Telefon 055 646 60 11/12 Fax 055 646 60 09 E-Mail: [email protected] www.gl.ch Staatskanzlei Rathaus 8750 Glarus Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 21. Juni 2016 Rotwildjagd – Verzicht auf Wildschongebiet und Teilöffnung der eidgenössischen Jagdbanngebiete Die Regierungsratsbeschlüsse 2014 zur Ausscheidung von sechs bis acht kantonalen Schongebieten mit Flächen von 2–3 km2 mit Umsetzung ab der Jagd 2016 und zur Teilöffnung der Eidgenössischen Jagdbanngebiete werden aufgehoben. Gleichzeitig wird eine Erweiterung der Vorweisungspflicht ab der Jagd 2016 beschlossen. Ausgangslage Am 7. Januar 2014 beschloss der Regierungsrat, sechs bis acht neue kantonale Wildschongebiete ab der Jagd 2016 auszuscheiden. Zielsetzung war die Verteilung des Rotwildes über den ganzen Kanton zu sichern, neue Brunftplätze zu schaffen und die Konzentrationen in den Eidgenössischen Jagdbanngebieten vor allem während der Jagd zu reduzieren. Gleichzeitig sollten die Gebiete dazu beitragen, in ihrer Umgebung die Abschüsse des Rotwildes zu steigern. Als Kompensation für die Jagdeinschränkungen wurde teilweise die Jagd in den Eidgenössischen Jagdbanngebieten zur Reduktion des Rotwildes ab der Jagd 2014 geöffnet. Die Jäger erhielten so in einigen Eidgenössischen Jagdbanngebieten die Möglichkeit, ohne Begleitung der Wildhut Abschüsse zu tätigen. Zudem sollte ein Konzept zur Vorweisungspflicht der erlegten Tiere erarbeitet werden. Gründe für die Aufhebung der beiden Beschlüsse Im Herbst 2015 erhielt die Jägerschaft die Möglichkeit, sich zu den geplanten Wildschongebieten schriftlich zu äussern. Der Widerstand der Jäger war wie erwartet gross, das System der Wildschongebiete wurde abgelehnt und rechtliche Schritte wurden angekündigt. Im Landrat wurde eine Interpellation zu diesem Thema eingereicht, der Glarner Jagdverein beschloss, einen Memorialsantrag gegen die Schaffung von Wildschongebieten einzureichen, wenn diese eingeführt werden sollten. Ab der Jagdsaison 2014 konnten die Jäger zur Rotwildreduktion an vorbestimmten Tagen während der Hochwildjagd sowie während der Herbstjagd in den eidgenössischen Jagdbanngebieten „Kärpf“ und „Schilt“ die Jagd auf Kahlwild (Weibchen und Jungtiere) ohne Begleitung durch die Wildhut ausüben. Diese Teilöffnung der Jagdbanngebiete war als Kompensation zu den vorgesehenen Wildschongebieten konzipiert. Die Wildzählungen zeigen einen nach wie vor hohen, eventuell gar wieder zunehmenden Rotwildbestand. Es besteht intuitiv ein Widerspruch zwischen der Notwendigkeit der Reduktion des Rotwildbestandes und der gleichzeitigen Schaffung von Wildschongebieten. Vor diesem Hintergrund sowie der nur zögerlichen Unterstützung der Gemeinden und dem grossen Widerstand der Jägerschaft hat nun der Regierungsrat beschlossen, auf die Einführung der Wildschongebiete bis auf Weiteres zu verzichten, obwohl die Richtigkeit der Wildschongebiete eigentlich gutachterlich bestätigt wurde und der Kanton Graubünden dies eingeführt hat. Die Erfahrungen der beiden Jahre 2014 und 2015 zeigten, dass der erwartete Jagderfolg in den Eidgenössischen Jagdbanngebieten ausblieb und dort wenig Rotwild erlegt werden konnte. Dem gegenüber steht die verursachte Störung der anderen Wildarten. Daher wird auf die Teilöffnung der Eidgenössischen Jagdbanngebiete für die Jägerschaft ab der Jagd 2016 verzichtet. Nebst den Abschüssen durch die Wildhut erwies sich die so genannte „Beizugsjagd“ als effizienteres Instrument zur Rotwildreduktion in den Jagdbanngebieten. Seit gut zehn Jahren haben Jäger die Möglichkeit, an von der Wildhut organisierten Jagden in den Jagdbanngebieten teilzunehmen. Daran wird festgehalten. Vorweisungspflicht Der Regierungsrat beauftragt die Abteilung Jagd und Fischerei zudem, ein Konzept zur Vorweisungspflicht zu erarbeiten. Mit dem Vorweisen der erlegten Tiere wird die Datengrundlage gegenüber der Selbstdeklaration durch die Jäger wesentlich verbessert. Eine bessere Datengrundlage wird insbesondere bei der Altersangabe