Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau GmbH Informationen für unsere Mandanten Ausgabe Juni 2016 Steuerrechts, in Ausnahmefällen auch die Regelungen des Handelsrechts. Inhaltsverzeichnis 1. Noch keine Bewegung bei der Erbschaftsteuer 2. Aufzeichnungspflichten im L+F-Betrieb 3. Erste Gutschriften der Initiative Tierwohl liegen vor 4. Abschreibbarkeit von GAP-Zahlungsansprüchen 5. Neue Bagatellgrenzen zur Abfärbung bei Personengesellschaften 6. Energiesteuer beim Kohle-Kauf im Ausland beachten 7. Agrardieselvergütung: Anträge zeitig stellen 8. Neues aus dem Lohnbüro 9. Übersicht PARTA-Kurzinfo Steuern 1. Noch keine Bewegung bei der Erbschaftsteuer Bis zum 30.06.2016 hat die Bundesregierung Zeit, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Erbschaftsteuer umzusetzen. Die Verfassungsrichter hatten die bestehenden erbschaftsteuerlichen Befreiungsregeln kritisiert und gefordert, dass die Vergünstigung für große Vermögensübergänge, die Befreiung für Betriebe im Zusammenhang mit Verwaltungsvermögen sowie die Grenze für die Berücksichtigung von Arbeitnehmern überarbeitet werden. tum das Gesetz unverändert angewendet werden kann. Es findet daher weder eine Höherbesteuerung noch eine Nichtbesteuerung statt. Erstmal bleibt daher bei der Erbschaftsteuer alles beim Alten. Da in 2017 die nächste Bundestagswahl ansteht, werden sich die Koalitionsparteien spätestens im Herbst 2016 auf einen Kompromiss einigen. Sicher ist hier aber nichts. Bei den Aufzeichnungspflichten ist zunächst zu unterscheiden zwischen bilanzierenden Steuerpflichtigen und Einnahme-Überschuss-Rechnern. Bilanzierende Steuerpflichtige sind buchführungspflichtig und müssen auch bei Bargeschäften immer ein Kassenbuch führen. Land- und Forstwirte müssen darüber hinaus ein Anbauverzeichnis führen, woraus hervorgeht, mit welchen Fruchtarten die selbstbewirtschafteten Flächen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr bestellt wurden. Zusätzlich muss auch der Warenausgang gesondert erfasst werden. Einnahme-Überschuss-Rechner unterliegen dagegen keiner Buchführungspflicht. Dennoch müssen sie eine vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnung aller Belege vornehmen. Dabei sind alle Geschäftsvorfälle zu berücksichtigen, damit eine lückenlose Überprüfung der Bargeldvor fälle durch die Finanzverwaltung möglich ist. Die Aufzeichnungen müssen sowohl die Betriebsausgaben als auch sämtliche Einlagen und Entnahmen enthalten. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird sich die Rechts lage auch bei der Vorlage eines neuen Gesetzes nicht wesentlich ändern. Darüber hatten wir Sie bereits in den vergangenen Mandanten- Informationen informiert. Wir werden Sie auch in Zukunft Die Bundesregierung hat nicht gelie- an dieser Stelle über die Neuerungen fert, parteipolitischer Streit über die oder Gesetzesvorschläge der Bundes alten. Aufzeichnungen müssen zudem auch Ausrichtung konnte bisher nicht bei- regierung auf dem Laufenden h für umsatzsteuerliche Zweckeerfolgelegt werden, so dass jetzt die Vorsitzenden der Regierungsparteien eine 2. Aufzeichnungspflich- gen. Diese Pflichten decken sich zwar im Wesentlichen mit den einkommenLösung finden müssen. Was bedeuten im L+F-Betrieb steuerlichen Verpflichtungen, Ausnahtet dies für den vom BVerfG gesetzten Termin zum 30.06.2016? Ein Sprecher