Presseaussendung als

Presseinformation der AUVA-Landesstelle Wien
20. Juni 2016
Ferialjobs: Sicherheit zur Sommerzeit
Tipps der AUVA-Landesstelle Wien für sicheres Arbeiten in den
Ferien
Der Sommer ist Ferialjobzeit. Leider passieren dabei immer wieder
Arbeitsunfälle, teilweise auch schwere, die vermieden werden könnten:
Jugendliche brauchen auf Grund ihrer geringen Erfahrung besonderen Schutz.
Die Präventionsabteilung der AUVA-Landesstelle Wien hat Sicherheitstipps für
Ferialpraktikantinnen und -praktikanten, deren Eltern sowie Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber zusammengefasst.
„Der Ferienjob ist der erste Schritt in die Arbeitswelt. Die AUVA als gesetzliche
Unfallversicherung sorgt dafür, Arbeitsplätze sicher und gesund zu gestalten – nicht
nur für Menschen, die bereits im Berufsleben stehen, sondern auch für Jugendliche,
die erste Arbeitserfahrungen sammeln. Auf Grund ihrer mangelnden Erfahrung ist die
Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen bei
Ferialarbeiterinnen und Ferialarbeitern besonders wichtig“, betonen Alexander
Bernart, Direktor der AUVA-Landesstelle Wien und Rudolf Silvan, LandesstellenVorsitzender.
Wichtig für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist: Jugendliche Ferialpraktikantinnen
und Ferialpraktikanten sind keine Lehrlinge! Sie haben keine einschlägige
Ausbildung und dürfen deshalb auch nicht im selben Umfang in der Praxis eingesetzt
werden. „Während zum Beispiel ein Baulehrling während seiner Ausbildung auf
Gerüsten bis zu einer Höhe von vier Metern arbeiten darf, ist das für
Ferialpraktikantinnen oder Ferialpraktikanten nicht erlaubt“ erklärt Bernd Toplak,
Präventionsexperte der AUVA-Landesstelle Wien. Generell gilt, dass sich alle
Ferialpraktikantinnen und -praktikanten in die allgemeine betriebliche Ordnung
einfügen und unter anderem auch die für den Betrieb geltenden
Sicherheitsvorschriften befolgen müssen.
Alter beachten
Schnupperlehre, Volontariat, Ferialarbeit oder Pflichtpraktikum – es gibt mehrere
Beschäftigungsarten mit den unterschiedlichsten Zielen. Als Ferialarbeitnehmerinnen
bzw. Ferialarbeitnehmer gelten alle, die während der Ferien Geld verdienen möchten
aber kein Pflichtpraktikum für Schule oder Hochschule absolvieren.
Bei der Einstellung von Ferialpraktikantinnen bzw. Ferialpraktikanten sollten
Unternehmen auf jeden Fall das Alter beachten. Je nach Alter dürfen
Ferialpraktikantinnen bzw. -praktikanten nur eingeschränkt beschäftigt werden:
 Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (oder bis zur späteren
Beendigung der Schulpflicht) gelten gesetzlich als Kinder. Kinderarbeit ist
abgesehen von ein paar Ausnahmen (z. B. Musikaufführungen,
Theatervorstellungen) generell verboten.
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Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten gesetzlich als
Jugendliche. Diese dürfen eingeschränkt arbeiten. Zu berücksichtigende
Beschäftigungsverbote für Jugendliche findet man in den gesetzlich
relevanten Vorschriften.
Erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres (z. B. Studierende) gelten
Ferialpraktikantinnen und -praktikanten als normale Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die nach Erfüllung der arbeitnehmerschutzrelevanten
Grundlagen (Evaluierung, Unterweisung usw.) für alle Tätigkeiten
herangezogen werden können.
Welche Tätigkeiten dürfen jugendliche Ferialarbeitnehmerinnen bzw.
-arbeitnehmer nicht durchführen?
Aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes ist ein entsprechend hoher sicherheitstechnischer Maßstab anzusetzen und im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung (§ 4
ASchG) zu überprüfen, ob Ferialarbeitnehmerinnen bzw. -arbeitnehmer für
bestimmte Tätigkeiten überhaupt herangezogen werden dürfen.
In der Praxis dürfen jugendliche Ferialarbeiterinnen bzw. Ferialarbeiter unter
anderem nicht arbeiten:
o mit gefährlichen Arbeitsstoffen
o mit Sägemaschinen mit Handbeschickung, Handentnahme oder
Handvorschub
o mit Bandschleifmaschinen
o auf Stehleitern über drei Meter Höhe
o auf Anlegeleitern über fünf Meter Höhe
o auf Gerüsten
o an Verkaufsstellen vor Geschäften im Freien
o auf Dächern ohne technische Absturzsicherung z. B. zum Reinigen,
Warten.
Weiterführende Informationen über Verordnungen bzw. Beschränkungen zum
Thema „Ferialarbeit“ bietet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) oder das
Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG) sowie
die Verordnung über die Beschäftigungsverbote (KJBG-VO).
Diese beiden Gesetze und die Verordnung können kostenlos von der Website des
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) http://www.ris.bka.gv.at
heruntergeladen werden.
Zudem bietet der Unfallverhütungsdienst der AUVA-Landesstelle Wien kostenlose
Beratung an (Email: [email protected] oder telefonisch unter
05 93 93-31701).
Tipps für Eltern: Worauf ist bei der Wahl des sicheren Ferialjobs zu achten?
Oft ist ein Ferialjob die erste Möglichkeit, in einen Beruf hinein zu schnuppern. Durch
Übermotivation wird aber gerne über Gefahren hinweg gesehen. Bei der Wahl des
richtigen – weil sicheren – Ferialjobs sollten Eltern ihre Kinder unterstützen.
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Gehen Sie mit zum Vorstellungsgespräch und informieren Sie sich genau über
die Aufgaben und Tätigkeiten, die Ihr Kind dort durchführen wird.
Sie kennen Ihr Kind am besten: Hinterfragen Sie, ob Ihr Kind in der Lage sein
wird (Konstitution, körperliche Leistungsfähigkeit usw.), den Ferialjob
problemlos zu absolvieren.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über den Ferialjob – kommt den Jugendlichen
etwas gefährlich vor, fürchten sie sich vor etwas?
„Geben Sie Ihrem Kind die Botschaft mit, dass es in einigen Situationen legitim ist,
die eigene Tätigkeit zu hinterfragen. Ein umsichtiger Vorgesetzter wird es verstehen,
wenn man sich bestimmte Dinge aus mangelnder Erfahrung nicht zutraut“, so Toplak
abschließend.
Über die AUVA:
Bei der AUVA sind rund 4,8 Millionen Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten versichert: 2,9 Millionen unselbständig Erwerbstätige, 0,5 Millionen selbständig
Erwerbstätige sowie 1,4 Millionen in Ausbildung Stehende vom Kindergarten bis zum
Studienabschluss. Die Landesstelle Wien betreut in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und
Burgenland 42 Prozent der AUVA-Versicherten. Pro Jahr erhalten rund 150.000 Verletzte in den
Wiener AUVA-Unfallkrankenhäusern Meidling und Lorenz Böhler sowie rund 1.900 Patienten in den
Rehabilitationszentren Wien-Meidling und Weißer Hof, Klosterneuburg, die bestmögliche Behandlung.
Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als soziale Unfallversicherung fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen
der Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der AUVA, denn die Verhütung von
Unfällen und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senken die Kosten für die drei weiteren
Unternehmensbereiche Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von
Unfallopfern am wirksamsten.
Kontakt:
Mag. Heike Guggi
bettertogether gmbh
Telefon: +43 1 890 24 20
Mobil: +43 699 10 851 064
Email: [email protected]