von Rotwild und Gamswild benötigt. Diese Angaben erlauben Rückschlüsse auf den Populationsaufbau und dienen auch zur Beurteilung jagdlicher Massnahmen. Neu müssen bei Rothirschen und Gämsen mindestens das Haupt mit Unterkiefer vorgewiesen werden. Anhand des Zahnabschliffs am Unterkiefer (Rotwild) und des Gehörns (Gämse) kann die Altersbestimmung erfolgen. Wie bis anhin müssen weiterhin auch sämtliches erlegtes Steinwild, laktierende Reh- und Gamsgeissen, Fehlabschüsse und markierte Tiere vollständig vorgewiesen werden. Jagdvorschriften 2016 Der Regierungsrat erlässt die Vorschriften für die Jagd 2016. Sie sind grundsätzlich gleich wie im Vorjahr mit Ausnahme des Verzichts auf die Öffnung einzelner eidgenössischer Jagdbanngebiete für die Rotwildjagd und den Änderungen bei der Vorweisungspflicht. Zudem darf erstmals das Rotwild wie das Rehwild während der Niederwildjagd bejagt werden. Die Hochwildjagd findet vom 5. bis 19. September statt. Beim Gamswild darf wie im Vorjahr jeder Jäger zwei Gämsen im 2. Lebensjahr oder älter, wovon maximal einen Gamsbock im 2. Lebensjahr oder älter, erlegen. Zusammen mit der Abgabe von Zusatzmarken für nicht laktierende Gamsgeissen ab dem 14. Lebensjahr wird der Jagddruck auf weibliche Geissen beibehalten. Der Rotwildbestand ist weiter zu hoch. Daher wurden die Abschussziele gegenüber dem Vorjahr erhöht, wobei vor allem mehr Kühe und Kälber geschossen werden sollen. Die Niederwildjagd dauert vom 1. Oktober bis 30. November, bleibt jedoch nach Tierart verschieden. Beim Rehwild darf jeder Jäger drei Rehe, wovon maximal einen Bock im 2. Lebensjahr oder älter schiessen. Die Vorgaben entsprechen denjenigen im Vorjahr. In den Steinbockkolonien Panixer, Foostock und Längenegg wurden gute Bestände festgestellt. In der Kolonie Panixer werden keine Kontingente freigegeben, jedoch wird erneut das Gebiet Limmern für die Steinwildjagd geöffnet. 15 Böcke und Geissen (Vorjahr: 15) werden zum Abschuss freigegeben. Beiträge aus dem Sportfonds – Alkoholzehntel Aus dem Sportfonds werden 34 Sportverbänden und Vereinen Jahresbeiträge von 256‘900 Franken (Vorjahr 244‘000Fr.) ausgerichtet, darunter 59‘000 Franken an den Glarner Fussballverband, 52‘000 Franken an den Glarner Turnverband und 38‘000 Franken an den Glarner Volleyballverband. Folgende Einzelbeiträge werden gewährt: Beitrag Skiclub Elm, Sanierung Skihütte Obererbs Fr. 70‘200 Segel- und Motorbootclub Glarnerland, Anschaffung Beiboot Ausbildung Fr. 12‘300 Reitverein Glärnisch, Erstellung Longierzirkel für Training Fr. 11‘200 Arbeitsgruppe Kandidatur ESAF 2025; Vorbereitungsarbeiten 2016 Fr. 10‘000 2 Der Anteil des Kantons aus dem Reinertrag 2015 des sogenannten Alkoholzehntels beträgt 119‘623 Franken (Vorjahr 124‘348 Fr.). Arbeitsvergebung Das Beratungsmandat für die Überprüfung der Aufgaben und Organisation im Bereich Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär wird an die Ernst Basler + Partner AG, Zollikon, vergeben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Zivilschutz-Ersatzbeitragsfonds. Die entsprechende Kreditüberschreitung von 72‘300 Franken wird bewilligt. Personelles Der Regierungsrat gratuliert zu folgenden Dienstjubiläen, welche alle am 1. Juli gefeiert werden können: – Christof Störi, Glarus, Betreibungs- und Konkursamt 25 Jahre – Heinrich Elmer, Matt, Konkursamt 20 Jahre – Ramize Rexhepaj, Glarus, Hochbau 15 Jahre – Selma von Osterroth, Glarus, Hochbau 15 Jahre – Esther Waldvogel, Näfels, Staats- und Jugendanwaltschaft 15 Jahre – Claudia Eberle, Glarus, Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) 10 Jahre Durch die Departemente wurden angestellt: – Thomas Bernegger, Ennenda, als Technischer Angestellter bei Militär und Zivilschutz, mit Stellenantritt per 1. Juli 2016; – Céline Glaus, Rapperswil, als Informations- und Dokumentationsspezialisten in der Landesbibliothek, mit Stellenantritt per 1. August 2016 und einem Pensum von 80 Prozent. 3
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