Prüfungsanmeldephase im Sommersemester 2016

Prüfungsanmeldephase im Sommersemester 2016:
In der Zeit vom 20.06.16, 13:00 Uhr bis 04.07.16, 13:00 Uhr läuft die Prüfungsanmeldephase in Jogustine. Während
dieser Zeit können Sie sich in JOGU-StINe für Prüfungen und Wiederholungsprüfungen anmelden. Eine
selbständige Abmeldung von der Prüfung in Jogustine ist nur während der Prüfungsanmeldephase möglich.
Für die Teilnahme an Prüfungen und Wiederholungsprüfungen gilt Anmeldepflicht! Ohne fristgerechte
Prüfungsanmeldung ist die Teilnahme an den Prüfungen nicht möglich. Sollten Sie aus technischen Gründen die
Prüfungsanmeldung in Jogustine nicht durchführen können, müssen Sie sich noch in der Prüfungsanmeldephase an
das Prüfungsamt wenden (Frau Shahla, [email protected]).
Eine Anleitung zur erfolgreichen Prüfungsanmeldung finden Sie unter:
http://www.bio.uni-mainz.de/Downloads/Studium/Erstsemesterinfo/Jogustine_Broschuere.pdf
Wichtiger technischer Hinweis zur Anmeldung zu den Wiederholungsprüfungen
Wiederholungsprüfungen können Ihnen in JOGU-StINe auf unterschiedliche Art angezeigt werden. Wenn auch die
Lehrveranstaltung erneut angeboten wurde, finden Sie die Prüfung ganz gewöhnlich im aktuellen Semester. Wird
lediglich die Prüfung erneut angeboten, finden Sie die Wiederholungsprüfung in dem Semester, in welchem die
ursprüngliche Prüfung stattgefunden hat. Wählen Sie über das Dropdown-Menü das entsprechende Semester
aus. Im Zweifelfall wenden Sie sich per E-Mail an Frau Shahla im Prüfungsamt.
Wiederholungsprüfungen - Pflicht zur Wiederholungsprüfung:
Im Historischen Seminar werden die Wiederholungsprüfungen halbjährlich angeboten. Das heißt: Die
Wiederholung einer Prüfung findet immer im Folgesemester statt. Beispiel: Prüfung im WiSe 2015/16 nicht
bestanden  Wiederholung findet im SoSe 2016 statt.
Achtung: Modul- und Modulteilprüfungen dürfen insgesamt nur zweimal wiederholt werden. Laut
Prüfungsordnung sollen Sie immer den nächstmöglichen Wiederholungstermin wahrnehmen. Das bedeutet, dass
Sie sich selbständig in Jogustine zu der Wiederholungsprüfung anmelden müssen. Wenn Sie das nicht tun,
bekommen Sie die Note 5,0 aufgrund von Fristversäumnis.
Bitte melden Sie sich deshalb unbedingt in der Prüfungsanmeldephase zu der Wiederholungsprüfung an,
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wenn Sie eine Modul- bzw. Modulteilprüfung (z. B. Klausur, Hausarbeit, müdl. Prüfung) im letzten Semester
nicht bestanden haben,
wenn Sie im letzten Semester aus anerkannten Gründen (z. B. Krankschreibung mit Attest, Beurlaubung
usw.) nicht an der Prüfung teilnehmen konnten,
wenn Sie im letzten Semester eine Modul- bzw. Modulteilprüfung wegen Überschreitung der
Wiederholungsfrist bzw. Anmeldefrist nicht bestanden haben (Überschreitung der Wiederholungsfrist/
Anmeldefrist = Note 5,0 = weiterer Fehlversuch!).
Bei Nichtanmeldung zu der Wiederholungsprüfung in o. g. Fällen wird Ihnen ein Fehlversuch angerechnet. Im
Zweifelfall wenden Sie sich bezüglich Ihrer Prüfungsversuche per E-Mail an Frau Shahla im Prüfungsamt.