AGBs - camissio – camp2go

ZUSATZBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN CAMP2GO
CAMISSIO ist ein Team aus verschiedenen christlichen Denominationen. Deshalb
arbeiten wir überkonfessionell. Im Fokus unserer Arbeit stehen KINDER und deren
Bedürfnisse. Wir glauben an Gott und an Jesus Christus. Wir sind davon überzeugt, dass
der Glaube positive Auswirkungen auf das Leben hat. Auch Kinder sollen die Möglichkeit
bekommen, den christlichen Glauben kennenzulernen. Genau dafür wollen wir uns
einsetzen.
CAMISSIO veranstaltet wohnortnahe Ferienbetreuungen an verschiedenen Orten gemäß
aktuell gültiger Termin- und Preisliste. Die Kinder erleben eine Ferienbetreuung mit
verschiedenen, abwechslungsreichen Angeboten. Singen, Spielen, Sport, Bewegung,
Abenteuer, Workshops sind einige davon. Persönliche Ansichten einzelner
Betreuungspersonen haben sich im Rahmen der Freizeiten von CAMISSIO diesen Werten
unterzuordnen.
In den Ferienbetreuungen werden die Kinder 5 Tage pro Woche mit jeweils 8,5 Stunden
durch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in Gruppen betreut. Die Betreuung
erfolgt in Gruppen von durchschnittlich ca. 8-10 Kindern und 1-2 Betreuer/innen.
Unsere Freizeitangebote unterliegen einer Altersbeschränkung von 6-12 Jahre, von der
bei der Anmeldung von teilnehmenden Kindern nur nach Rücksprache mit CAMISSIO
abgewichen werden darf.
Mit Senden des Anmeldformulars (Online) dokumentieren die Eltern/Sorgeberechtigten,
dass dem teilnehmenden Kind bekannt ist, dass
- dem jeweiligen Betreuer bei einem Unfall oder einer Verletzung gestattet ist dem Kind
nach bestem Gewissen zu helfen und je nach Ausmaß die Erstversorgung durchzuführen.
- es an allen Programmpunkten teilnehmen soll, solange es die Gesundheit des Kindes
zulässt
- es die Anweisungen des Betreuungspersonals hört.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, soweit in den Vertrag
einbezogen, Inhalt des abzuschließenden Vertrags.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Veranstalter und Vertragspartner
Veranstalter und Vertragspartner der Angebote von CAMISSIO ist die *dzm Deutsche
Zeltmission e. V., nachfolgend „CAMISSIO“ benannt. Als „Teilnehmer“ im Sinne dieser
Bedingungen ist das am Camp teilnehmende Kind und der oder die Erziehungsberechtigte
bezeichnet.
2. Zustandekommen des Vertrags, Leistungen
2.1. Mit Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss des Vertrags für die Teilnahme
am Camp2go verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder
per Online-Anmeldung über die Homepage von CAMISSIO. Der Vertrag kommt durch
Annahme von CAMISSION in Form der Aushändigung der Reisebestätigung zustande.
2.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach den Informationen auf der CAMISSIOHomepage (www.camissio.de) sowie aus Prospekten, Buchungsbestätigungen und
Informationsbriefen von CAMISSIO. Für Druckfehler in Anzeigen oder Prospekten wird
hingegen keine Haftung übernommen.
2.3. Alle angebotenen Freizeiten oder Maßnahmen enthalten im Preis eine HaftpflichtUnfall-Versicherung für Mitarbeiter und Teilnehmer.
2.4. Im jeweiligen Teilnahmepreis enthalten sind alle Kosten für Dienstleistung, Betreuung,
Snacks, nicht jedoch das Mittagessen sowie An- und Abreise.
3. Absage durch CAMISSIO
3.1. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl besteht ein Absagerecht von
CAMISSIO. Die Teilnehmerzahl ist die in der Ausschreibung genannte Teilnehmerzahl.
Sofern in der Ausschreibung keine Mindestteilnehmerzahl genannt ist, liegt diese
grundsätzlich bei 50 Personen.
