Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente nach

Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente nach Wertpapierhandelsgesetz
Stand: 09. Juni 2016
Dieses Dokument gibt Ihnen einen Überblick über wesentliche Eigenschaften dieses Wertpapiers. Insbesondere erklärt es die Funktionsweise
und die Risiken. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
EUR-Inflationsanleihe
WKN: DE04WU
ISIN: DE000DE04WU5
Handelsplatz: Börse Frankfurt Zertifikate Premium und EUWAX Stuttgart
Emittent (Herausgeber der Inflationsanleihe): Deutsche Bank AG (Kreditinstitut, www.deutsche-bank.de)
Produktgattung: Strukturierte Anleihe
1. Produktbeschreibung / Funktionsweise
Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Diese Inflationsanleihe ist ein Wertpapier, das an dem ersten Zinstermin einen festen Zinsertrag und an den nachfolgenden Zinsterminen einen
variablen Zinsertrag bietet.
An dem ersten Zinstermin beträgt der Zinsertrag 1,00% p.a. Für die nachfolgenden Zinstermine wird der variable Zinsertrag jährlich angepasst.
Die Anpassung erfolgt für die jeweilige Zinsperiode (der Zeitraum zwischen zwei Zinsterminen, beginnend mit dem ersten Zinstermin). Der
Zinsertrag wird am Ende der jeweiligen Zinsperiode am Zinsbestimmungstag festgelegt. Der variable Zinsertrag dieser Inflationsanleihe entspricht
der prozentualen jährlichen Entwicklung des harmonisierten Verbraucherpreisindex exklusive Tabak (HVPI ex Tabak) für die Eurozone im April
(Basiswert/Index) multipliziert mit 0,90 (Teilhabefaktor). Basis für die Berechnung der jährlichen prozentualen Entwicklung ist der jeweils aktuelle
HVPI ex Tabak-Wert für den Monat April, der im Mai veröffentlicht wird. Der Vergleich des aktuellen Aprilwertes mit dem Vorjahres-Aprilwert des
HVPI ex Tabak ergibt die prozentuale jährliche Entwicklung (Inflationsrate). Der Zinsertrag beträgt damit jeweils 90% der so festgestellten
vergangenen Entwicklung. Der Zinsertrag kann auch bei null liegen, jedoch nicht negativ sein. In diesem Fall erhalten Anleger keinen Zinsertrag
am Zinstermin.
Der Zinsertrag für eine Zinsperiode wird am Ende der Zinsperiode am Zinstermin gezahlt. Die Inflationsanleihe wird auf Basis des Nennbetrages
verzinst. Laufzeit und die Art der Zahlungen am 14. Juli 2023 (Rückzahlungstermin) sind vorgegeben. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Zahlung
zu 100,00 % des Nennbetrages. Der Anleger einer Inflationsanleihe hat einen Anspruch auf Geldzahlung gegenüber dem Emittenten.
Basiswert
Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex exklusive Tabak (HVPI ex Tabak) der Eurozone (auf monatlicher Basis berechnet und veröffentlicht,
Bloomberg Kürzel: CPTFEMU) misst die Veränderung der Preise für von privaten Haushalten genutzte Waren und Dienstleistungen innerhalb der
Europäischen Währungsunion. Der HVPI ex Tabak wird von der Europäischen Statistikbehörde EUROSTAT berechnet. Informationen über den
HVPI ex Tabak können unter http://www.ecb.int/stats/prices/hicp/html/index.en.html oder einer Nachfolgeseite eingesehen werden.
Markterwartung
Die Inflationsanleihe richtet sich an Anleger, die an dem ersten Zinstermin einen von der Marktentwicklung unabhängigen Zinsertrag erwarten und
davon ausgehen, dass in den folgenden Jahren die Inflationsrate auf Basis der HVPI ex Tabak für die Eurozone ansteigt.
