Anlagen zur Tagesordnung Textuelle Änderungen sind gelb markiert. Kann eine Änderung optisch nicht dargestellt werden, werden die Änderungen nach dem Vorschlag erläutert. Änderungen der Schiedsgerichtordnung: §2 - Schiedsgericht Bisherige Fassung: (2) Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen nicht Mitglied des Vorstands, der Kontrollinstanz oder Angestellte(r) mit regelmäßigen Einkünften durch den EDSV sein. (3) Mit Annahme ihres Amtes verpflichten sich die Mitglieder schriftlich, alle Vorgänge, die ihnen in dieser Eigenschaft bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Bei Fehlverhalten kann durch einstimmigen Beschluss der restlichen Mitglieder des Schiedsgerichts ein Mitglied abgewählt werden. Vorgeschlagene Fassung: (2) Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen nicht Mitglied des Vorstands oder Angestellte(r) mit regelmäßigen Einkünften durch den EDSV sein. (3) Mit Annahme ihres Amtes verpflichten sich die Mitglieder, alle Vorgänge, die ihnen in dieser Eigenschaft bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Bei Fehlverhalten kann durch einstimmigen Beschluss der restlichen Mitglieder des Schiedsgerichts ein Mitglied abgewählt werden. Änderungen: Absatz 2: Streichung „der Kontrollinstanz“ Absatz 3: Streichung „schriftlich“ §5 - Verfahren Bisherige Fassung: (2) Das Schiedsgericht tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Er lädt die Vertreter der beteiligten Parteien, so wie ein Mitglied des EDSV-Vorstands zu seiner Sitzung ein. (3) Das Schiedsgericht wird durch die EDSV-Leitung über den gesamten Vorgang in Kenntnis gesetzt und befragt alle Beteiligten in geeigneter Form. Vorgeschlagene Fassung: (2) Das Schiedsgericht tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Es lädt die Vertreter der beteiligten Parteien, so wie ein Mitglied des EDSV-Vorstands zu seiner Sitzung ein. (3) Das Schiedsgericht wird durch den EDSV-Vorstand über den gesamten Vorgang Änderungen der Geschäftsordnung: A Aufbau und Struktur §1. Allgemeines Bisherige Fassung: Der EDSV e.V. ist ein in Schleswig-Holstein tätiger Verband. Die Mitglieder treten dem EDSV e.V. direkt oder indirekt bei. Vorgeschlagene Fassung: Der EDSV e.V. ist ein in Schleswig-Holstein tätiger Verband. Die Mitglieder treten dem EDSV e.V. direkt mit einem Mitgliedschaftsantrag bei. §2. Aufbau der Bereiche Bisherige Fassung: 1. Die derzeitigen Stützpunkte sind Kiel und Neumünster. Weitere Bereiche sollen aufgebaut werden. 2. Die Bereiche werden geografisch gemäß der Aufteilung in Kreise und der Ermöglichung eines Spielbetriebes in Schleswig-Holstein aufgebaut. 3. Der Vorstand leitet den Aufbau der Stützpunkte; das Ziel ist es, den EDSV als Fachverband im Landessport zu etablieren. Vorgeschlagene Fassung: 1. Die Bereiche werden geografisch gemäß der Aufteilung in Kreise und der Ermöglichung eines Spielbetriebes in Schleswig-Holstein aufgebaut. 2. Ziel des EDSV ist es, sich als Fachverband im Landessport zu etablieren. Änderungen: Nummer 1: wird gestrichen Nummer 2: Wird zu Nummer 1 Nummer 3: Wird zu Nummer 2 und textuell geändert C Geschäftsbereiche der Präsidiumsmitglieder Umbenennung in: C Geschäftsbereiche der Vorstandsmitglieder §11 erster Vorsitzender 1. Aufgabenbereich Bisherige Fassung: h) Weisungsberechtigter gegenüber dem erweiterten Vorstand Vorgeschlagene Fassung: Punkt h) streichen §14 Schriftführer Umbenennung in: §14. Schriftwart Bisherige Fassung: a) Schriftverkehr aller Art Vorgeschlagene Fassung: (b) bis d) bleiben unverändert) a) allgemeiner Schriftverkehr e) Führung, Pflege und Verwaltung