Medienmitteilung des Rekursgerichtes des Innerschweizerischen Fussballverbandes vom 14. November 2016 Rekursgericht heisst Rekurs des FC Emmenbrücke teilweise gut. Das Rekursgericht des Innerschweizerischen Fussballverbandes heisst den Rekurs des FC Emmenbrücke gegen den Entscheid der Wettspielkommission IFV vom 5. Oktober 2016 teilweise gut. Das in der 81. Spielminute abgebrochene Drittliga Meisterschaftsspiel zwischen dem FC Emmenbrücke und dem FC Südstern vom 3. September 2016 wird aufgrund des Urteils des Rekursgerichts mit 3:0 Toren und 3 Punkten zu Gunsten des FC Emmenbrücke gewertet. Die Urteilsbegründung wird in einem späteren Zeitpunkt den Parteien zugestellt. Weiter Informationen: Daniele Moro Präsident des Rekursgerichtes IFV
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