BGW mitteilungen Ausgabe 2/2016 herunterladen

Ausgabe 2 | 16
Magazin für ein gesundes Berufsleben
BGW mitteilungen
Pflege
Mit herausforderndem
Verhalten umgehen
Arbeitsunfall
Worauf Versicherte und Unternehmen achten müssen
Risiko Nadelstich:
Wie sich Infektionen
wirksam vorbeugen lässt
Werkstätten
Aus der Praxis: Neue Wege
für den Arbeitsschutz
Editorial
Editorial
Gegen die Verharmlosung
„Nur ein kleiner Kratzer … Wird schon nichts weiter passiert sein.“ Handelt es sich um eine
Nadelstichverletzung, ist der Ausgang leider nicht immer so glimpflich wie erhofft. Deshalb
müssen Stich- und Schnittverletzungen konsequent vermieden werden. Wie das geht, lesen Sie
in unserem Titelthema (Seite 6 bis 9). Das Fazit: Im Zusammenspiel von Technik, Organisation
und Personal lassen sich gesundheitliche Risiken wirksam minimieren.
Unverzichtbar dafür ist, dass alle Beschäftigten wissen, wie sie mit scharfen und spitzen Ins­
trumenten sicher umgehen und wie sie vorhandene Sicherheitsgeräte handhaben müssen. Mit
einer einmaligen Information ist das nicht getan: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
beruhen darauf, dass sie im Alltag gelebt werden. „Nur ein kleiner Kratzer“ sollte genauso
wenig in Kauf genommen wie im Fall der Fälle verharmlost werden. Das heißt zum einen: möglichst regelmäßig informieren und gemeinsam reflektieren, was zur Vermeidung getan werden
kann. Zum anderen müssen Unfälle, die nicht verhindert werden konnten, ernst genommen
werden: „Warum ist das passiert?“ ist die Frage, die unmittelbar nach Versorgung der Betroffenen gestellt werden sollte – damit es nicht wieder vorkommt.
Diese Überlegungen spannen im Übrigen einen Bogen weit über das Thema Nadelstichverletzungen hinaus. Sie sind ein Musterbeispiel dafür, wie Betriebe handeln können und müssen,
um ihrer Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gerecht zu werden.
Glauben Sie mir: Der Aufwand ist meist weitaus geringer als befürchtet – und er macht sich in
jeder Hinsicht bezahlt.
Ihr
Prof. Dr. Stephan Brandenburg
Hauptgeschäftsführer der BGW
2
BGW mitteilungen 02 | 2016
Inhalt
Infektionsschutz
Demenz
Arbeitsunfall
Nadelstichverletzungen bergen Risiken – besser also, es kommt erst gar nicht dazu. Was
zur Sicherheit der Beschäftigten beiträgt.
Seite 6–9
Menschen mit Demenzerkrankungen zeigen
oft „herausforderndes Verhalten“, das Pflegende belastet. Wie beiden Seiten geholfen
werden kann. Seite 12–14
Von durchgangsärztlichen Praxen bis Verband­
buch und Unfallanzeige: Was nach einem Arbeitsunfall wichtig ist.
Seite 18–19
4
Kongresse zum Gesundheitsschutz im medizinischen Beruf
5
Versicherungsschutz bei Betriebsausflügen
5
BGW-Symposium „Gewalt und Aggression am Arbeitsplatz“
AKTUELL Notiert
TITELTHEMA
6–9Nadelstichverletzungen: Hintergründe, Risiken, Prävention
Gesund im Betrieb
9
10–11
Gute Praxis: So setzt sich eine Werkstatt für den Arbeitsschutz ein
12–14
Themenfeld „Umgang mit Gewalt und Aggression“: Sonderfall Demenz
Bestandsaufnahme in Sachen Demografie
IHRE BGW
15Beitragsbescheide für das Jahr 2015
16–17Rückblick: Geschäftsjahr 2015 der BGW
18–19Tipps und Informationen zum Vorgehen nach einem Arbeitsunfall
20Medizinische Rehabilitation: Wie es nach der Akutphase weitergehen kann
Service
21–22
Medien, Veranstaltungen
rätsel
23
Preisrätsel
Impressum
Herausgegeben von:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postfach 76 02 24, 22052 Hamburg
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07 - 0
Fax: (040) 202 07 - 24 95
Verantwortlich: Prof. Dr. Stephan Brandenburg,
Hauptgeschäftsführer der BGW
Redaktionsleitung: Torsten Beckel
Redaktion: Anja Hanssen
Assistenz: Sabine Kühn
Kontakt zur Redaktion:
Tel.: (040) 202 07 - 27 27
E-Mail: [email protected]
Grafisches Konzept und Umsetzung:
in.signo GmbH, Hamburg
Produktionsservice: schulz + co
Titelbild: BGW/Werner Bartsch
Druck: NEEF+STUMME, Wittingen
Versand: interabo, Hamburg
Erscheinungsweise: 4x jährlich/quartalsweise
Nachdruck: nach Absprache mit der Redaktion
und mit Quellennachweis möglich
Adressänderungen:
Per Fax: Adressaufkleber und Änderungswunsch
an (040) 202 07 - 27 96
Im Internet: www.bgw-online.de/mitteilungen
→ Abo und Service
Per E-Mail: [email protected]
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Die „BGW mitteilungen“ sind das offizielle
Mitteilungsblatt der BGW. Die Be­zugskosten sind
im Mitgliedsbeitrag enthalten. ISSN 1869-7844
BGW mitteilungen 02 | 2016
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Aktuell notiert
Zwei waren schon – zwei kommen noch: Mit vier Fachkongressen nimmt die BGW
2016 den Gesundheitsschutz in der ambulanten medizinischen Versorgung in
den Blick. Noch buchbar sind das BGW forum Süd am 10. und 11. Juni in München
sowie das BGW forum Ost am 4. und 5. November in Dresden.
Im Jahr 2016 richten sich die Fachkongresse der BGW an die Bereiche der
ambulanten medizinischen Versorgung.
Verschiedene Fachgebiete, gemeinsame Themen, erfolgreiche Vernetzung – so könnte
eine Kurzbeschreibung des Kongresskonzepts lauten. Auch wenn die Zielgruppen von
Apotheken über ärztliche und psychotherapeutische Praxen bis hin zu Hebammen und
Entbindungspflegern weit gefasst sind, finden alle etwas für sich im Programm.
Grundlagen für die Gesundheit im Betrieb
Viele der Workshops und Themenforen gehen auf grundlegende Faktoren eines erfolgreichen Gesundheitsschutzes ein, zum
Beispiel Kommunikation und Führung.
Weiterhin geht es um Themen wie Gefährdungsbeurteilung, Hygiene, Hautschutz,
Rückengesundheit und Gefahrstoffmanagement. Dazu werden auch Unterstüt-
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BGW mitteilungen 02 | 2016
zungsangebote vorgestellt – für Unternehmensleitungen, Beschäftigte und Fachleute
aus Arbeitsschutz und Betriebsmedizin.
Psychische Belastungen und
Burn-out-Prävention
Ein besonderes Augenmerk ist auf psychische Belastungsfaktoren gerichtet: Wie können sie identifiziert und erfasst werden? Wie
sieht eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung aus? Welche Maßnahmen können getroffen werden?
Ein Podiumsgespräch gibt auf jeder Veranstaltung Gelegenheit, von Skisprunglegende Sven Hannawald und Prof. Dr.
Matthias Burisch sowohl persönliche als
auch wissenschaftlich fundierte Informatio-
nen zum Themenfeld Burn-out zu erhalten.
Hannawald, der selbst von Burn-out betroffen war, erklärte dazu im Vorfeld: „Unternehmen müssen lernen, auch auf ihre
besonders motivierten und talentierten Leute zu achten und nicht nur zu denken, dass
die ja sowieso alles schaffen.“ Burn-out-Experte Prof. Dr. Burisch verwies auf Handlungsmöglichkeiten der Unternehmen: „Man
kann davon ausgehen, dass Arbeitsfreude,
Selbstvertrauen und Wertschätzung die
stärksten Faktoren sind, die sowohl Produktivität als auch Gesundheit beeinflussen.
Da ist Organisationsentwicklung gefragt.
Das kann mit IT-gestützten Ablaufvereinbarungen für den allseits gehassten Papierkrieg anfangen, muss aber unbedingt
auch Teamentwicklung sowie die Verbesserung von Führung und Kommunikation
beinhalten.“
Ganz in diesem Sinne bieten die beiden
noch ausstehenden Kongresse der Reihe
BGW forum vielfältige Anregungen für die
betriebliche Praxis.
Nico Mohnke
Jetzt buchen!
Die Teilnahmegebühr für
die inhaltlich gleichen Veranstaltungen
in München (10./11. Juni) und Dresden
(4./5. November) beträgt jeweils 60 Euro.
Programm, Buchung und Informationen zu
Fortbildungspunkten: www.bgwforum.de
Fotos: BGW/Florian Arvanitopoulos, Joy Kröger, Kröger + Gross, Medien und Meer, in.signo; fotolia/Jrgen Flchle, pressmaster, WavebreakMediaMicro, Tommaso Lizzul, Tyler Olson; GettyImages/Terry Vine, Westend61
Kongresse:
Wissen zum Gesundheitsschutz vertiefen
Aktuell notiert
Versichert beim Betriebsausflug
Wichtig ist, dass die Veranstaltung allen Beschäftigten der Firma
oder – in einem Großbetrieb – der Abteilung offensteht. Ferner muss
der Ausflug von der Geschäftsführung offiziell unterstützt werden.