der Mitgliederverwaltung f) Accountverwaltung g) Führung der Inventarliste §15 Ligasekretär, Sportwarte Umbenennung in: §15 Ligaobmann bisherige Fassung: 1. Der Ligasekretär: … 2. Sportwarte in Absprache mit dem Ligasekretär: a) Verantwortung für die Auszeichnungen des EDSV b) Ausarbeitung der Regelwerks c) Überwachung und Organisation des Sportbetriebs im EDSV d) Ergebnisspublizierung 3. Absprache mit dem Kassenwart und Medienwart a) Pflege der Mitgliederlisten b) Pflege der Statuslisten Vorgeschlagene Fassung: h) Verantwortung für die Auszeichnungen des EDSV i) Überwachung und Organisation des Sportbetriebs im EDSV j) Ergebnisspublizierung Änderungen: - „1. Der Ligasekretär:“ wird gestrichen - „2. Sportwarte in Absprache mit dem Ligasekretär“ wird gestrichen - 2a wird h) - 2b wird gestrichen - 2c wird i) - 2d wird j) - „ 3. Absprache mit dem Kassenwart und Medienwart“ wird gestrichen - 3a wird gestrichen - 3b wird gestrichen §16 Jugendwart Bisherige Fassung: a) Förderung der Jugend durch die Möglichkeit dartsportlicher Betätigung b) Vertretung der Jugendinteressen c) Zuständigkeit für den Jugendbereich d) nationale und internationale Maßnahmen im Jugenddart e) allgemeine Nachwuchsförderung f) Überwachung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Veranstaltungen des EDSV Vorgeschlagene Fassung: §16 streichen §17 Medienwart Bisherige Fassung: a) Pflege des Internetauftritts b) Pflege der EDV-Technik des EDSV c) Bereitstellung der benötigten Medien für die Arbeit der anderen Vorstandsmitglieder d) Beratung für den Einsatz neuer technischer Möglichkeiten im Spielbetrieb e) Verwaltung externer Accountdaten f) Ansprechpartner in fragen des Datenschutzes Vorgeschlagene Fassung: §17 streichen Vor §18 Einfügen einer neuen Bereichsüberschrift: D weitere Vereinsfunktionäre §18 Beisitzer Umbenennung in: §16 weitere Ämter Bisherige Fassung: Unterstützung und Beratung des Präsidiums in allen Belangen Vorgeschlagene Fassung: 1. Der Vorstand kann weitere Ämter beschließen und ordentliche Mitglieder in das Amt berufen. Die zusätzlichen Ämter sind innerhalb ihrer Funktionen beratend für den Vorstand tätig. Die Inhalte der Funktion und des Amtes regelt der Vorstand mit der berufenden Person individuell. 2. Aufgaben der weiteren Ämter Weitere Ämter können sein: Sportwart(e) Festbeauftragte Jugendwart Medienwart Justiziar 2.1 Sportwart(e) Die Sportwarte unterstützen den Ligaobmann in seinen Aufgabenbereichen. Die Sportwarte werden in regionale Bereiche eingeteilt. Die Regionen passt der Vorstand je nach Größe und Menge der Mannschaften an. 2.2 Festbeauftragte Die Festbeauftragten kümmern sich um die Organisation und Durchführung der Ligaabschlussfeste und Feierlichkeiten zu besonderen Anlässen. Die Festbeauftragten werden dabei vom Vorstand unterstützt. 2.3 Jugendwart Sollten mehr als 10 Jugendliche Mitglied im Verein sein so wird der Jugendwart in einer gesondert einberufenen Jugendversammlung von der Jugend des Vereins gewählt. Die Einberufung geschieht in entsprechender Anwendung der Einberufungsvorschriften der Satzung. Der Jugendwart fördert und vertritt die Jugendlichen und deren Interessen des Vereins. 2.4 Medienwart Der Medienwart übernimmt die Pflege des Internetauftrittes und der EDV-Technik des Vereins. Er stellt die benötigten Medien und Daten für die Arbeit der anderen Vorstandsmitglieder zur Verfügung. Zusätzlich achtet der Medienwart auf die Einhaltung des Datenschutzes der online geführten Daten und berät den Vorstand zum Einsatz neuer technischer Möglichkeiten für den Spielbetrieb und den Datenschutz. 