Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Ihr Ansprechpartner Frank Meyer Durchwahl Telefon +49 351 564 2050 Telefax +49 351 564 2059 [email protected]* 15.07.2016 Minister Schmidt erwartet zweites EU-Hilfspaket in der kommenden Woche Europäische Liquiditätshilfen unverzichtbar zur Stabilisierung der Lage der Milchbauern Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt hat heute (15. Juli 2016) auf der Sonder-Agrarministerkonferenz in Brüssel angesichts der dramatischen Lage am Milchmarkt ein weiteres EU-Hilfspaket und dessen kurzfristige Umsetzung für die Landwirte gefordert. Das erste Programm zur Liquiditätssicherung für Deutschland umfasste circa 70 Millionen Euro und war nicht ausreichend, um die Landwirte wirkungsvoll zu unterstützen. Minister Schmidt bekräftigte seine Forderungen nach Zuschüssen der EU gegenüber EU-Agrarkommissar Phil Hogan, der ebenfalls an der Sonderkonferenz teilnahm. Am kommenden Montag, dem 18. Juli, folgt der nächste EU-Agrarministerrat in Brüssel. Dort will EU-Kommissar Hogan den versammelten Agrarministern der EU-Mitgliedstaaten einen Vorschlag für ein zweites Hilfspaket für die Landwirtschaft unterbreiten. „Ich blicke hoffnungsvoll auf diesen Tag. Dann entscheiden die Landwirtschaftsminister der Mitgliedsstaaten im EUAgrarrat über weitere Liquiditätshilfen. Wichtig ist dabei auch, dass diese Hilfen schnell bei unseren Landwirten ankommen. Der Freistaat Sachsen und die sächsische Landwirtschaftsverwaltung werden ihren Beitrag dazu leisten.“ Wichtig ist Schmidt, dass Milcherzeuger, die ihre Milchmengen nicht erhöht oder sich neue Absatzmärkte erschlossen haben, nicht durch staatlich verordnete Mengenreduzierung bestraft werden. Damit wendet er sich gegen Forderungen, die auf obligatorische Mengenreduzierungen für alle Betriebe gerichtet sind. „Damit würden wir genau die Betriebe bestrafen, welche sich marktkonform verhalten haben. Das wäre der falsche Weg. Außerdem konnte nach einem Jahr Diskussion kein Mitglied der Agrarministerkonferenz einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung einer Seite 1 von 2 * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. staatlichen Mengenregulierung vorlegen". Agrarkommissar Hogan stellte in seinen Ausführungen außerdem klar, dass es für ein solches Vorgehen auch keine Rechtsgrundlage in der EU gibt. Nach diesen Ausführungen des Kommissars konnte sich die Konferenz auf keinen Beschluss verständigen. Notwendig sind aus sächsischer Sicht auch Regelungen für Landwirte, die teilweise oder vollständig aus der Milchproduktion aussteigen wollen. In diesem Zusammenhang muss bei der EU eine Klärung zu Zweckbindungsfristen für geförderte Stallanlagen herbeigeführt werden. „Wenn sich Landwirte dazu entschließen, die Milchproduktion zu reduzieren, vollständig still zu legen oder die geförderten Stallbauten anderweitig zu nutzen, dann sollten sie nicht noch der Gefahr unterliegen, erhaltene EU-Fördermittel zurückzahlen zu müssen. Dieses Ausstiegshemmnis muss beseitigt werden“, so der Minister. Seite 2 von 2
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