Sozialversicherungsexpertin der BGW. „Deshalb sind sie im Hinblick auf den Unfallversicherungsschutz der betrieblichen Tätigkeit gleichgestellt.“ Der Versicherungsschutz beim Betriebsausflug
beginnt grundsätzlich wie bei einem normalen Arbeitstag mit dem
Verlassen des Hauses. Er umfasst den direkten Hinweg, die offizielle Veranstaltung selbst und den direkten Rückweg nach Hause.
Oft sitzt allerdings nach dem eigentlichen Programm, etwa nach
dem gemeinsamen Essen, noch ein Teil der Belegschaft länger
zusammen. „Das fällt dann in den Bereich der privaten Freizeitgestaltung und ist nicht über die Berufsgenossenschaft versichert“,
erläutert die Expertin. „Unklarheiten lassen sich hier vermeiden,
indem der Zeitrahmen des offiziellen Teils von vornherein festgelegt wird oder indem die Firmen- oder Abteilungsleitung die Veranstaltung irgendwann vor Ort ausdrücklich abschließt.“
„Betriebsausflüge sollen die Verbundenheit zwischen der Belegschaft
und der Unternehmensleitung fördern“, erklärt Sandra Kollecker,
Sandra Bieler
Illustration: fotolia/Hans-Jörg Nisch
Ob Radtour, Stadtrallye oder Dampferfahrt: Betriebsausflüge stehen unter dem
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber nicht alles, was Berufstätige
gemeinsam mit Kolleginnen oder Kollegen
unternehmen, gilt als Betriebsausflug.
Symposium zur Gewalt am Arbeitsplatz
Mit welchen Strategien können Betriebe Aggressionen und Gewalt gegen Beschäftigte
vorbeugen? Antworten bietet das dritte Symposium „Gewalt und Aggression am Arbeitsplatz“ der BGW, das am 17. und 18. November 2016 in Dresden stattfindet.
Mit herausforderndem Verhalten umgehen,
Übergriffe verhindern, Betroffenen helfen –
das Handlungsfeld „Umgang mit Gewalt“
bringt vielfältige Herausforderungen mit
sich. Ansatzpunkte vermittelt das Symposium in Vorträgen, Workshops und Diskussionen, zum Beispiel zu diesen Themen:
zz Aufbau eines Deeskalationsmanagements
zz Rolle der Führungskräfte
zz rechtliche Aspekte
zz Angebote und Leistungen der BGW
zz Bedeutung einer psychologischen
Erstbetreuung
zz Umgang mit traumatisierten Mitarbei­
terinnen und Mitarbeitern
zz interkulturelle Konflikte
Branchenwissen und Praxishilfen
Drei Branchenforen beleuchten, was Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Werkstätten
für Menschen mit Behinderungen besonders
bewegt. Ein eigener Strategieworkshop für
Wohlfahrtsverbände geht zudem auf Managementthemen sowie aktuelle Fragestellungen im Zusammenhang mit der
Flüchtlingshilfe ein.
Das Symposium richtet sich insbesondere
an Verantwortliche auf Unternehmensseite, betriebliche Interessenvertretungen
sowie Akteurinnen und Akteure im Arbeitsschutz.
Auch die Praxis kommt nicht zu kurz: So
können die Teilnehmenden geeignete Deeskalationstechniken kennenlernen – jeweils speziell für Werkstätten, ambulante
beziehungsweise stationäre Pflege, Kliniken und Rettungsdienste, Berufsbetreuung und Sozialarbeit.
Die Teilnahmegebühr für das Symposium
beträgt 75 Euro; wer auch die Workshops
am Nachmittag des zweiten Tags besucht,
zahlt insgesamt 100 Euro. Weitere Informationen zum Programm sowie Anmeldeunterlagen unter: www.bgw-online.de/
goto/gewalt-symposium
Falk Melching
Mehr wissen
BGW mitteilungen 02 | 2016
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Titelthema
Risiko Nadelstich
Tipp
Informationen und Hilfestellungen bietet die BGWBroschüre „Risiko Nadelstich. Infektionen wirksam
vorbeugen“. Darin finden sich auch Praxistipps,
Checklisten und ein Leitfaden zum Vorgehen bei potenziell infektiösen Verletzungen oder Kontaminationen.
Mit der Bestellkarte in diesem Heft anfordern oder unter
www.bgw-online.de, Suche: M612.
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BGW mitteilungen 02 | 2016
Fotos: BGW/Werner Bartsch, Kröger+Gross; MEV; www.sicheres-krankenhaus.de
Ein wesentliches Einfallstor für Infektionen am
Arbeitsplatz sind Nadelstichverletzungen, eine
der häufigsten Verletzungsarten im Gesundheitsdienst. Ihr Risiko wird vielfach unterschätzt;
Fälle werden nicht gemeldet oder erfasst. Was
sollten die Beteiligten bedenken und wie
können Unternehmen vorgehen?
Titelthema
Pflegekräfte sind die am häufigsten betroffene
Berufsgruppe bei Schnitt- und Stichverletzungen.
entsprechende Impfangebot ist damit ein
wichtiges Thema für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb.
Die Verantwortung für die Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber beziehungsweise bei der Arbeitgeberin: Sie haben den Schutz vor Nadelstichverletzungen und Infektionsgefahren
sicherzustellen – im Zentrum steht dabei
die Gefährdungsbeurteilung. Die Pflichten
werden in der Biostoffverordnung und in
der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 konkretisiert.
Eines vorweg: Es muss kein Stich mit einer
Nadel sein. Als Nadelstichverletzung wird
jede Stich-, Schnitt- und Kratzverletzung
der Haut durch stechende oder schneidende Instrumente bezeichnet, die mit Material von Patientinnen und Patienten oder
Bewohnerinnen und Bewohnern verunreinigt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob
die Wunde blutet oder nicht.
Wann es passiert
Die meisten gemeldeten Fälle treten im Zusammenhang mit chirurgischen Tätigkeiten – auch ohne Berücksichtigung von
Nähen – sowie bei der Entsorgung auf, gefolgt von Injektionen und Blutentnahmen.
Die Gefährdung erstreckt sich auf das ärztliche und pflegerische Personal genauso
wie auf medizinische Fachangestellte, Reinigungskräfte oder andere Berufsgruppen
der Ver- und Entsorgung. Besonders betroffen sind Pflegekräfte – ihnen sind 50 bis
75 Prozent der Unfälle zuzuordnen.
Wie kommt es zu Stich- und Schnittverletzungen? Die häufigsten Ursachen:
zz Es werden konventionelle Produkte eingesetzt, die sich nach Gebrauch nicht
sichern lassen, obwohl Sicherheitsgeräte für diesen Einsatz beschafft werden
könnten.
zz Das Instrument wurde nicht unmittelbar nach Gebrauch entsorgt.
zz Das Instrument wurde nicht in einem
dafür geeigneten Abfallbehälter entsorgt.
zz Der Kanülenabwurfbehälter war überfüllt.
zz Die Kanüle wurde auf die Schutzkappe
zurückgesteckt (Recapping).
Bislang wurden Nadelstichverletzungen oft
nicht zuverlässig dokumentiert oder gemeldet – Schätzungen zufolge lag die Dunkelziffer bei 50 bis 90 Prozent. Inzwischen ist
es allerdings verpflichtend, ein innerbetriebliches Meldesystem zu etablieren.
Warum Handeln wichtig ist
Bei Stich- und Schnittverletzungen können Erreger wie Hepatitis-B- und -C-Viren
oder HIV zu ernst zu nehmenden Erkrankungen führen. Um zumindest einer Ansteckung mit Hepatitis B vorzubeugen, ist
eine Immunisierung sehr sinnvoll: Das
Was getan werden kann
Abhilfe schaffen beispielsweise die folgenden Maßnahmen:
zz Verletzungsgefährdende Tätigkeiten mit
Infektionsgefahr werden mit Sicherheitsgeräten durchgeführt.
zz Die Arbeitsabläufe werden mit dem Ziel
optimiert, die Verletzungsgefahr so weit
wie möglich auszuschließen. Dazu sollten alle möglichen technischen, organisatorischen und personenbezogenen
Maßnahmen ausgeschöpft werden.
zz Die Arbeitsumgebung wird so auf die Arbeitsabläufe abgestimmt, dass Schnittoder Stichverletzungen vermieden werden.
zz Vorgesetzte achten darauf, dass spitze
oder scharfe Instrumente sicher verwendet werden.
Was Verantwortliche klären sollten
• Wie groß ist das Risiko, eine Infektionskrankheit zu entwickeln?
• Was muss ich tun, um das Risiko für Stichverletzungen zu minimieren?
• Wie funktioniert eine Gefährdungsbeurteilung zur Vermeidung von
Stich- und Schnittverletzungen?
• Welche technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen
schützen?
• Welche Sicherheitsgeräte kommen infrage?
• Welche Anforderungen müssen Sicherheitsgeräte erfüllen?
• Wie werden sie ausgewählt?
• In welchen Arbeitsbereichen und für welche Tätigkeiten sind sie vorzusehen?
• Wie werden Beschäftigte informiert und geschult?
• Wie werden Stich- und Schnittverletzungen erfasst und ausgewertet?
