Gang zum Anwalt lohnt sich Versicherer schmettern Ansprüche oft ungerechtfertigt ab Wer durch einen Verkehrsunfall geschädigt ist, sollte immer einen Rechtsanwalt aufsuchen. Unfallopfer, die sich allein vertreten, verlieren unnötig Zeit und verschenken oft bares Geld. Rechtsanwalt Konstantin Bredereck findet seine Beobachtungen bestätigt: „Schadenversicherer, insbesondere im Bereich der Kfz-Unfall-Schadensregulierung, zahlen nicht, verspätet oder unvollständig. Offenbar nimmt man das Klagerisiko in Kauf“, sagt der Berliner Anwalt. Seiner Meinung nach läge es dran, dass viele Mandanten den Gang zum Gericht scheuen. Oft zu Unrecht. So gäben sie „dem Treiben der Versicherer Vorschub“. Als Geschädigter eines Unfalls solle man immer sofort einen Anwalt mit der Schadensregulierung beauftragen, so sein Tipp. Ein auf die Unfallschadensregulierung spezialisierter Rechtsanwalt weiß um die Tricks der Versicherungen. Außerdem kenne der Rechtsanwalt sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche und deren Berechnung. Beispielsweise wisse der Laie selten, dass im Falle einer unfallbedingten Verletzung neben dem Schmerzensgeldanspruch auch ein Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden kann. Für die unfallbedingten Aufwendungen gäbe es zudem eine Kostenpauschale. Freiwillig wird keine Versicherung insofern eine Entschädigung anbieten, sagt Bredereck. Je früher der Anwalt beauftragt würde, desto besser. Ein falsches Wort im Fragebogen der Versicherung könne schon reichen und die Versicherung zahlt nicht. Wer sich unsicher ist, sollte zumindest eine Erstberatung beim spezialisierten Anwalt in Anspruch nehmen, die koste etwa 200 Euro. Dann hätte man zumindest eine erste Einschätzung, ob die Regulierungsentscheidung der Versicherung nicht schon grundsätzlich zu beanstanden ist. Bredereck geht mit seinen Vorwürfen gegen die Versicherer noch weiter: Sie versuchten sogar, die Geschädigten von der Einschaltung des eigenen Rechtsanwaltes abzuhalten. Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, entstehen Mehrkosten. Diese Kosten muss die Versicherung ersetzen, weil es sich um Kosten der Rechtsverfolgung handele, die Teil des Schadens sind (§ 249 BGB). Außerdem würde ein Rechtsanwalt seinem Mandanten raten, zusätzlich einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen. Auch die Kosten des Unfallsachverständigen stellen einen ersatzfähigen Schaden dar. Die Versicherung muss also zusätzlich zum eigentlichen Schaden am Fahrzeug oder zum Personenschaden auch die Rechtsanwaltsgebühren und die Sachverständigenkosten ersetzen. Wenn nicht gezahlt wird, glaubten viele, sei das schon so in Ordnung. Das Gegenteil ist der Fall: Heute wird auch bei eindeutigen Haftpflichtschäden vielfach nicht bezahlt oder ein Mitverschulden eingewandt. Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Für die Haftpflichtversicherer bedeutet das eine gewaltige Kostenersparnis. Zudem versuchten sie häufig, nicht nur aus Kostengründen, den eigenen Gutachter ins Spiel zu bringen: „Auf wessen Seite solche Sachverständige dann stehen, erklärt sich von selbst: Ganz sicher jedenfalls nicht auf Seiten des Geschädigten“, sagt Bredereck. Sein Tipp: Wenn durch den Rechtsanwalt Klage eingereicht wird, kommt es in vielen Fällen gar nicht zur einer Durchführung des streitigen Gerichtsverfahrens. Vielmehr melden sich die Versicherer oft beim Klägeranwalt. Der Klageanspruch würde häufig anerkannt und die Versicherung zahle auch die bereits entstandenen Anwaltskosten. Dieser Artikel erschien am 23.06.2016 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/gang-zum-anwalt-lohnt-sich-versicherer-schmettern-ansprueche-oft-ungerechtfertigt-ab-1466667833/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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