Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
Ein Vertragsexemplar muss dem Vermieter bis spätestens 14 Tage nach Vertragsausstellung unterzeichnet zurück gesandt
werden, ansonsten die Vereinbarung hinfällig wird.
Im Falle höherer Gewalt (Feuer, Überschwemmung, Unfall, Pandemie, jeglicher anderer Katastrophenfall, öffentliche
Ausschreitungen, behördliche Anordnung) oder aufgrund von Streik, Krieg, Aussperrung etc. werden beide Parteien von
Ihren Verpflichtungen befreit.
Der Vermieter behält sich vor, nach Vertragsunterzeichnung eine Vorauszahlung zu verlangen. Macht der Vermieter vom
erwähnten Recht nicht Gebrauch, gilt eine Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen für die Endabrechnung, die nach Beendigung
der Veranstaltung dem Mieter zugestellt wird.
Für vollumfängliche und Teil-Annullierungen gelten folgende Annullierungsgebühren:
a. Bis 180 Tage vor der Veranstaltung: 10% des Totalbetrages
b. 179 bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 25% des Totalbetrages
c. 89 bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50% des Totalbetrages
d. Ab dem 29. Tag vor der Veranstaltung: 100% des Totalbetrages
e. Bei Nicht-Erscheinen des Mieters werden ebenfalls 100% des Totalbetrages in Rechnung gestellt.
In begründeten Ausnahmefällen und aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Vermieters liegen, kann der Vermieter
die Durchführung der Veranstaltung verschieben. Können sich der Mieter und der Vermieter nicht auf ein Ersatzdatum
einigen, so wird dieser Vertrag ohne Kostenfolgen für beide Parteien aufgelöst.
In der Endabrechnung werden, nebst den im Mietvertrag vereinbarten Raummieten, auch die technischen Leistungen sowie
weitere Leistungen (wie z.B. Reinigung, ausserordentliche Aufwände, Gastronomie) abgerechnet und zwar nach dem
tatsächlichen Aufwand.
Grundsätzlich ist vom Gastronomieangebot des Vermieters Gebrauch zu machen. In begründeten Ausnahmefällen kann der
Mieter ein anderweitiges Cateringunternehmen vorschlagen; die Einwilligung des Vermieters ist hierzu erforderlich. Das
Koordinations-Personal für Küche und TheaterBar sowie für die gesamte Aufsicht des Anlasses ist in jedem Fall über den
Vermieter zu bestellen. Zusätzlich fallen Kosten für Zapfgelder, Catering-Umsatzbeteiligung usw. an.
Die Bedienung der hauseigenen technischen Anlagen ist ausschliesslich Sache des technischen Personals. Verrechnung nach
Aufwand und gemäss Gebührenübersicht.
Jegliches Anbringen von Plakaten, Dekorationen und weiteren Gegenständen mittels Klebern, Reissnägeln usw. an Wänden,
Vorhängen oder anderen Teilen der Räumlichkeiten ist untersagt.
Das Betreten der roten Polsterstühle mit Schuhen ist untersagt. Kosten für das Reinigen verschmutzter Stühle werden dem
Mieter in Rechnung gestellt.
Die Anlieferung von Veranstaltungs-Equipment für Bühne und Saal erfolgt ausschliesslich via den dafür vorgesehenen
Bühneneingang. Eine Anlieferung via Fenster oder den Haupteingang ist untersagt.
Verursachte Kosten für das Auslösen von Feueralarmen gehen vollumfänglich zu Lasten des Veranstalters. In sämtlichen
Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot. Der Mieter hat bspw. die Benutzung von Nebelmaschinen o.ä. sowie die
Verwendung von sämtlichen rauch- oder feuerentwickelnden Gegenständen wie Kerzen o.ä. dem Vermieter bis drei Tage
vor der Veranstaltung anzuzeigen.
SUISA – Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik: Für jede Verwendung geschützter Musik ausserhalb der
Privatsphäre, namentlich ausserhalb des Freundes- oder Verwandtenkreises, ist eine Erlaubnis der SUISA erforderlich. Für
das Einholen der Nutzungserlaubnis bei der SUISA ist allein der Mieter verantwortlich.