BGW mitteilungen 02 | 2016
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Titelthema
Sicherheitsgeräte können Risiken
zuverlässig minimieren.
zz www.sicheres-krankenhaus.de
Informationsportal mit Verzeichnis sicherer Produkte im Menüpunkt „Tools“
zz www.infektionsfrei.de
Website rund um den Infektionsschutz
im Gesundheitsdienst (Humanmedizin)
Die Einführung von Sicherheitsprodukten
rechnet sich: Studien ergaben, dass die
Kosten für Diagnostik, Behandlung und
Arbeitsausfall nach einer Stichverletzung
durchschnittlich 500 Euro betragen. Hinzu
kommen Kosten für die serologische Kontrolle und gegebenenfalls auch für eine
Postexpositionsprophylaxe.
zz Beschäftigte werden unterwiesen und
haben genügend Zeit und Ruhe, bereitgestellte spitze oder scharfe Instrumente sicher anzuwenden.
zz Recapping ist verboten.
zz Das Tragen doppelter Handschuhe bildet einen zusätzlichen Schutz gegen
materialbedingte Perforation.
zz Die wirksamste Prävention ist, Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel zu wählen,
die spitze und scharfe medizinische Instrumente überflüssig machen. Je nach
Tätigkeit können beispielsweise nadelfreie Infusionssysteme, Rundkörpernadeln, stumpfe oder Kunststoffkanülen
zum Einsatz kommen. Ist dies nicht
möglich, sind Arbeitsgeräte mit Sicherheitsmechanismen einzusetzen, die die
Gefährdung minimieren.
Foto: BGW/Kröger+Gross
Was Sicherheitsgeräte leisten
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Wo eine erhöhte Infektionsgefährdung oder
Unfallgefahr besteht, müssen zwingend
Sicherheitsgeräte eingesetzt werden. Das
ist der Fall:
zz bei der Behandlung und Versorgung
von Personen, die nachweislich durch
pathogene Erreger infiziert sind
zz bei der Behandlung fremdgefährdender
Patientinnen und Patienten
zz im Rettungsdienst
zz in der Notfallaufnahme
zz in Krankenhäusern und Krankenstationen des Justizvollzugs
BGW mitteilungen 02 | 2016
Sicherheitsgeräte sind auch bei anderen
Verrichtungen unverzichtbar, wenn durch
mögliche Stichverletzungen eine Infektionsgefahr bestehen kann – insbesondere
bei Blutentnahmen, bei jeglicher Punktion
zur Entnahme von Körperflüssigkeiten oder
beim Legen von Gefäßzugängen. Bei anderen Tätigkeiten ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung maßgebend. Sind für
definierte Anwendungen allerdings keine
Sicherheitsgeräte auf dem Markt, die den
Anforderungen genügen – das kann zum
Beispiel im Bereich Dialyse der Fall sein –,
können unter Beachtung angepasster Sicherheitsmaßnahmen weiterhin herkömmliche Systeme verwendet werden.
Sicherheitsgeräte können das Risiko von
Nadelstichverletzungen aber nur dann
wirkungsvoll verringern, wenn bei der Anwendung eine Berührung mit spitzen oder
scharfen Teilen der Instrumente ausgeschlossen ist. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Bauprinzipien – aktiv und
passiv. Bei aktiven Systemen kann ein
Restrisiko bestehen, wenn vergessen wird,
den Sicherheitsmechanismus zu betätigen; bei passiven Systemen wird dieser
automatisch ausgelöst.
Warum es nicht ohne Information und
Schulung geht
Ein wesentlicher Aspekt beim Schutz
vor Nadelstichverletzungen ist, dass
Was für den Erfolg wichtig ist
Kanülen nach Gebrauch nicht in die
Schutzkappe zurückgesteckt werden –
• Spielregeln aufstellen: Alle arbeiten nach gleialso dass es kein Recapping gibt.
chen Vorgaben – die Basis dafür kann die
Auch darf der SicherheitsmechanisBGW-Broschüre „Risiko Nadelstich“ sein
mus von Geräten nicht durch Mani• Fehlerkultur etablieren: aus Unfällen lernen
pulation außer Kraft gesetzt werden.
• Sicherheitsgeräte auf die Tagesordnung setzen
Umso wichtiger sind somit Geräteunterweisungen mit intensiver SchuMittlerweile gibt es ein breites Angebot
lung und Information der Anwenderinnen
von Sicherheitsgeräten. Ob die verschieund Anwender, insbesondere wenn neue
denen Produkte den Kriterien der TRBA
Produkte zum Einsatz kommen. Daneben
250 in gleicher Weise entsprechen und wie
stellen schriftliche Betriebsanweisungen
sie sich handhaben lassen, sollte allerpraktische Arbeitshilfen für alle Beteilig­
dings im Einzelfall geprüft werden. Hilften dar. Sie beschreiben die auftretenden
Gefahren und erforderliche Schutzmaßreiche Informationsquellen dafür sind
nahmen.
unter anderem:
Gesund im Betrieb
Was tun in Sachen Demografie?
Alle im Unternehmen sollten wissen, dass
auch beim Einsatz von Sicherheitsgeräten
ein Infektionsrisiko bestehen kann. Nicht
zuletzt deshalb sind Spritzenabwurfbehälter konsequent zu nutzen. Sie sollten so nah
wie möglich am Verwendungsort aufgestellt
werden, dürfen nicht umgefüllt werden
und müssen sicher transportiert werden.
Was bei Unfällen zu tun ist
Eine wirksame Unfallverhütung beruht auch
auf Erkenntnissen aus vorangegangenen Nadelstichverletzungen. Es gilt also: lückenlos
erfassen und systematisch auswerten. So
lassen sich geeignete Maßnahmen zur Verbesserung ableiten.
Passiert trotzdem etwas, kann zügiges und
sachgerechtes Handeln die Wahrscheinlichkeit einer Infektion minimieren. Betroffene
sollten deshalb umgehend eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt aufsuchen. In großen Einrichtungen besteht in
der Regel die Möglichkeit, zur Betriebsärztin, zum Betriebsarzt oder in die Notfallambulanz zu gehen.
Nach: Broschüre „Risiko Nadelstich“
Dass demografische Entwicklungen Unternehmen unter
Druck setzen können, dämmert längst nicht nur Personalabteilungen. Mit dem BGW Demo-Check lässt sich erkunden, was konkret zu tun ist.
Eine Bestandsaufnahme der demografischen Situation im Unternehmen können Verantwortliche mit dem Online-Instrument der BGW selbst vornehmen: Wird auf einen
ausgewogenen Altersmix geachtet, gibt es Probleme bei der Nachwuchsgewinnung,
wie steht es um die Fort- und Weiterbildung, wie ist die gesundheitliche Situation der
Beschäftigten? Insgesamt fünf Handlungsfelder werden anhand von kurzen Aussagen
mit Bewertungsmöglichkeiten durchleuchtet:
zz Personalführung und Rekrutierung
zz Arbeitsorganisation und -gestaltung
Im Internet
zz Qualifizierung und Kompetenzentwicklung
zz Führung und Unternehmenskultur
www.bgw-online.de/bgw-demo-check
zz Gesundheit und Arbeitsschutz
Zu jedem Handlungsfeld gibt es Infoseiten mit Links zu Materialien und Unterstützungsangeboten. Hat man den eigenen Betrieb bewertet, zeigt eine Übersicht den Handlungsbedarf auf. Auf einen Blick wird dabei auch klar, welche Durchschnittswerte andere
Unternehmen im Vergleich erreichen („Benchmark“).
Das neue Instrument basiert auf dem Demo-Check Pflege, der auf das Förderprojekt
„demogAP“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zurückgeht und jetzt von
der BGW branchenübergreifend umgesetzt wurde. Zur Nutzung ist eine einmalige Registrierung auf der Website der BGW erforderlich; später genügt ein einfaches Log-in,
um die Bearbeitung fortzusetzen oder die Analyse zu wiederholen. Wer möchte, kann
auch ein PDF erstellen und ausdrucken.
Zusatzangebot: Altersstruktur analysieren
Die BGW hat für ein Forschungsprojekt zur
Prävention von Unfällen mit Blutkontakt
einen Online-Fragebogen erarbeitet, der
auch für die individuelle Dokumentation
genutzt werden kann. Die verletzte Person kann damit den Vorfall beschreiben:
Tätigkeit, Arbeitsdauer und Pausen vor der
Verletzung, genutztes Instrument, Schutzausrüstung, Ursache und Umgang mit der
Verletzung. Der ausgefüllte Fragebogen
lässt sich ausdrucken. Die eingegebenen
Daten werden von der BGW anonym ausgewertet. Der Fragebogen kann als Grundlage für die betriebsinterne Dokumentation von Stich- und Schnittverletzungen
nach TRBA 250 genutzt werden.
www.bgw-online.de/goto/blutkontakt
Vorbereiten oder ergänzen lässt sich die Selbstbewertung mit einem zweiten frei verfügbaren Instrument: Die BGW Altersstrukturanalyse 3.0
ermöglicht es, in wenigen Minuten die Altersstruktur der Beschäftigten einzuschätzen und
die weitere Entwicklung zu prognostizieren.
Finden sich dabei kritische Punkte, lohnt es
sich, danach mit dem BGW Demo-Check genauer hinzuschauen.
