Infobrief und Checkliste für das ERASMUS+-Studium

Liebe ERASMUS+-Studierende,
wir freuen uns, dass Sie am ERASMUS+-Programm teilnehmen und die Chance nutzen, innerhalb
Europas internationale Erfahrungen zu sammeln.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, das ERASMUS+-Programm erfolgreich
durchzuführen. Dabei hilft Ihnen zusätzlich auch die Checkliste (S. 6/7), die in übersichtlicher Form
alle Dokumente erklärt. Bitte lesen Sie sich die Informationen genau durch, denn damit lassen sich in
der Regel alle Fragen klären.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und ein erfolgreiches Studium im Ausland!
Miriam Sterz
Samia Jalal-Tiede
ERASMUS+-Hochschulkoordinatorin
ERASMUS+-Koordinatorin in Steinfurt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Grundsätzliches zum Programm ERASMUS+ Studium im EU-Förderprogramm ERASMUS+
Zum Förderjahr 2014/2015 ist unter dem Namen ERASMUS+ die neue Generation der europäischen
Bildungsprogramme (2014 bis 2020) angelaufen.
Ein Teil des EU-Förderprogramms ist das ERASMUS+-Studium. Es bietet neben dem Erlass der
Studiengebühren an der Gasthochschule einen finanziellen Zuschuss, der im Rahmen des geplanten
Auslandsaufenthaltes in den Ländern der Europäischen Union (sowie zusätzlich Island, Lichtenstein,
Mazedonien, Norwegen und der Türkei) genutzt werden kann. Das ERASMUS+-Förderjahr 2016/2017
erstreckt sich über den Zeitraum 1. Juni 2016 bis 31. Mai 2018. Der Förderungszeitraum muss
innerhalb dieses Zeitrahmens liegen und mindestens 3 (=90 Tage) und maximal 12 Monate (=360
Tage) betragen.
In ERASMUS+ sind Mehrfachmobilitäten möglich: Studierende erhalten pro Studienphase ein
Mobilitätskontingent von 12 Monaten; also 12 Monate im Bachelor, 12 Monate im Master und 12
Monate während der Promotion. Studierende/Praktikanten, die bereits ERASMUS (Fördergeneration
2007-2013) genutzt haben, können auch an ERASMUS+ teilnehmen und über ihr noch nicht
genutztes Mobilitätskontingent der jeweiligen Studienphase verfügen.
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Berechnung des ERASMUS+-Zuschusses
Mit Beginn des neuen Förderprogramms ERASMUS+ werden von der EU-Kommission
länderspezifische Mindestfördersätze vorgegeben. In der folgenden Tabelle finden Sie die Förderrate
je Monat (≙ 30 Tagen), die an der FH Münster im akademischen Jahr 2016/2017 gezahlt wird.
Die Förderraten für das akademische Jahr 2016/2017 liegen uns noch nicht vor.
Länder
Förderrate je
Monat
(≙30 Tagen)
Gruppe 1
Programmländer mit höheren
Lebenshaltungskosten
Dänemark, Irland, Frankreich,
Italien, Österreich, Finnland,
Schweden, Vereinigtes
Königreich, Liechtenstein,
Norwegen
Förderrate 2016/2017 FH MS
Münster: 252 €
Gruppe 2
Programmländer mit mittleren
Lebenshaltungskosten
Belgien, Tschechische Republik,
Griechenland, Spanien,
Kroatien, Zypern, Luxemburg,
Niederlande, Portugal,
Slowenien, Island, Türkei
Förderrate 2016/2017 FH MS
Münster: 201 €
Gruppe 3
Programmländer mit niedrigeren
Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Estland, Lettland,
Litauen, Ungarn, Malta, Polen,
Rumänien, Slowakei, ehem.
jugosl. Republik Mazedonien
Förderrate 2016/2017 FH MS
Münster: 150 €
Bei der Berechnung ist zu beachten, dass sich der Fördersatz auf 30 Tage bezieht. Dies bedeutet,
dass auch die Gesamtförderhöhe taggenau berechnet wird.