Für alle anlassbezogenen Beschädigungen der Räumlichkeiten (einschliesslich Einrichtungen, Mobiliar und Technik) sowie
Fenster, Aussenfassade und Boden rund um den Stadthaussaal haftet der Mieter. Allfällig erforderliche Reparaturen oder
Ersatzleistungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung
oder den Diebstahl von Gegenständen, die vom Mieter, dessen Partnern und Veranstaltungsbesuchern mitgebracht werden.
Dem Mieter/Veranstalter alleine obliegt die Verantwortung über die Veranstaltung.
Abweichungen vom Vertrag bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Dieser Vertrag untersteht dem Schweizerischen Obligationenrecht. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die
ordentlichen Gerichte am Sitz der Chris & Mike GmbH zuständig.
Änderungen vorbehalten | Chris & Mike GmbH, Juli 2015
Checkliste Rückgabe des Mietobjektes | Pflichten des Mieters
Im Grundsatz hat der Mieter das Mietobjekt so zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Bereinigung von nicht in
Ordnung gebrachten Punkten wird dem Mieter zu den in der Gebührenübersicht festgehaltenen Ansätzen in Rechnung gestellt.
Bestuhlung/Mobiliar im Saal und Foyer
Bereitstellung und Rückbau der Bestuhlung und des Mobiliars durch den Vermieter gemäss vertraglicher Vereinbarung.
Übernahme durch den Mieter veranstaltungsbereit.
a. Das Mobiliar bleibt bei der Rückgabe stehen, wird jedoch durch den Mieter geordnet.
b. 6 Bartische, zwei Bistrotische inklusive 2 x 4 Stühle und 4 rote Kuben geordnet im Foyer an ihren Ursprungsplatz
zurückstellen.
c. Pflanzen, Flügel und Dekorationsmaterial an ihrer Ursprungsposition belassen. Ein Verschieben in Eigenregie ist
untersagt.
Bühne
a.
b.
c.
d.
e.
Bühnenpodeste als Stapel à 12 Podeste auf dem dafür vorgesehenen Wagen an der Bühnenrückwand platzieren.
Sämtliche Beine der Podeste nach Grösse geordnet zurück auf die Schränke an der Saalrückwand legen.
Leitern an der Bühnenrückwand beim Bühnenausgang platzieren.
Übrige Gegenstände wie Rednerpult, Abfalleimer, Besen, Flipchart, Stromverteiler etc an ihren Ursprungsplatz
zurückstellen.
Markierungen, Klebebänder und dergleichen entfernen und entsorgen.
Bühnenvorhänge, Reservezüge, Leinwand, Schalldecken sind in ihrer Ursprungsposition zu hinterlassen.
Künstlergarderoben
a. Holzstühle geordnet an die Tische zurückstellen.
b. Weisse Kleiderbügel (5 Stück pro Garderobe) an den Kleiderhaken belassen; eigene Kleiderbügel mitnehmen.
c. Abfall in die jeweiligen Abfalleimer entsorgen.
Technik
a.
b.
c.
d.
e.
Anlage ausschalten und in ihre Ausgangsposition zurückstellen.
Scheinwerfer in ihre Ausgangsposition zurückstellen. Allfällig angebrachte Filterfolien wieder entfernen.
Beschriftungen auf Steuerpulten entfernen.
Regiekabine in geordnetem Zustand verlassen. Jegliche Konsumation in der Regiekabine ist untersagt.
Kabel (Strom, Video, Ton) sind geordnet und an der Ursprungsposition zu hinterlassen.
Abfallentsorgung
a. Im Mietpreis inbegriffen ist die normale Abfallentsorgung (vorhandene Abfalleimer). Darüber hinausgehender Abfall
ist nach der Veranstaltung mitzunehmen (ansonsten Verrechnung 20.00 pro 110l Sack)
b. Catering- und Küchenabfälle sind in jedem Fall vom Mieter sachgerecht zu entsorgen und mitzunehmen.
c. Karton, Leergut und anderweitige Abfälle sind vom Mieter mitzunehmen.
Änderungen vorbehalten | Chris & Mike GmbH, Juli 2015