eingereichte Anträge

Anlagen zur Tagesordnung
Textuelle Änderungen sind gelb markiert. Kann eine Änderung optisch nicht dargestellt werden, werden die Änderungen
nach dem Vorschlag erläutert.
Änderungen der Schiedsgerichtordnung:
§2 - Schiedsgericht
Bisherige Fassung:
(2) Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen nicht Mitglied des Vorstands, der Kontrollinstanz
oder Angestellte(r) mit regelmäßigen Einkünften durch den EDSV sein.
(3) Mit Annahme ihres Amtes verpflichten sich die Mitglieder schriftlich, alle Vorgänge, die
ihnen in dieser Eigenschaft bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Bei Fehlverhalten kann
durch einstimmigen Beschluss der restlichen Mitglieder des Schiedsgerichts ein Mitglied
abgewählt werden.
Vorgeschlagene Fassung:
(2) Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen nicht Mitglied des Vorstands oder Angestellte(r)
mit regelmäßigen Einkünften durch den EDSV sein.
(3) Mit Annahme ihres Amtes verpflichten sich die Mitglieder, alle Vorgänge, die ihnen in
dieser Eigenschaft bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Bei Fehlverhalten kann durch
einstimmigen Beschluss der restlichen Mitglieder des Schiedsgerichts ein Mitglied abgewählt
werden.
Änderungen:
Absatz 2: Streichung „der Kontrollinstanz“
Absatz 3: Streichung „schriftlich“
§5 - Verfahren
Bisherige Fassung:
(2) Das Schiedsgericht tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Er lädt die Vertreter der
beteiligten Parteien, so wie ein Mitglied des EDSV-Vorstands zu seiner Sitzung ein.
(3) Das Schiedsgericht wird durch die EDSV-Leitung über den gesamten Vorgang in Kenntnis
gesetzt und befragt alle Beteiligten in geeigneter Form.
Vorgeschlagene Fassung:
(2) Das Schiedsgericht tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Es lädt die Vertreter der
beteiligten Parteien, so wie ein Mitglied des EDSV-Vorstands zu seiner Sitzung ein.
(3) Das Schiedsgericht wird durch den EDSV-Vorstand über den gesamten Vorgang
Änderungen der Geschäftsordnung:
A Aufbau und Struktur
§1. Allgemeines
Bisherige Fassung:
Der EDSV e.V. ist ein in Schleswig-Holstein tätiger Verband. Die Mitglieder treten dem EDSV
e.V. direkt oder indirekt bei.
Vorgeschlagene Fassung:
Der EDSV e.V. ist ein in Schleswig-Holstein tätiger Verband. Die Mitglieder treten dem EDSV
e.V. direkt mit einem Mitgliedschaftsantrag bei.
§2. Aufbau der Bereiche
Bisherige Fassung:
1. Die derzeitigen Stützpunkte sind Kiel und Neumünster. Weitere Bereiche sollen aufgebaut
werden.
2. Die Bereiche werden geografisch gemäß der Aufteilung in Kreise und der
Ermöglichung eines Spielbetriebes in Schleswig-Holstein aufgebaut.
3. Der Vorstand leitet den Aufbau der Stützpunkte; das Ziel ist es, den EDSV als Fachverband
im Landessport zu etablieren.
Vorgeschlagene Fassung:
1. Die Bereiche werden geografisch gemäß der Aufteilung in Kreise und der
Ermöglichung eines Spielbetriebes in Schleswig-Holstein aufgebaut.