Aufgrund der begrenzten Mittel müssen wir außerdem die Förderdauern begrenzen: Für einen
einsemestrigen Aufenthalt ist aktuell eine Förderung von max. 135 Tagen möglich (4,5 Monaten), für
einen zweisemestrigen Aufenthalt eine Förderung von max. 270 Tagen (9 Monaten).
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Infobrief und Checkliste für Teilnehmer am Programm ERASMUS+ Studium der FH Münster im akademischen Jahr 2016/2017
Änderungen vorbehalten. Stand: 15.06.2016
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ERASMUS+-Datenbank: Mobility-Online
Die FH Münster nutzt die Software Mobility-Online, um die Austauschaktivitäten zu verwalten.
Nachdem Sie durch Ihren Fachbereich für das ERASMUS+-Studium ausgewählt wurden und sich im
International Office angemeldet haben, erhalten Sie Zugang zur Datenbank und richten sich ein
eigenes Profil ein. In diesem können Sie entlang eines Workflows die vorgegebenen Unterlagen
hochladen und nötige Abfragen beantworten. Die einzelnen Punkte lassen sich nur Schritt für Schritt,
einer nach dem anderen bearbeiten. Sollte Ihnen ein Dokument bereits vorliegen, das Sie zu dem
aktuellen Zeitpunkt noch nicht hochladen können, so müssen Sie die Erledigung des vorherigen
Schrittes abwarten.
Der Workflow stellt den idealtypischen Ablauf des ERASMUS+-Studiums dar und weicht damit in
manchen Fällen von den tatsächlichen Abläufen ab.
Die Login-Seite für Mobility-Online lautet: https://ioapplication.fhmuenster.de/mobility/LoginServlet?org_id=59&sprache=de&loginType=S&identifier=
Da die FH Münster eine Inhouse-Lösung nutzt, müssen Sie auf jeden Fall diesen Zugangslink nutzen.
Grant Agreement/Fördervereinbarung
Das Grant Agreement ist die Fördervereinbarung, die die FH Münster mit jedem einzelnen
ERASMUS+-Outgoing-Studierenden schließt.
Das International Office wird Ihnen den Vertrag vor dem Beginn Ihres Aufenthalts automatisch
zukommen lassen, so dass Sie ihn nach Ihrer Unterschrift an das International Office zurückschicken
können.
Die Outgoings des Wintersemesters 2016/2017 werden die Grant Agreements voraussichtlich Ende
Juni 2016 erhalten. Die Outgoings des Sommersemesters 2017 werden die Zuwendungsverträge im
Laufe des Wintersemesters, jeweils ca. 1 Monat vor Beginn des Auslandsaufenthalts, erhalten.
Im Grant Agreement wird als zentrale Information Ihr studienbedingter Aufenthaltszeitraum
angegeben und die daraus abgeleitete Fördersumme benannt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine ERASMUS+-Förderung. Außerdem stehen keine weiteren,
gesonderten Mittel zur Übernahme von Reisekosten zur Verfügung.
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Learning Agreement und Anerkennung von Studienleistungen
Es ist wichtig, dass Sie bereits vor Ihrer Abreise mit Ihrem zuständigen Prüfungsamt klären, ob und in
welchem Umfang Ihnen die im Ausland erbrachten Studienleistungen nach Ihrer Rückkehr an der FH
Münster anerkannt werden können. Aus diesem Grunde wird auch das Learning Agreement erstellt.
Klären Sie bitte außerdem den genauen Ablauf der Anerkennung von Studienleistungen aus dem
Ausland vor dem Aufenthalt mit Ihrem Prüfungsamt ab.
Im Learning Agreement tragen Sie ein, welche Kurse Sie an der Gasthochschule planen zu belegen.
