Dringliche Beschlussempfehlung

Drucksache 17/3057
22.06.2016
17. Wahlperiode
Der Vorsitzende
des Hauptausschusses
einstimmig mit SPD, CDU, GRÜNE, LINKE
und PIRATEN
An Plen
Beschlussempfehlung
des Hauptausschusses
vom 22. Juni 2016
zur Vorlage – zur Beschlussfassung –
gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Nr. 14/2016 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Das Abgeordnetenhaus sieht von einem Beschluss zur Übernahme der Grundstücke Bahrfeldstraße 33/34 in Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg und Eitelstraße 56 in Berlin Lichtenberg
durch das Land Berlin zum gutachterlichen Verkehrswert nach § 1 Abs. 2, Satz 1 Berliner
Betriebe-Gesetz ab und stimmt dem Direktverkauf dieser Grundstücke zum gutachterlichen
Verkehrswert durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts –
an die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH zu.
Berlin, den 22. Juni 2016
Der Vorsitzende
des Hauptausschusses
Fréderic Verrycken