Stephan Köhler
Foto: BGW/Eva Häberle
Wie ein BGW-Fragebogen bei der
Erfassung von Unfällen hilft
BGW mitteilungen 02 | 2016
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Gesund im Betrieb
Fotos: Osnabrücker Werkstätten; fotolia/tolgatezcan
Werkstatt auf neuen Wegen
10
Für viele Unternehmen ist das Thema Arbeitsschutz ein klar defiFall sind wir gefragt, die Gefährdungsbeurteilungen neu zu dennierter Aufgabenbereich. Der wirtschaftliche Kernauftrag ist fest
ken.“ Die Messlatte ist hoch, da man sich vorgenommen hat, nicht
umrissen, mögliche Gefährnur das gesetzlich vorgedungsquellen können weitschriebene Minimum zu
erfüllen, sondern deutlich
gehend routiniert anhand
Was tun, wenn komplexe Strukturen Standarddarüber hinauszugehen –
der gesetzlichen Vorgaben
zum Wohl der Menschen
erfasst und aufbereitet werlösungen erschweren? Die Osnabrücker Werkvor Ort. Und vor allem solden. Nicht so bei den Osnastätten setzen auf diejenigen, die hier tätig sind:
len diese selbst für den Arbrücker Werkstätten, deren
Portfolio vom Handwerk der
beitsschutz sensibilisiert
Alle einzubinden bringt den Arbeitsschutz voran.
Tischlerei und Schlosserei
werden.
über den großen Bereich
Verpackung und Montage
„Gerade unser Anspruch
bis hin zu Dienstleistungen wie Gartenbau und Gastronomie
an gelebte Vielfalt ist es, der uns dazu bewegt, neue Wege zu gereicht. 460 angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten
hen“, erklärt Ralf Dedden, der das Thema federführend bei den
Osnabrücker Werkstätten verantwortet. „In den letzten Jahren
hier gemeinsam mit weit mehr als 2.000 Menschen mit Behindehabe ich immer wieder erlebt, dass die Kolleginnen und Kollegen
rungen – den beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern –
bei den regelmäßigen Arbeitssicherheitsbefragungen in Bedrängan Großaufträgen.
nis gerieten. Denn entweder bezogen sich die Fragen gar nicht auf
ihren Arbeitsbereich – der sieht eben in einer Tischlerei ganz anKönnen Standard-Formulare diese Vielfalt vollständig erfassen?
ders aus als im Gartenbau – oder bei unklaren Fragestellungen
„Nein“, sagt Jens-Oliver Greie, der die Osnabrücker Werkstätten in
wurde aus der Gewohnheit heraus einfach willkürlich etwas angeFragen des Arbeitsschutzes berät. „Zu unterschiedlich sind sowohl
kreuzt.“
die Mitarbeitenden als auch die Arbeitsumgebungen. In diesem
BGW mitteilungen 02 | 2016
Gesund im Betrieb
kann, vermag ein anderer die Körperspannung nicht allzu lange
zu halten. „Hier ist individuelle Maßarbeit gefragt“, erklärt Carsten
Bublies, Gruppenleiter im Intensivbereich. „Das Einbeziehen der
beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat in vielen Bereichen sehr gut geklappt. Sie haben nicht nur gelernt, sich und
ihre Ideen zur Arbeitssicherheit einzubringen, sondern auch, die
Ergebnisse aktiv im Arbeitsalltag umzusetzen.“ Je mehr Einzelne
persönlich in den Prozess einbezogen werden, desto höher sei
später ihre Bereitschaft, bestimmte Maßnahmen einzuhalten.
Deshalb wurden einige Gespräche zwischen den Gruppenleitungen und den Menschen mit Behinderungen geführt. Die Ergebnisse flossen in die Gefährdungsbeurteilung ein.
Details hinterfragen und thematisieren
Sicheres Arbeiten ist das Ziel
der Osnabrücker Werk stätten.
Alle werden dabei einbezogen.
Beteiligung hat System
Seit nunmehr über einem Jahr haben die Osnabrücker Werkstätten
daher eine Richtung eingeschlagen, mit der sie auch anderen Unternehmen ein Beispiel sein wollen. „Wir haben den doch enormen
Zeit- und Arbeitsaufwand gern in Kauf genommen, um die unterschiedlichen Arbeitsplatzsituationen hinsichtlich der Sicherheit
bestmöglich zu durchleuchten“, betont Dedden. „Zunächst gab es
intensive Schulungen, der Schwerpunkt lag auf der Selbstreflexion
zum eigenen Arbeitsbereich. Weiter vertieft wurden die so gewonnenen Erkenntnisse dann in Treffen der Gruppenleitungen mit
gleichem Arbeitsauftrag. So hat jede einzelne Gruppe schließlich
ganz individuelle Prozesse und Richtlinien für sich erarbeitet. Ergebnis ist eine auf die jeweilige Arbeitssituation zugeschnittene
Matrix, die sich flexibel anpassen lässt, beispielsweise bei produktionsbedingten Veränderungen.“ Erfasst werden einzelne Gefährdungen mitsamt der Höhe des jeweiligen Risikos genauso wie
Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeit. Auch Zuständigkeiten und Kontrollen sind auf einen Blick zu erkennen.
Ein Beispiel für das, was sich so erreichen lässt, findet sich in der
Werkstatt in Hilter: „Vorher ist uns nie aufgefallen, dass der Lärmpegel durch eine Pressvorrichtung im Raum extrem hoch war. Das
zeigte sich erst, als wir für jeden Standort ein Lärmkataster erstellt
haben. Jetzt haben wir sie mit einem Holzmantel umkleidet“, erzählt Bublies. Für seine Gruppe gab es außerdem eine neue Akus­
tikdecke. Und die Denkweise hat sich verändert: „Wir gehen
inzwischen bewusster mit dem Thema Arbeitsschutz um. Bei den
Treffen der Kolleginnen und Kollegen aus dem Intensivbereich ergeben sich immer wieder neue Anregungen und Ideen.“ Die kommen auch aus der „Virtuellen Werkstatt“, einem Online-Angebot
der BGW für den Bereich Werkstätten und Rehabilitation. Es gebe
einen guten Überblick über spezifische Gefährdungen und Handlungsmöglichkeiten in den einzelnen Arbeitsbereichen wie der
Holzwerkstatt, der Küche und so weiter, betont man in Osnabrück.
Klar ist den Beteiligten in den Werkstätten nun auch, dass Verantwortungsbereiche nicht an der Tür zum Gruppenraum enden. So
müssen beispielsweise gängige Arbeits- und Pausenwege in die
Überlegungen einbezogen werden: Mal geht es um eine Begleitung
zum Bus oder einen Handlauf, mal gilt es, Reinigungs- und Lösungsmittel möglichst sicher zu verwahren.
Nachfragen erwünscht!
Den externen Berater Jens-Oliver Greie freut, dass das Unternehmen schon so viel erreicht hat – vor allem mit Blick auf die Sensibilisierung für den Arbeitsschutz. Das kann Ralf Dedden bestätigen: „Das Bewusstsein ist ein ganz anderes geworden. Vor einigen Jahren hat mich als Verantwortlichen für Arbeitsschutz niemand nach Hilfe gefragt, wenn sich ein Arbeitsablauf verändert
hat oder neue Aufträge reingekommen sind. Inzwischen klingelt
das Telefon bei mir fast jede Woche.“ Carsten Bublies ergänzt: „Wir
alle sehen unseren Arbeitsbereich jetzt mit anderen Augen – und
wir beziehen, wann immer möglich, unsere beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.“
Im Internet
Osnabrücker Werkstätten/BGW
Doch auch die beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit
Behinderungen sollten aktiv in den Prozess der Arbeitsschutzoptimierung einbezogen werden. Auf den ersten Blick keine einfache
Aufgabe angesichts unterschiedlicher Voraussetzungen: Während
die eine sich beispielsweise nur kurz auf die Arbeit konzentrieren
Osnabrücker Werkstätten: www.os-hho.de/arbeit/werkstaetten
Virtuelle Werkstatt der BGW: www.bgw-online.de/virtuelle-werkstatt
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Gesund im Betrieb
Wie Pflege mit herausforderndem
Verhalten umgehen kann
Aggressivität, Schreien, zielloses Herumwandern: Menschen
mit Demenzerkrankungen zeigen oft „herausfordernde
Verhaltensweisen“. Wo Pflegekräfte diese nicht verstehen
oder als störend empfinden, sich vielleicht angegriffen
fühlen oder gefährdet werden, kommt es zu Belastungen.
Chancen für beide Seiten bietet ein Eingehen auf die
Bedürfnisse der betroffenen älteren Menschen.
Wie gepflegt werden soll, beschreibt das
Pflegekonzept einer Einrichtung: Leitbild,
Pflegeverständnis, Pflegemodell. Bieten
Handlungsgrundlagen wie diese Pflegenden
auch bei herausforderndem, gar aggressivem Verhalten der Pflegebedürftigen Orientierung, entstehen weniger Reibungspunkte. Da außerdem die Zahl Demenzkranker steigt, wird es immer wichtiger für
ambulante wie stationäre Pflegebetriebe,
ihren Beschäftigten Hilfestellungen für
den Pflegealltag an die Hand zu geben.
Schon seit 2006 liegen dazu die im Auftrag
des Bundesministeriums für Gesundheit
erarbeiteten „Rahmenempfehlungen zum
Umgang mit herausforderndem Verhalten
bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe“ vor. Auf ihnen können
individuelle Pflegekonzepte aufbauen.
Das Warum verstehen
Die Rahmenempfehlungen basieren auf dem
Ansatz der „Verstehenden Diagnostik“ mit
der Ausgangsfrage: Warum zeigen Menschen mit Demenz ein bestimmtes Verhalten? Zunächst wird also die Perspektive der
Betroffenen eingenommen: Was drücken sie
mit ihrem Verhalten aus? Erst wenn darauf
strukturiert Antworten gefunden wurden,
lassen sich geeignete Maßnahmen einleiten,
12
BGW mitteilungen 02 | 2016
so die Prämisse. Pflegebausteine können
unter anderem Erinnerungspflege, die Sinne
ansprechende Methoden wie Basale Stimulation sowie Bewegungsförderung sein,
ergänzt um ein gezieltes Handeln, falls es
zu akuten psychiatrischen Krisen kommt.
