Einigung über Europäischen Grenz- und Küstenschutz

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Einigung über Europäischen Grenz- und Küstenschutz
Brüssel, 22. Juni 2016
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben eine Einigung über einen
Kommissionsvorschlag zur Errichtung einer europäischen Grenz- und Küstenwache erzielt,
die heute vom Rat gebilligt wurde.
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben eine Einigung über einen
Kommissionsvorschlag zur Errichtung einer europäischen Grenz- und Küstenwache erzielt. Sie wurde
heute vom Rat gebilligt, so dass die Agentur ihre Arbeit noch diesen Sommer aufnehmen kann. Der
europäische Grenz- und Küstenschutz soll eingerichtet werden, indem die aus Frontex hervorgehende,
neu aufgestellte Agentur mit Personal und Ausrüstung verstärkt wird. Dabei werden die Mitgliedstaaten
die Zuständigkeit für ihre Grenzen und die Grenzsouveränität behalten und für die normale Verwaltung
der Außengrenzen im Alltag zuständig bleiben. Die europäische Grenz- und Küstenwache wird die
Mitgliedstaaten nun jedoch unterstützen, indem sie ihnen hilft, Schwachstellen im Voraus zu erkennen
und zu beseitigen, statt auf die Folgen mangelnder Vorkehrungen zu reagieren.
EU-Kommissionspräsident Juncker erklärte dazu: „Die Einigung über die Errichtung einer europäischen
Grenz- und Küstenwache zeigt, dass Europa in der Lage ist, rasch und entschlossen gemeinsame
Herausforderungen anzugehen. Die Zeit für die Umsetzung dieses Vorhabens ist reif. Wie die
Kommission bereits im Mai 2015 erklärte und ich im Wahlkampf sagte: Wir müssen Frontex erheblich
stärken und zu einem voll funktionstüchtigen europäischen Grenz- und Küstenschutzsystem ausbauen.
Die Kommission hat seit der Vorlage des Vorschlags im vergangenen Dezember konstruktiv mit ihren
Partnern im Europäischen Parlament und im Rat zusammengearbeitet. Mein besonderer Dank gilt dem
niederländischen Vorsitz, meinem ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans und dem für Migration
zuständigen Kommissionsmitglied Dimitris Avramopoulos für ihre unermüdliche Arbeit an diesem
wichtigen Projekt, mit dem wir der Welt zeigen können: Der Schutz der Grenzen ist in Europa fortan
eine gemeinsame Mission der Solidarität.“
Der europäische Grenz- und Küstenschutz ist von entscheidender Bedeutung für die Stärkung der EUAußengrenzen, damit die Menschen auch weiterhin Ihren Wohnort innerhalb der Europäischen Union
frei wählen und ungehindert reisen können. Europa hatte zugesagt, bis Ende des Jahres das normale
Funktionieren des Schengen-Raums wiederherzustellen und die vorübergehenden
Binnengrenzkontrollen aufzuheben (siehe Fahrplan der Kommission vom 4. März mit dem Titel „Zurück
zu Schengen“).
Hintergrund
Die Errichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes entsprechend der Ankündigung von
Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union vom 9. September 2015 ist Teil der im Rahmen
der Europäischen Migrationsagenda vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung des Managements und
der Sicherheit der EU-Außengrenzen.
Am 15. Dezember 2015 legte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag für die Einrichtung
einer aus Frontex hervorgehenden EU-Agentur für Grenz- und Küstenschutz vor.
Der heute vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligte Vorschlag soll es ermöglichen, die
Migration effizienter zu steuern, um die innere Sicherheit in der Europäischen Union zu verbessern und
den Grundsatz der Freizügigkeit wahren zu können. Die Einrichtung eines europäischen Grenz- und
Küstenschutzes gewährleistet ein starkes und gemeinsames Management der Außengrenzen der
Europäischen Union.
Weitere Informationen
FACTSHEET: Ein europäischer Grenz- und Küstenschutz
FACTSHEET: Systematische Kontrollen an den Außengrenzen
Detaillierte Fragen und Antworten: Der Europäische Grenz- und Küstenschutz
Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Grenz- und
Küstenwache
IP/16/2292
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