Außerdem geben Sie an, für welche Lehrveranstaltungen und in welchem Umfang diese an der FH
Münster nach Ihrer Rückkehr angerechnet werden sollen. Das Learning Agreement muss aus diesem
Grund vom Prüfungsamt und Ihnen unterzeichnet werden. Danach senden Sie – wenn nicht anders
von der Gasthochschule angegeben - per E-Mail an die Partnerhochschule und bitten dort um
Unterzeichnung. Häufig wird das Learning Agreement mit den übrigen Bewerbungsunterlagen von der
Gasthochschule gefordert.
Das Learning Agreement muss vor Beginn Ihres Aufenthalts in Mobility-Online hochgeladen sein. Erst
wenn uns das Learning Agreement (als Scan in Mobility-Online) und das Grant Agreement im Original
vorliegen, zahlen wir die 1. Förderrate aus.
Sollten sich vor Ort Änderungen ergeben, können Sie dieses mittels des Änderungsformulars zum
Learning Agreement vornehmen.
Das Änderungsformular zum Learning Agreement muss innerhalb eines Monats nach Studienbeginn
an der Gasthochschule vollständig von allen 3 Parteien unterzeichnet in Mobility-Online hochgeladen
werden.
Die Höhe des ERASMUS+- Zuschusses richtet sich nicht nach der erreichten Anzahl der erreichten
Credits. Die Anzahl der Kreditpunkte (credits), die erreicht werden soll, ist nicht durch die EU
vorgeschrieben, doch sollte man sich an 30 credits pro Semester orientieren. Manche Hochschulen
verlangen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 credits pro Austauschsemester.
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Certificate of Arrival/Certificate of Departure
Lassen Sie mit Immatrikulation an der Gasthochschule das Certificate of Arrival ausfüllen und
unterzeichnen und laden Sie es innerhalb eines Monats in Mobility-Online hoch.
Infobrief und Checkliste für Teilnehmer am Programm ERASMUS+ Studium der FH Münster im akademischen Jahr 2016/2017
Änderungen vorbehalten. Stand: 15.06.2016
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Heben Sie das Dokument gut auf, denn auch Ihr letzter studienbedingter Aufenthaltstag an der
Gasthochschule muss auf diesem Dokument bestätigt werden.
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Überweisung des ERASMUS+-Zuschusses
Wenn Sie im Wintersemester oder für das komplette akademische Jahr 2016/2017 ins Ausland
gehen, erhalten Sie voraussichtlich Ende Juli 2016 eine erste Stipendienrate in Höhe von 70% des
Gesamtzuschusses. Für die StipendiatInnen des Sommersemesters erfolgt voraussichtlich im
Dezember 2016 die Zahlung der ersten Rate. Voraussetzung für die Überweisung ist das Vorliegen
des unterzeichneten Zuwendungsvertrags im Original und des vollständigen Learning Agreements.
Die zweite Förderrate wird nach Beendigung des ERASMUS+-Aufenthaltes überwiesen,
vorausgesetzt alle Nachweise liegen vollständig vor.
Es kann sein, dass in Ihrem Zuwendungsvertrag eine längere Aufenthaltsdauer angegeben ist, die mit
Ihrem tatsächlichen Aufenthalt, bestätigt durch die Gasthochschule, nicht übereinstimmt. Wir sind in
diesem Fall verpflichtet, die Gesamtfördersumme an die kürzere Aufenthaltsdauer anzupassen und
ggf. bereits zu viel ausgezahlte Mittel von Ihnen zurückzufordern (Teil-Rückforderung). Aufgrund der
begrenzten Mittel müssen wir außerdem die Förderdauern begrenzen: Für einen einsemestrigen
Aufenthalt ist aktuell eine Förderung von max. 135 Tagen möglich (4,5 Monaten), für einen
zweisemestrigen Aufenthalt eine Förderung von max. 270 Tagen (9 Monaten). Sollte sich an dieser
Begrenzung noch etwas ändern und wir längere Zeiträume fördern können, geben wir Ihnen im Laufe
Ihres Aufenthalts sobald wie möglich Bescheid.
