Europäische Kommission - Pressemitteilung Einigung über Europäischen Grenz- und Küstenschutz Brüssel, 22. Juni 2016 Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben eine Einigung über einen Kommissionsvorschlag zur Errichtung einer europäischen Grenz- und Küstenwache erzielt, die heute vom Rat gebilligt wurde. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben eine Einigung über einen Kommissionsvorschlag zur Errichtung einer europäischen Grenz- und Küstenwache erzielt. Sie wurde heute vom Rat gebilligt, so dass die Agentur ihre Arbeit noch diesen Sommer aufnehmen kann. Der europäische Grenz- und Küstenschutz soll eingerichtet werden, indem die aus Frontex hervorgehende, neu aufgestellte Agentur mit Personal und Ausrüstung verstärkt wird. Dabei werden die Mitgliedstaaten die Zuständigkeit für ihre Grenzen und die Grenzsouveränität behalten und für die normale Verwaltung der Außengrenzen im Alltag zuständig bleiben. Die europäische Grenz- und Küstenwache wird die Mitgliedstaaten nun jedoch unterstützen, indem sie ihnen hilft, Schwachstellen im Voraus zu erkennen und zu beseitigen, statt auf die Folgen mangelnder Vorkehrungen zu reagieren. EU-Kommissionspräsident Juncker erklärte dazu: „Die Einigung über die Errichtung einer europäischen Grenz- und Küstenwache zeigt, dass Europa in der Lage ist, rasch und entschlossen gemeinsame Herausforderungen anzugehen. Die Zeit für die Umsetzung dieses Vorhabens ist reif. Wie die Kommission bereits im Mai 2015 erklärte und ich im Wahlkampf sagte: Wir müssen Frontex erheblich stärken und zu einem voll funktionstüchtigen europäischen Grenz- und Küstenschutzsystem ausbauen. Die Kommission hat seit der Vorlage des Vorschlags im vergangenen Dezember konstruktiv mit ihren Partnern im Europäischen Parlament und im Rat zusammengearbeitet. Mein besonderer Dank gilt dem niederländischen Vorsitz, meinem ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans und dem für Migration zuständigen Kommissionsmitglied Dimitris Avramopoulos für ihre unermüdliche Arbeit an diesem wichtigen Projekt, mit dem wir der Welt zeigen können: Der Schutz der Grenzen ist in Europa fortan eine gemeinsame Mission der Solidarität.“ Der europäische Grenz- und Küstenschutz ist von entscheidender Bedeutung für die Stärkung der EUAußengrenzen, damit die Menschen auch weiterhin Ihren Wohnort innerhalb der Europäischen Union frei wählen und ungehindert reisen können. Europa hatte zugesagt, bis Ende des Jahres das normale Funktionieren des Schengen-Raums wiederherzustellen und die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen aufzuheben (siehe Fahrplan der Kommission vom 4. März mit dem Titel „Zurück zu Schengen“). Hintergrund Die Errichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes entsprechend der Ankündigung von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union vom 9. September 2015 ist Teil der im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung des Managements und der Sicherheit der EU-Außengrenzen. Am 15. Dezember 2015 legte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag für die Einrichtung einer aus Frontex hervorgehenden EU-Agentur für Grenz- und Küstenschutz vor. Der heute vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligte Vorschlag soll es ermöglichen, die Migration effizienter zu steuern, um die innere Sicherheit in der Europäischen Union zu verbessern und den Grundsatz der Freizügigkeit wahren zu können. Die Einrichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes gewährleistet ein starkes und gemeinsames Management der Außengrenzen der Europäischen Union. Weitere Informationen FACTSHEET: Ein europäischer Grenz- und Küstenschutz FACTSHEET: Systematische Kontrollen an den Außengrenzen Detaillierte Fragen und Antworten: Der Europäische Grenz- und Küstenschutz Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache IP/16/2292 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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