2. Produktdaten
Basiswert
Harmonisierter
Verbraucherpreisindex (HVPI)
exklusive Tabak für die Eurozone im
April (nicht revidiert) (Bloomberg
Kürzel: CPTFEMU)
Anwendbares Recht
Deutsches Recht
Währung der Inflationsanleihe
Euro (EUR)
Nennbetrag
EUR 1,000,00
Zeichnungsfrist
22. Juni 2016 bis 12. Juli 2016 16:00
Uhr deutscher Zeit sowie
vorbehaltlich einer vorzeitigen
Schließung
Kleinste handelbare
Einheit
EUR 1,000,00
Emissionstag
12. Juli 2016
Preisstellung
Prozentnotierung
Wertstellung bei Emission
14. Juli 2016
Erster Börsenhandelstag
13. Juli 2016
Letzter Börsenhandelstag
11. Juli 2023
Zinssatz p.a.
Rückzahlungstermin
14. Juli 2023
Der Zinssatz ist in der ersten
Zinsperiode 1,00% p.a. und bestimmt
sich für die restlichen Zinsperioden
durch die Entwicklung des Basiswertes,
beträgt jedoch mindestens 0,00 % p.a.
Anfänglicher Emissionspreis
100,00 % des Nennbetrages
Teilhabefaktor
0,90
Zinstermine
14. Juli 2017, 16. Juli 2018, 15. Juli
2019, 14. Juli 2020, 14. Juli 2021, 14.
Juli 2022, 14. Juli 2023
Zinsbestimmungstag
Zwei Geschäftstage vor dem
jeweiligen Zinstermin
Börsennotierung
Börse Frankfurt Zertifikate Premium
und EUWAX Stuttgart
Zinsperiode
Erwartete Spanne
Ankaufs-/Verkaufspreis
1,00 %
Der Zeitraum ab (einschließlich) dem
14. Juli 2016 bis (ausschließlich) zum
14. Juli 2017 der als Ende der ersten
Zinsperiode gilt. Und jeder weitere
Zeitraum ab (einschließlich) dem Tag,
der als das Ende der vorhergehenden
Zinsperiode gilt, bis (ausschließlich)
dem 14. Juli in jedem Kalenderjahr, die
jeweils als Ende der jeweiligen
Zinsperiode gelten, bis zum
Rückzahlungstermin (ausschließlich).
3. Risiken
Emittenten- / Bonitätsrisiko
Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass der Emittent seine Verpflichtungen aus der Inflationsanleihe nicht erfüllen kann, beispielsweise im Falle
einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
Produktinformationsblatt zur Inflationsanleihe (WKN: DE04WU)
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Die Inflationsanleihe unterliegt als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung.
Mit dem Basiswert verbundene Risiken
Die Höhe der Zinszahlung ist bei dieser Inflationsanleihe nach dem ersten Zinstermin variabel. Steigt der Basiswert nicht, werden für diese
Inflationsanleihe weniger oder keine Zinsen gezahlt. Der Zinsertrag kann auch bei null liegen, jedoch nicht negativ sein.
Risiken zum Laufzeitende
Das Risiko zum Laufzeitende beschränkt sich auf das Emittenten-/Bonitätsrisiko (siehe oben).
Preisänderungsrisiko
Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert dieser Inflationsanleihe während der Laufzeit insbesondere durch die unter Ziffer 4 genannten
marktpreisbestimmenden Faktoren nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann.
Kündigungs- / Wiederanlagerisiko
Der Emittent kann die Laufzeit der Inflationsanleihe bei offensichtlichen Schreib- oder Berechnungsfehlern in den Wertpapierbedingungen sowie
bei Eintritt bestimmter, in den Wertpapierbedingungen festgelegter, außerordentlicher Ereignisse mit sofortiger Wirkung beenden.
Außerordentliche Ereignisse sind:
- Veränderungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Basiswert, die sich wesentlich auf die objektive Fähigkeit oder Methode zur
Bestimmung des Standes des Basiswertes oder dessen theoretischen wirtschaftlichen Wert auswirken; hierzu zählt insbesondere die
Einstellung der Berechnung des Basiswertes und
- Ereignisse, insbesondere wegen Änderungen der tatsächlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, die
- die Absicherungsmaßnahmen des Emittenten betreffen und ihm die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den Wertpapieren erschweren;
- die bei der Bestimmung des Emissionspreises der Wertpapiere zugrundegelegte wirtschaftliche Berechnung erheblich zum Nachteil des
Emittenten verändern.
