DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Amt für Migration und Integration Bahnhofstr. 88, Postfach, 5001 Aarau Telefon 062 835 18 60 Fax 062 835 18 37 E-Mail [email protected] Internet www.ag.ch/migrationsamt Hinweis EU-27/EFTA-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern Achtung: Gilt nur für das Bewilligungsverfahren. Details und Formulare betreffend Meldeverfahren finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration Entsende-Bestätigung für EU-27/EFTA-Staatsangehörige (Beachten Sie bitte auch das Merkblatt A0690 / Unvollständige Angaben verlängern die Gesuchsprüfung / Bitte die notwendigen Unterlagen mindestens 15 Arbeitstage vor dem geplanten Einsatz einreichen) Angaben zur Arbeitgeberin/zum Arbeitgeber im Ausland Firma Branche Adresse Land/PLZ/Ort Ansprechperson Telefon E-Mail/Internet-Adresse Telefax / Rechnungsadresse (wenn nicht identisch mit Arbeitgeberin/Arbeitgeber im Ausland) Empfängerin/Empfänger Zuhanden von Strasse/Hausnummer Land/PLZ/Ort Zustelladresse (wenn nicht identisch mit Arbeitgeberin/Arbeitgeber im Ausland) Empfängerin/Empfänger Zuhanden von Strasse/Hausnummer Land/PLZ/Ort Formular A1430, Stand Juni 2016, ris Angaben zum Projekt-Auftrag Auftraggeberin/Auftraggeber in der Schweiz Adresse PLZ/Ort Ansprechperson Telefon Telefax E-Mail-Adresse Angaben über Art des Auftrags Ausführungs-/Montagedauer von bis Realisierungs-/Einsatzort Angaben zur entsandten Arbeitnehmerin/zum entsandten Arbeitnehmer (die Felder sind zwingend vollständig auszufüllen) Familienname Vorname(n) Geschlecht weiblich männlich Geburtsdatum Geburtsort Nationalität (ausschliesslich EU/EFTA-Staatsangehörige) (Land und Ortschaft) Strasse/Hausnummer (Land) PLZ/Ort Zivilstand ledig verheiratet geschieden in eingetragener Partnerschaft getrennt lebend verwitwet in aufgelöster Partnerschaft Mutter (Name/Vorname[n]) Vater (Name/Vorname[n]) Der ausländische Wohnsitz wird während der Entsendung in die Schweiz beibehalten. oder Der Wohnsitz wird während der gesamten Dauer der Entsendung in die Schweiz verlegt (Abmeldung am ausländischen Wohnort und Anmeldung innert 14 Tagen bei der zuständigen Einwohnerkontrolle in der Schweiz). In diesem Fall kann der Ausweis erst nach der Anmeldung ausgestellt werden. Die Zusicherung oder das Einverständnis gilt bis zum Erhalt des Ausländerausweises als Arbeitsbestätigung. Formular A1430, Stand Juni 2016, ris 2 von 4 Aktuelle betriebliche Funktion Ausbildung/bisherige Tätigkeit Berufserfahrung Jahre Wöchentliche Arbeitszeit Stunden pro Woche Urlaubs- und Feiertage Urlaubstage pro Jahr Verwendete Währung Lohn bezahlte Feiertage pro Jahr (z.B. Euro) Aktueller Basis-Stundenlohn (ohne Urlaubs- und Feiertagszulagen etc.) oder Aktueller Basis-Stundenlohn Ausland-Lohnzulage (inklusive Urlaubs- und Feiertagszulagen etc.) pro Stunde oder pro Monat (Spesen/Auslöse/Diäten dürfen hier nicht angegeben werden) Auszahlung Monatslohn 12x pro Jahr Betrag 13x pro Jahr 14x pro Jahr pro Monat Zusätzliche Auszahlung von Ja Urlaubs- und Weihnachtsgeld Nein pro Stunde oder pro Monat (Bitte letzte Auszahlungsbelege beilegen, ansonsten keine Berücksichtigung) Vermögenswirksame Leistungen Ja pro Stunde oder (nur deutsche Betriebe) Nein pro Monat Auslagen-Entschädigung: Der Entsandte hat – zusätzlich zum orts- und branchenüblichen Lohn – Anspruch auf Bezahlung von Frühstück*, Mittagessen, Abendessen*, Unterkunft* und Reise. Die Auszahlung muss mit Belegen nachgewiesen werden können. *Wenn der Entsandte in Grenznähe seinen Hauptwohnsitz hat und dort in seiner privaten Wohnung übernachtet, sind nur die Kosten für Mittagessen und Reise geschuldet. Verpflegung: Folgende Mahlzeiten werden dem Entsandten kostenlos zur Verfügung gestellt: Frühstück Mittagessen Abendessen Die Kosten folgender Mahlzeiten werden dem Entsandten zurückerstattet: Frühstück Mittagessen Abendessen Der Entsandte erhält für folgende Mahlzeiten einen Pauschalbetrag von total Frühstück Formular A1430, Stand Juni 2016, ris Mittagessen pro Tag: Abendessen 3 von 4 Unterkunft: Der Entsandte erhält die Unterkunft kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Unterkunftskosten werden dem Entsandten zurückerstattet. Der Entsandte erhält für die Unterkunft einen Pauschalbetrag von beinhaltet auch das Frühstück: Ja pro Nacht. Dieser Betrag Nein Reise in die Schweiz und zurück: Der Entsandte reist kostenlos (z.B. vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Fahrzeug). Die Reisekosten werden dem Entsandten zurückerstattet. Reise von der Unterkunft zum Arbeitsort: Der Entsandte reist kostenlos (z.B. vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Fahrzeug). Die Reisekosten werden dem Entsandten zurückerstattet. Die gesuchstellende Arbeitgeberin/der gesuchstellende Arbeitgeber bestätigt, dass die erwähnte Mitarbeiterin/der erwähnte Mitarbeiter seit in ihrem/seinem Unternehmen angestellt ist, in ungekündigtem Arbeitsverhältnis steht sowie, dass der bestehende Versicherungsschutz, insbesondere betreffend Krankheit und Unfall, uneingeschränkt auch für den vorgesehenen Einsatz in der Schweiz gilt. Sie/er bestätigt ausserdem, dass die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber oder vom Einsatzbetrieb übernommen werden und nicht vom Lohn abgezogen werden. Ort/Datum Stempel bzw. Unterschrift der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers Unterschrift der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers Dieses Formular und die Beilagen gemäss Merkblatt A0690 sind zu senden an: Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, Bahnhofstrasse 88, Postfach, 5001 Aarau Formular A1430, Stand Juni 2016, ris 4 von 4
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