2. Ziel des EDSV ist es, sich als Fachverband im Landessport zu etablieren.
Änderungen:
Nummer 1: wird gestrichen
Nummer 2: Wird zu Nummer 1
Nummer 3: Wird zu Nummer 2 und textuell geändert
C Geschäftsbereiche der Präsidiumsmitglieder
Umbenennung in: C Geschäftsbereiche der Vorstandsmitglieder
§11 erster Vorsitzender
1. Aufgabenbereich
Bisherige Fassung:
h) Weisungsberechtigter gegenüber dem erweiterten Vorstand
Vorgeschlagene Fassung:
Punkt h) streichen
§14 Schriftführer
Umbenennung in: §14. Schriftwart
Bisherige Fassung:
a) Schriftverkehr aller Art
Vorgeschlagene Fassung: (b) bis d) bleiben unverändert)
a) allgemeiner Schriftverkehr
e) Führung, Pflege und Verwaltung der Mitgliederverwaltung
f) Accountverwaltung
g) Führung der Inventarliste
§15 Ligasekretär, Sportwarte
Umbenennung in: §15 Ligaobmann
bisherige Fassung:
1. Der Ligasekretär:
…
2. Sportwarte in Absprache mit dem Ligasekretär:
a) Verantwortung für die Auszeichnungen des EDSV
b) Ausarbeitung der Regelwerks
c) Überwachung und Organisation des Sportbetriebs im EDSV
d) Ergebnisspublizierung
3. Absprache mit dem Kassenwart und Medienwart
a) Pflege der Mitgliederlisten
b) Pflege der Statuslisten
Vorgeschlagene Fassung:
h) Verantwortung für die Auszeichnungen des EDSV
i) Überwachung und Organisation des Sportbetriebs im EDSV
j) Ergebnisspublizierung
Änderungen:
- „1. Der Ligasekretär:“ wird gestrichen
- „2. Sportwarte in Absprache mit dem Ligasekretär“ wird gestrichen
- 2a wird h)
- 2b wird gestrichen
- 2c wird i)
- 2d wird j)
- „ 3. Absprache mit dem Kassenwart und Medienwart“ wird gestrichen
- 3a wird gestrichen
- 3b wird gestrichen
§16 Jugendwart
Bisherige Fassung:
a) Förderung der Jugend durch die Möglichkeit dartsportlicher Betätigung
b) Vertretung der Jugendinteressen
c) Zuständigkeit für den Jugendbereich
d) nationale und internationale Maßnahmen im Jugenddart
e) allgemeine Nachwuchsförderung
f) Überwachung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Veranstaltungen des EDSV
Vorgeschlagene Fassung:
§16 streichen
§17 Medienwart
Bisherige Fassung:
a) Pflege des Internetauftritts
b) Pflege der EDV-Technik des EDSV
c) Bereitstellung der benötigten Medien für die Arbeit der anderen Vorstandsmitglieder
d) Beratung für den Einsatz neuer technischer Möglichkeiten im Spielbetrieb
e) Verwaltung externer Accountdaten
f) Ansprechpartner in fragen des Datenschutzes
Vorgeschlagene Fassung:
§17 streichen
Vor §18 Einfügen einer neuen Bereichsüberschrift:
D weitere Vereinsfunktionäre
§18 Beisitzer
Umbenennung in: §16 weitere Ämter
Bisherige Fassung:
Unterstützung und Beratung des Präsidiums in allen Belangen
Vorgeschlagene Fassung:
1. Der Vorstand kann weitere Ämter beschließen und ordentliche Mitglieder in das Amt
berufen. Die zusätzlichen Ämter sind innerhalb ihrer Funktionen beratend für den Vorstand
tätig. Die Inhalte der Funktion und des Amtes regelt der Vorstand mit der berufenden Person
individuell.
2. Aufgaben der weiteren Ämter
Weitere Ämter können sein:





Sportwart(e)
Festbeauftragte
Jugendwart
Medienwart
Justiziar
2.1 Sportwart(e)
Die Sportwarte unterstützen den Ligaobmann in seinen Aufgabenbereichen. Die Sportwarte
werden in regionale Bereiche eingeteilt. Die Regionen passt der Vorstand je nach Größe und
Menge der Mannschaften an.
2.2 Festbeauftragte
Die Festbeauftragten kümmern sich um die Organisation und Durchführung der
Ligaabschlussfeste und Feierlichkeiten zu besonderen Anlässen. Die Festbeauftragten werden
dabei vom Vorstand unterstützt.
2.3 Jugendwart
Sollten mehr als 10 Jugendliche Mitglied im Verein sein so wird der Jugendwart in einer
gesondert einberufenen Jugendversammlung von der Jugend des Vereins gewählt. Die
Einberufung geschieht in entsprechender Anwendung der Einberufungsvorschriften der
Satzung.
Der Jugendwart fördert und vertritt die Jugendlichen und deren Interessen des Vereins.
2.4 Medienwart
Der Medienwart übernimmt die Pflege des Internetauftrittes und der EDV-Technik des
Vereins. Er stellt die benötigten Medien und Daten für die Arbeit der anderen
Vorstandsmitglieder zur Verfügung. Zusätzlich achtet der Medienwart auf die Einhaltung des
Datenschutzes der online geführten Daten und berät den Vorstand zum Einsatz neuer
technischer Möglichkeiten für den Spielbetrieb und den Datenschutz.
