UNVERSCHULDETER FOLGENDE RECHTE IHRE ANSPRÜCHE UNFALL HABEN SIE! ZUR DURCHSETZUNG UNDDANN? SIE BESTIMMEN DIE SCHADENSABWICKLUNG! DIESER LASSEN WIR NICHTS UNVERSUCHT ! • Sichern Sie die Unfallstelle • Leisten Sie bei Verletzten erste Hilfe Die Erfahrungen zeigen, dass ein (außer bei Bagatellschäden und klarer • Reden ist Silber, Schweigen ist Gold ! Großteil der abgewickelten Unfall- Rechtslage) Gestehen Sie nicht Ihre Unfallschuld zu, schäden ohne Einschaltung eines auch nicht gegenüber der Polizei ! Rechtsanwalts für den Geschädigten ein • Freie Wahl eines Rechtsanwalts • • Ersatz der Kosten des Rechtsanwalts Reparaturkosten (bis 30 % über dem Wiederbeschaffungswert) Verweisen Sie auf Ihren Rechtsanwalt ! unbefriedigendes Ergebnis erbracht • Sachverständigenkosten • haben ! • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall Die gegnerische Versicherung ist Ihr Gegner • Abschleppkosten und vertritt nicht Ihre Interessen ! • Wertminderung Freie Wahl eines Sachverständigen • Unkostenpauschale Überlassen Sie die Wahl nicht der • Schmerzensgeld Reparaturwerkstatt ! Gehen Sie zu • Verdienstausfall einem qualifizierten unabhängigen • Haushaltsführungsschaden u.a. Schreiben Sie einen Unfallbericht (amtl. Kennzeichen, Name, Anschrift, Versicherung des Unfallgegners, Adressen von Zeugen) und machen Sie • eine Unfallskizze • Rufen Sie die Polizei bei hohem Sachschaden oder Verletzten oder unklarer Unfallsituation und lassen Sie • Ihr Kfz in der Unfallendstellung Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen ! Verweisen Sie auf Ihren Rechtsanwalt ! Sachverständigen ! Wir erklären Ihnen Begriffe wie • Freie Wahl der Reparaturwerkstatt Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, • Freie Wahl der Beschaffung eines Totalschaden, fiktive Abrechnung, Nutzungs- Mietwagens während Reparatur oder bei ausfall, Wiederbeschaffungswert/ -aufwand, Totalschaden Restwert, Wertminderung 130 % - Grenze u.a. Hier ist Vorsicht geboten ! Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt ! DER VERKEHRSUNFALL WORAN MUSS MAN DENKEN ? UND WAS SOLLTE MAN NICHT TUN ! Rechtsanwälte Schmid & Kollegen Rechtsanwalt B .Koch Marktplatz 12 · 88471 Laupheim Tel: 07392 3006 u. 3007 Fax: 07392 18268 [email protected]
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