Dringende Mitteilung zur Prüfungsordnung Da es immer wieder Missverständnisse gibt und in letzter Zeit häufig die Prüfungsordnung nicht mehr korrekt beachtet wird, möchten wir Sie hiermit auf die Regelung bezüglich der Teilnehmer bei Prüfungen laut Prüfungsordnung hinweisen: Die Mindestteilnehmerzahl wird auf 4 Hundeführer festgelegt, aus den Bereichen BH, IPO und FH. Eine BgH zählt hierbei nicht, sondern zählt lediglich zum Auffüllen des Teilnehmerfeldes. Die Mindestteilnehmerzahl bei einer reinen BH/VT-Prüfung ist auf 4 Hunde mit mindestens 2 Hundeführer festgelegt. Die Mindestteilnehmerzahl bei einer reinen BgH-Prüfung ist auf 4 Hunde mit mindestens 2 Hundeführer festgelegt. Zu einer BgH-Prüfung kann keine FPr-,UPr- oder SPr-Prüfung am gleichen Tag absolviert werden. Eine APr-Prüfung besteht aus Unterordnung und Schutzdienst. Diese Prüfung dient wie Fpr, SPr und UPr nur zum Auffüllen des Teilnehmerfeldes. An einem Tag bzw. auf einer Veranstaltung dürfen 2 Prüfungen aus den Bereichen FPr, UPr, und SPr vom selben Hund absolviert werden. Aber dies ist nur bei diesen 3 Prüfungsstufen möglich. Wir bitten Sie, sich strikt an die Prüfungsordnung zu halten, da künftig die Prüfungen sofort aberkannt werden müssen und der Richter auch mit Konsequenzen zu rechnen hat. Der LG Vorstand informiert. Mit freundlichen Grüßen Peter Arth
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