Die Abschlussrate erhalten Sie nach dem Aufenthalt, wenn alle nötigen Unterlagen nach dem
Aufenthalt eingegangen sind (vgl. Fristen Checkliste).
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Verlängerung oder Verkürzung des Auslandsaufenthaltes
Falls Sie sich für ein einsemestriges ERASMUS+-Studium angemeldet haben und währenddessen
eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes um ein weiteres Semester ins Auge fassen, ist dies
grundsätzlich möglich.
Eine Verlängerung Ihres Aufenthalts muss vom ERASMUS+-Koordinator an Ihrem Fachbereich der
FH Münster und von Ihrer Gasthochschule formlos schriftlich befürwortet werden. Außerdem muss ein
entsprechendes Austauschkontingent im ERASMUS+-Vertrag vereinbart sein.
Bitte informieren Sie sofort das International Office über Ihre Pläne, damit es ggf. Kontakt zum
Fachbereich und zur Gasthochschule aufnehmen kann. Bedenken Sie, dass auch an der
Gasthochschule Fristen eingehalten werden müssen, um dort für ein weiteres Semester studieren zu
können. Informieren Sie sich bei der Gasthochschule über diese Fristen.
Bitte teilen Sie dem International Office im Falle der Verlängerung auf das folgende Sommersemester
bis 2 Monate vorher, spätestens aber bis zum 15. Dezember 2016, und im Falle der Verlängerung
auf das folgende Wintersemester bis 2 Monate vorher, spätestens aber bis zum 01.04.2017, Ihr
Interesse mit. Eine weitere finanzielle Förderung kann nicht garantiert werden, wird aber vom
International Office geprüft.
Für das zusätzliche Semester muss bei einer Verlängerung unaufgefordert ein weiteres Learning
Agreement eingereicht werden. Dieses muss vor dem Beginn des Verlängerungssemesters
vollständig unterzeichnet in Mobility-Online vorliegen. Im Falle einer Verlängerung würde mit Ihnen ein
ergänzendes Dokument zum Zuwendungsvertrag geschlossen werden.
Wenn Sie ein oder zwei Monate länger als geplant, d.h. als im Zuwendungsvertrag angegeben, an der
Gasthochschule studieren, so teilen Sie dem International Office diese Änderung - wie alle anderen
Änderungen auch – schnellstmöglich formlos mit. Auch eine Verkürzung Ihres Auslandsaufenthaltes
ist unverzüglich mitzuteilen, da Ihre Aufenthaltsdauer Grundlage für die Berechnung des Zuschusses
ist. Die Fördermittel sind eng geplant, so dass Sie Änderungen schnellstmöglich an das International
Office weitergeben müssen. Eine Förderung für einen längeren Aufenthalt kann nicht garantiert
werden.
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Online Linguistic Support (OLS): Sprachtest und Online-Sprachkurs
Der Online Linguistic Support (OLS) ist eine interaktive Lernplattform für die Sprachen Dänisch,
Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch,
Spanisch und Tschechisch.
Der OLS besteht aus 2 Komponenten:
Infobrief und Checkliste für Teilnehmer am Programm ERASMUS+ Studium der FH Münster im akademischen Jahr 2016/2017
Änderungen vorbehalten. Stand: 15.06.2016
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1. Sprachtest: Alle Studierenden, die an ERASMUS+ teilnehmen, müssen vor und nach dem
Aufenthalt einen Sprachtest absolvieren. Der Sprachtest wird in der Hauptarbeitssprache
durchgeführt. Muttersprachler müssen keinen Test durchführen. Auf die Teilnahme an ERASMUS+
hat der Einstufungstest keine Auswirkung, da die Studierenden bereits ausgewählt sind.
2. Online-Sprachkurs: Diejenigen Studierenden, die durch den OLS-Sprachtest maximal ein B1-Level
nachgewiesen haben, erhalten zusätzlich die Möglichkeit, an einem kostenlosen Online-Sprachkurs in
der Unterrichts- oder Lehrsprache des Gastlandes teilzunehmen. Die Teilnahme ist ein Angebot und
keine Pflicht.
