Richtlinien zur Gewährung von Beiträgen an Tonträgerproduktionen

Richtlinien zur Gewährung von Beiträgen an Tonträgerproduktionen
aus dem Kulturfonds des Kantons Glarus
Beiträge an Tonträgerproduktionen können gesprochen werden, sind aber in der Regel an
folgende Bedingungen geknüpft:

Die Gesuchsteller sind Glarner Musikschaffende, die ihren Wohnsitz seit drei Jahren
im Kanton haben, zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre im Kanton
gelebt haben oder das Glarner Bürgerrecht besitzen.
o Der Schwerpunkt liegt auf Eigenkompositionen bzw. Ersteinspielungen.
o Das Projekt überzeugt inhaltlich und steht in tontechnischer wie musikalischer
Hinsicht auf professionellem Niveau.
o Das Aufnahmeprojekt

ist ein bedeutender Bestandteil des bereits eingeschlagenen
musikalischen Weges,

stellt einen entscheidenden Richtungswechsel in der künstlerischen
Entwicklung dar,

ist besonders innovativ oder experimentell,

hat einen evidenten inhaltlichen Bezug zum Kanton Glarus.
o Der breite Vertrieb der Tonträger wird nachgewiesen.
o Nicht unterstützt werden: Livemitschnitte, Produktionen von Kinder- und
Jugendensembles, Produktionen im Rahmen von (Musik-)Schulen, Aus- und
Weiterbildungen, liturgische/rituelle Inhalte, Aufnahmen im Zusammenhang
mit Wettbewerben, Kongressen, Symposien oder Benefizveranstaltungen.
Bedingungen gelten kumulativ.
Einzureichen sind:

Angaben zu den massgeblich beteiligten Personen (Dokumentation der bisherigen
Tätigkeit / Leistungausweis)

Hörproben (wenn möglich) und umfassende Beschreibung des inhaltlichen Konzepts

Finanzierungsplan inkl. Offerten Tonstudio/Tontechniker, Verkaufsumsatz,
Eigenleistung, weitere Drittmittel und Vertrieb
Darüber hinaus gelten die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen des Kantons Glarus
an Institutionen, Vereine und Einzelpersonen für kulturelle Veranstaltungen und Projekte.