17/3073 - Abgeordnetenhaus von Berlin

Drucksache 17/3073
23.06.2016
17. Wahlperiode
Der Vorsitzende
des Hauptausschusses
einstimmig mit SPD und CDU bei Enthaltung
GRÜNE, LINKE und PIRATEN
An Plen
Beschlussempfehlung und Bericht
des Hauptausschusses
vom 22. Juni 2016
zur
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drucksache 17/1846
Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für
das Haushaltsjahr 2013
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im
Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die
Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2013 geführten
Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 sowie über das
Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2013 an und erteilt dem Senat für das
Haushaltsjahr 2013 Entlastung.
Berlin, den 22. Juni 2016
Der Vorsitzende
des Hauptausschusses
Fréderic Verrycken
-2Bericht
Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in vier Sitzungen den
Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs von Berlin – Drucksache 17/2275 – über die Prüfung
der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2013 und die dazu vom
Senat abgegebene Stellungnahme – Drucksache 17/2502 – beraten. Im Unterausschuss wurde
über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich
der Unterausschuss und entsprechend seiner Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst,
folgende
Missbilligungen und Auflagen
gegenüber dem Senat zu beschließen:
I.
1.
Fehlendes Erhaltungsmanagement für öffentliche Straßen Berlins
T 60 bis 104
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat - entsprechend den Ankündigungen zur dauerhaften und nachhaltigen Gewährleistung der Funktions- und
Leistungsfähigkeit sowie der Verkehrssicherheit und der Umweltverträglichkeit der
öffentlichen Straßen Berlins für die Einrichtung eines straßenzustandsbezogenen,
fachgerechten, IT-gestützten, einheitlichen, systematischen, planmäßigen und
wirtschaftlichen Straßenerhaltungsmanagements in den Berliner Bezirken sorgt. Das
Abgeordnetenhaus erwartet hierzu insbesondere, dass der Senat zügig
–
für eine fachgerechte, dem Stand der Technik entsprechende, IT-gestützte
Bestandserfassung, Zustandserfassung und Zustandsbewertung der öffentlichen
Straßen in den Bezirken nach einheitlichen Vorgaben sorgt,
–
dafür sorgt, dass in den Bezirken der Erhaltungsbedarf straßenzustandsbezogen
ermittelt wird,
–
eine den realen Zustand des Straßennetzes berücksichtigende langfristige
gesamtstädtische Erhaltungsstrategie aufstellt, die auch Qualitätsstandards mit
umfasst,
–
sicherstellt, dass den Bezirken künftig im Rahmen der Globalsummenzuweisung
entsprechend dem straßenzustandsbezogenen ermittelten Finanzbedarf die
notwendigen Finanzmittel für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche
Straßenerhaltung unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Berlins zugewiesen werden,
–
zur Deckung des Finanzbedarfs für die Straßenerhaltung geeignete
straßenzustandsbezogene Bemessungs- und Zuweisungsmodelle entwickelt,
–
eine gesamtstädtische Finanzierungsstrategie für den Erhalt der öffentlichen
Straßen aufstellt, umsetzt und in diesem Zusammenhang auch ein
Finanzierungskonzept nebst Zeitplan zum mittel- bis langfristigen Abbau des
-3(noch konkret zu ermittelnden) Erhaltungsrückstaus erarbeitet - Abbaupfad
Sanierungsstau,
–
die notwendigen Vorgaben, insbesondere Ausführungsvorschriften,
Gewährleistung eines berlinweit einheitlichen Vorgehens erlässt sowie
zur
–
unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes nach entsprechenden
Untersuchungen eine verbindliche Konzeption mit Maßnahme- und Zeitplan zur
(stufenweisen) Einführung des noch zu konzipierenden Managementsystems für
die Straßenerhaltung aufstellt.
Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass der Senat sicherstellt, dass in Berlin ein
einheitliches, IT-gestütztes amtliches Straßenverzeichnis nach einheitlichen, von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu erlassenden Vorgaben,
geführt wird.
