Drucksache 17/3073 23.06.2016 17. Wahlperiode Der Vorsitzende des Hauptausschusses einstimmig mit SPD und CDU bei Enthaltung GRÜNE, LINKE und PIRATEN An Plen Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses vom 22. Juni 2016 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/1846 Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2013 Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2013 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2013 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung. Berlin, den 22. Juni 2016 Der Vorsitzende des Hauptausschusses Fréderic Verrycken -2Bericht Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in vier Sitzungen den Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs von Berlin – Drucksache 17/2275 – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2013 und die dazu vom Senat abgegebene Stellungnahme – Drucksache 17/2502 – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seiner Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende Missbilligungen und Auflagen gegenüber dem Senat zu beschließen: I. 1. Fehlendes Erhaltungsmanagement für öffentliche Straßen Berlins T 60 bis 104 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat - entsprechend den Ankündigungen zur dauerhaften und nachhaltigen Gewährleistung der Funktions- und Leistungsfähigkeit sowie der Verkehrssicherheit und der Umweltverträglichkeit der öffentlichen Straßen Berlins für die Einrichtung eines straßenzustandsbezogenen, fachgerechten, IT-gestützten, einheitlichen, systematischen, planmäßigen und wirtschaftlichen Straßenerhaltungsmanagements in den Berliner Bezirken sorgt. Das Abgeordnetenhaus erwartet hierzu insbesondere, dass der Senat zügig – für eine fachgerechte, dem Stand der Technik entsprechende, IT-gestützte Bestandserfassung, Zustandserfassung und Zustandsbewertung der öffentlichen Straßen in den Bezirken nach einheitlichen Vorgaben sorgt, – dafür sorgt, dass in den Bezirken der Erhaltungsbedarf straßenzustandsbezogen ermittelt wird, – eine den realen Zustand des Straßennetzes berücksichtigende langfristige gesamtstädtische Erhaltungsstrategie aufstellt, die auch Qualitätsstandards mit umfasst, – sicherstellt, dass den Bezirken künftig im Rahmen der Globalsummenzuweisung entsprechend dem straßenzustandsbezogenen ermittelten Finanzbedarf die notwendigen Finanzmittel für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Straßenerhaltung unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit Berlins zugewiesen werden, – zur Deckung des Finanzbedarfs für die Straßenerhaltung geeignete straßenzustandsbezogene Bemessungs- und Zuweisungsmodelle entwickelt, – eine gesamtstädtische Finanzierungsstrategie für den Erhalt der öffentlichen Straßen aufstellt, umsetzt und in diesem Zusammenhang auch ein Finanzierungskonzept nebst Zeitplan zum mittel- bis langfristigen Abbau des -3(noch konkret zu ermittelnden) Erhaltungsrückstaus erarbeitet - Abbaupfad Sanierungsstau, – die notwendigen Vorgaben, insbesondere Ausführungsvorschriften, Gewährleistung eines berlinweit einheitlichen Vorgehens erlässt sowie zur – unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes nach entsprechenden Untersuchungen eine verbindliche Konzeption mit Maßnahme- und Zeitplan zur (stufenweisen) Einführung des noch zu konzipierenden Managementsystems für die Straßenerhaltung aufstellt. Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass der Senat sicherstellt, dass in Berlin ein einheitliches, IT-gestütztes amtliches Straßenverzeichnis nach einheitlichen, von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu erlassenden Vorgaben, geführt wird. 2. Grundlegende Mängel bei den Bewertungen von Leitungsstellen in den Bezirksämtern T 116 bis 127 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat unverzüglich – für landeseinheitliche Bewertungsmaßstäbe im Bereich der Amts- und Fachbereichsleiter sorgt und deren Einhaltung sicherstellt sowie – 3. dem Hauptausschuss über das Veranlasste berichtet. Verstöße gegen zuwendungsrechtliche Vorschriften bei der Förderung von internationalen Sportveranstaltungen T 156 bis 163 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat unverzüglich eine zuwendungs- und haushaltsrechtlich ordnungsgemäße Förderung sicherstellt. 4. Finanzielle Nachteile in Millionenhöhe wegen schwerwiegender Mängel und Verzögerungen des IT-Projekts eGovernment@School T 164 bis 175 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auch nach mehr als vier Jahren Verzögerung des IT-Projekts eGovernment@School keine IT-Plattform für die Berliner Schulen und die zuständigen Verwaltungsbereiche geschaffen und noch keine Entscheidung des Senats über die Zukunft des Projekts herbeigeführt hat. T 176 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft umgehend auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung -4und unter Beachtung der bisherigen Aufwendungen eine Entscheidung des Senats über die Zukunft des Projekts herbeiführt. Es erwartet außerdem, dass bei der Durchführung des Projekts insbesondere die Anforderungen des Berliner Projektmanagementhandbuchs, aber auch die vergaberechtlichen Vorschriften beachtet werden. 5. Fehlende Standards des Trägers der Sozialhilfe für die Beförderung behinderter Menschen zu teilstationären Angeboten im Land Berlin T 195 bis 202 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat seiner Steuerungspflicht nachkommt und ihm über die im Rahmen des geplanten Projekts zur systematischen Analyse und Verbesserung der Fahrtkostenthematik entwickelte, berlineinheitliche Regelung berichtet. 