Entsende-Bestätigung für EU-27/EFTA

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DEPARTEMENT
VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Amt für Migration und Integration
Bahnhofstrasse 88, 5001 Aarau
Telefon 062 835 18 60, Fax 062 835 18 37
[email protected]
www.ag.ch/migrationsamt
Hinweis
EU-27/EFTA-Staaten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland,
Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Achtung: Gilt nur für das Bewilligungsverfahren. Details
und Formulare betreffend Meldeverfahren finden Sie auf der
Homepage des Staatssekretariats für Migration
Entsende-Bestätigung für EU-27/EFTA-Staatsangehörige
(Beachten Sie bitte auch das Merkblatt A0690 / Unvollständige Angaben verlängern die Gesuchsprüfung / Bitte
die notwendigen Unterlagen mindestens 15 Arbeitstage vor dem geplanten Einsatz einreichen)
Angaben zur Arbeitgeberin/zum Arbeitgeber im Ausland
Firma
Branche
Adresse
Land/PLZ/Ort
Ansprechperson
Telefon
E-Mail/Internet-Adresse
Telefax
/
Rechnungsadresse (wenn nicht identisch mit Arbeitgeberin/Arbeitgeber im Ausland)
Empfängerin/Empfänger
Zuhanden von
Strasse/Hausnummer
Land/PLZ/Ort
Zustelladresse (wenn nicht identisch mit Arbeitgeberin/Arbeitgeber im Ausland)
Empfängerin/Empfänger
Zuhanden von
Strasse/Hausnummer
Land/PLZ/Ort
Formular A1430, Stand Juli 2016, ris
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Angaben zum Projekt-Auftrag
Auftraggeberin/Auftraggeber
in der Schweiz
Adresse
PLZ/Ort
Ansprechperson
Telefon
Telefax
E-Mail-Adresse
Angaben über Art des Auftrags
Ausführungs-/Montagedauer
von
bis
Realisierungs-/Einsatzort
Angaben zur entsandten Arbeitnehmerin/zum entsandten Arbeitnehmer
(die Felder sind zwingend vollständig auszufüllen)
Familienname
Vorname(n)
Geschlecht
Geburtsdatum
Geburtsort
weiblich
männlich
(Land und Ortschaft)
Nationalität
(ausschliesslich EU/EFTA-Staatsangehörige)
Strasse/Hausnummer
(Land) PLZ/Ort
Zivilstand
ledig
verheiratet
geschieden
in eingetragener Partnerschaft
getrennt lebend
verwitwet
in aufgelöster Partnerschaft
Mutter (Name/Vorname[n])
Vater (Name/Vorname[n])
Der ausländische Wohnsitz wird während der Entsendung in die Schweiz beibehalten.
oder
Der Wohnsitz wird während der gesamten Dauer der Entsendung in die Schweiz verlegt (Abmeldung am ausländischen
Wohnort und Anmeldung innert 14 Tagen bei der zuständigen Einwohnerkontrolle in der Schweiz). In diesem Fall kann
der Ausweis erst nach der Anmeldung ausgestellt werden. Die Zusicherung oder das Einverständnis gilt bis zum Erhalt
des Ausländerausweises als Arbeitsbestätigung.
Formular A1430, Stand Juli 2016, ris
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Aktuelle betriebliche Funktion
Ausbildung/bisherige Tätigkeit
Berufserfahrung
Jahre
Wöchentliche Arbeitszeit
Stunden pro Woche
Urlaubs- und Feiertage
Urlaubstage pro Jahr
bezahlte Feiertage pro Jahr
Verwendete Währung
(z.B. Euro)
Lohn
Aktueller Basis-Stundenlohn
oder
(ohne Urlaubs- und Feiertagszulagen etc.)