2.5 Justiziar
Der Justiziar berät den Vorstand in rechtlichen Angelegenheiten. Er wird vom Vorstand bei
Bedarf kontaktiert.
3. Dem Vorstand ist es erlaubt weitere Ämter bei Bedarf zu ernennen und ordentliche
Vereinsmitglieder in dieses zu berufen. Die Mitglieder werden darüber informiert.
Änderungen der Finanzordnung
C Einnahmen
§7. Beiträge
Bisherige Fassung:
2. Die Höhe des Beitrages für die ordentlichen Mitglieder wird durch die
Mitgliederversammlung jährlich festgesetzt. Die Beiträge für fördernde Mitglieder werden
durch den Vorstand bestimmt.
4. Erhebung: Der Beitrag wird zum jeweiligen Anmeldeschluss der einzelnen Saison sofort
fällig. Die Geldbeträge, für die Mitgliedsbeiträge und/oder Startgelder für die Mannschaften,
werden nach der Veranlagung sofort fällig und können gegen Quittung in Bar oder per
Vorhabüberweisung, auf das Vereinskonto, gezahlt. Bei einem Beitragsrückstand oder nicht
gezahlter Startgelder sind die jeweiligen Mitglieder und/oder die Mannschaften im
Ligaspielbetrieb nicht Spielberechtigt.
5. Neumitglieder: Neue Mitglieder, die dem EDSV e.V. im laufenden Ligaspielbetrieb beitreten,
sind erst nach Eingang des Mitgliedsbeitrages, spielberechtigt.
Vorgeschlagene Fassung:
2. Die Höhe des Beitrages für die ordentlichen Mitglieder wird durch die
Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beiträge für fördernde Mitglieder werden durch den
Vorstand bestimmt.
4. Erhebung: Der Beitrag wird zum jeweiligen Zahlungseingangsende der einzelnen Saison
fällig. Die Geldbeträge, für die Mitgliedsbeiträge und/oder Startgelder für die Mannschaften,
werden nach der Veranlagung zum Zahlungseingangsende fällig und müssen auf das
Vereinskontoüberwiesen werden. Bei einem Beitragsrückstand oder nicht gezahlter
Startgelder sind die jeweiligen Mitglieder und/oder die Mannschaften im Ligaspielbetrieb
nicht Spielberechtigt.
5. Neumitglieder: Neue Mitglieder, die dem EDSV e.V. im laufenden Ligaspielbetrieb beitreten,
sind erst nach Eingang des Mitgliedschaftsantrages zusammenmit dem Mitgliedsbeitrag oder
einem Überweisungsbeleg, spielberechtigt.
Änderungen:
Nummer 2: Streichung des Wortes „jährlich“
Nummer 4: Formulierungsänderung und Streichung des Wortes „sofort“
Nummer 5: Formulierungsänderungen
D Ausgaben
§12. Auslagen
Bisherige Fassung:
2. Voraussetzung für die Erstattung der Auslagen ist eine Deckung im Haushalt. Liegt diese
nicht vor, kann die Erstattung nach Entscheidung des Kassenwartes zu einem späteren
Zeitpunkt geleistet werden.
Vorgeschlagene Fassung:
2. Voraussetzung für die Erstattung der Auslagen ist eine Deckung im Haushalt. Liegt diese
nicht vor, kann die Erstattung nach Entscheidung des Schatzmeisters zu einem späteren
Zeitpunkt geleistet werden.
Anträge der Mitglieder:
Mitgliedschaft Dart4More
Sehr geehrter Herr Gosch, sehr geehrte Mitglieder des Vorstandes und sehr geehrte Mitglieder des
EDSV,
der Verein Dart4More e.V. ist ein gemeinnützig anerkannter Verein und hat sich zum Ziel gesetzt,
Vereine, Verbänden und anderen gemeinnützigen Institutionen zu unterstützen, sofern diese sich um
kranke und/oder behinderte Menschen kümmern. Dies wird insbesondere durch die Durchführung
von Benefizdartturnieren erreicht.
Das 1. Turnier fand im Jahr 2015 statt und war ein voller Erfolg. Über 5.400 € Spendensumme kamen
zusammen. An diesem Turnier haben auch viele EDSV-Mitglieder teilgenommen und mitgewirkt.