Land- und Forstwirte müssen zahlrei- men gibt es aber für pauschalierende des BVerfG hat insoweit die Rechtsla- che Aufzeichnungspflichten erfüllen. Betriebe. Diese sind umsatzsteuerlich ge klargestellt, dass nach diesem Da- Grundlage dafür sind die Regeln des von Aufzeichnungsverpflichtungen be- Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau GmbH freit, sofern es nicht um Umsätze mit Fruchtsäften oder alkoholischen Flüssigkeiten geht. Diese Erleichterungen gelten aber nur für den pauschalierenden Bereich. Wenn die Pauschalierung abgewählt worden ist und der Betrieb zur Regelbesteuerung optiert hat, greifen die allgemeinen und umfassenden Aufzeichnungspflichten für die Umsatzsteuer. Diese gelten z.B. auch bei einem Nebeneinander von Pauschalierung und regelbesteuernden Umsätzen, wie z.B. bei dem Handel mit Zukaufswaren oder bei der Erbringung von Pensionspferdeleistungen. Um allen Aufzeichnungspflichten möglichst gerecht zu werden, sprechen Sie uns an, damit wir Sie bei der Umsetzung beraten können. 3. Erste Gutschriften der Initiative Tierwohl liegen vor Betriebe, müssen die Gutschrift dem Wirtschaftsjahr zuordnen, in dem die jeweilige Forderung gegenüber der InitiativeTierwohl fällig geworden ist. Es kommt also nicht auf den Auszahlungstermin an, sondern auf den Termin, zu dem die entsprechende Forderung entstanden ist. Dies ist im Regelfall 6 Monate vor dem Auszahlungsdatum. 5.Neue Bagatellgrenzen zur Abfärbung bei Personengesellschaften In mehreren Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich zu der Frage Stellung genommen, wann freiberufliche Einkünfte gewerblich werden. Diese sog. Abfärbung kann Personengesellschaften treffen, die neben Bei Landwirten, die ihren Gewinn freiberuflichen oder landwirtschaftlidurch Einnahmen-Überschuss-Rech- chen Einkünften auch solche aus Genung ermitteln, ist der Zuschuss im werbebetrieb erzielen. Zuflusszeitpunkt der quartalsweisen Auszahlungen steuerpflichtig. Wird der Freiberufliche Gewinn gem. § 13a EStG ermittelt, ist und gewerbliche Einkünfte der Zuschuss mit dem Grundbetrag ab- In der Sache heißt das: Machen die gewerblichen Umsätze einer Personen gegolten. gesellschaft nicht mehr als 3 % (relative Bitte fügen Sie die Gutschriften der In- Grenze) oder 24.500 € netto (absolute itiative Tierwohl Ihren Buchführungs- Grenze) aller Einkünfte aus, werden sounterlagen bei, damit eine zutreffende wohl Einkünfte aus freiberuflicher als auch aus gewerblicher Tätigkeit nebenZuordnung erfolgen kann. einander erzielt. Zu einer Abfärbung kommt es erst, wenn eine der beiden 4. Abschreibbarkeit Bagatellgrenzen überschritten wird. In diesen Fällen werden insgesamt gevon GAP-Zahlungswerbliche Einkünfte unterstellt. Inzwischen sind die ersten Quartalsgutschriften der Initiative Tierwohl erfolgt. Wie Sie wissen, haben sich die ansprüchen teilnehmenden Landwirte entgeltlich zur Umsetzung bestimmter Tierwohl- Ein neues BFH-Urteil hat endlich für maßnahmen verpflichtet, die über die Rechtsklarheit gesorgt: Entgeltlich ergesetzlichen Standards hinausgehen. worbene Zahlungsansprüche können abgeschrieben werden. Streitpunkt vor Die Auszahlung erfolgt zuzüglich der Gericht war, dass bei der Einführung gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %. der GAP-Zahlungsansprüche noch Das heißt, dass der Landwirt diese nicht klar