der Formulierungen getroffen hat.
Frau Mischberger war offensichtlich nur zur Erledigung sehr einfacher
Aufgaben ohne Zeitdruck fähig. Sie erzielte eher mäßige Arbeitsergebnisse („weitgehend gerecht“). Auch war sie offensichtlich sehr kontaktfreudig und führte viele Privatgespräche mit ihren Kolleginnen („freundschaftliches Verhältnis“).
b) Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts
- Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen.
- Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein.
- Das Zeugnis darf das weitere berufliche Fortkommen des
Arbeitnehmers nicht beeinträchtigen.
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Seite 94
Anwenden und Üben: Aufgabe 3 zum Kapitel 4
Stellen Sie den Prozess der Personalauswahl dar.
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Seite 95
Lösungshinweise zu der Aufgabe 3 zum Kapitel 4
Phase 1: Festlegung der Anforderungen des Arbeitsplatzes
Phase 2: Analyse und Bewertung der Bewerbungsunterlagen





Anschreiben
Lebenslauf
Schul- und Arbeitszeugnisse
Fortbildungszertifikate
Referenzen
Phase 3: Einsatz der Auswahlinstrumente







Recherche im Internet
Vorstellungsgespräch (Einstellungsinterview)
Assessment-Center
Testverfahren
Auskünfte
Arbeitsproben
Probearbeiten
Phase 4: Gesamtbewertung und Entscheidungsfindung

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Vergleich von Anforderungs- und Qualifikationsprofil
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Seite 165
Stichwortverzeichnis
Akkordlohn ................................................... ......................................... 121
Arbeitsbewertung .......................................... ......................................... 136
Arbeitszeugnis ............................................... ........................................... 69
Assessment-Center ........................................ ........................................... 85
Beurteilungsgespräch .................................... ......................................... 105
Bewerbungsunterlagen .................................. ........................................... 66
Bruttopersonalbedarf ..................................... ........................................... 31
Cafeteria-System ........................................... ......................................... 149
Einarbeitungsplanung .................................... ........................................... 28
Entgeltgerechtigkeit ...................................... ......................................... 117
Entgeltpolitik ................................................. ......................................... 116
Entgeltrechnung ............................................ ......................................... 127
E-Recruiting .................................................. ........................................... 57
fortgeschriebener Personalbestand ................ ........................................... 32
Job recruiting ................................................. ........................................... 46
Karriereplanung............................................. ......................................... 121
Linienaufgaben .............................................. ............................................. 8
Lohnformen ................................................... ................................. 118, 127
Nachfolgeplanung ......................................... ........................................... 28
Nettopersonalbedarf ...................................... ........................................... 32
Outplacement ................................................ ......................................... 162
Outsourcing ................................................... ......................................... 2, 5
Personalabbau ............................................... ......................................... 156
Personalabbaumaßnahmen ............................ ......................................... 158
Personalakte .................................................. ........................................... 25
Personalauswahl ............................................ ........................................... 64
Personalbeurteilung ....................................... ........................................... 98
Personalleasing .............................................. ........................................... 53
Personalmanagement..................................... ............................................. 2
Personalplanung ............................................ ........................................... 17
Personalwesen ............................................... ............................................. 1
Personalwirtschaft ......................................... ............................................. 2
Prämienlohn .................................................. ......................................... 124
Printmedien ................................................... ........................................... 52
Produktionsfaktoren ...................................... ............................................. 1
Sozialleistungen ............................................ ......................................... 145
Sozialpolitik .................................................. ......................................... 145
Stabsaufgaben ............................................... ............................................. 8
Stellenbeschreibung ...................................... ........................................... 22
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Personalwirtschaft
Seite 166
Stellenbesetzungsplan ................................... ........................................... 21
Stellenplan ..................................................... ........................................... 20
Ziele der Personalarbeit................................. ............................................. 5
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