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Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
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15.07.2016
Minister Schmidt erwartet zweites EU-Hilfspaket in der
kommenden Woche
Europäische Liquiditätshilfen unverzichtbar zur Stabilisierung der
Lage der Milchbauern
Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt hat heute (15. Juli
2016) auf der Sonder-Agrarministerkonferenz in Brüssel angesichts der
dramatischen Lage am Milchmarkt ein weiteres EU-Hilfspaket und dessen
kurzfristige Umsetzung für die Landwirte gefordert. Das erste Programm
zur Liquiditätssicherung für Deutschland umfasste circa 70 Millionen Euro
und war nicht ausreichend, um die Landwirte wirkungsvoll zu unterstützen.
Minister Schmidt bekräftigte seine Forderungen nach Zuschüssen der
EU gegenüber EU-Agrarkommissar Phil Hogan, der ebenfalls an der
Sonderkonferenz teilnahm.
Am kommenden Montag, dem 18. Juli, folgt der nächste EU-Agrarministerrat
in Brüssel. Dort will EU-Kommissar Hogan den versammelten Agrarministern
der EU-Mitgliedstaaten einen Vorschlag für ein zweites Hilfspaket für die
Landwirtschaft unterbreiten. „Ich blicke hoffnungsvoll auf diesen Tag.
Dann entscheiden die Landwirtschaftsminister der Mitgliedsstaaten im EUAgrarrat über weitere Liquiditätshilfen. Wichtig ist dabei auch, dass diese
Hilfen schnell bei unseren Landwirten ankommen. Der Freistaat Sachsen
und die sächsische Landwirtschaftsverwaltung werden ihren Beitrag dazu
leisten.“
Wichtig ist Schmidt, dass Milcherzeuger, die ihre Milchmengen nicht
erhöht oder sich neue Absatzmärkte erschlossen haben, nicht durch
staatlich verordnete Mengenreduzierung bestraft werden. Damit wendet
er sich gegen Forderungen, die auf obligatorische Mengenreduzierungen
für alle Betriebe gerichtet sind. „Damit würden wir genau die Betriebe
bestrafen, welche sich marktkonform verhalten haben. Das wäre der falsche
Weg. Außerdem konnte nach einem Jahr Diskussion kein Mitglied der
Agrarministerkonferenz einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung einer
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vermerkten Voraussetzungen.
staatlichen Mengenregulierung vorlegen". Agrarkommissar Hogan stellte
in seinen Ausführungen außerdem klar, dass es für ein solches Vorgehen
auch keine Rechtsgrundlage in der EU gibt. Nach diesen Ausführungen des
Kommissars konnte sich die Konferenz auf keinen Beschluss verständigen.
Notwendig sind aus sächsischer Sicht auch Regelungen für Landwirte,
die teilweise oder vollständig aus der Milchproduktion aussteigen
wollen. In diesem Zusammenhang muss bei der EU eine Klärung zu
Zweckbindungsfristen für geförderte Stallanlagen herbeigeführt werden.
„Wenn sich Landwirte dazu entschließen, die Milchproduktion zu
reduzieren, vollständig still zu legen oder die geförderten Stallbauten
anderweitig zu nutzen, dann sollten sie nicht noch der Gefahr
unterliegen, erhaltene EU-Fördermittel zurückzahlen zu müssen. Dieses
Ausstiegshemmnis muss beseitigt werden“, so der Minister.
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