Beispiel: Wie Verstehen hilft
Jeden Mittag wird Frau Herold unruhig, manchmal stößt sie die Pflegekräfte von sich. Bei Gesprächen des Pflegeteams mit ihren Angehörigen
stellt sich heraus, dass sie lange Zeit mittags
ihre Kinder und Enkel bekocht hat. Geblieben ist
offenbar das Gefühl, dass sie noch etwas vorbereiten müsse. Seit sie schon vor Beginn der Essenszeit abgeholt wird und sich beim Eindecken
der Tische beteiligen kann, ist sie viel ruhiger.
Pflegewissenschaftlerin Dr. Daniela Holle
vom Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) erforscht, wie
sich ein solches auf Verstehen und Verständnis beruhendes Vorgehen in der Praxis umsetzen lässt: „Es geht vor allem darum, das herausfordernde Verhalten und
mögliche Auslöser systematisch zu erfassen und zu beschreiben: Was genau wurde
beobachtet? Wann ist das zum ersten Mal
aufgetreten? Gab es kurz zuvor ein besonderes Ereignis? Tritt das Verhalten ge-
wöhnlich in bestimmten Situationen auf?
Anhand dieser Beobachtungen reflektieren die Pflegekräfte in Fallbesprechungen
Erklärungsansätze und entwickeln Vorgehensweisen.“ Dass das funktioniert, hat
Holle bereits in Studien gezeigt: Wo nach
solchen Prinzipien gepflegt wird, lässt sich
demnach herausforderndes Verhalten von
Menschen mit Demenz deutlich reduzieren – bei gleichbleibender Lebensqualität.
Pflegende wiederum fühlen sich weniger
belastet.
Gesund im Betrieb
»Wir haben den Mut,
unkonventionelle
Wege zu gehen.«
Sabine Hallier-Bahnsen
(ASB Sozialeinrichtungen Hamburg)
Dr. Sascha Schmidt (BGW)
Handeln können – Entlastung erfahren
Dr. Sascha Schmidt, selbst Pflegewissenschaftler und als BGW-Aufsichtsperson in
Pflegeeinrichtungen unterwegs, kann das
gut nachvollziehen: „Wer subjektive Beweggründe für ein bestimmtes Verhalten
versteht, erkennt oft ganz neue Handlungsmöglichkeiten, an die vorher gar nicht zu
denken war.“ Dabei werden nicht nur potenzielle körperliche Gefährdungen vermieden, sondern vor allem auch psychische
Belastungen reduziert. Angesichts des erhöhten Burn-out-Risikos und weiterer gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die bei
Pflegekräften in Zusammenhang mit herausforderndem Verhalten Pflegebedürftiger feststellbar sind, ist das ein wesentlicher Baustein für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. „Wer zielgerichteter handeln kann, wird das höchstwahrscheinlich als Entlastung erleben.
Zusätzlich steht das Wohlergehen der Demenzkranken im Mittelpunkt – das wiederum entspricht dem eigenen Anspruch der
Pflegekräfte, gut zu pflegen, und vermeidet Frustrationen.“
Umsetzung im Pflegealltag sichern
Dafür müsse aber zunächst einmal eine
gute Basis geschaffen werden, sagt Sabine
Hallier-Bahnsen. Sie ist in der Abteilung Soziale Dienste der ASB Sozialeinrichtungen
(Hamburg) GmbH für das Qualitätsmanagement zuständig und betont: „Sehr
wichtig ist, dass die Kommunikation innerhalb der eigenen Berufsgruppe und über
sie hinaus gelingt. Damit gewinnen multiprofessionelle Fallbesprechungen immer
mehr an Bedeutung.“ Es gebe eine Vielzahl
guter Leitfäden für den Umgang mit Menschen mit Demenz – entscheidend sei die
Umsetzung im pflegerischen Alltag.
»Es geht vor allem darum, das
herausfordernde Verhalten und
mögliche Auslöser systematisch zu
erfassen und zu beschreiben.«
Dr. Daniela Holle (DZNE)
Hallier-Bahnsen kennt einen wesentlichen
Schlüssel zum Erfolg aus eigener Erfahrung: Beteiligung. So wirkten alle 17 ASB
Sozialstationen in Hamburg an der Entwicklung der hauseigenen Leitlinien mit.
Pflege- und Leitungskräfte beschrieben
deren Bedeutung auch noch einmal in eigenen Worten – unter anderem: „Wir suchen nach dem Grund von herausforderndem Verhalten.“ – „Wir erzwingen kein für
uns sinnvolles Verhalten.“ – „Wir haben den
Mut, auf der Suche nach der Lösung für ein
Problem zu experimentieren und auch unkonventionelle Wege zu gehen. Es gibt kein
generelles Richtig und Falsch im Umgang
mit demenziell erkrankten Menschen.“
Ein umfassendes Schulungs- und Fortbildungsprogramm sorgt nun dafür, dass die
Leitlinien dauerhaft mit Leben gefüllt werden können.
Kompetenzen gezielt entwickeln
Sabine Gregersen freut dieses systematische Vorgehen. Aus den vielen Projekten
und Studien, die sie ausgewertet, begleitet
oder durchgeführt hat, weiß die BGW-Psychologin, wie sehr es darauf ankommt, die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzubeziehen. „Sie müssen die Möglichkeit haben, ihre Sichtweisen zu verdeutlichen und
zu reflektieren.“ Wo Empfindungen und
Reaktionen der Pflegenden bewusst hinterfragt werden, lasse sich auch Unterstützungsbedarf leichter erkennen, sagt Gregersen. „Die Krux ist, Kompetenzen der Beschäftigten bedarfsgerecht zu entwickeln.
Was brauchen sie wirklich? Wie kann geschult werden, ohne dass das neu erworbene Wissen gleich wieder verpufft? Wie
passt das alles in einem übergreifenden
Personalentwicklungskonzept zusammen?“
BGW mitteilungen 02 | 2016
Fotos: BGW; privat; fotolia/Ingo Bartussek; Illustration: fotolia/nikolya
»Wer zielgerichteter
handeln kann, wird
das höchstwahrscheinlich als Entlastung erleben.«
13
Gesund im Betrieb
Mehr wissen
• Rahmenempfehlungen zum Umgang mit
herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe: www.bmg.bund.de, Suche: Rahmenempfehlungen Demenz
• Informationen zum Umgang mit Gewalt
Gregersen hat – wie ihr Kollege Schmidt –
besonders den betrieblichen Gesundheitsschutz im Visier. „Mit den entsprechenden
Schlüsselqualifikationen lassen sich nicht
nur pflegerische Aufgaben besser bewältigen, sondern es werden auch persönliche
Ressourcen gestärkt. Dies kann wiederum
wie ein ‚Schutzwall‘ gegen psychische Belastungen wirken.“ Einrichtungen, die an
solchen Themen arbeiten wollen, empfiehlt
sie das Beratungsangebot „BGW Personalkompetenz“ mit 15 Trainingsbausteinen zur
Gesundheitsförderung durch Personalentwicklung.
halten im Rahmen von Demenzerkrankungen in den Blick zu nehmen. Parallel
sollte das Themenfeld Umgang mit Gewalt
und Aggressionen übergreifend im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bearbeitet werden, rät Dr. Sascha Schmidt. „Belastungen und Gefährdungen entstehen ja
auch in anderen Zusammenhängen. Einiges, was generell für die Prävention von
Übergriffen gilt, hilft auch beim Umgang
mit Demenzerkrankten. Zum Beispiel die
Anwendung deeskalierender Kommunikationstechniken: Diese können Beschäftigte
in Deeskalationstrainings erlernen.“
Ob Pflege- oder Personalkonzepte: Es zahlt
sich aus, nicht nur herausforderndes Ver-
Anja Hanssen
und Aggressionen auf der Website der
BGW: www.bgw-online.de/gewalt
• Informationen zum Beratungsangebot
„BGW Personalkompetenz“ für Unternehmen: www.bgw-online.de, Suche:
Personalkompetenz
• Veranstaltungstipp: BGW-Symposium
„Gewalt am Arbeitsplatz“ am 17. und
18. November in Dresden (siehe Seite 5)
Tipp:
Die BGW unterstützt die Ausbildung von
innerbetrieblichen Deeskalationstrainerinnen und -trainern unter bestimmten Bedingungen finanziell. Weitere Infos:
www.bgw-online.de/goto/deeskalation
DEMENZ in Zahlen
Bis zu 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt.
Hauptrisikofaktor für das Auftreten der meisten Demenzformen ist das Alter.
Während in der Altersgruppe der 65- bis 70-Jährigen weniger als 3 Prozent an
»Die Krux ist, Kompetenzen
der Beschäftigten bedarfsgerecht zu entwickeln.«
Sabine Gregersen (BGW)
14
BGW mitteilungen 02 | 2016
Fünfte, mit 90 Jahren bereits jeder Dritte betroffen.
Die Zahl demenziell erkrankter Menschen könnte sich bis zum Jahr
2050 verdoppeln.