Statt einer sofortigen Beendigung kann auch eine Anpassung der Bedingungen erfolgen. Bei sofortiger Beendigung erhalten Anleger einen Betrag
gezahlt, der dem zu diesem Zeitpunkt durch den Emittenten zu ermittelnden Marktpreis entspricht. Dieser kann auch erheblich unter dem
Anfänglichen Emissionspreis und dem Nennbetrag liegen. Der Anleger trägt das Risiko, dass zu einem für ihn ungünstigen Zeitpunkt gekündigt
wird und er den erhaltenen Betrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann. Nach Wirksamwerden der Kündigung erhält der
Anleger keine Zinszahlungen mehr.
4. Verfügbarkeit
Handelbarkeit
Nach dem Emissionstag kann die Inflationsanleihe in der Regel börslich oder außerbörslich erworben oder verkauft werden. Der Emittent wird für
die Inflationsanleihe unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative (unverbindliche) An- und Verkaufspreise stellen (Market Making).
Hierzu ist er jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder bei technischen Störungen kann ein Erwerb bzw.
Verkauf der Inflationsanleihe vorübergehend erschwert oder nicht möglich sein.
Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf die Inflationsanleihe wirken:
- das allgemeine Zinsniveau steigt
- fallender Wert der erwarteten Zinszahlungen
- eine Verschlechterung der Bonität des Emittenten
Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf die Inflationsanleihe wirken. Einzelne Faktoren können sich gegenseitig verstärken oder
aufheben.
5. Beispielhafte Szenariobetrachtung
Szenariobetrachtung
Die folgende Szenariobetrachtung bildet keinen Indikator für die tatsächliche Wertentwicklung der Inflationsanleihe.
Zinszahlungen
Solange der Emittent zahlungsfähig ist, werden die möglichen Zinsen zu den Zinsterminen gezahlt.
Rückzahlung
Die Szenariobetrachtung beruht auf folgenden Annahmen: 1. Außerbörslicher Erwerb der Inflationsanleihe zu 100,00 % des Nennbetrages am
Emissionstag vor dem 1. Zinstermin und Halten bis zum Rückzahlungstermin. 2. Standardisierte Kosten in Höhe von 1,40 % des Nennbetrages.
Diese umfassen jährliche Depotentgelte in Höhe von 0,20 % (jeweils bezogen auf den Nennbetrag), die für die verbleibende Laufzeit berechnet
werden. Die dem Anleger tatsächlich entstehenden Kosten können (u.U. sogar erheblich) von den in der Szenariobetrachtung zugrunde gelegten
Kosten abweichen. 3. Steuerliche Auswirkungen werden in der Szenariobetrachtung nicht berücksichtigt. 4. Anlagevolumen von EUR 10.000,00.
Der Basiswert am 09. Juni 2016: -0,30 %
1
Anlagebetrag
Angenommene
jähliche
Inflationsrate
Angenommene
durchschnittliche
variable
Verzinsung, ab
der zweiten
Zinsperiode
bezogen auf den
Nennbetrag
(unter
Zugrundelegung
des
Teilhabefaktors)
EUR 10.000,00
-0,30%
0,00 % p.a.
EUR 10.000,00
1,50%
1,35 % p.a.
EUR 10.000,00
2,50%
2,25 % p.a.
Zinsertrag in %
(insgesamt bis
zum
Rückzahlungstermin)
bezogen auf
den
Nennbetrag
Zinsertrag
(insgesamt bis
zum
Rückzahlungstermin)
bezogen auf
den
Nennbetrag
Rückzahlungsbetrag
(Bruttobetrag)
Kosten
Netto-Betrag
(Rückzahlungsbetrag zzgl.
Zinsertrag
abzgl. Kosten)
1,00 % des
Nennbetrages
9,10 % des
Nennbetrages
EUR 100,00
EUR 10.000,00
EUR 140,00
EUR 9.960,00
EUR 910,00
EUR 10.000,00
EUR 140,00
EUR 10.770,00
EUR 1.450,00
EUR 10.000,00
EUR 140,00
EUR 11.310,00
14,50 % des
Nennbetrages
1
Die dem Anleger tatsächlich entstehenden Kosten können (u.U. sogar erheblich) von den in der Szenariobetrachtung zugrunde gelegten Kosten abweichen
6. Kosten / Vertriebsvergütung
Issuer Estimated Value (IEV)
Der Issuer Estimated Value beträgt 98,36 %.
