Presseinformation der AUVA-Landesstelle Wien 20. Juni 2016 Ferialjobs: Sicherheit zur Sommerzeit Tipps der AUVA-Landesstelle Wien für sicheres Arbeiten in den Ferien Der Sommer ist Ferialjobzeit. Leider passieren dabei immer wieder Arbeitsunfälle, teilweise auch schwere, die vermieden werden könnten: Jugendliche brauchen auf Grund ihrer geringen Erfahrung besonderen Schutz. Die Präventionsabteilung der AUVA-Landesstelle Wien hat Sicherheitstipps für Ferialpraktikantinnen und -praktikanten, deren Eltern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusammengefasst. „Der Ferienjob ist der erste Schritt in die Arbeitswelt. Die AUVA als gesetzliche Unfallversicherung sorgt dafür, Arbeitsplätze sicher und gesund zu gestalten – nicht nur für Menschen, die bereits im Berufsleben stehen, sondern auch für Jugendliche, die erste Arbeitserfahrungen sammeln. Auf Grund ihrer mangelnden Erfahrung ist die Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen bei Ferialarbeiterinnen und Ferialarbeitern besonders wichtig“, betonen Alexander Bernart, Direktor der AUVA-Landesstelle Wien und Rudolf Silvan, LandesstellenVorsitzender. Wichtig für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist: Jugendliche Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten sind keine Lehrlinge! Sie haben keine einschlägige Ausbildung und dürfen deshalb auch nicht im selben Umfang in der Praxis eingesetzt werden. „Während zum Beispiel ein Baulehrling während seiner Ausbildung auf Gerüsten bis zu einer Höhe von vier Metern arbeiten darf, ist das für Ferialpraktikantinnen oder Ferialpraktikanten nicht erlaubt“ erklärt Bernd Toplak, Präventionsexperte der AUVA-Landesstelle Wien. Generell gilt, dass sich alle Ferialpraktikantinnen und -praktikanten in die allgemeine betriebliche Ordnung einfügen und unter anderem auch die für den Betrieb geltenden Sicherheitsvorschriften befolgen müssen. Alter beachten Schnupperlehre, Volontariat, Ferialarbeit oder Pflichtpraktikum – es gibt mehrere Beschäftigungsarten mit den unterschiedlichsten Zielen. Als Ferialarbeitnehmerinnen bzw. Ferialarbeitnehmer gelten alle, die während der Ferien Geld verdienen möchten aber kein Pflichtpraktikum für Schule oder Hochschule absolvieren. Bei der Einstellung von Ferialpraktikantinnen bzw. Ferialpraktikanten sollten Unternehmen auf jeden Fall das Alter beachten. Je nach Alter dürfen Ferialpraktikantinnen bzw. -praktikanten nur eingeschränkt beschäftigt werden: Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (oder bis zur späteren Beendigung der Schulpflicht) gelten gesetzlich als Kinder. Kinderarbeit ist abgesehen von ein paar Ausnahmen (z. B. Musikaufführungen, Theatervorstellungen) generell verboten. Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten gesetzlich als Jugendliche. Diese dürfen eingeschränkt arbeiten. Zu berücksichtigende Beschäftigungsverbote für Jugendliche findet man in den gesetzlich relevanten Vorschriften. Erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres (z. B. Studierende) gelten Ferialpraktikantinnen und -praktikanten als normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erfüllung der arbeitnehmerschutzrelevanten Grundlagen (Evaluierung, Unterweisung usw.) für alle Tätigkeiten herangezogen werden können. Welche Tätigkeiten dürfen jugendliche Ferialarbeitnehmerinnen bzw. -arbeitnehmer nicht durchführen? Aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes ist ein entsprechend hoher sicherheitstechnischer Maßstab anzusetzen und im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung (§ 4 ASchG) zu überprüfen, ob Ferialarbeitnehmerinnen bzw. -arbeitnehmer für bestimmte Tätigkeiten überhaupt herangezogen werden dürfen. In der Praxis dürfen jugendliche Ferialarbeiterinnen bzw. Ferialarbeiter unter anderem nicht arbeiten: o mit gefährlichen Arbeitsstoffen o mit Sägemaschinen mit Handbeschickung, Handentnahme oder Handvorschub o mit Bandschleifmaschinen o auf Stehleitern über drei Meter Höhe o auf Anlegeleitern über fünf Meter Höhe o auf Gerüsten o an Verkaufsstellen vor Geschäften im Freien o auf Dächern ohne technische Absturzsicherung z. B. zum Reinigen, Warten. Weiterführende Informationen über Verordnungen bzw. Beschränkungen zum Thema „Ferialarbeit“ bietet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) oder das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG) sowie die Verordnung über die Beschäftigungsverbote (KJBG-VO). Diese beiden Gesetze und die Verordnung können kostenlos von der Website des Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) http://www.ris.bka.gv.at heruntergeladen werden. Zudem bietet der Unfallverhütungsdienst der AUVA-Landesstelle Wien kostenlose Beratung an (Email: [email protected] oder telefonisch unter 05 93 93-31701). Tipps für Eltern: Worauf ist bei der Wahl des sicheren Ferialjobs zu achten? Oft ist ein Ferialjob die erste Möglichkeit, in einen Beruf hinein zu schnuppern. Durch Übermotivation wird aber gerne über Gefahren hinweg gesehen. Bei der Wahl des richtigen – weil sicheren – Ferialjobs sollten Eltern ihre Kinder unterstützen. • • • Gehen Sie mit zum Vorstellungsgespräch und informieren Sie sich genau über die Aufgaben und Tätigkeiten, die Ihr Kind dort durchführen wird. Sie kennen Ihr Kind am besten: Hinterfragen Sie, ob Ihr Kind in der Lage sein wird (Konstitution, körperliche Leistungsfähigkeit usw.), den Ferialjob problemlos zu absolvieren. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über den Ferialjob – kommt den Jugendlichen etwas gefährlich vor, fürchten sie sich vor etwas? „Geben Sie Ihrem Kind die Botschaft mit, dass es in einigen Situationen legitim ist, die eigene Tätigkeit zu hinterfragen. Ein umsichtiger Vorgesetzter wird es verstehen, wenn man sich bestimmte Dinge aus mangelnder Erfahrung nicht zutraut“, so Toplak abschließend. Über die AUVA: Bei der AUVA sind rund 4,8 Millionen Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 2,9 Millionen unselbständig Erwerbstätige, 0,5 Millionen selbständig Erwerbstätige sowie 1,4 Millionen in Ausbildung Stehende vom Kindergarten bis zum Studienabschluss. Die Landesstelle Wien betreut in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland 42 Prozent der AUVA-Versicherten. Pro Jahr erhalten rund 150.000 Verletzte in den Wiener AUVA-Unfallkrankenhäusern Meidling und Lorenz Böhler sowie rund 1.900 Patienten in den Rehabilitationszentren Wien-Meidling und Weißer Hof, Klosterneuburg, die bestmögliche Behandlung. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als soziale Unfallversicherung fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der AUVA, denn die Verhütung von Unfällen und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senken die Kosten für die drei weiteren Unternehmensbereiche Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten. Kontakt: Mag. Heike Guggi bettertogether gmbh Telefon: +43 1 890 24 20 Mobil: +43 699 10 851 064 Email: [email protected]
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