Die betreffenden Studierenden erhalten per E-Mail die Zugangsdaten für die Teilnahme am
Sprachtest.
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Rückforderung des ERASMUS+-Zuschusses
Zu einer Rückforderung des kompletten ERASMUS+-Zuschusses kann es kommen, wenn Ihrerseits
grundlos Fristen nicht eingehalten werden und Sie auch nach mehrmaliger Aufforderung die nötigen
Unterlagen nicht einreichen.
Die Fristen zum Einreichen der Unterlagen werden u.a. in der Checkliste genannt.
Sollten Sie diese Fristen nicht einhalten, informieren wir Sie nach der ersten abgelaufenen Frist über
fehlende Unterlagen und Deadlines in schriftlicher Form. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-MailPostfach und geben Sie uns Bescheid, wenn sich Ihre E-Mail- oder Postadresse ändert.
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Abbruch des ERASMUS+-Aufenthaltes
Sollten Sie Ihren geplanten Auslandsaufenthalt nicht antreten, vorzeitig abbrechen oder verkürzen,
müssen Sie dies unverzüglich dem International Office mitteilen. Hier werden das weitere Vorgehen
und die vollständige oder anteilige Rückzahlung des ERASMUS+-Zuschusses geprüft. Im gegebenen
Falle erhalten Sie eine E-Mail mit Angabe der Bankverbindung für die Rücküberweisung.
Eine ERASMUS+-Förderung kann nur gezahlt werden, wenn Sie mindestens 3 Monate (=90 Tage) im
Ausland studiert haben. Sollten Sie aus Krankheitsgründen Ihren Aufenthalt vor der Mindestdauer
abbrechen müssen, reichen Sie bitte ein ärztliches Attest ein. In diesem Fall wird geprüft, ob eine
finanzielle Förderung für den kürzeren Aufenthalt möglich ist.
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BAföG im Rahmen der ERASMUS+-Studierendenmobilität
Wenn Sie im Ausland studieren, können Sie AuslandsBAföG beantragen. Die zuständige Institution ist
von Ihrem Zielland abhängig. Informationen finden Sie unter www.auslandsbafoeg.de .
Nach der aktuellen BAföG-Regelung sind jegliche (EU-)Zuschüsse bis 300,- €/Monat anrechnungsfrei.
Wenn Sie eine Bescheinigung vom International Office zu Ihrer ERASMUS+-Förderung benötigen,
melden Sie sich bei uns.
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ERASMUS+-Zuschuss für StipendiatInnen
Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist
ausgeschlossen. Von Seiten der EU-Kommission ist aber zusätzlich zur ERASMUS-Förderung eine
parallele nationale Förderung in Ordnung. Einige Förderinstitutionen fragen ab, ob Sie weitere
Stipendien/Förderungen erhalten und rechnen diese dann ggf. auf das ERASMUS+-Stipendium an.
Dies muss aber nicht zwingend passieren. Bitte erkundigen Sie sich deshalb bei der entsprechenden
Institution über die jeweilige Handhabung, um auszuschließen, dass Sie im Nachhinein Gelder
zurückzahlen müssen.
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Versicherung während des ERASMUS+-Studiums
Mit der ERASMUS+-Förderung ist kein Versicherungsschutz verbunden. Entsprechend müssen Sie
selbst für ausreichend Versicherungsschutz sorgen.
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Infobrief und Checkliste für Teilnehmer am Programm ERASMUS+ Studium der FH Münster im akademischen Jahr 2016/2017
Änderungen vorbehalten. Stand: 15.06.2016
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Sprachkurse im Zusammenhang mit einem ERASMUS+-Studium: Kostenerstattung
Wenn Sie vor oder während Ihrem ERASMUS+-Auslandsaufenthalt einen Sprachkurs im Gastland
absolvieren, können Sie sich vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Mittel die
Sprachkurskosten bis zu einer maximalen Gesamtsumme von 300 Euro je Aufenthalt durch das
International Office erstatten lassen. Das Antragsformular mit den genauen Konditionen finden Sie
unter www.fh-muenster.de/erasmus-studium. Unter anderem können nur Kosten für Sprachkurse in
der jeweiligen Landessprache des Gastlandes erstattet werden. Für Sprachkurse im Wintersemester
2016/2017 müssen die nötigen Unterlagen bis zum 28.02.2017 im International Office eingereicht
werden, für Sprachkurse im Sommersemester 2017 bis zum 30.09.2017.