Aufgrund des großen Erfolgs soll es nun eine 2. Auflage des Turniers geben. Datiert auf den
02. Oktober 2016 soll es in der Sporthalle in Nortorf stattfinden.
Der gute Zweck steht hierbei im Vordergrund. So hat sich Dart4more e.V. in diesem Jahr entschieden
wieder das Team Doppelpass e.V. und erstmals den Mukoviszidose e.V. finanziell zu unterstützen.
Die ordentlichen Mitglieder von Dart4More e.V. (derzeit 7) sind aktuelle Mitglieder (6 von 7) bzw. ein
ehemaliges Mitglied des EDSV Norddeutschland.
Eine Mitgliedschaft kann jede Person beim Vorstand beantragen. Vereine wie der EDSV haben nur die
Möglichkeit förderndes Mitglied zu werden. Der Beitrag für fördernde Mitglieder beträgt derzeit 100 €
im Jahr.
Wir, die 6 aktuellen Mitglieder stellen daher folgende Anträge zur außerordentlichen
Mitgliederversammlung am 17.07.2016:
1. Die Mitgliederversammlung beschließt den Verein Dart4More e.V. anlässlich des
Benefizdartturniers am 02. Oktober 2016 in Nortorf mit einer Summe von XXX € (Höhe stellen wir ins
Ermessen der Mitgliederversammlung und der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Vereins) zu
unterstützen.
2. Die Mitgliederversammlung beschließt, dass der EDSV Norddeutschland e.V. einen Antrag stellen
soll, um als förderndes Mitglied im Verein Dart4More e.V. aufgenommen zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team von Dart4More
Marco Kruppke
Jessica Musiolik
Stefan Musiolik
Michael Nay
Melanie Wieczorek
Jan-Heiko Münster
Änderungen des Regelwerks
Antrag auf Regelwerkänderung des Herrn Stephan Fredrich an den EDSV Norddeutschland e.V.
Hiermit beantrage ich, Stephan Fredrich , den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung des EDSV
Norddeutschland e.V. am 17.Juli 2016 über folgende Ergänzung zum Regelwerk abstimmen zu lassen.
Zusatz zum §2 Begriffsdefinitionen
Neu ( 9 ) Ligaende / Saisonende
( 9. 1) Ligaende: Ligaende ist der letzte Spieltag laut offiziellem Spielplan einer einzelnen Ligastaffel (
z.B. A1,A2 usw.
( 9.2 )Saisonende: Saisonende ist das Wochenende, an dem das LAF stattfindet
Hiermit beantrage ich, Stephan Fredrich , den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung des EDSV
Norddeutschland e.V. am 17.Juli 2016 über folgende Ergänzung zum Regelwerk abstimmen zu lassen.
§8 , Abs.4 Jetzige Fassung
(4) Das Punktspiel muss innerhalb 3 Wochen - vom normalen Punktspieltermin an gerechnet durchgeführt sein!
Neue Fassung
§8,Abs 4 Das Punktspiel muss innerhalb 3 Wochen - vom normalen Punktspieltermin laut offiziellem
Spielplan am Saisonanfang an gerechnet - durchgeführt sein! Jede weitere Verlegung eines bereits
verlegten Spieles, verlängert nicht die 3 Wochenfrist
Antrag auf Regelwerkänderung des Herrn Stephan Fredrich an den EDSV Norddeutschland e.V.
Hiermit beantrage ich, Stephan Fredrich , den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung des EDSV
Norddeutschland e.V. am 17.Juli 2016 über folgende Ergänzung zum Regelwerk abstimmen zu lassen.
§8 , Abs.5 Jetzige Fassung
Eine Terminverlegung über den letzten Spieltag der Rückrunde hinaus ist nicht erlaubt. Die letzten
beiden Spieltage der Saison können nur vorverlegt werden. Über zu gewährende Ausnahmen zu dieser
Regelung entscheidet der Ligasekretär
Neue Fassung
§8,Abs5.1 Eine Terminverlegung über den letzten Spieltag dem offiziellen Ligaende hinaus ist nicht
erlaubt.
§8,Abs5.2 Die letzten beiden Spieltage der Liga können nur vorverlegt werden.
§8,Abs5.3 Über zu gewährende Ausnahmen nach §8,Abs5.2 zu dieser Regelung entscheidet der
Ligasekretär
Hinweis: Dieser Antrag wurde in seiner Form durch den Schriftführer in der Tagesordnung angepasst.
Inhaltlich wurde nichts verändert. Die Änderung dient der einheitlichen Gestaltung des Regelwerks.