Richtlinien zur Gewährung von Beiträgen an Tonträgerproduktionen aus dem Kulturfonds des Kantons Glarus Beiträge an Tonträgerproduktionen können gesprochen werden, sind aber in der Regel an folgende Bedingungen geknüpft: Die Gesuchsteller sind Glarner Musikschaffende, die ihren Wohnsitz seit drei Jahren im Kanton haben, zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre im Kanton gelebt haben oder das Glarner Bürgerrecht besitzen. o Der Schwerpunkt liegt auf Eigenkompositionen bzw. Ersteinspielungen. o Das Projekt überzeugt inhaltlich und steht in tontechnischer wie musikalischer Hinsicht auf professionellem Niveau. o Das Aufnahmeprojekt ist ein bedeutender Bestandteil des bereits eingeschlagenen musikalischen Weges, stellt einen entscheidenden Richtungswechsel in der künstlerischen Entwicklung dar, ist besonders innovativ oder experimentell, hat einen evidenten inhaltlichen Bezug zum Kanton Glarus. o Der breite Vertrieb der Tonträger wird nachgewiesen. o Nicht unterstützt werden: Livemitschnitte, Produktionen von Kinder- und Jugendensembles, Produktionen im Rahmen von (Musik-)Schulen, Aus- und Weiterbildungen, liturgische/rituelle Inhalte, Aufnahmen im Zusammenhang mit Wettbewerben, Kongressen, Symposien oder Benefizveranstaltungen. Bedingungen gelten kumulativ. Einzureichen sind: Angaben zu den massgeblich beteiligten Personen (Dokumentation der bisherigen Tätigkeit / Leistungausweis) Hörproben (wenn möglich) und umfassende Beschreibung des inhaltlichen Konzepts Finanzierungsplan inkl. Offerten Tonstudio/Tontechniker, Verkaufsumsatz, Eigenleistung, weitere Drittmittel und Vertrieb Darüber hinaus gelten die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen des Kantons Glarus an Institutionen, Vereine und Einzelpersonen für kulturelle Veranstaltungen und Projekte.
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