Diese und weitere Informationen zum Themenfeld Demenz:
www.bmg.bund.de/demenz
Fotos: privat; fotolia/Ocskay Bence
einer Alzheimer-Demenz erkranken, ist im Alter von 80 Jahren ungefähr jeder
Ihre BGW
:
Gut zu wissen
keine
Beitragsbescheide
für das Jahr 2015
Die BGW erwirtschaftet
Gew inne. Sie legt lediglich real
entstandene Kosten um. Die
Beitragsberechnung erfolgt daher immer rück wirkend für das
abgelaufene Kalenderjahr.
Die BGW-Beiträge für das Jahr 2015 sind – nach der
Beitragssenkung im Vorjahr – stabil geblieben. Die
individuellen Bescheide wurden im April versandt.
So berechnen sich
die Beiträge:
individuelle
Beitragshöhe =
Entgelte
der Versicherten
(Löhne und Gehälter)*
X
Gefahrklasse
(Maß für das Unfallrisiko
im jeweiligen Gewerbe)
X
Beitragsfuß
(jährlich neu berechneter Wert, abhängig vom Finanzbedarf der BGW)
1.000
Beitragsfuß für das Jahr 2015:
• 2,06 für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Unternehmen (Vorjahr: 2,06)
• 2,18 für alle anderen Unternehmen (Vorjahr: 2,19)
=
Warum gibt es zwei Werte für den Beitragsfuß? Dies hängt mit den Fremdlasten zusammen, die die BGW im Rahmen der gesetzlich geregelten Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften finanzieren muss. Gemeinnützige Unternehmen
sind von einem Großteil dieser Fremdlasten befreit.
Im Vergleich zu anderen Sozialversicherungen schlagen die BGW-Beiträge nur sehr gering zu Buche.
100 Euro Entgelt der Versicherten werden 41 Cent bis 2,11 Euro Beitrag fällig.
Sonderfall Wohlfahrtspflege: Seit einigen Jahren fällt für
Unternehmen, die einem Spitzenverband der Wohlfahrtspflege
angehören, eine Ausgleichsumlage an. Mit ihr werden die
Entschädigungsleistungen für unentgeltlich beziehungsweise
ehrenamtlich Tätige möglichst gerecht verteilt. Für das Jahr
2015 beträgt der Beitragssatz 10 Cent auf 1.000 Euro Entgelt
(Vorjahr: 9 Cent).
Weitere Informationen und Kontakt
:
itraege sow ie
zz Internet: www.bgw-online.de/be
g
www.bgw-online.de/versicherun
s- und Beitragsfragen:
rung
iche
Vers
für
er
umm
icen
zz Serv
Telefon (040) 202 07 - 11 90
bgw-online.de
zz E-Mail: beitraege-versicherungen@
Termin: Bis 15. Mai muss der Zahlungseingang von Beiträgen und Beitragsvorschüssen bei der BGW erfolgt sein. Tipp: Nicht verpassen, da sonst ein Säumniszuschlag anfällt!
Achtung: Bei den persönlichen Versicherungen (freiwillige oder Höherversicherung) von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie deren Partnerinnen und Partnern entfällt der Versicherungsschutz nach zwei Monaten Zahlungsverzug.
Mai
15
Illustrationen: flaticon/Freepik
Pro
* Entgelte: Bei den persönlichen Versicherungen steht an dieser Stelle der Beitragsformel die jeweilige Versicherungssumme.
BGW mitteilungen 02 | 2016
15
Ihre BGW
Schlaglichter 2015
Angebote zum
Erfahrungsaustausch
BGW in Zahlen
Vernetzt
Sicherheit und Gesundheit lassen sich am besten in den Betrieben
verankern, wenn alle Beteiligten wissen, wie und warum sie sich
engagieren sollten. Der Austausch untereinander sowie mit Fachleuten spielt dabei eine wichtige Rolle. Ein Grund mehr für die
BGW, den Dialog zu fördern – beispielsweise mit entsprechenden
Schulungskonzepten und Unterstützungsangeboten, Netzwerkarbeit mit Betrieben und Verbänden, Messeauftritten und Veranstaltungen. So diskutierten auf dem BGW forum 2015 über 1.000
Teilnehmende den Gesundheitsschutz in der Altenpflege. Aber
auch der Austausch im Kleinen ist wichtig. Deshalb hat die BGW
2015 unter anderem ein Haut-Blog gestartet – Nutzwert inklusive;
mitmischen unter https://hautblog.bgw-online.de ausdrücklich
erwünscht.
Gefördert
Teilhabe
und Inklusion
Wie alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilhaben können, ist eine Frage, mit der sich die
BGW intensiv beschäftigt. Zum einen geht es darum, Menschen nach
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln den Weg zurück zu ebnen. Zum anderen ist Menschen mit Behinderungen grundsätzlich eine umfassende Teilhabe zu ermöglichen.
Ein Arbeitsschwerpunkt der BGW ist dabei die Mobi­litätsförderung,
ist Mobilität doch der Schlüssel zu einem selbstständigen und unabhängigen Leben. Mehr dazu, unter anderem zum Trainingsprogramm
„Kompetent mobil“: www.bgw-online.de/sicherebefoerderung
630.073
Unternehmen
+ 1,20 %
114.894
+ 0,92 %
16
BGW mitteilungen 02 | 2016
waren Ende 2015 bei der BGW versichert –
7.510 Unternehmen mehr als im Vorjahr
Dazu gehörten:
722.161
Betriebsstätten
+ 1,44 %
+ 3,20 %
7.976.888 Personen/
Versicherungsverhältnisse
meldepflichtige Versicherungsfälle
wurden erfasst
Im Einzelnen:
71.959 Arbeitsunfälle
– 0,12 %
30.239 Wegeunfälle
+ 3,53 %
12.696 Verdachtsfälle auf eine
meldepflichtige Berufskrankheit
+ 0,84 %
Voraussichtlich Ende Juni wird der ausführliche
Jahresbericht 2015 der BGW erscheinen.
Wer möchte, kann bereits die Zusendung im
Abonnement vor- oder abbestellen:
und Themen
www.bgw-online.de/
jahresbericht
Online-Hilfen
für Betriebe
Verlinkt
Online recherchieren, lernen, bestellen, aber auch rechtlichen An­
forderungen nachkommen und Meldungen abwickeln: All das geht
mit den digitalen Informations- und Serviceangeboten der BGW.
Im Zentrum steht ein umfassender Webauftritt, der kontinuierlich
ausgebaut wird: www.bgw-online.de. Die Kurzbilanz 2015:
zz durchschnittlich 325.000 Besuche pro Monat, 15 Prozent mehr
als im Vorjahr
zz 86.500 registrierte Nutzerinnen und Nutzer (+50 Prozent)
zz drei neue oder ergänzte Online-Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung (Friseurhandwerk, Kindertagesstätten sowie
Rehabilitation und Werkstätten)
zz neue Online-Fortbildungsangebote unter www.bgw-lernportal.de,
Filme auf www.youtube.com/user/bgwonline und vieles mehr
Informationsoffensive
zum Umgang mit Gewalt
Herausforderndes oder aggressives Verhalten, tätliche Übergriffe –
Ausprägungen von Gewalt richten sich auch gegen Beschäftigte.
Weil Unternehmen sich ihrer Verantwortung stellen müssen,
macht die BGW auf vielen Kanälen auf das Handlungsfeld aufmerksam: was zu regeln ist, wie sich Übergriffen vorbeugen lässt,
was Deeskalation bewirken kann, wo Betroffene und Betriebe
Hilfe bekommen. Seit Anfang 2015 bietet die Web-Rubrik
www.bgw-online.de/gewalt einen Überblick. Hinzu kommen Veranstaltungen, Beratung und Qualifizierung sowie vielfältige Veröffentlichungen (siehe auch Seite 12–14).
Welche Berufskrankheiten
wurden gemeldet?
23,3 %
57,3 %
bezogen sich auf die
Wirbelsäule (–3,52 %)
7,0 %
der Verdachtsfälle
betrafen Hauterkrankungen
(+0,59 %)
gingen auf Infektionskrankheiten zurück (–12,23 %)
8,8 %
Sonstige
3,6 %
waren Atemwegserkrankungen (+5,49 %)
Die Gesamtzahl der meldepflichtigen
Verdachtsfälle ist annähernd gleich geblieben. Es gab jedoch weniger Wirbelsäulenerkrankungen – hier machen sich
die Präventionskampagnen der letzten
Jahre zur Rückengesundheit bemerkbar.
Bei den Infektionskrankheiten ist ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen, wobei vor allem Verschiebungen zwischen
den verschiedenen Krankheiten erfolgten, bei häufig geringen Fallzahlen.
BGW mitteilungen 02 | 2016
Illustration: fotolia/feralchildren, Andrey Popov; Fotos: Joy Kröger, Werner Bartsch, Bianca Hobusch, Dag von Boor
Aufgeklärt
17
Ihre BGW
Ein Arbeitsunfall: So geht es weiter
Ein Sturz im Betrieb, eine Stichverletzung, ein Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit –
so etwas passiert trotz aller Vorsicht. Das Vorgehen bei schweren Unfällen am Arbeitsplatz – Erste Hilfe, Rettungskette – sollte betriebsintern geregelt sein. Doch auch bei
leichten Arbeits- oder Wegeunfällen gilt es, darauf zu achten, dass der Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung greift.
Was ist ein Arbeitsunfall?
Kurz gesagt: ein Unfall, der während der Arbeit oder
auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit geschieht.
Warum ist es wichtig, Arbeitsunfälle als solche zu erfassen?
Weil die Versicherten dann von den umfassenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung profitieren – anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung lautet hier das Ziel: Hilfe mit allen geeigneten Mitteln.