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Ansprechpartner für das ERASMUS+-Studium
Für Studierende der Abteilung Steinfurt:
Samia Jalal-Tiede
International Office am Campus Steinfurt
Raum A 163R (BeST)
Stegerwaldstr. 39
48565 Steinfurt
Miriam Sterz
ERASMUS+-Hochschulkoordinatorin
International Office
Raum C 3.03
Hüfferstr. 27
48149 Münster
E-Mail: [email protected]
Tel: +49.2551.9 62396
Fax: +49.2551.9 62496
E-Mail: [email protected]
Tel: +49.251.83 64109
Fax: +49.251.83 64104
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ERASMUS+ Praktikum
Auch ein Praktikum in einem der ERASMUS+-Teilnehmerländer, das unabhängig von einer
Gasthochschule durchgeführt wird, kann durch ERASMUS+-Gelder gefördert werden. Voraussetzung
für eine Förderung ist, dass das Praktikum mindestens 2 Monate (= 60 Tage) dauern muss.
Bitte sprechen Sie dazu Judith Schwellenbach vom International Office an:
Judith Schwellenbach
ERASMUS+ Praktikum
International Office
Raum C 3.06
Hüfferstr. 27
48149 Münster
E-Mail: [email protected]
Tel +49.251.83 64108
Fax +49.251.83 64104
Weitere Infos zu ERASMUS+ an der FH Münster unter: www.fh-muenster.de/erasmusplus
Infobrief und Checkliste für Teilnehmer am Programm ERASMUS+ Studium der FH Münster im akademischen Jahr 2016/2017
Änderungen vorbehalten. Stand: 15.06.2016
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Checkliste zu den ERASMUS+-Unterlagen
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter www.fh-muenster.de/erasmusplus
Dokument
Erklärung
Fristen
OLS-Sprachtests und Sprachkurs
Der Zugang zu den obligatorischen OLS-OnlineSprachtests vor und nach dem Aufenthalt wird von
[email protected] verschickt.
Studierende, die ein Sprachlevel von B1 und
geringer haben, erhalten ebenfalls über
[email protected] einen Zugang zum
Online-Sprachkurs.
Grant Agreement/
Fördervereinbarung
Änderungen gegenüber den gemachten Angaben
sind dem International Office unverzüglich
mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum
Ihres Auslandsaufenthaltes, Ihre Bankverbindung,
Ihre E-Mail- sowie Postadresse.
Das Grant Agreement erhalten Sie vom
International Office. Schicken Sie es mit Ihrer
Originalunterschrift per Post an uns zurück
Learning Agreement
Hier werden die Lehrveranstaltungen eingetragen,
die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten
und die Ihnen an der FH Münster anerkannt werden
sollen. Das Learning Agreement muss deshalb vom
Prüfungsamt unterzeichnet werden. Danach senden
Sie es an die Gasthochschule zur Unterzeichnung.
Sollten im Laufe des Studiums Lehrveranstaltungen
wegfallen oder neue dazu kommen, müssen Sie
dies fristgerecht in dem Zusatzformular „Changes of
Learning Agreement“ dokumentieren und in
mobility-online hochladen.
Lassen Sie das Certificate of Arrival bei der
Registrierung an der Gasthochschule ausfüllen und
unterzeichnen. Laden Sie es in Mobility-Online hoch
und heben Sie das Dokument gut auf.
