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23.06.2016
Weitere Hilfen in der Milchkrise erforderlich
Regierungsfraktionen unterstützen Forderungskatalog von
Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt
Sachsen bleibt bei seiner Forderung nach einem weiteren Hilfspaket der EU
für die Landwirte. Das sagte Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt heute
(23. Juni 2016) bei der Debatte im Landtag. Diese Forderung sei Teil eines
Vorschlagspaketes, das Sachsen bereits vor dem Milchgipfel am 30. Mai an
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt übermittelt hatte.
„Das erste Programm zur Liquiditätssicherung mit knapp 70 Millionen Euro
für Deutschland war nicht ausreichend, um wirkungsvolle Unterstützungen
auch für die Zukunft zu erreichen“, sagte Schmidt. „Die Lage - insbesondere
der Milcherzeuger - ist weiter kritisch. Sie erhalten derzeit nur wenig mehr
als 20 Cent pro Liter Milch. Damit können die anfallenden Kosten auch bei
gut aufgestellten Betrieben nicht ansatzweise gedeckt werden. Die Existenz
vieler Betriebe gerät damit immer mehr in Gefahr“.
Ergänzend zu dem neuen EU-Programm hat Sachsen im Bundesrat
ein Liquiditäts- und Bürgschaftsprogramm mit zinsgünstigen Krediten
vorgeschlagen, das mit staatlichen Ausfallbürgschaften ergänzt werden
soll. Diesem Vorschlag will der Bund nachkommen. Sachsen ist bereit,
sich an diesem Bundesprogramm zu beteiligen oder es mit einem eigenen
Programm zu ergänzen.
Notwendig sind aus sächsischer Sicht auch Regelungen für Landwirte,
die teilweise oder vollständig aus der Milchproduktion aussteigen wollen.
Neben Vorruhestands- und Kurzarbeiterregelungen müsse in diesem
Zusammenhang bei der EU eine Klärung zu Zweckbindungsfristen für
geförderte Tierhaltungsanlagen herbeigeführt werden. „Landwirte, die mit
staatlicher Förderung investiert haben, müssen bisher bei einem Ausstieg
aus der Milchproduktion innerhalb der Zweckbindungsfrist die erhaltenen
Beihilfen vollständig zurückzahlen. Dieses Ausstiegshemmnis soll in der
aktuellen Situation beseitigt werden“, sagte der Minister.
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Sachsen selbst habe eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Landwirte
in der schwierigen Situation zu unterstützen. So sollen beispielsweise die
jährlichen Direktzahlungen auch für 2016 spätestens bis zum Jahresende auf
den Konten der Landwirte eingehen. Diese frühzeitige Zahlung soll helfen,
die Liquidität der Betriebe zu sichern.
Darüber hinaus habe der Freistaat die Förderung der Organisationskosten
für Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften wieder aufgenommen. „Eine
Bündelung der auf dem Markt befindlichen Mengen stärkt die Milcherzeuger
und ist eine wichtige Möglichkeit, um die Position bei Preisverhandlungen
zu verbessern und gegenüber dem Handel höhere Preise zu erzielen“, so der
Minister.
Sachsen hat sich darüber hinaus im Bundesrat erneut für eine steuerliche
Risikoausgleichsrücklage eingesetzt, mit deren Hilfe die Auswirkungen
von Einkommensschwankungen in der Landwirtschaft gemindert werden
könnten. „Die Landwirte könnten damit in erfolgreichen Jahren Rücklagen
bilden, die ihnen dann in schlechten Jahren helfen“, so Schmidt.
„Vergangene Woche hat der Bundesrat den Bund nun aufgefordert,
entsprechende Regelungen zügig einzuführen.“
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