Worauf müssen Beschäftigte bei einem Unfall achten?
Bei Arbeitsunfällen greift das „berufsgenossenschaftliche Heilverfahren“, das von sogenannten Durchgangsärztinnen und -ärzten eingeleitet wird. Die BGW empfiehlt deshalb, direkt eine durchgangsärztliche
Praxis aufzusuchen. Die Zuständigen dort kennen sich bestens mit Unfallverletzungen aus, sind gut vernetzt
und können schnell die nächsten Schritte in die Wege leiten. Entsprechende Adressen finden sich beispielsweise im Branchenbuch oder in der Online-Datenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV) unter http://lviweb.dguv.de. Diese Informationen müssen auch im Betrieb deutlich wahrnehmbar
bekannt gemacht werden. Wer nach einem Unfall auf dem Arbeitsweg ins Krankenhaus gebracht wird, sagt
am besten so früh wie möglich Bescheid, dass es auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte passiert ist. Und
auch das Unternehmen sollte möglichst zeitnah von dem Unfall in Kenntnis gesetzt werden.
Was muss das Unternehmen tun?
Hier kommt es auf zwei Punkte an: Erstens sind alle Unfälle – auch die, die
glimpflich ausgegangen sind – im Verbandbuch des Betriebs zu dokumentieren. Zweitens müssen alle Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von
mehr als drei Kalendertagen führen, vom Betrieb der BGW gemeldet werden
(„Unfallanzeige“).
18
BGW mitteilungen 02 | 2016
Ihre BGW
Tipp
stichverletzungen
mit Blutkontakt – Nadel
n
Fragebogen zu Unfällen
ividuellen Dokumentatio
der BGW hilft bei der ind
d
un
llen
Ein Online-Fragebogen
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ite 9). Au
ntakt (mehr dazu auf Se
von Unfällen mit Blutko
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lin
-on
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zur Prävention beitragen
Wie erfolgt die Unfallanzeige des Unternehmens bei der BGW?
bgw-online.de
Die Meldung kann per Online-Unfallanzeige über die Website der BGW erfolgen –
das Formular ist auch als PDF verfügbar. Möglich ist zudem die frühzeitige Meldung
per Telefon oder formlos schriftlich bei der zuständigen BGW-Bezirksverwaltung.
Für alle Meldewege gilt eine Frist von drei Tagen. Parallel meldet in der Regel auch
das behandelnde ärztliche Personal den Unfall.
>> Unfallanzeige online und BGW-Kontaktdaten:
www.bgw-online.de/goto/unfallanzeige
Beim Ausfüllen der Unfallanzeige ist anzugeben, dass die betriebliche
Interessenvertretung (Betriebs- beziehungsweise Personalrat oder Mitarbeitendenvertretung) von dem Sachverhalt Kenntnis genommen hat. Erfolgt
dies nicht, kann es später zu Rückfragen der BGW kommen. Außerdem muss
das Unternehmen die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt oder die
Betriebsärztin über die Unfallanzeige informieren. Versicherte, für die eine
Anzeige erstattet wird, sind darauf hinzuweisen, dass sie eine Kopie verlangen können.
Warum sollten auch scheinbar harmlose Unfälle betriebsintern
erfasst werden?
Entscheidend ist das Wörtchen „scheinbar“: Denn selbst aus einem Kratzer
könnte sich später möglicherweise eine langwierige gesundheitliche Beeinträchtigung ergeben. Damit nachvollziehbar ist, wie es dazu kam, und somit
der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift, sollten Beschäftigte
auch diese „Bagatellen“ im Unternehmen melden, sodass sie im Verbandbuch erfasst werden können.
>> Verbandbuch kostenlos bestellen oder Vorlage online nutzen (siehe auch Seite 22): www.bgw-online.de, Suche: Verbandbuch
Mehr wissen
Was leistet die BGW im Fall der Fälle?
Informationen, Filme, ein Glossar und
Antworten auf wichtige Fragen bietet
die Website der BGW:
www.bgw-online.de/rehabilitation
Illustrationen: fotolia/eve, milosdizajn; Nachbearbeitung: in.signo GmbH
Was ist bei der Unfallanzeige zu beachten?
Christian Frosch, Anja Hanssen
BGW mitteilungen 02 | 2016
19
Ihre BGW
Foto: fotolia/Picture-Factory
Gut versorgt genesen
Gesundheitlich wieder auf die Beine zu kommen, hat bei Unfallverletzungen und Berufskrankheiten für die Betroffenen Priorität. Der medizinischen Rehabilitation gilt dementsprechend
das erste Augenmerk im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Rehabilitationsleistungen.
Auch nach der Akutphase wird den Versicherten dabei mit allen geeigneten Mitteln geholfen.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat den Auftrag, alles zu tun,
was geeignet ist, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Für die Betroffenen bedeutet dies,
dass sie umfassende und oftmals über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehende Hilfe erhalten.
Abgestufte Therapiemaßnahmen
Die physiotherapeutische beziehungsweise krankengymnastische
Behandlung bildet die erste Stufe der möglichen Übungsbehandlungen. Ist erkennbar, dass diese Standardtherapie nicht ausreicht
oder nur verzögert zum angestrebten Rehabilitationsziel führt,
kommt die erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) zum Einsatz oder – als dritte Stufe – die berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW). Darüber hinaus sind in einer
vierten Stufe noch weitere stationäre Maßnahmen für besonders
komplexe Fälle möglich.
Die Reihenfolge der Stufen ist nicht fix; einzelne Therapiemaßnahmen höherer Stufen können im Rahmen des Reha-Managements
auch gezielt ausgewählt werden. Der individuelle Therapie- und Rehabilitationsbedarf wird in einem sogenannten Reha-Plan festgehalten, der regelmäßig fortgeschrieben und bei Bedarf angepasst wird.
Die erweiterte ambulante Physiotherapie
Bei der EAP geht es vor allem um die Funktionsverbesserung und
-wiederherstellung. Sie ist beispielsweise angezeigt nach Gelenkteilversteifungen oder Gelenkersatz, komplexen Gelenkverletzungen
mit verzögerter Mobilisierbarkeit, Muskelschwächen oder -funktionsstörungen. Aufeinander abgestimmte ambulante einzel- und gruppentherapeutische Maßnahmen ergänzen sich hierbei zu einem
umfassenden täglichen Trainingsprogramm.
20
BGW mitteilungen 02 | 2016
Die berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung
Die BGSW greift in der Regel bei schweren Schädel-Hirn-Verletzungen, Amputationen großer Gliedmaßen, Verletzungen großer
Nervenbahnen, ausgedehnten Verbrennungen oder schweren
Handverletzungen. Sie wird jedoch auch bei Verletzungsmustern
der EAP eingesetzt, wenn zur Optimierung des Rehabilitationserfolgs ambulante Leistungen nicht ausreichend oder nicht möglich
beziehungsweise nicht durchführbar sind. Außerdem können
gravierende Begleiterkrankungen eine BGSW erfordern. Das besonders intensive Training mit therapeutischen und gegebenenfalls arbeitsbezogenen Maßnahmen findet unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung besonders geschulten
Personals nach einem ärztlichen Behandlungsplan statt und wird
daher stationär durchgeführt.
Die Maßnahmen im Rahmen der BGSW reichen von Physio- bis zu
Ergotherapie sowie psychosozialer Betreuung und umfassen bei
bestimmten Verletzungen zudem Logopädie oder Psychotherapie.
Ziel ist, dass der Gesundheitszustand gebessert, berufliche Kompetenzen wiedererlangt und vorhandene Ressourcen mobilisiert
werden. In der Regel werden die Versicherten – vor allem Schwerverletzte – von einer Reha-Managerin oder einem Reha-Manager
der BGW begleitet und unterstützt, um optimale Voraussetzungen
für eine schnelle und erfolgreiche Rehabilitation zu schaffen.
Susanne Hirschbiegel
Mehr zum Thema Rehabilitation
www.bgw-online.de/rehabilitation
Service
Die BGW hält ein breites Medienangebot für die versicherten Unternehmen und Be­schäf­
tigten bereit: Schriften, CDs, Plakate, Aushänge und mehr. Neue Medien stellen wir an
dieser Stelle vor – sie können in der Regel über die Bestellkarte in der Heftmitte kostenlos
angefordert werden.
Außerdem finden Sie hier Tipps zu Veranstaltungen sowie Angeboten im Internet. Stets
auf dem Laufenden sind Sie mit der Website der BGW: www.bgw-online.de. Aktuelle
Veranstaltungen werden dort zeitnah angekündigt. Die meisten Medien stehen als PDFDokumente zum Download zur Verfügung: www.bgw-online.de/medien.
Medien
Veranstaltungen
SERVICE
Internet
Tiermedizin: Handlungshilfe bei Biss-, Schnitt- und
Stichverletzungen
Foto: BGW/Medien und Meer
Kommt es bei der Behandlung von Tieren zu
Bissverletzungen von Beschäftigten in tierärztlichen Praxen, muss schnell klar sein,
was zu tun ist. Ähnliches gilt für Stich- oder
Schnittverletzungen, beispielsweise durch
benutzte Kanülen oder Skalpelle. Die BGW
hat jetzt einen Aushang für Praxen erstellt,
der über die nächsten Schritte informiert:
Auf einen Blick sind Sofortmaßnahmen
und Anlaufstellen ersichtlich. Mit der Bestellkarte anfordern oder online ansehen
und bestellen: www.bgw-online.de, Suche:
TP-Hh-6.
