WM Seminare EU-PRIIPs-Verordnung ... ... zum Basisinformationsblatt für verpackte Anlageprodukte WM - S emi nar Umsetzung in Deutschland – mit den aktuellen Level II-Maßnahmen (Vorschläge) durch ESMA, EBA und EIOPA und dem 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz – inkl. Haftungsfragen 20. September 2016 Mercure Eschborn Ost Leitung & Moderation Prof. Dr. Frank A. Schäfer Börsen-Zeitung WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Zeitung für die Finanzmärkte Referenten Martin Hannöver Dr. Kay Rothenhöfer Prof. Dr. Frank A. Schäfer Referenten / Zielsetzung / Teilnehmer Referenten Martin Hannöver ist Rechtsanwalt und als Syndikus in der Rechtsabteilung, Bereich Privatkunden Anlage, der Commerzbank AG in Frankfurt am Main tätig. Er ist mit allen Fragen des kundenbezogenen Wertpapiergeschäfts befasst und hat die wechselvolle Entwicklung dieses Rechtsgebiets in Gesetzgebung und Rechtsprechung seit vielen Jahren aus nächster Nähe begleitet. Dr. Kay Rothenhöfer ist in der Rechtsabteilung der Deutsche Bank AG tätig. Er berät die Geschäftsbereiche „Privatkunden“ und „Wealth Management“ im Hinblick auf die Umsetzung von aufsichts- und zivilrechtlichen Anforderungen bezogen auf Kapitalanlageprodukte und deren Vertrieb. Insbesondere ist er maßgeblich in die Implementierung neuer regulatorischer Vorgaben involviert. Er publiziert regelmäßig zu aktuellen Themen des Kapitalanlagerechts. Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M. ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und Partner der Sozietät Sernetz Schäfer und Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Prof. Schäfer ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Thema Bank- und Kapitalmarktrecht, so der Bücher Schäfer/ Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, 2012, Schäfer/ Müller, Haftung für fehlerhafte Wertpapierdienstleistungen, 1999, Schäfer/Hamann, Kapitalmarktgesetze, Loseblatt 2011, und Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch der börsennotierten AG, 3. Aufl., 2014. Auf max. 3 DIN A 4 - Seiten sollen in leicht verständlicher Sprache und im Fragestil ("Um welche Art von Produkt handelt es sich?") folgende Informationen enthalten sein: - Risiken, dargestellt durch einen Gesamtrisikoindikator - Renditemöglichkeiten mit Performance-Szenarien - Alle Kosten (direkte, indirekte, einmalige und laufende), dargestellt in einem Gesamtkostenindikator. Die ESAs haben im April 2016 Vorschläge für die sogenannten Technischen Regulierungsstandards an die EU-Kommission übermittelt. Die fortbestehenden Unsicherheiten über die Berechnungsmethoden sowie das komplexe Gesetzgebungsverfahren für die Technischen Regulierungsstandards lassen die Verabschiedung der Level-2-Vorgaben frühestens im Herbst 2016 erwarten. Damit blieben den Produktanbietern nur wenige Monate, um PRIIPs-Basisinformationsblätter für alle im Vertrieb befindlichen Produkte zu erstellen. Die Dachverbände der europäischen Finanzindustrie haben EU-Kommissar gerade gebeten (Börsen-Zeitung vom 6.5.2016), die Umsetzungsfrist um neun Monate nach der Veröffentlichung der finalen Level-2-Vorschriften durch die EU-Kommission zu verlängern. Ist eine Verschiebung, wie die Branche fordert, nun unausweichlich? Mit dem 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FimanoG) werden die europäischen Regelungen in nationales Recht gegossen, dazu wird den Aufsichtsbehörden die Möglichkeit gegeben, bei Missständen z.B. Produkte zu verbieten, ein Beschwerdeverfahren wird eingerichtet und nationale Sanktionsvorschriften erlassen. Bei den PRIIPs und der praktischen Umsetzung steckt der Teufel im Detail; das WM-Seminar gibt nicht nur die Inhalte der Regelungen wieder, sondern geht auf die z.T. dogmatischen und vor allem auf die praktischen Probleme der Umsetzung dieser neuen Vorgaben ein und diskutiert zur Abrundung auch die Haftungsproblematik bei fehlenden oder fehlerhaften PRIIPs. Teilnehmer Zielsetzung "Packaged Retail Insurance-Based Investment Products". Ende 2014 hat die EU die gleichnamige Verordnung erlassen, die den Rahmen für einen produktübergreifenden, europaweiten Informationsstandard absteckt: Verbraucher erhalten ab 2017 für alle verpackten Produkte (Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate ein einheitliches Informationsblatt. Verbrauchern werden damit erstmals die Chancen, Risiken und Kosten für verschiedene Produkte produktübergreifend miteinander vergleichen können. Führungskräfte und Berater in Anlageberatung und Vermögensverwaltung, im Private Banking und Wealth Management der Banken sowie unabhängige Anlageberater und Vermögensverwalter, Versicherungsvertriebe, Investmentfondsberater, Bankjuristen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Verbraucherschützer. Programm Programm - 9.30 bis ca. 17.30 Uhr Stand des Regulierung - Regulatorischer Rahmen -Gesetzgebungsverfahren -Ausführungsbestimmungen Personeller Anwendungsbereich -Anbieterseite -Kundenseite Sachlicher