Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Ihr Ansprechpartner Frank Meyer Durchwahl Telefon +49 351 564 2050 Telefax +49 351 564 2059 [email protected]* 23.06.2016 Weitere Hilfen in der Milchkrise erforderlich Regierungsfraktionen unterstützen Forderungskatalog von Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt Sachsen bleibt bei seiner Forderung nach einem weiteren Hilfspaket der EU für die Landwirte. Das sagte Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt heute (23. Juni 2016) bei der Debatte im Landtag. Diese Forderung sei Teil eines Vorschlagspaketes, das Sachsen bereits vor dem Milchgipfel am 30. Mai an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt übermittelt hatte. „Das erste Programm zur Liquiditätssicherung mit knapp 70 Millionen Euro für Deutschland war nicht ausreichend, um wirkungsvolle Unterstützungen auch für die Zukunft zu erreichen“, sagte Schmidt. „Die Lage - insbesondere der Milcherzeuger - ist weiter kritisch. Sie erhalten derzeit nur wenig mehr als 20 Cent pro Liter Milch. Damit können die anfallenden Kosten auch bei gut aufgestellten Betrieben nicht ansatzweise gedeckt werden. Die Existenz vieler Betriebe gerät damit immer mehr in Gefahr“. Ergänzend zu dem neuen EU-Programm hat Sachsen im Bundesrat ein Liquiditäts- und Bürgschaftsprogramm mit zinsgünstigen Krediten vorgeschlagen, das mit staatlichen Ausfallbürgschaften ergänzt werden soll. Diesem Vorschlag will der Bund nachkommen. Sachsen ist bereit, sich an diesem Bundesprogramm zu beteiligen oder es mit einem eigenen Programm zu ergänzen. Notwendig sind aus sächsischer Sicht auch Regelungen für Landwirte, die teilweise oder vollständig aus der Milchproduktion aussteigen wollen. Neben Vorruhestands- und Kurzarbeiterregelungen müsse in diesem Zusammenhang bei der EU eine Klärung zu Zweckbindungsfristen für geförderte Tierhaltungsanlagen herbeigeführt werden. „Landwirte, die mit staatlicher Förderung investiert haben, müssen bisher bei einem Ausstieg aus der Milchproduktion innerhalb der Zweckbindungsfrist die erhaltenen Beihilfen vollständig zurückzahlen. Dieses Ausstiegshemmnis soll in der aktuellen Situation beseitigt werden“, sagte der Minister. Seite 1 von 2 * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. Sachsen selbst habe eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Landwirte in der schwierigen Situation zu unterstützen. So sollen beispielsweise die jährlichen Direktzahlungen auch für 2016 spätestens bis zum Jahresende auf den Konten der Landwirte eingehen. Diese frühzeitige Zahlung soll helfen, die Liquidität der Betriebe zu sichern. Darüber hinaus habe der Freistaat die Förderung der Organisationskosten für Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften wieder aufgenommen. „Eine Bündelung der auf dem Markt befindlichen Mengen stärkt die Milcherzeuger und ist eine wichtige Möglichkeit, um die Position bei Preisverhandlungen zu verbessern und gegenüber dem Handel höhere Preise zu erzielen“, so der Minister. Sachsen hat sich darüber hinaus im Bundesrat erneut für eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage eingesetzt, mit deren Hilfe die Auswirkungen von Einkommensschwankungen in der Landwirtschaft gemindert werden könnten. „Die Landwirte könnten damit in erfolgreichen Jahren Rücklagen bilden, die ihnen dann in schlechten Jahren helfen“, so Schmidt. „Vergangene Woche hat der Bundesrat den Bund nun aufgefordert, entsprechende Regelungen zügig einzuführen.“ Seite 2 von 2
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