Lassen Sie das Certificate of Departure in der
letzten Woche Ihres studienbedingten Aufenthalts
an der Gasthochschule ausfüllen und
unterzeichnen. Entscheidend als Enddatum ist Ihre
letzte Lehrveranstaltung oder der Tag Ihrer letzten
Klausur. Laden Sie es dann in Mobility-Online hoch.
Wichtig: Die Bescheinigung darf erst ganz am
Ende, also in der letzten Woche Ihres Aufenthaltes
oder danach ausgestellt werden, da sie sonst von
der EU-Kommission nicht akzeptiert wird.
Ergeben sich bei Aufnahme des Auslandsstudiums
Änderungen des ursprünglich festgelegten
Studienprogramms, sind diese innerhalb eines
Monats nach Ankunft im Gastland auf dem Formular
Changes of Learning Agreement abzuzeichnen und
in mobility-online hochzuladen.
Wenn Sie Seminare, Vorlesungen oder praktische
Übungen/Arbeiten erfolgreich absolviert haben, wird
Ihrem Prüfungsamt oder dem International Office
das so genannte Transcript of Records von der
Gasthochschule zugesandt. Die weitere
Anrechnung sprechen Sie dann direkt mit dem
Prüfungsamt an der FH Münster ab.
Für den Sprachtest vor dem Aufenthalt gilt
eine 1-monatige Frist ab Erhalt der
Einladung.Der Zugang zum Sprachkurs ist
ab dem Datum, an dem Sie die Einladung
per E-Mail erhalten, einen Monat lang
freigeschaltet.
Am Ende des Aufenthalts wird Ihnen der
Testzugang Mitte Ihres letzten
Aufenthaltsmonats zugemailt. Sie haben
dann 15 Tage Zeit, den Test zu absolvieren.
Das International Office der FH Münster
lässt den Outgoings des WiSe 2016/2017
voraussichtlich Ende Juni 2016 die
vorbereiteten Grant Agreements zukommen.
Die Outgoings des SoSe 2017 erhalten
diese voraussichtlich im Dezember 2016.
Die erste Förderrate kann erst gezahlt
werden, nachdem das IO das vollständige,
unterzeichnete Grant Agreement im Original
und das Learning Agreement (als Scan in
Mobility-Online) erhalten hat.
Vor dem Auslandsaufenthalt.
Certificate of Arrival /
Certificate of Departure
Changes of Learning
Agreement
Transcript of Records
Die erste Förderrate kann erst gezahlt
werden, nachdem das IO das vollständige,
unterzeichnete Grant Agreement im Original
und das Learning Agreement (als Scan in
Mobility-Online) erhalten hat
Innerhalb eines Monats nach bestätigtem
Aufenthaltsbeginn bzw. nach bestätigtem
Aufenthaltsende
Innerhalb eines Monats nach Beginn des
studienbedingten Aufenthalts
Nach dem Auslandsaufenthalt. Wird in den
meisten Fällen automatisch von der
Gasthochschule an das
Prüfungsamt/International Office der FH
Münster versendet.
Infobrief und Checkliste für Teilnehmer am Programm ERASMUS+ Studium der FH Münster im akademischen Jahr 2016/2017
Änderungen vorbehalten. Stand: 15.06.2016
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Fragebogen und frei
formulierter Bericht
Nach dem Ende Ihres Aufenthalts werden Sie per
E-Mail aufgefordert, einen Online-Fragebogen
(„EUSurvey-Onlineumfrage“) auszufüllen.
Außerdem laden Sie einen frei formulierten
Erfahrungsbericht in Mobility-Online hoch und
geben Sie dort an, ob wir ihn veröffentlichen dürfen.
Spätestens 30 Tage nach dem
studienbedingten Aufenthaltsende.
Der Online-Fragebogen wird per E-Mail von
[email protected]
verschickt.
Infobrief und Checkliste für Teilnehmer am Programm ERASMUS+ Studium der FH Münster im akademischen Jahr 2016/2017
Änderungen vorbehalten. Stand: 15.06.2016
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