+++ Aus dem Terminkalender der BGW +++++ Fachleute treffen +++
Mai 2016
2.–4.
Hebammenkongress, Hamburg –
Kongress des Deutschen Hebammenverbands
12.
Junge Pflege Kongress, Bochum –
Treffpunkt für den Pflegenachwuchs
mit Verleihung des Junge Pflege Preises
25.–28.
Juni
29. Jahrestagung der Deutschsprachigen
Medizinischen Gesellschaft für Paraplegie
e.V., Hamburg – die BGW informiert vor
Ort über das Angebot „Kompetent mobil“,
das die Mobilitätskompetenz von Menschen
mit Behinderungen fördert
BGW mitteilungen 02 | 2016
21
Service
qu.int.as tagt
Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldeschluss ist der 15. August. Mehr zum Programm und zur Anmeldung:
www.bgw-online.de/quintas-tagt
+++ Termine +++
Juni 2016
8.–10.
Traumatische Ereignisse sind verstörende Ausnahmen
vom Alltagsgeschehen. Sie passieren selten, doch
sie belasten Betroffene stark. Eine Handlungshilfe
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geht der Frage nach,
welche Vorbereitungen Betriebe
für den Ernstfall treffen können:
schwere Unfälle, Gewalttaten, Beschäftigte, die Angst oder Entsetzen erleben … Denn je eher
mögliche Traumatisierungen erkannt werden, desto zielgerichteter kann geholfen und somit
langen Ausfallzeiten vorgebeugt werden. Die DGUV Information 206-017, „Gut vorbereitet
für den Ernstfall! Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen“, ist verlinkt über
www.bgw-online.de/gewalt-veroeffentlichungen.
Verbandbuch – Verletzungen
und Erste Hilfe dokumentieren
Sobald es im Betrieb zu einer Verletzung gekommen ist und
womöglich Erste Hilfe geleistet wurde, sind diese Informationen
schriftlich zu erfassen und fünf Jahre lang aufzubewahren. Nicht
festgelegt ist, in welcher Form dokumentiert wird – als Kartei,
digital oder mithilfe einer Vorlage wie dem „Verbandbuch“ der
BGW. Letzteres wurde nun neu aufgelegt: Ein Meldeblock mit
Einzelseiten zum Abreißen macht die Dokumentation ganz einfach. Daten zur verletzten
Person, zum Unfallhergang, zur Schwere der Verletzung und zu Erste-Hilfe-Maßnahmen
können schnell eingetragen und anschließend an zentraler Stelle vertraulich aufbewahrt
werden. So bleibt auch der Datenschutz gewährleistet. Ergänzend steht ein ausfüllbares PDF-Dokument zur Verfügung. Meldeblock bestellen oder Vorlage herunterladen:
www.bgw-online.de, Suche: U036.
BGW forum Süd, München –
Fachkongress zum Gesundheitsschutz im Beruf (siehe Seite 4)
10.–11.
Hauptstadtkongress, Berlin – mehrere Fachkongresse zu Medizin und Pflege;
die BGW ist mit einem Messestand vertreten und bringt ein Plenum in das
Deutsche Ärzteforum ein. Unter dem Titel „Junge Ärztinnen und Ärzte im Fokus“
werden deren Arbeitsbedingungen in Kliniken unter die Lupe genommen
22
BGW mitteilungen 02 | 2016
Juli
ts aktuell unter
Weitere Termine: ste
eranstaltungen
ww w.bgw-online.de/v
Fotos: fotolia/ant236, imagesetc
Am 15. September findet in Hamburg eine
Fachtagung für qu.int.as-zertifizierte und
-interessierte Kliniken, Pflegeeinrichtungen
und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen statt. Einen Tag lang dreht sich
alles um Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz (qu.int.as), das
Zertifizierungsangebot der BGW. Geboten
werden Vorträge, Foren und Diskussionen
mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis. Die Teilnehmenden
erhalten zudem Gelegenheit, Fragen zu
stellen, eigene Erfahrungen einzubringen
und gemeinsam neue Ideen zu entwickeln.
Die Themen sind unter anderem:
zz Aufbau und Effizienzsteigerung eines
qu.int.as-Systems
zz Beteiligung der Beschäftigten
zz qu.int.as und betriebliches Gesundheitsmanagement
zz Erfüllung von Arbeitsschutzanforderungen
zz Rechtssicherheit und Haftung
zz Neuerungen bei der zugrundeliegenden
Qualitätsnorm und den MAAS-BGW
Mit traumatischen
Ereignissen im Betrieb
umgehen
PreisrÄtsel
angebl.
Körper- Hoheitsausgebiet
strahlung
ugs.:
Greisin
Postsendung
Ausflug,
Wanderung
Hauptschlagader
jetzt
Hautpflegemittel,
Salbe
höchster
Berg der
Alpen u.
Europas
9
3
städt.
Verkehrsmittel
(Kurzw.)
inhaltslos
Körperorgan
nordeurop.
Binnenmeer
5
Halbinsel
Ägyptens
7
8
Fett von
Meeressäugern,
Fischen
10
Verfasser von
Werbeslogans
Woll-,
Garnkugel
Zart-,
Feingefühl
Suppenschüssel
4
Hab-,
Raffsucht
Nestorpapagei
Abenteuerfilmheldin:
... Croft
Spielkartenfarbe
zuvor,
zunächst
Kindeskind
Ausruf
des
Schmerzes
2
Aufgussgetränk
Vorderasiat
6
WahrsageKartenspiel
3
4
5
6
Lösen Sie das Rätsel und schicken Sie uns
das Lösungswort mit der beigefügten
Postkarte (Heft­m it­te). Mit ein wenig Glück
gewinnen Sie einen unserer Preise.
2. Preis:
Anhängerinnen des Clean Chic, aufgepasst: Der
Shopper aus der Serie „Milla“ bietet klare Linien, butterweiches Rindsleder und natürliche
Optik. Ob als Aufbewahrung für einen Laptop,
zum Einkaufen oder unterwegs auf Reisen – der
Shopper erweist sich als vielseitiges Accessoire, das dank seiner Zurückhaltung optisch
mit jedem Stil harmoniert.
®
die
Stadionwelle:
La ...
2
Foto: Picard Lederwaren GmbH & Co. KG
Schafrasse
vermuten
Vervielfältigungszahl
Kleiderschädling
Ölpflanze
antikes
Volk im
Iran
oberflächl.
liebenswürdig
ugs.:
heran
Holzsplitter
7
Foto: United Salon Technologies GmbH
fertig,
bereit
Der als Testsieger ausgezeichnete Bodenstaubsauger MY 7118 von SEVERIN ist besonders
leise und überzeugt durch eine exzellente Staubaufnahme. Dank der vier mitgelieferten Premiumdüsen verfügt das Gerät über eine starke Saugleistung auf Teppichen, Polstern und Hartböden,
sodass sich auch Tierfreundinnen und -freunde
über ein sauberes Zuhause freuen dürfen.
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1
1. Preis:
Truppenunterkunft
Hautfalte
am Auge
Nachlassempfänger
Foto: SEVERIN Elektrogeräte GmbH
Nachahmer
Rätsel
s1017-22
8
9
Einsend
10
eschlus
s:
016
3 0 .0 6 . 2
Teilnahmebedingungen:
Bitte schicken Sie die richtige Lösung bis zum angegebenen
Einsendeschluss an die BGW · Kommunikation · Redaktion
BGW mitteilungen · 22079 Hamburg. Dazu können Sie die
Karte „Post an die BGW“ in diesem Heft nutzen. Beschäftigte
der BGW und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte
Dienste und sonstige Dienstleistungsunternehmen ist nicht zulässig.
Unter mehreren richtigen Lösungen entscheidet das Los. Es werden nur Einsendungen berücksichtigt, in denen die Anschrift des Teilnehmers oder der Teilnehmerin und das richtige Lösungswort (keine Mehrfachnennungen) angegeben sind. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Eine Barauszahlung von Sachpreisen erfolgt nicht. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden
schriftlich benachrichtigt. Alle Preise sind gestiftet und nicht aus Mitgliedsbeiträgen finanziert.
3.–5. Preis:
Die neue ATELIER GRAPHITE Rundbürste von
TONDEO zaubert langanhaltendes Volumen und
schwungvolle Locken. Dank einer neuartigen Kombination aus Graphit-Beschichtung des Bürstenkörpers, antistatischen Nylonborsten und Hightech-Oberfläche leitet die komplette Bürste
Elektrostatik effektiv ab und verhindert so die
Aufladung der Haare.
BGW mitteilungen 02 | 2016
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www.bgw-online.de
Postvertriebsstück C 10874 . Gebühr bezahlt
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW) . 22079 Hamburg
Tiermedizin
Humanmedizin
Zahnmedizin
Dialyse
Apotheken
Labore
Geburtshilfe
Psychotherapie
BGW-Fachkongresse zum
Gesundheitsschutz im Beruf
Die Kongressreihe BGW forum widmet sich im Jahr 2016 der ambulanten medizinischen
Versorgung. An jeweils zwei Tagen gibt es praktische Handlungshilfen für einen gesunden
Berufsalltag in verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Die Veranstaltungen sind von einigen
Kammern und Verbänden auch als berufliche Fortbildungsmaßnahme anerkannt.
Foto: in.signo; istockphoto/skynesher
Zwei Termine sind noch buchbar – das Programm ist identisch:
zz 10./11. Juni – BGW forum Süd, München
zz 4./5. November – BGW forum Ost, Dresden
unter
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