Versicherer schmettern Ansprüche oft

Gang zum Anwalt lohnt sich
Versicherer schmettern Ansprüche oft ungerechtfertigt ab
Wer durch einen Verkehrsunfall geschädigt ist, sollte immer einen Rechtsanwalt aufsuchen. Unfallopfer,
die sich allein vertreten, verlieren unnötig Zeit und verschenken oft bares Geld.
Rechtsanwalt Konstantin Bredereck findet seine Beobachtungen bestätigt: „Schadenversicherer,
insbesondere im Bereich der Kfz-Unfall-Schadensregulierung, zahlen nicht, verspätet oder
unvollständig. Offenbar nimmt man das Klagerisiko in Kauf“, sagt der Berliner Anwalt.
Seiner Meinung nach läge es dran, dass viele Mandanten den Gang zum Gericht scheuen. Oft zu
Unrecht. So gäben sie „dem Treiben der Versicherer Vorschub“. Als Geschädigter eines Unfalls solle
man immer sofort einen Anwalt mit der Schadensregulierung beauftragen, so sein Tipp. Ein auf die
Unfallschadensregulierung spezialisierter Rechtsanwalt weiß um die Tricks der Versicherungen.
Außerdem kenne der Rechtsanwalt sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche und deren
Berechnung. Beispielsweise wisse der Laie selten, dass im Falle einer unfallbedingten Verletzung
neben dem Schmerzensgeldanspruch auch ein Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden
kann. Für die unfallbedingten Aufwendungen gäbe es zudem eine Kostenpauschale. Freiwillig wird
keine Versicherung insofern eine Entschädigung anbieten, sagt Bredereck.
Je früher der Anwalt beauftragt würde, desto besser. Ein falsches Wort im Fragebogen der
Versicherung könne schon reichen und die Versicherung zahlt nicht. Wer sich unsicher ist, sollte
zumindest eine Erstberatung beim spezialisierten Anwalt in Anspruch nehmen, die koste etwa 200
Euro. Dann hätte man zumindest eine erste Einschätzung, ob die Regulierungsentscheidung der
Versicherung nicht schon grundsätzlich zu beanstanden ist.
Bredereck geht mit seinen Vorwürfen gegen die Versicherer noch weiter: Sie versuchten sogar, die
Geschädigten von der Einschaltung des eigenen Rechtsanwaltes abzuhalten. Wird ein Rechtsanwalt
beauftragt, entstehen Mehrkosten. Diese Kosten muss die Versicherung ersetzen, weil es sich um
Kosten der Rechtsverfolgung handele, die Teil des Schadens sind (§ 249 BGB). Außerdem würde ein
Rechtsanwalt seinem Mandanten raten, zusätzlich einen eigenen Sachverständigen mit der
Schadensermittlung zu beauftragen. Auch die Kosten des Unfallsachverständigen stellen einen
ersatzfähigen Schaden dar. Die Versicherung muss also zusätzlich zum eigentlichen Schaden am
Fahrzeug oder zum Personenschaden auch die Rechtsanwaltsgebühren und die
Sachverständigenkosten ersetzen.
Wenn nicht gezahlt wird, glaubten viele, sei das schon so in Ordnung. Das Gegenteil ist der Fall: Heute
wird auch bei eindeutigen Haftpflichtschäden vielfach nicht bezahlt oder ein Mitverschulden eingewandt.
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Für die Haftpflichtversicherer bedeutet das eine gewaltige Kostenersparnis. Zudem versuchten sie
häufig, nicht nur aus Kostengründen, den eigenen Gutachter ins Spiel zu bringen: „Auf wessen Seite
solche Sachverständige dann stehen, erklärt sich von selbst: Ganz sicher jedenfalls nicht auf Seiten des
Geschädigten“, sagt Bredereck.
Sein Tipp: Wenn durch den Rechtsanwalt Klage eingereicht wird, kommt es in vielen Fällen gar nicht
zur einer Durchführung des streitigen Gerichtsverfahrens. Vielmehr melden sich die Versicherer oft
beim Klägeranwalt. Der Klageanspruch würde häufig anerkannt und die Versicherung zahle auch die
bereits entstandenen Anwaltskosten.
Dieser Artikel erschien am 23.06.2016 unter folgendem Link:
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