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WM Seminare
EU-PRIIPs-Verordnung ...
... zum Basisinformationsblatt für verpackte Anlageprodukte
WM - S emi nar
Umsetzung in Deutschland – mit den aktuellen Level II-Maßnahmen (Vorschläge) durch
ESMA, EBA und EIOPA und dem 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz – inkl. Haftungsfragen
20. September 2016
Mercure Eschborn Ost
Leitung & Moderation
Prof. Dr. Frank A. Schäfer
Börsen-Zeitung
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
Zeitung für die Finanzmärkte
Referenten
Martin Hannöver
Dr. Kay Rothenhöfer
Prof. Dr. Frank A. Schäfer
Referenten / Zielsetzung / Teilnehmer
Referenten
Martin Hannöver
ist Rechtsanwalt und als Syndikus in der Rechtsabteilung, Bereich Privatkunden Anlage, der Commerzbank AG in Frankfurt am Main tätig.
Er ist mit allen Fragen des kundenbezogenen Wertpapiergeschäfts
befasst und hat die wechselvolle Entwicklung dieses Rechtsgebiets
in Gesetzgebung und Rechtsprechung seit vielen Jahren aus nächster
Nähe begleitet.
Dr. Kay Rothenhöfer
ist in der Rechtsabteilung der Deutsche Bank AG tätig. Er berät die
Geschäftsbereiche „Privatkunden“ und „Wealth Management“ im
Hinblick auf die Umsetzung von aufsichts- und zivilrechtlichen Anforderungen bezogen auf Kapitalanlageprodukte und deren Vertrieb.
Insbesondere ist er maßgeblich in die Implementierung neuer regulatorischer Vorgaben involviert. Er publiziert regelmäßig zu aktuellen Themen des Kapitalanlagerechts.
Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M.
ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und Partner der Sozietät Sernetz Schäfer und Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Prof. Schäfer ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen
zum Thema Bank- und Kapitalmarktrecht, so der Bücher Schäfer/
Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, 2012, Schäfer/
Müller, Haftung für fehlerhafte Wertpapierdienstleistungen, 1999, Schäfer/Hamann, Kapitalmarktgesetze, Loseblatt 2011, und Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch der börsennotierten AG, 3. Aufl., 2014.
Auf max. 3 DIN A 4 - Seiten sollen in leicht verständlicher Sprache und im Fragestil ("Um
welche Art von Produkt handelt es sich?") folgende Informationen enthalten sein:
- Risiken, dargestellt durch einen Gesamtrisikoindikator
- Renditemöglichkeiten mit Performance-Szenarien
- Alle Kosten (direkte, indirekte, einmalige und laufende), dargestellt in einem
Gesamtkostenindikator.
Die ESAs haben im April 2016 Vorschläge für die sogenannten Technischen Regulierungsstandards an die EU-Kommission übermittelt. Die fortbestehenden Unsicherheiten
über die Berechnungsmethoden sowie das komplexe Gesetzgebungsverfahren für die
Technischen Regulierungsstandards lassen die Verabschiedung der Level-2-Vorgaben
frühestens im Herbst 2016 erwarten. Damit blieben den Produktanbietern nur wenige
Monate, um PRIIPs-Basisinformationsblätter für alle im Vertrieb befindlichen Produkte
zu erstellen. Die Dachverbände der europäischen Finanzindustrie haben EU-Kommissar
gerade gebeten (Börsen-Zeitung vom 6.5.2016), die Umsetzungsfrist um neun Monate
nach der Veröffentlichung der finalen Level-2-Vorschriften durch die EU-Kommission zu
verlängern. Ist eine Verschiebung, wie die Branche fordert, nun unausweichlich?
Mit dem 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FimanoG) werden die europäischen Regelungen in nationales Recht gegossen, dazu wird den Aufsichtsbehörden die Möglichkeit gegeben, bei Missständen z.B. Produkte zu verbieten, ein Beschwerdeverfahren wird
eingerichtet und nationale Sanktionsvorschriften erlassen.
Bei den PRIIPs und der praktischen Umsetzung steckt der Teufel im Detail; das WM-Seminar gibt nicht nur die Inhalte der Regelungen wieder, sondern geht auf die z.T. dogmatischen und vor allem auf die praktischen Probleme der Umsetzung dieser neuen Vorgaben ein und diskutiert zur Abrundung auch die Haftungsproblematik bei fehlenden oder
fehlerhaften PRIIPs.
Teilnehmer
Zielsetzung
"Packaged Retail Insurance-Based Investment Products". Ende 2014 hat die EU die
gleichnamige Verordnung erlassen, die den Rahmen für einen produktübergreifenden,
europaweiten Informationsstandard absteckt: Verbraucher erhalten ab 2017 für alle
verpackten Produkte (Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und
Zertifikate ein einheitliches Informationsblatt. Verbrauchern werden damit erstmals die
Chancen, Risiken und Kosten für verschiedene Produkte produktübergreifend miteinander vergleichen können.
Führungskräfte und Berater in Anlageberatung und Vermögensverwaltung, im Private
Banking und Wealth Management der Banken sowie unabhängige Anlageberater und
Vermögensverwalter, Versicherungsvertriebe, Investmentfondsberater, Bankjuristen,
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Verbraucherschützer.