2.5 Justiziar Der Justiziar berät den Vorstand in rechtlichen Angelegenheiten. Er wird vom Vorstand bei Bedarf kontaktiert. 3. Dem Vorstand ist es erlaubt weitere Ämter bei Bedarf zu ernennen und ordentliche Vereinsmitglieder in dieses zu berufen. Die Mitglieder werden darüber informiert. Änderungen der Finanzordnung C Einnahmen §7. Beiträge Bisherige Fassung: 2. Die Höhe des Beitrages für die ordentlichen Mitglieder wird durch die Mitgliederversammlung jährlich festgesetzt. Die Beiträge für fördernde Mitglieder werden durch den Vorstand bestimmt. 4. Erhebung: Der Beitrag wird zum jeweiligen Anmeldeschluss der einzelnen Saison sofort fällig. Die Geldbeträge, für die Mitgliedsbeiträge und/oder Startgelder für die Mannschaften, werden nach der Veranlagung sofort fällig und können gegen Quittung in Bar oder per Vorhabüberweisung, auf das Vereinskonto, gezahlt. Bei einem Beitragsrückstand oder nicht gezahlter Startgelder sind die jeweiligen Mitglieder und/oder die Mannschaften im Ligaspielbetrieb nicht Spielberechtigt. 5. Neumitglieder: Neue Mitglieder, die dem EDSV e.V. im laufenden Ligaspielbetrieb beitreten, sind erst nach Eingang des Mitgliedsbeitrages, spielberechtigt. Vorgeschlagene Fassung: 2. Die Höhe des Beitrages für die ordentlichen Mitglieder wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beiträge für fördernde Mitglieder werden durch den Vorstand bestimmt. 4. Erhebung: Der Beitrag wird zum jeweiligen Zahlungseingangsende der einzelnen Saison fällig. Die Geldbeträge, für die Mitgliedsbeiträge und/oder Startgelder für die Mannschaften, werden nach der Veranlagung zum Zahlungseingangsende fällig und müssen auf das Vereinskontoüberwiesen werden. Bei einem Beitragsrückstand oder nicht gezahlter Startgelder sind die jeweiligen Mitglieder und/oder die Mannschaften im Ligaspielbetrieb nicht Spielberechtigt. 5. Neumitglieder: Neue Mitglieder, die dem EDSV e.V. im laufenden Ligaspielbetrieb beitreten, sind erst nach Eingang des Mitgliedschaftsantrages zusammenmit dem Mitgliedsbeitrag oder einem Überweisungsbeleg, spielberechtigt. Änderungen: Nummer 2: Streichung des Wortes „jährlich“ Nummer 4: Formulierungsänderung und Streichung des Wortes „sofort“ Nummer 5: Formulierungsänderungen D Ausgaben §12. Auslagen Bisherige Fassung: 2. Voraussetzung für die Erstattung der Auslagen ist eine Deckung im Haushalt. Liegt diese nicht vor, kann die Erstattung nach Entscheidung des Kassenwartes zu einem späteren Zeitpunkt geleistet werden. Vorgeschlagene Fassung: 2. Voraussetzung für die Erstattung der Auslagen ist eine Deckung im Haushalt. Liegt diese nicht vor, kann die Erstattung nach Entscheidung des Schatzmeisters zu einem späteren Zeitpunkt geleistet werden. Anträge der Mitglieder: Mitgliedschaft Dart4More Sehr geehrter Herr Gosch, sehr geehrte Mitglieder des Vorstandes und sehr geehrte Mitglieder des EDSV, der Verein Dart4More e.V. ist ein gemeinnützig anerkannter Verein und hat sich zum Ziel gesetzt, Vereine, Verbänden und anderen gemeinnützigen Institutionen zu unterstützen, sofern diese sich um kranke und/oder behinderte Menschen kümmern. Dies wird insbesondere durch die Durchführung von Benefizdartturnieren erreicht. Das 1. Turnier fand im Jahr 2015 statt und war ein voller Erfolg. Über 5.400 € Spendensumme kamen zusammen. An diesem Turnier haben auch viele EDSV-Mitglieder teilgenommen und mitgewirkt. Aufgrund des großen Erfolgs soll es nun eine 2. Auflage des Turniers geben. Datiert auf den 02. Oktober 2016 soll es in der Sporthalle in Nortorf stattfinden. Der gute Zweck steht hierbei im