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Medienmitteilung des Rekursgerichtes des Innerschweizerischen
Fussballverbandes vom 14. November 2016
Rekursgericht heisst Rekurs des FC Emmenbrücke teilweise gut.
Das Rekursgericht des Innerschweizerischen Fussballverbandes heisst den
Rekurs des FC Emmenbrücke gegen den Entscheid der Wettspielkommission IFV
vom 5. Oktober 2016 teilweise gut.
Das in der 81. Spielminute abgebrochene Drittliga Meisterschaftsspiel zwischen
dem FC Emmenbrücke und dem FC Südstern vom 3. September 2016 wird
aufgrund des Urteils des Rekursgerichts mit 3:0 Toren und 3 Punkten zu Gunsten
des FC Emmenbrücke gewertet.
Die Urteilsbegründung wird in einem späteren Zeitpunkt den Parteien zugestellt.
Weiter Informationen:
Daniele Moro
Präsident des Rekursgerichtes IFV