2.
Grundlegende Mängel bei den Bewertungen von Leitungsstellen in den
Bezirksämtern
T 116 bis 127
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat unverzüglich
– für landeseinheitliche Bewertungsmaßstäbe im Bereich der Amts- und
Fachbereichsleiter sorgt und deren Einhaltung sicherstellt sowie
–
3.
dem Hauptausschuss über das Veranlasste berichtet.
Verstöße gegen zuwendungsrechtliche Vorschriften bei der Förderung von
internationalen Sportveranstaltungen
T 156 bis 163
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat unverzüglich eine zuwendungs- und
haushaltsrechtlich ordnungsgemäße Förderung sicherstellt.
4.
Finanzielle Nachteile in Millionenhöhe wegen schwerwiegender Mängel und
Verzögerungen des IT-Projekts eGovernment@School
T 164 bis 175
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Wissenschaft auch nach mehr als vier Jahren Verzögerung des IT-Projekts
eGovernment@School keine IT-Plattform für die Berliner Schulen und die
zuständigen Verwaltungsbereiche geschaffen und noch keine Entscheidung des
Senats über die Zukunft des Projekts herbeigeführt hat.
T 176
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Wissenschaft umgehend auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
-4und unter Beachtung der bisherigen Aufwendungen eine Entscheidung des Senats
über die Zukunft des Projekts herbeiführt.
Es erwartet außerdem, dass bei der Durchführung des Projekts insbesondere die
Anforderungen des Berliner Projektmanagementhandbuchs, aber auch die
vergaberechtlichen Vorschriften beachtet werden.
5.
Fehlende Standards des Trägers der Sozialhilfe für die Beförderung behinderter
Menschen zu teilstationären Angeboten im Land Berlin
T 195 bis 202
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat seiner Steuerungspflicht nachkommt
und ihm über die im Rahmen des geplanten Projekts zur systematischen Analyse und
Verbesserung der Fahrtkostenthematik entwickelte, berlineinheitliche Regelung
berichtet.
6.
Schwere Versäumnisse bei der Kontrolle von entgeltfinanzierten Leistungen für
behinderte Menschen
T 203 bis 216
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Einhaltung des vertraglich
vereinbarten Personal-Solls systematisch kontrolliert und Vertragsverletzungen
entsprechend ahndet. Weiterhin sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um bei
Nichteinhaltung des Personal-Solls finanzielle Nachteile für das Land Berlin
auszuschließen.
7.
Erhebliche systemische Mängel bei der Veranschlagung von Ausgaben für
Baumaßnahmen in den Haushaltsplänen
T 217 bis 257
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat entsprechend den Ankündigungen
künftig darauf hinwirkt, dass Ausgaben für Baumaßnahmen im Haushaltsplan
grundsätzlich auf der Basis fertiggestellter Bauplanungsunterlagen nach § 24 Abs. 1
LHO veranschlagt und Etatisierungen nach § 24 Abs. 3 LHO auf absolute
Ausnahmefälle begrenzt werden.
Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass der Senat bei ausnahmsweiser
Veranschlagung von Ausgaben für Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 LHO in den
Haushaltsplänen dafür sorgt, dass
–
das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen insbesondere die
Inanspruchnahmemöglichkeit der abweichend von § 24 Abs. 1 LHO bereitgestellten Haushaltsmittel nach sorgfältiger Prüfung festgestellt ist,
–
ordnungsgemäße Haushaltsvoranschläge und Haushaltsplanerläuterungen mit
den erforderlichen Inhalten vorliegen,
-5–
8.
die Bauplanungsunterlagen zügig fertiggestellt und rechtzeitig ordnungsgemäße
Entsperrungsanträge zur Inangriffnahme und Durchführung der Baumaßnahmen
gestellt werden.