Aktueller Basis-Stundenlohn
(inklusive Urlaubs- und Feier tagszulagen etc.)
pro Stunde oder
Ausland-Lohnzulage
(Spesen/Auslöse/Diäten dürfen hier nicht angegeben werden)
Auszahlung Monatslohn
12x pro Jahr
Betrag
Zusätzliche Auszahlung von
13x pro Jahr
pro Monat
14x pro Jahr
pro Monat
Ja
pro Monat
pro Stunde oder
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Nein
(Bitte letzte Auszahlungsbelege beilegen, ansonsten keine Berücksichtigung)
Vermögenswirksame Leistungen
(nur deutsche Betriebe)
Ja
Nein
pro Monat
pro Stunde oder
Auslagen-Entschädigung:
Der Entsandte hat – zusätzlich zum orts- und branchenüblichen Lohn – Anspruch auf Bezahlung von Frühstück*,
Mittagessen, Abendessen*, Unterkunft* und Reise. Die Auszahlung muss mit Belegen nachgewiesen werden können.
*Wenn der Entsandte in Grenznähe seinen Hauptwohnsitz hat und dort in seiner privaten Wohnung übernachtet, sind nur
die Kosten für Mittagessen und Reise geschuldet.
Verpflegung:
Folgende Mahlzeiten werden dem Entsandten zur Verfügung gestellt:
Frühstück
Mittagessen
Abendessen
Die Kosten folgender Mahlzeiten werden dem Entsandten zurückerstattet:
Frühstück
Mittagessen
Abendessen
Der Entsandte erhält für folgende Mahlzeiten einen Pauschalbetrag von total
Frühstück
Formular A1430, Stand Juli 2016, ris
Mittagessen
pro Tag:
Abendessen
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Unterkunft:
Der Entsandte erhält die Unterkunft kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Unterkunftskosten werden dem Entsandten zurückerstattet.
Der Entsandte erhält für die Unterkunft einen Pauschalbetrag von
beinhaltet auch das Frühstück:
ja
nein
pro Nacht. Dieser Betrag
Reise in die Schweiz und zurück:
Der Entsandte reist kostenlos (z.B. vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Fahrzeug).
Die Reisekosten werden dem Entsandten zurückerstattet.
Reise von der Unterkunft zum Arbeitsort:
Der Entsandte reist kostenlos (z.B. vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Fahrzeug).
Die Reisekosten werden dem Entsandten zurückerstattet.
Die gesuchstellende Arbeitgeberin/der gesuchstellende Arbeitgeber bestätigt, dass die erwähnte Mitarbeiterin/der erwähnte
Mitarbeiter seit
in ihrem/seinem Unternehmen angestellt ist, in ungekündigtem Arbeitsverhältnis steht
sowie, dass der bestehende Versicherungsschutz, insbesondere betreffend Krankheit und Unfall, uneingeschränkt auch für
den vorgesehenen Einsatz in der Schweiz gilt.
Sie/er bestätigt ausserdem, dass die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft wie deklariert von der Arbeitgeberin/vom
Arbeitgeber oder vom Einsatzbetrieb übernommen werden und nicht vom Lohn abgezogen werden.
Für Fälle mit bereits bestehender und für die Einsatzdauer gültiger Entsendebewilligung (nicht Online-Meldeverfahren!)
eines anderen Kantons wird ein kostenpflichtiges Einverständnis des Kantons Aargau benötigt:
Die gesuchstellende Arbeitgeberin/der gesuchstellende Arbeitgeber bestätigt, dass sie/er dem entsandten
Mitarbeitenden den verbindlichen Mindestlohn gemäss allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen oder
verbindlichen Normalarbeitsverträgen bzw. den schweizerischen orts- und branchenüblichen Lohn bezahlt. Die
Verfügungsinhalte und Bewilligungsbedingungen desjenigen Kantons, der die Basis-Entsendebewilligung erteilt
hat, gelten auch für den Einsatz im Kanton Aargau, soweit das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau
nichts Abweichendes verlangt.
Ort/Datum
Stempel bzw. Unterschrift der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
Unterschrift der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
Dieses Formular und die Beilagen gemäss Merkblatt A0690 sind zu senden an:
Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, Bahnhofstrasse 88, Postfach, 5001 Aarau
Formular A1430, Stand Juli 2016, ris
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