war, wie lange es diese GAP19 % USt. an den Fiskus abzuführen Zahlungsansprüche geben würde. Die hat. Das Bundesministerium der Finan- Richter lösten das Problem, indem sie zen (BMF) ist der Auffassung, dass auf eine Nutzungsdauer von 10 Jahren akdiese Umsätze die Pauschalierung nicht zeptierten, auf die abgeschrieben werangewendet werden darf. Im Umkehr- den kann. Argumentiert wurde damit, schluss bedeutet dies, dass Landwirte dass bisher jede Agrarförderung zeitden Vorsteuerabzug aus allen Maßnah- lich begrenzt gewesen sei, auch wenn men haben, die im Zusammenhang mit die Dauer selten schon zu Anfang der dem Tierwohl-Zuschuss stehen. Förderung genau festgestanden habe. Von Anfang an unentgeltlich zugeEinkommensteuerlich muss diese Gut- teilte Zahlungsansprüche können daschrift entsprechend der jeweiligen gegen nicht abgeschrieben werden. Gewinnermittlungsart des Betriebs er- Hierfür waren seinerzeit auch keine fasst werden. Bilanzierende, also buch- Anschaffungskosten entstanden. führende land- und forstwirtschaftliche Beispiel: Die „Kölsche Karnevalsband GbR“ erzielt in 2015 Gesamteinkünfte i.H.v. 100.000 €. Hiervon entfallen 95.000 € auf die Eintrittsgelder der Veranstaltungen und 5.000 € auf den Verkauf von Fanartikeln. Lösung: Nach den neuen Grundsätzen kommt es zu einer Abfärbung. Die gewerblichen Einkünfte aus dem Verkauf der Fanartikel überschreiten die 3 %-Grenze der Gesamteinkünfte. Obwohl nur die %-Grenze überschritten wird und die Einkünfte aus dem Verkauf der Fanartikel unter 24.500 € jährlich liegen, werden alle (!) Einkünfte gewerblich, also auch die freiberuflichen aus den Auftritten. Wären dagegen Fan artikel unterhalb der Bagatellgrenze (z.B. für 2.000 €). Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau GmbH verkauft worden, wären für diesen Betrag gewerbliche Einkünfte und für den anderen Teil freiberufliche Einkünfte erzielt worden. Land- und forstwirtschaftliche und gewerbliche Einkünfte Die neuen Vorgaben des BFH gelten auch für die Land- und Forstwirtschaft. Zur Abfärbung kann es nur bei L+FPersonengesellschaften (GbR, OHG, KG) und nicht bei Einzelunternehmen kommen, die neben den landwirtschaftlichen Einkünften noch gewerbliche Einkünfte erzielen. Beim Zusammentreffen von landwirtschaftlichen, landwirtschaftsnahen und landwirtschaftsfremden Einkünften ist nun die neue BFH-Rechtsprechung zu berücksichtigen. Beispiel: Die L+F GbR erzielt in den letzten Jahren konstant Einkünfte i.H.v. insgesamt 100.000 €. Hiervon entfallen 73.000 € auf die Urproduktion, 2.000 € auf den Verkauf von Fremderzeugnissen im Hofladen und 25.000 € auf Erträge einer Photovoltaikanlage. Lösung: Zu prüfen sind beide Bagatellgrenzen nebeneinander: die schon bekannte 1/3 bzw. 51.500 €-Grenze für die landwirtschaftsnahen gewerblichen Einkünfte und die neuen 3 % bzw. 24.500 €-Grenze für die originär gewerblichen Einkünfte. Soweit eine der beiden Grenzen überschritten wird, greift die Abfärberegelung. Hier überschreiten die Erträge aus der Photovoltaikanlage den Grenzwert, so dass die GbR insgesamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Dies gilt dann auch für die Umsätze aus der Urproduktion von 73.000 € sowie dem Verkauf von Fremd erzeugnissen im Hofladen von 2.000 €. Allerdings gibt es hier eine bewährte Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung: So werden landwirtFolgende Grafik soll diese Thematik noch einmal verdeutlichen: schaftsnahe gewerbliche Einkünfte bis zur Höhe von 1/3 des Gesamtumsatzes (relative Grenze) oder 51.500 € (absolute Grenze) noch den landwirtschaftlichen Einkünften zugeordnet. Dies gilt aber nur für landwirtschaftsnahe gewerbliche Einkünfte, nicht aber für originär gewerbliche Einkünfte wie z.B. aus dem Betreiben einer Photo voltaikanlage. Beispiel: Die L+F GbR erzielt in den letzten Jahren konstant Einkünfte i.H.v. insgesamt 100.000 €. Hiervon entfallen 73.000 € auf die Urproduktion und 27.000 € auf den Verkauf von Fremderzeugnissen im Hofladen. Lösung: Bei dem Verkauf von Fremderzeugnissen im Hofladen handelt es sich um landwirtschaftsnahe gewerbliche Einkünfte. Da weder die 1/3-Grenze noch die Grenze von 51.500 € überschritten sind, zählen die Einnahmen aus dem Verkauf der Fremderzeugnisse i.H.v. 27.000 € noch zu den landwirtschaftlichen Einkünften. Eine Abfärbung greift hier nicht. Die Abgrenzung und das Nebeneinander von landwirtschaftsnahen gewerblichen Einkünften und originär gewerblichen Einkünften ist komplizierter geworden. Steuerlich kann durch die Gründung von unterschiedlichen Gesellschaften die Problematik elegant gelöst werden. Als Unternehmer sollten Sie Ihre Betriebsform den Umsatzmöglichkeiten anpassen, ohne steuerliche Risiken einzugehen. Sprechen Sie uns an, damit Sie keine steuerliche Überraschung trifft. 6. Energiesteuer beim Kohle-Kauf im Ausland beachten Viele Gärtnereibetriebe heizen ihre Gewächshäuser mit Kohle, die sie im Ausland kaufen. Hierbei ist darauf zu achten, dass beim zuständigen Hauptzollamt jeweils Steueranmeldungen für die Energiesteuer abgegeben werden müssen. Zwar gibt es Ausnahmen von dieser Verpflichtung, z.B. für Kohlehändler, diese greifen jedoch in der Regel nicht für Gärtnereibetriebe. Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau GmbH Neben der Energiesteuer ist aber auch •Für befristete Beschäftigungen muss an die Umsatzsteuer zu denken. Wer im ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeAusland Kohle zu unternehmerischen schlossen und vor Aufnahme der TäHeizzwecken erwirbt, muss dafür in tigkeit von beiden Seiten unterschrieDeutschland die Umsatzsteuer abfühben sein. ren. Regelbe steuernde Unternehmer •Der Status des kurzfristig gemeldekönnen diese jedoch gleich wieder als ten Arbeitnehmers muss für jeden Vorsteuer abziehen. Sollten Sie Fragen Beschäftigungszeitraum neu nachzur Energie- oder Umsatzsteuer haben, gewiesen werden. Sie sollten sich fragen Sie rechtzeitig vor dem Kauf in hierzu von jeder ausländischen SaiIhrer PARTA-Niederlassung nach. sonarbeitskraft bereits bei Beginn der Beschäftigung den vollständig (!) 7. Agrardieselvergütung: ausgefüllten vierseitigen Fragebogen zur sozialversicherungsrechtlichen Anträge zeitig stellen Beurteilung vorlegen lassen. Auch deutsche Saisonarbeitskräfte müssen Wie jedes Jahr, endet auch in 2016 die den Status nachweisen! Antragsfrist für den Agrardieselantrag am 30.09. Verlängerungsmöglichkei- •Neben der sozialversicherungsrechtlichen Abwicklung muss der Lohn ten gibt es nicht. Bitte beachten Sie, für die Saisonarbeitskraft versteuert dass die Frist nur eingehalten ist, wenn werden. Für die pauschale Versteueder ausgedruckte und unterschrieberung muss eine Reihe von Voraussetne