Programm
Programm - 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
Stand des Regulierung
- Regulatorischer Rahmen
-Gesetzgebungsverfahren
-Ausführungsbestimmungen
Personeller Anwendungsbereich
-Anbieterseite
-Kundenseite
Sachlicher Anwendungsbereich
- Verpackte Anlageprodukte
-Versicherungsanlageprodukte
Erstellung und Anpassung des Basisinformationsblatts sowie Einsatz im Vertrieb
-Erstellung
-Veröffentlichung
-Zurverfügungstellung
-Aktualisierung
-Archivierung
RA Dr. Kay Rothenhöfer,
Deutsche Bank AG
Inhaltliche Anforderungen für das Basisinformationsblatt
Grundprinzipien Verständlichkeit und Vergleichbarkeit
Gestaltungsregeln
Risikodarstellung, insbesondere Gesamtrisikoindikator
Darstellung möglicher Performanceszenarien
Ausweis der Kosten
RA Martin Hannöver,
Commerzbank AG
Produktinterventionsrechte europäischer Behörden
(EIOPA unter PRIIPs; ESMA unter MiFIR)
Produktinterventionsrechte nationaler Behörden
(nach PRIIPs und MiFIR)
Straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen und Rechtsschutz
Haftung für fehlende oder fehlerhafte PRIIPs –
Revolution oder Evolution
-
-
-
-
-
Haftung nach Art. 11 PRIIP-VO
Gemengelage aus europäischem und nationalen Haftungsrecht,
Vergleich mit Art. 35a Rating-VO
Vergleich mit der Haftung nach § 22 VermAnlG
Fallgruppen der Haftung (irreführend, ungenau, keine Übereinstimmung
mit Prospekt)
Änderungsbedarf im deutschen Recht?
RA Prof. Dr. Frank A. Schäfer,
Sernetz Schäfer Rechtsanwälte
Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Organisation /Rückfragen
·
Postfach 11 09 32
·
60044 Frankfurt am Main
Anmeldung zum Seminar Nr. S16-819N
(unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen)
Am WM-Seminar EU-PRIIPs-Verordnung ... am 20. September
2016 in Eschborn nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in
Höhe von EUR 885,- zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung
überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf  mich 
Firma/Institut.
Preise/Leistungen
Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und
eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,- (zzgl. 19% MwSt.
= EUR 168,15). Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn
Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte
wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im
Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/
Pau­sengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige
Programm-änderungen vor.
Rücktritt/Storno
Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle
Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der
Teilnahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung
wird eine Aufwandsent­schä­di­gung von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-)
berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der
Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das
Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis
zurück­erstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht.
Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige
ich, dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt.
Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier: [email protected]
Unterkunft/Hotel
Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur
Verfügung. Bitte nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die
Veranstaltung vor.
Werbung
 Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu
Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden.
·
Tel.: +49 69 2732 162
·
Fax: +49 69 2732 200
·
Datum
20. September 2016 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
www.wertpapiermitteilungen.de
Mercure Eschborn Ost
Helfmann-Park 6
65760 Eschborn/Frankfurt
Telefon: +49 6196 901 0
Redaktion:
Rechtsanwalt
Dr. Christopher Kienle,
Frankfurt a. M.
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Tobias Lettl,
Potsdam
Rechtsanwalt
Dr. Helmut Merkel,
Frankfurt a. M.
Arne Wittig,
Essen
Redaktionsbeirat:
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
&
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Rules
Regulations
Der Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme Rules & Regulations,
den Regulierungs-Newsletter der
Börsen-Zeitung, sechs Wochen lang
kostenlos und unverbindlich kennen
lernen (E-Mail-Adresse siehe unten).
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a. M.
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
TEIL IV
Seite 717
Univ.-Prof. Dr. Jens Koch, Bonn
Bearbeitungsentgelte im Kreditgeschäft – ein Blick nach
vorn
Seite 726
Rechtsanwälte Dr. Heiner Hugger, LL.M., und
Dr. David Pasewaldt, LL.M., Frankfurt a. M.
Sanktionsverfahren der Börsen und Einstellungsmöglichkeiten nach dem Opportunitätsprinzip
Seite 729
BGH, 21.10.2015 – I ZR 51/12
Zur Verpflichtung einer Bank zur Bekanntgabe des Kontoinhabers bei Markenfälschung
Seite 732
BGH, 17.3.2016 – III ZR 47/15
Zur Frage, ob ein Anleger zur Meidung des Vorwurfs grober Fahrlässigkeit gehalten ist, nach Kenntniserlangung eines bestimmten Beratungsmangels den Prospekt und die
Beratungsdokumentation auf das Vorliegen weiterer Beratungsmängel durchzusehen und auszuwerten
Seite 734
BGH, 8.3.2016 – VI ZR 516/14
Zum Grundsatz der Staatenimmunität bei einer Umschuldung von Staatsanleihen aufgrund des Erlasses eines die
Umschuldung ermöglichenden Gesetzes und der Allgemeinverbindlicherklärung einer entsprechenden Mehrheitsentscheidung der Gläubiger
Seite 742
OLG Stuttgart, 30.3.2016 – 9 U 171/15
Zum Kündigungsrecht einer Bausparkasse nach Eintritt der
Zuteilungsreife
Postverlagsort Frankfurt a. M.
 Ja, ich möchte als Dankeschön
für meine Teilnahme die Zeitschrift
für Wirtschafts- und Bankrecht drei
Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
2. Teilnehmer: Name, Vorname
Funktion/Abteilung
Funktion/Abteilung
Telefon, Fax
Telefon, Fax
E-Mail
E-Mail
Firma/Institut
Ort, Datum
Straße/Postfach
Unterschrift
Postleitzahl, Ort
16
AUS DEM INHALT:
1.Teilnehmer: Name, Vorname
 Dies gilt auch für Informationen per E-Mail.
D 22085 C
23. April 2016
70. Jahrgang
Seiten 717-764
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
Veranstaltungsort
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme die Börsen-Zeitung
vier Wochen lang kostenlos und
unverbindlich erhalten.
www.wm-seminare.de
Fax +49 69 2732 200
WM Seminare