Drucksache 17/3057 22.06.2016 17. Wahlperiode Der Vorsitzende des Hauptausschusses einstimmig mit SPD, CDU, GRÜNE, LINKE und PIRATEN An Plen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Juni 2016 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nr. 14/2016 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Das Abgeordnetenhaus sieht von einem Beschluss zur Übernahme der Grundstücke Bahrfeldstraße 33/34 in Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg und Eitelstraße 56 in Berlin Lichtenberg durch das Land Berlin zum gutachterlichen Verkehrswert nach § 1 Abs. 2, Satz 1 Berliner Betriebe-Gesetz ab und stimmt dem Direktverkauf dieser Grundstücke zum gutachterlichen Verkehrswert durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts – an die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH zu. Berlin, den 22. Juni 2016 Der Vorsitzende des Hauptausschusses Fréderic Verrycken
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