Vordergrund. So hat sich Dart4more e.V. in diesem Jahr entschieden wieder das Team Doppelpass e.V. und erstmals den Mukoviszidose e.V. finanziell zu unterstützen. Die ordentlichen Mitglieder von Dart4More e.V. (derzeit 7) sind aktuelle Mitglieder (6 von 7) bzw. ein ehemaliges Mitglied des EDSV Norddeutschland. Eine Mitgliedschaft kann jede Person beim Vorstand beantragen. Vereine wie der EDSV haben nur die Möglichkeit förderndes Mitglied zu werden. Der Beitrag für fördernde Mitglieder beträgt derzeit 100 € im Jahr. Wir, die 6 aktuellen Mitglieder stellen daher folgende Anträge zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 17.07.2016: 1. Die Mitgliederversammlung beschließt den Verein Dart4More e.V. anlässlich des Benefizdartturniers am 02. Oktober 2016 in Nortorf mit einer Summe von XXX € (Höhe stellen wir ins Ermessen der Mitgliederversammlung und der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Vereins) zu unterstützen. 2. Die Mitgliederversammlung beschließt, dass der EDSV Norddeutschland e.V. einen Antrag stellen soll, um als förderndes Mitglied im Verein Dart4More e.V. aufgenommen zu werden. Mit freundlichen Grüßen Das Team von Dart4More Marco Kruppke Jessica Musiolik Stefan Musiolik Michael Nay Melanie Wieczorek Jan-Heiko Münster Änderungen des Regelwerks Antrag auf Regelwerkänderung des Herrn Stephan Fredrich an den EDSV Norddeutschland e.V. Hiermit beantrage ich, Stephan Fredrich , den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung des EDSV Norddeutschland e.V. am 17.Juli 2016 über folgende Ergänzung zum Regelwerk abstimmen zu lassen. Zusatz zum §2 Begriffsdefinitionen Neu ( 9 ) Ligaende / Saisonende ( 9. 1) Ligaende: Ligaende ist der letzte Spieltag laut offiziellem Spielplan einer einzelnen Ligastaffel ( z.B. A1,A2 usw. ( 9.2 )Saisonende: Saisonende ist das Wochenende, an dem das LAF stattfindet Hiermit beantrage ich, Stephan Fredrich , den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung des EDSV Norddeutschland e.V. am 17.Juli 2016 über folgende Ergänzung zum Regelwerk abstimmen zu lassen. §8 , Abs.4 Jetzige Fassung (4) Das Punktspiel muss innerhalb 3 Wochen - vom normalen Punktspieltermin an gerechnet durchgeführt sein! Neue Fassung §8,Abs 4 Das Punktspiel muss innerhalb 3 Wochen - vom normalen Punktspieltermin laut offiziellem Spielplan am Saisonanfang an gerechnet - durchgeführt sein! Jede weitere Verlegung eines bereits verlegten Spieles, verlängert nicht die 3 Wochenfrist Antrag auf Regelwerkänderung des Herrn Stephan Fredrich an den EDSV Norddeutschland e.V. Hiermit beantrage ich, Stephan Fredrich , den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung des EDSV Norddeutschland e.V. am 17.Juli 2016 über folgende Ergänzung zum Regelwerk abstimmen zu lassen. §8 , Abs.5 Jetzige Fassung Eine Terminverlegung über den letzten Spieltag der Rückrunde hinaus ist nicht erlaubt. Die letzten beiden Spieltage der Saison können nur vorverlegt werden. Über zu gewährende Ausnahmen zu dieser Regelung entscheidet der Ligasekretär Neue Fassung §8,Abs5.1 Eine Terminverlegung über den letzten Spieltag dem offiziellen Ligaende hinaus ist nicht erlaubt. §8,Abs5.2 Die letzten beiden Spieltage der Liga können nur vorverlegt werden. §8,Abs5.3 Über zu gewährende Ausnahmen nach §8,Abs5.2 zu dieser Regelung entscheidet der Ligasekretär Hinweis: Dieser Antrag wurde in seiner Form durch den Schriftführer in der Tagesordnung angepasst. Inhaltlich wurde nichts verändert. Die Änderung dient der einheitlichen Gestaltung des Regelwerks.
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