Stellungnahme des IFV-Präsidenten zum Artikel in der Ausgabe der NLZ vom Freitag, 17. Juni 2016 zum Thema „Freies Ein- und Auswechseln in der 3. Liga“ Die Regeländerung, wonach ab der Saison 2016/17 auch in der 3. Liga das freie Ein- und Auswechseln angewendet werden kann wurde verbandsrechtlich korrekt beschlossen. Auch der Innerschweizerische Fussballverband muss diese neue Regelung umsetzen. Es ist aber auch bekannt, dass sich der Verbandsvorstand des Innerschweizerischen Fussballverbandes grossmehrheitlich gegen diese neue Regelung ausgesprochen hat. Insbesondere vertrat der IFV die Ansicht, dass diese Regelung über die Ein- und Auswechslungen direkt in den Regionalverbänden zu klären wäre. Gestützt auf die Kommunikation über die Einführungen von neuen Bestimmungen wurde nun von dritter Seite eine Initiative ergriffen, dass sich die Vereine darauf einigen, in Spielen der 3. Liga auch in Zukunft nur 3 Einwechslungen vorzunehmen. Dem Initianten wurde klar mitgeteilt, dass der IFV an das übergeordnete Regelwerk gebunden ist und bei Nichteinhaltung eines solchen Gentlemen Agreements keine Sanktionen aussprechen könnte. Der IFV würde aber einer solchen Vereinbarung grundsätzlich und soweit verbandsrechtlich möglich keine Steine in den Weg legen. Ich möchte aber klar festhalten, dass nicht ich als IFV-Präsident in die Offensive gegangen bin. Als gewählter IFV-Präsident bin ich unseren Vereinen verpflichtet, welche alle auch im SFV zusammengeschlossen sind. Auch wenn mir Beschlüsse und Entscheide des Verbandes nicht immer passen, so habe ich diese, wie auch die Vereine, sportlich fair und korrekt zu akzeptieren. Deshalb muss auch die neue Regel über das freie Ein- und Auswechseln beim IFV eingeführt werden. Eine abweichende Abmachung unter allen Trainern der 3. Liga ist damit auch alleinige Sache der Vereine und der IFV kann sich daran nicht beteiligen. Urs Dickerhof, Präsident IFV
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