Anwendungsbereich - Verpackte Anlageprodukte -Versicherungsanlageprodukte Erstellung und Anpassung des Basisinformationsblatts sowie Einsatz im Vertrieb -Erstellung -Veröffentlichung -Zurverfügungstellung -Aktualisierung -Archivierung RA Dr. Kay Rothenhöfer, Deutsche Bank AG Inhaltliche Anforderungen für das Basisinformationsblatt Grundprinzipien Verständlichkeit und Vergleichbarkeit Gestaltungsregeln Risikodarstellung, insbesondere Gesamtrisikoindikator Darstellung möglicher Performanceszenarien Ausweis der Kosten RA Martin Hannöver, Commerzbank AG Produktinterventionsrechte europäischer Behörden (EIOPA unter PRIIPs; ESMA unter MiFIR) Produktinterventionsrechte nationaler Behörden (nach PRIIPs und MiFIR) Straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen und Rechtsschutz Haftung für fehlende oder fehlerhafte PRIIPs – Revolution oder Evolution - - - - - Haftung nach Art. 11 PRIIP-VO Gemengelage aus europäischem und nationalen Haftungsrecht, Vergleich mit Art. 35a Rating-VO Vergleich mit der Haftung nach § 22 VermAnlG Fallgruppen der Haftung (irreführend, ungenau, keine Übereinstimmung mit Prospekt) Änderungsbedarf im deutschen Recht? RA Prof. Dr. Frank A. Schäfer, Sernetz Schäfer Rechtsanwälte Teilnahmebedingungen und Anmeldung Organisation /Rückfragen · Postfach 11 09 32 · 60044 Frankfurt am Main Anmeldung zum Seminar Nr. S16-819N (unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen) Am WM-Seminar EU-PRIIPs-Verordnung ... am 20. September 2016 in Eschborn nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von EUR 885,- zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf mich Firma/Institut. Preise/Leistungen Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,- (zzgl. 19% MwSt. = EUR 168,15). Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/ Pausengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programm-änderungen vor. Rücktritt/Storno Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht. Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt. Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier: [email protected] Unterkunft/Hotel Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor. Werbung Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden. · Tel.: +49 69 2732 162 · Fax: +49 69 2732 200 · Datum 20. September 2016 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr www.wertpapiermitteilungen.de Mercure Eschborn Ost Helfmann-Park 6 65760 Eschborn/Frankfurt Telefon: +49 6196 901 0 Redaktion: Rechtsanwalt Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a. M. Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a. M. Prof. Dr. Tobias Lettl, Potsdam Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a. M. Arne Wittig, Essen Redaktionsbeirat: Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg & Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Rules Regulations Der Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme Rules & Regulations, den Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung, sechs Wochen lang kostenlos und unverbindlich kennen lernen (E-Mail-Adresse siehe unten). Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a. M. WERTPAPIERMITTEILUNGEN TEIL IV Seite 717 Univ.-Prof. Dr. Jens Koch, Bonn Bearbeitungsentgelte im Kreditgeschäft – ein Blick nach vorn Seite 726 Rechtsanwälte Dr. Heiner Hugger, LL.M., und Dr. David Pasewaldt, LL.M., Frankfurt a. M. Sanktionsverfahren der Börsen und Einstellungsmöglichkeiten nach dem Opportunitätsprinzip Seite 729 BGH, 21.10.2015 – I ZR 51/12 Zur Verpflichtung einer Bank zur Bekanntgabe des Kontoinhabers bei Markenfälschung Seite 732 BGH, 17.3.2016 – III ZR 47/15 Zur Frage, ob ein Anleger zur Meidung des Vorwurfs grober Fahrlässigkeit gehalten ist, nach Kenntniserlangung eines bestimmten Beratungsmangels den Prospekt und die Beratungsdokumentation auf das Vorliegen weiterer Beratungsmängel durchzusehen und auszuwerten Seite 734 BGH, 8.3.2016 – VI ZR 516/14 Zum Grundsatz der Staatenimmunität bei einer Umschuldung von Staatsanleihen aufgrund des Erlasses eines die Umschuldung ermöglichenden Gesetzes und der Allgemeinverbindlicherklärung einer entsprechenden Mehrheitsentscheidung der Gläubiger Seite 742 OLG Stuttgart, 30.3.2016 – 9 U 171/15 Zum Kündigungsrecht einer Bausparkasse nach Eintritt der Zuteilungsreife Postverlagsort Frankfurt a. M. Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. 2. Teilnehmer: Name, Vorname Funktion/Abteilung Funktion/Abteilung Telefon, Fax Telefon, Fax E-Mail E-Mail Firma/Institut Ort, Datum Straße/Postfach Unterschrift Postleitzahl, Ort 16 AUS DEM INHALT: 1.Teilnehmer: Name, Vorname Dies gilt auch für Informationen per E-Mail. D 22085 C 23. April 2016 70. Jahrgang Seiten 717-764 WERTPAPIERMITTEILUNGEN Veranstaltungsort Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Börsen-Zeitung vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. www.wm-seminare.de Fax +49 69 2732 200 WM Seminare
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