Antrag bis zum 30.09.2016 beim zungen erfüllt sein, die häufig bereits Hauptzollamt eingegangen ist. Dies durch die wiederkehrende Beschäfgilt auch, wenn die Daten online übertigung nicht mehr vorliegen. Kann mittelt worden sind. Es empfiehlt sich die pauschale Versteuerung nicht in daher, den Antrag zeitig zu stellen, zuAnspruch genommen werden, muss mal die Anträge nach Angabe des Bunder Arbeitnehmer die ELStAM-Daten desfinanzministeriums jetzt zügiger oder die Bescheinigung für bebearbeitet werden sollen. Wer den Anschränkt steuerpflichtige Arbeitnehtrag nicht oder nicht form- und fristgemer vorlegen. Andernfalls erfolgt die recht stellt, verschenkt bares Geld. Versteuerung mit der Steuerklasse VI. Antragsformulare bekommen Sie bei Ihrer Kreisbauernschaft. Siekön- Unterbrechungsmeldung nen sich die Anträge aber auch ab 01.07.2016 bei Elternzeit auf unserer Homepage unter Bisher mussten Arbeitgeber nur Unterbrechungsmeldungen für die Krankenwww.parta.de herunterladen. kassen erstellen, wenn die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mehr 8. Neues aus dem als einen kompletten Kalendermonat Lohnbüro umfasste. Die flexiblen und vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten führen nun Beschäftigung von Saison dazu, dass ab 01.07.2016 für jede Elarbeitskräften Die Saison 2016 ist in vollem Gang, ternzeit des Arbeitnehmers eine Unterdeshalb möchten wir Sie an die folgen- brechungsmeldung abzugeben ist. den Punkte erinnern: •JEDE Saisonkraft muss zeitnah bei ei- Minijobs im Privathaushalt – Erstatnem Sozialversicherungsträger ange- tung des Lohns im Krankheitsfall Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, meldet werden. auch den Minijobbern im Privathaus- halt das Entgelt im Krankheitsfall für 6 Wochen fortzuzahlen. Da im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens Beiträge für die Umlagen zur Absicherung bei Krankheit oder Mutterschutz an die Knappschaft gezahlt werden müssen, können Sie sich im Krankheitsfall 80 % des fortgezahlten Lohns erstatten lassen. Bitte denken Sie deshalb daran, uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch für die bei Ihnen im Haushalt beschäftigten Minijobber einzureichen. 9. Übersicht PARTAKurzinfo Steuern Auf unserer Homepage stehen Ihnen als Mandant exklusiv eine Vielzahl ausführlicher steuerlicher Informationen und Formulare zum Herunterladen zur Verfügung. Anmelden können Sie sich in der rechten Spalte der Internetseite mit der Postleitzahl Ihres Wohn/-Firmen sitzes. Ihr Passwort ist Ihre Man dantennummer, die Sie auf unseren Anschreiben finden. Schauen Sie einmal hinein! Im Folgenden finden Sie einen Überblick einiger Kurz informationen. Alle Kurzinfos finden Sie auf unserer PARTA-Homepage unter www.parta.de. Auswahl Kurzinformationen zu Steuerthemen: ➣➣ Buchführungsregeln verschärft ab 2015 ➣➣ Dienstleistungen über EUGrenze hinweg ➣➣ Elterngeld und das neue ElterngeldPlus ➣➣ Investitionsabzugsbetrag ➣➣ Kassenführung richtig gemacht ➣➣ Mindestlohn ab 2015 ➣➣ Rechnungsanforderungen ➣➣ Sonderabschreibung ➣➣ Urproduktion, 1. und 2. Verarbeitungsstufe Herausgeber: PARTA Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau GmbH. – Ausgabe Juni 2016. Alle Rechte sind dem Herausgeber vorbehalten. Druck: Satz + Druck Kammel, Bonn
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