SCHWEIZERISCHE RHEINHÄFEN Hochbergerstrasse 160, 4019 Basel Tel. +41 61 639 95 95 Fax +41 61 639 95 11 www.port-of-switzerland.ch Empfänger per E-Mail Gruppe: Nachricht für die Binnenschifffahrt Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr.: 15/16 CH Streckenabschnitt Basel – Birsfelden SPERRUNG DER SCHIFFFAHRT ZWISCHEN BASEL UND BIRSFELDEN RHEIN-KM 163,62 – RHEIN-KM 167,80 Vom Sonntag, 31. Juli 2016 bis Montag, 1. August 2016 werden im Rahmen der Bundesfeier innerhalb des Stadtgebietes diverse Vorbereitungen und wassersportliche Veranstaltungen durchgeführt. Dies bedingt eine zeitweilige und koordinierte Sperrung der Gross- und Kleinschifffahrt. A) Die Grossschifffahrt wird - mit Ausnahme der lokalen Fahrgastschifffahrt und der die Steigeranlagen "Basel -St. Johann" anlaufenden Kabinenschifffahrt - zwischen dem unteren Vorhafen der Schleuse Birsfelden (Rhein-km 163,62) und der Dreirosenbrücke in Basel (Rhein-km 167,80) jeweils zu den folgenden Zeiten gesperrt: Berg- und Talfahrt Sonntag, 31. Juli 2016 Montag, 1. August 2016 15:30 – 24:00 Uhr 00:00 – 05:00 Uhr Für die Grossschifffahrt werden die jeweiligen Fahrtsperrungen mit den Rotlichtsignalanlagen an der Dreirosenbrücke bzw. im unteren Vorhafen der Schleuse Birsfelden angezeigt. Wir weisen darauf hin, dass die Zeiten der Schifffahrtssperren nicht identisch sind mit den Wettkampf- und Veranstaltungszeiten. Direktion: Juristischer Sitz: Basel Birsfelden Bankverbindung: Basler Kantonalbank Konto Nr. 16 5.484.726.13 MWST-Nr. CHE-114.454.804 MWST Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 15/16 CH – Bundesfeier 2016 B) Für die Kleinschifffahrt gelten folgende Einschränkungen: Während der Bundesfeier am Sonntag ab 17:00 Uhr bis Montag 00:30 Uhr gelten zwischen Wettsteinbrücke und Johanniterbrücke die folgenden Regelungen: 17:00 – 21:45 Uhr Geschwindigkeitsbeschränkung von 5 km/h Während der einzelnen Darbietungen auf dem Rhein ist zusätzlich die Durchfahrt gesperrt. Ausgenommen sind Boote, die bei den wassersportlichen Darbietungen eingesetzt sind. 21:45 – 24:00 Uhr Durchfahrt zwischen den beiden Brücken gesperrt Bei der Sperre durch die Polizei unter der Johanniterbrücke ist ein Sicherheitsabstand zu den Behördenbooten von mindestens 30 Meter talwärts einzuhalten. Die Weisungen der Polizei sind zu beachten. Berg- und Talfahrt sind für die Kleinboote erst ca. 30 Minuten nach Schluss des Feuerwerks und nach Freigabe durch die Polizei, gestattet! Die Rotlichter an der Dreirosenbrücke und beim unteren Schleusenvorhafen Birsfelden gelten während der gesperrten Zeit beim Wettfahren und bei der Bundesfeier nicht für die Kleinschifffahrt und dürfen überfahren werden. Vielen Dank für die Rücksichtnahme und allzeit gute Fahrt. Basel, 14. Juli 2016 LYM/HAM GH-1.8-20160711-NfB-1516-CH Bundesfeier am Rhein 2016.docx SCHWEIZERISCHE RHEINHÄFEN
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