3.2. Die Absage hat unverzüglich zu erfolgen, sobald feststeht, dass die Veranstaltung
wegen Nichterreichen der Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann. Spätester
Zeitpunkt für die Absage ist drei Wochen vor Beginn des Camps.
3.3. Wird das Camp auf Grund von unter 3.1. und 3.2. genannter Gegebenheiten nicht
ausgeführt, werden bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge vollständig zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3.4. Wenn bei einzelnen Veranstaltung amtliche Auflagen oder höhere Gewalt eine
Durchführung wie geplant nicht zulassen, kann CAMISSIO bis drei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten, in begründeten Ausnahmefällen
auch kurzfristig.
3.5. Im Falle einer Absage verpflichtet sich CAMISSIO zu einer Mitteilung über E-Mail oder
per Post. Im Falle einer kurzfristigen Absage erfolgt die Mitteilung zusätzlich telefonisch.
Die Mitteilung erfolgt unverzüglich nach Bekanntwerden der Umstände.
3.6. Wenn ein Teilnehmer die Durchführung des Camps nach einer Abmahnung weiterhin
nachhaltig stört oder die Campregeln missachtet, kann CAMISSIO den Vertrag sofort
kündigen und den Teilnehmer von einem Erziehungsberechtigten oder dessen Vertreter
abholen lassen. In diesem Fall behält CAMISSIO den Anspruch auf den Preis, muss sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder derjenigen Vorteile anrechnen lassen,
die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt werden.
4. Absage durch den Teilnehmer
4.1. Die kostenfreie Stornierung vor der Campwoche im Falle von Krankheit des Kindes ist
nur möglich, wenn eine erhebliche gesundheitliche Einschränkung aufgetreten ist. Die
Möglichkeit der Stornierung liegt jedoch im Ermessen der Campleitung. CAMISSIO
empfiehlt in allen Fällen die kurzfristige telefonische Rücksprache oder Rückrufbitte per EMail im Falle der Nichterreichbarkeit, um die für alle Seiten beste Lösung zu finden.
4.2. Bei Absage der Teilnahme aus anderen als Krankheitsgründen werden dem
Teilnehmer die unter Punkt 6 genannten Bearbeitungsgebühren auferlegt.
5. Preise und Zahlungen
5.1. Die Preise entnehmen Sie bitte den Veranstaltungsinformationen der CAMISSIOHomepage www.camissio.de.
5.2. Maßgeblicher Teilnehmerbeitrag ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung des
Teilnehmers/der Teilnehmerin gültige Preisliste. Diese ist bei der Anmeldung auf der
Homepage www.camissio.de im Internet einzusehen.
5.3. Mit der Anmeldebestätigung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages fällig. Im Vorfeld
der Buchung werden mögliche Zahlungsmöglichkeiten dargestellt. Bei Buchung bzw.
Bestätigung der Teilnahme werden Informationen zur Durchführung der Bezahlung
übermittelt. Zahlungen in bar oder mit EC- und/oder Kreditkarte sind leider nicht möglich.
5.3. Je nach kooperierendem Partner vor Ort (z. B. Gemeinden oder Schulen) sind
Preisnachlässe, z. B. für Familien mit mehreren Kindern möglich. Für die Erbringung
dieser Ermäßigung/Geldleistung übernimmt CAMISSIO keine Haftung.
5.4. Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen
Krankheit oder aus anderen nicht CAMISSIO zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch,
so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung.
6. Stornokosten
6.1. Bei Stornierung der Anmeldung werden dem Teilnehmer folgende Ausfallkosten
auferlegt:
- Bei Absage des gebuchten Termins bis 30 Tage vor dem Start der Veranstaltung
erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Rechnungsbetrages.
- Bei Absage des gebuchten Termins bis 14 Tage vor dem Start der Veranstaltung
erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50% des Rechnungsbetrages.
6.2. Bei einer Stornierung von weniger als 14 Tagen vor Start der Veranstaltung sind keine
Erstattungen mehr möglich.
6.3. Die Stornierung bedarf der Schriftform per E-Mail, Fax oder Brief (es gilt der
Poststempel).