Dieser vom Emittenten geschätzte Wert der Inflationsanleihe wird zum Zeitpunkt der Festlegung der Produktkonditionen einmalig berechnet. Der
Differenzbetrag zwischen dem Emissionspreis der Inflationsanleihe und dem IEV beinhaltet die erwartete Emittentenmarge und ggf. eine
Vertriebsvergütung. Die erwartete Emittentenmarge deckt u.a. die Kosten für Strukturierung, Market Making und Abwicklung der Inflationsanleihe
ab und beinhaltet auch den erwarteten Gewinn für den Emittenten.
Bestimmung des Preises durch den Emittenten
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Die während der Laufzeit vom Emittenten gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen des Emittenten.
Dementsprechend kommen die Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande.
Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche der Emittent nach freiem Ermessen festsetzt und die neben dem Ertrag des
Emittenten u. a. die Kosten für die Strukturierung der Inflationsanleihe und gegebenenfalls für den Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt.
Bei der Preisstellung im Sekundärmarkt berücksichtigt der Emittent neben dem Wert des Basiswertes und etwaigen anderen relevanten
derivativen Komponenten insbesondere folgende Faktoren:
- die Spanne zwischen An- und Verkaufspreis, die jederzeit vergrößert oder verringert werden kann, wie auch die Methodik der Preisstellung
insgesamt jederzeit abgeändert werden kann
- Kosten, welche den Anspruch der Anleger bei Fälligkeit vermindern
- die im Anfänglichen Emissionspreis enthaltene Marge
Bestimmte Kosten wie z.B. die Marge und Verwaltungsentgelte werden bei der Preisstellung nicht gleichmäßig verteilt, sondern regelmäßig
bereits zu einem früheren Zeitpunkt vollständig vom Preis der Inflationsanleihe abgezogen. Vor diesem Hintergrund können die gestellten Preise
vom rechnerischen Wert abweichen.
Erwerbskosten
Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und der Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft),
so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank).
Laufende Kosten
Für die Verwahrung der Inflationsanleihe im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank (Kundenbank) vereinbarten
Kosten an (Depotentgelt). Weitere Erwerbsfolgekosten (z.B. Veräußerungskosten) können anfallen.
Vertriebsvergütung
Handelsspanne: Die Hamburger Sparkasse wird die Inflationsanleihe zum Preis von 99,00 % übernehmen und zum Anfänglichen Emissionspreis
(danach freibleibend) an den Anleger verkaufen. Sie erhält somit eine Handelsspanne von1,00 % und trägt für die übernommene Anzahl an
Inflationsanleihen das Absatzrisiko.
7. Besteuerung
Anleger sollten zur Klärung individueller steuerlicher Auswirkungen des Erwerbs, Haltens und der Veräußerung bzw. Rückzahlung der
Inflationsanleihe einen Steuerberater einschalten. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers
ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Des Weiteren können steuerliche Informationen unter www.xmarkets.de heruntergeladen
werden.
8. Sonstige Hinweise
Die in diesem Produktinformationsblatt enthaltenen Produktinformationen sind keine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf der Inflationsanleihe
und können eine individuelle Beratung durch die Bank (Kundenbank) oder einen Berater des Anlegers nicht ersetzen. Dieses
Produktinformationsblatt enthält wesentliche Informationen über die Inflationsanleihe. Um weitere ausführlichere Informationen, insbesondere zur
Struktur und zu den mit einer Investition in die Inflationsanleihe verbundenen Risiken, zu erhalten, sollten potenzielle Anleger den Basisprospekt
nebst den Endgültigen Bedingungen und eventuellen Nachträgen lesen. Diese Dokumente sind gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a)
Wertpapierprospektgesetz auf der Internetseite des Emittenten www.xmarkets.de veröffentlicht und können heruntergeladen werden. Daneben
sind diese Dokumente auch bei der Deutsche Bank AG, Xmarkets, Große Gallusstraße 10-14, 60311 Frankfurt am Main kostenlos erhältlich.
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