6. Schwere Versäumnisse bei der Kontrolle von entgeltfinanzierten Leistungen für behinderte Menschen T 203 bis 216 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Einhaltung des vertraglich vereinbarten Personal-Solls systematisch kontrolliert und Vertragsverletzungen entsprechend ahndet. Weiterhin sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um bei Nichteinhaltung des Personal-Solls finanzielle Nachteile für das Land Berlin auszuschließen. 7. Erhebliche systemische Mängel bei der Veranschlagung von Ausgaben für Baumaßnahmen in den Haushaltsplänen T 217 bis 257 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat entsprechend den Ankündigungen künftig darauf hinwirkt, dass Ausgaben für Baumaßnahmen im Haushaltsplan grundsätzlich auf der Basis fertiggestellter Bauplanungsunterlagen nach § 24 Abs. 1 LHO veranschlagt und Etatisierungen nach § 24 Abs. 3 LHO auf absolute Ausnahmefälle begrenzt werden. Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass der Senat bei ausnahmsweiser Veranschlagung von Ausgaben für Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 LHO in den Haushaltsplänen dafür sorgt, dass – das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen insbesondere die Inanspruchnahmemöglichkeit der abweichend von § 24 Abs. 1 LHO bereitgestellten Haushaltsmittel nach sorgfältiger Prüfung festgestellt ist, – ordnungsgemäße Haushaltsvoranschläge und Haushaltsplanerläuterungen mit den erforderlichen Inhalten vorliegen, -5– 8. die Bauplanungsunterlagen zügig fertiggestellt und rechtzeitig ordnungsgemäße Entsperrungsanträge zur Inangriffnahme und Durchführung der Baumaßnahmen gestellt werden. Unangemessene Gehälter und finanzielle Vergünstigungen für Beschäftigte der Deutschen Klassenlotterie Berlin T 317 bis 326 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat dafür sorgt, dass die DKLB – 9. die Kindergeldbearbeitung einer Landesfamilienkasse überträgt. Unzulässige Subventionierung von Leistungen für nichtstudentische Nutzer durch das Studentenwerk Berlin T 338 bis 347 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Studierendenwerk Berlin sein Konzept zur Optimierung der Kostenstellen und Kostenartenrechnung bis zum 30. September 2016 vorlegt und auf dieser Grundlage sicherstellt, dass – die Preise und Entgelte für nichtstudentische Nutzer auf Basis der Selbstkosten bzw. des Marktpreises festgelegt werden und – die unzulässige ggf. beihilfenrechtlich angreifbare Subventionierung von Leistungen für nichtstudentische Nutzer beendet wird. II. Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2010 – Drucksache 17/0014 – A. Fehlendes Finanzierungskonzept für das „Entwicklungskonzept Zitadelle Spandau“ T 264 bis 278 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das Bezirksamt Spandau dem Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses vom 11. Juni 2015 nicht entsprochen hat. T 264 bis 278 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Bezirksamt Spandau bis spätestens 30. September 2016 das fortgeschriebene Entwicklungskonzept für die Zitadelle und ein schlüssiges und tragfähiges Finanzierungskonzept zum Entwicklungskonzept vorlegt. In dem Gesamtfinanzierungskonzept sind alle bereits bekannten und aufgrund der geplanten Investitionen zu erwartenden Kosten für den Unterhalt der Zitadelle unter Berücksichtigung der aus dem Kulturbetrieb der Zitadelle erzielbaren Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Vermietung und Verpachtung darzustellen. -6III. Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2011 – Drucksache 17/1707 – A. Erhebliche Versäumnisse sowie rechtswidrige und unwirtschaftliche Entscheidungen bei der Planung und Errichtung einer Straßenbahnstrecke T 224 bis 243 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erneut den an sie gerichteten Auflagen nicht vollständig entsprochen hat. IV. Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2012 – Drucksache 17/2319 – A. Unzureichende Steuerung der Aufgabenverlagerung an Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der Vollzeitpflege T 130 bis 140 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die angekündigten Maßnahmen für eine zielgerichtete Steuerung der Vollzeitpflege umsetzt und unverzüglich (ohne weitere Fristverlängerung) über die Umsetzung berichtet. B. Vermeidbare Risiken aus der Vereinbarung zur Neuordnung Rechtsbeziehungen zwischen dem Land Berlin und der Berlinovo-Gruppe der T 195 bis 210 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Haftungsfreistellung, die das Land Berlin der Geschäftsführung der Berlinovo GmbH und fünf ihrer Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit der Neuordnungsvereinbarung erteilt hat, auf die Nachteile beschränkt, die aus dem Verzicht auf die Ansprüche aus der Erfüllungsübernahme entstehen können. Zumindest ist mit den von der Haftung freigestellten Geschäftsführungen schriftlich klarzustellen, dass sich die Haftungsfreistellung nicht auf Nachteile erstreckt, die den betroffenen Gesellschaften der Berlinovo-Gruppe aus Neugeschäft erwachsen können. Die Haftungsfreistellung gilt zudem nicht für zukünftig in die Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaften der Berlinovo-Gruppe eintretende Personen. -7Berichtsfrist Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird. Die hier nicht genannten Textziffern aus dem Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung (Drucksache 17/1635) werden für erledigt erklärt.
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