6.4. Voraussetzung für eine Erstattung ist die Ergänzung der Stornierung um die
Bankdaten des Kontos (IBAN, Empfänger), auf das die Erstattung vorgenommen werden
soll.
7. Rabattregelung
Wenn ein Kind eine/n Freund/in zum ersten Mal zu CAMP2GO einlädt ist ein Rabatt von
20€ seitens CAMISSIO zu gewähren. Zunächst zahlt jedes Kind den vollen
Teilnehmerpreis. 20€ Rabatt erhält das entsprechende Kind nur, wenn der/die in der
Anmeldung angegebene Freund/in auch bei CAMP2GO teilgenommen hat. Nach der
Campwoche wird der Betrag von 20€ auf das angegebene Konto zurücküberwiesen oder
Bar am Anschluss der Campwoche ausgezahlt. Die erneute Einladung des gleichen
Freundes in darauffolgenden Jahren ist nicht mehr möglich.
8. Haftung, Aufsichtspflicht
8.1. Mit der Übernahme eines Kindes durch eine Betreuungsperson von CAMISSIO
beginnt die Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Kindes an
eine erziehungsberechtigte Person oder deren Bevollmächtigte.
8.2. Die vertragliche Haftung von CAMISSIO für Schäden, die nicht aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder CAMISSIO für einen dem Teilnehmer entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.3. Bei selbstverschuldeten Unfällen, Beschädigungen, Verlusten oder sonstigen
Schadensfällen wird keine Haftung übernommen.
8.4. Aufgrund der Übertragung der Aufsichtspflicht sind Minderjährige den Weisungen der
CAMISSIO-Mitarbeiter folgepflichtig.
8.5. Körperliche, gesundheitliche, geistige oder soziale Besonderheiten eines Kindes sind
bei der Anmeldung umfassend anzugeben.
8.6. CAMISSIO behält sich vor, im Falle unterlassener Information zu gravierenden
Problemen, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, den/die betreffende
Teilnehmer/in zum Wohl und Schutz anderer Teilnehmer von der Veranstaltung
auszuschließen.
In
diesem
Falle
ist
der/die
Teilnehmer/in
durch
eine
erziehungsberechtigte Person abzuholen.
8.7. Ist die Erreichbarkeit des Erziehungsberechtigten oder einer bevollmächtigten Person
nicht gewährleistet, wird in letzter Instanz der Kindernotdienst zu Rate gezogen oder das
Kind an den Kindernotdienst übergeben.
8.8. Im Falle eines Ausschlusses von einer Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung von
Teilnehmerbeiträgen.
9. Datenschutz, Freizeit-Medien, Verjährung
9.1 Die für die Verwaltung der Veranstaltung benötigten Teilnehmerdaten werden mittels
EDV erfasst, gespeichert und verarbeitet.
9.2. CAMISSIO ist es gestattet, die persönlichen Daten der Teilnehmer sowie die der
erziehungsberechtigten Personen an die jeweilige lokale Partnergemeinde weiterzugeben,
um eine kirchliche/gemeindliche Kontaktpflege zu ermöglichen.
9.3 CAMISSIO behält sich das Recht vor, Fotos, Filme oder andere gespeicherte Medien,
die bei einer Veranstaltung entstehen, für eigene Veröffentlichungen zu nutzen oder diese
als Erinnerungsfotos an Teilnehmer weiterzugeben, sofern kein schriftlicher Widerspruch
vorliegt. Der Verkauf oder die Weitergabe an Dritte zur Fremdnutzung ist darüber hinaus
ausgeschlossen.
9.4 Ansprüche des Teilnehmers gegenüber CAMISSIO, gleich aus welchem Rechtsgrund,
jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des Teilnehmers gegen CAMISSIO aus
unerlaubter Handlung, verjähren nach sechs Monaten ab dem Ende der Veranstaltung.
Die Vorschriften des § 651g BGB über die Hemmung der Verjährungsfrist bleiben hiervon
unberührt.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des dzm Deutsche Zeltmission e. V.
- Änderungen vorbehalten -