Unangemessene Gehälter und finanzielle Vergünstigungen für Beschäftigte der
Deutschen Klassenlotterie Berlin
T 317 bis 326
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat dafür sorgt, dass die DKLB
–
9.
die Kindergeldbearbeitung einer Landesfamilienkasse überträgt.
Unzulässige Subventionierung von Leistungen für nichtstudentische Nutzer durch
das Studentenwerk Berlin
T 338 bis 347
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Studierendenwerk Berlin sein Konzept zur
Optimierung der Kostenstellen und Kostenartenrechnung bis zum 30. September
2016 vorlegt und auf dieser Grundlage sicherstellt, dass
–
die Preise und Entgelte für nichtstudentische Nutzer auf Basis der Selbstkosten
bzw. des Marktpreises festgelegt werden und
–
die unzulässige ggf. beihilfenrechtlich angreifbare Subventionierung von
Leistungen für nichtstudentische Nutzer beendet wird.
II.
Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über
die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der
Entlastung für das Rechnungsjahr 2010 – Drucksache 17/0014 –
A. Fehlendes Finanzierungskonzept für das „Entwicklungskonzept Zitadelle Spandau“
T 264 bis 278
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das Bezirksamt Spandau dem
Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses vom 11. Juni 2015 nicht entsprochen
hat.
T 264 bis 278
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Bezirksamt Spandau bis spätestens
30. September 2016 das fortgeschriebene Entwicklungskonzept für die Zitadelle und
ein schlüssiges und tragfähiges Finanzierungskonzept zum Entwicklungskonzept
vorlegt. In dem Gesamtfinanzierungskonzept sind alle bereits bekannten und
aufgrund der geplanten Investitionen zu erwartenden Kosten für den Unterhalt der
Zitadelle unter Berücksichtigung der aus dem Kulturbetrieb der Zitadelle erzielbaren
Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Vermietung und Verpachtung darzustellen.
-6III.
Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über
die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der
Entlastung für das Rechnungsjahr 2011 – Drucksache 17/1707 –
A. Erhebliche
Versäumnisse
sowie
rechtswidrige
und
unwirtschaftliche
Entscheidungen bei der Planung und Errichtung einer Straßenbahnstrecke
T 224 bis 243
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt erneut den an sie gerichteten Auflagen nicht vollständig entsprochen
hat.
IV.
Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über
die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der
Entlastung für das Rechnungsjahr 2012 – Drucksache 17/2319 –
A. Unzureichende Steuerung der Aufgabenverlagerung an Träger der freien
Jugendhilfe im Bereich der Vollzeitpflege
T 130 bis 140
Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass die Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft die angekündigten Maßnahmen für eine zielgerichtete
Steuerung der Vollzeitpflege umsetzt und unverzüglich (ohne weitere
Fristverlängerung) über die Umsetzung berichtet.
B. Vermeidbare Risiken aus der Vereinbarung zur Neuordnung
Rechtsbeziehungen zwischen dem Land Berlin und der Berlinovo-Gruppe
der
T 195 bis 210
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die
Haftungsfreistellung, die das Land Berlin der Geschäftsführung der Berlinovo GmbH
und fünf ihrer Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit der
Neuordnungsvereinbarung erteilt hat, auf die Nachteile beschränkt, die aus dem
Verzicht auf die Ansprüche aus der Erfüllungsübernahme entstehen können.
Zumindest ist mit den von der Haftung freigestellten Geschäftsführungen schriftlich
klarzustellen, dass sich die Haftungsfreistellung nicht auf Nachteile erstreckt, die den
betroffenen Gesellschaften der Berlinovo-Gruppe aus Neugeschäft erwachsen
können.
Die Haftungsfreistellung gilt zudem nicht für zukünftig in die Geschäftsführung der
betroffenen Gesellschaften der Berlinovo-Gruppe eintretende Personen.
-7Berichtsfrist
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich
terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.
Die hier nicht genannten Textziffern aus dem Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs von
Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung
(Drucksache 17/1635) werden für erledigt erklärt.