ZUSATZBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN CAMP2GO CAMISSIO ist ein Team aus verschiedenen christlichen Denominationen. Deshalb arbeiten wir überkonfessionell. Im Fokus unserer Arbeit stehen KINDER und deren Bedürfnisse. Wir glauben an Gott und an Jesus Christus. Wir sind davon überzeugt, dass der Glaube positive Auswirkungen auf das Leben hat. Auch Kinder sollen die Möglichkeit bekommen, den christlichen Glauben kennenzulernen. Genau dafür wollen wir uns einsetzen. CAMISSIO veranstaltet wohnortnahe Ferienbetreuungen an verschiedenen Orten gemäß aktuell gültiger Termin- und Preisliste. Die Kinder erleben eine Ferienbetreuung mit verschiedenen, abwechslungsreichen Angeboten. Singen, Spielen, Sport, Bewegung, Abenteuer, Workshops sind einige davon. Persönliche Ansichten einzelner Betreuungspersonen haben sich im Rahmen der Freizeiten von CAMISSIO diesen Werten unterzuordnen. In den Ferienbetreuungen werden die Kinder 5 Tage pro Woche mit jeweils 8,5 Stunden durch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in Gruppen betreut. Die Betreuung erfolgt in Gruppen von durchschnittlich ca. 8-10 Kindern und 1-2 Betreuer/innen. Unsere Freizeitangebote unterliegen einer Altersbeschränkung von 6-12 Jahre, von der bei der Anmeldung von teilnehmenden Kindern nur nach Rücksprache mit CAMISSIO abgewichen werden darf. Mit Senden des Anmeldformulars (Online) dokumentieren die Eltern/Sorgeberechtigten, dass dem teilnehmenden Kind bekannt ist, dass - dem jeweiligen Betreuer bei einem Unfall oder einer Verletzung gestattet ist dem Kind nach bestem Gewissen zu helfen und je nach Ausmaß die Erstversorgung durchzuführen. - es an allen Programmpunkten teilnehmen soll, solange es die Gesundheit des Kindes zulässt - es die Anweisungen des Betreuungspersonals hört. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, soweit in den Vertrag einbezogen, Inhalt des abzuschließenden Vertrags. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Veranstalter und Vertragspartner Veranstalter und Vertragspartner der Angebote von CAMISSIO ist die *dzm Deutsche Zeltmission e. V., nachfolgend „CAMISSIO“ benannt. Als „Teilnehmer“ im Sinne dieser Bedingungen ist das am Camp teilnehmende Kind und der oder die Erziehungsberechtigte bezeichnet. 2. Zustandekommen des Vertrags, Leistungen 2.1. Mit Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss des Vertrags für die Teilnahme am Camp2go verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder per Online-Anmeldung über die Homepage von CAMISSIO. Der Vertrag kommt durch Annahme von CAMISSION in Form der Aushändigung der Reisebestätigung zustande. 2.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach den Informationen auf der CAMISSIOHomepage (www.camissio.de) sowie aus Prospekten, Buchungsbestätigungen und Informationsbriefen von CAMISSIO. Für Druckfehler in Anzeigen oder Prospekten wird hingegen keine Haftung übernommen. 2.3. Alle angebotenen Freizeiten oder Maßnahmen enthalten im Preis eine HaftpflichtUnfall-Versicherung für Mitarbeiter und Teilnehmer. 2.4. Im jeweiligen Teilnahmepreis enthalten sind alle Kosten für Dienstleistung, Betreuung, Snacks, nicht jedoch das Mittagessen sowie An- und Abreise. 3. Absage durch CAMISSIO 3.1. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl besteht ein Absagerecht von CAMISSIO. Die Teilnehmerzahl ist die in der Ausschreibung genannte Teilnehmerzahl. Sofern in der Ausschreibung keine Mindestteilnehmerzahl genannt ist, liegt diese grundsätzlich bei 50 Personen. 3.2. Die Absage hat unverzüglich zu erfolgen, sobald feststeht, dass die Veranstaltung wegen Nichterreichen der Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann. Spätester Zeitpunkt für die Absage ist drei Wochen vor Beginn des Camps. 3.3. Wird das Camp auf Grund von unter 3.1. und 3.2. genannter Gegebenheiten nicht ausgeführt, werden bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 3.4. Wenn bei einzelnen Veranstaltung amtliche Auflagen oder höhere Gewalt eine Durchführung wie geplant nicht zulassen, kann CAMISSIO bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten, in begründeten Ausnahmefällen auch kurzfristig. 3.5. Im Falle einer Absage verpflichtet sich CAMISSIO zu einer Mitteilung über E-Mail oder per Post. Im Falle einer kurzfristigen Absage erfolgt die Mitteilung zusätzlich telefonisch. Die Mitteilung erfolgt unverzüglich nach Bekanntwerden der Umstände. 3.6. Wenn ein Teilnehmer die Durchführung des Camps nach einer Abmahnung weiterhin nachhaltig stört oder die Campregeln missachtet, kann CAMISSIO den Vertrag sofort kündigen und den Teilnehmer von einem Erziehungsberechtigten oder dessen Vertreter abholen lassen. In diesem Fall behält CAMISSIO den Anspruch auf den Preis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden. 4. Absage durch den Teilnehmer 4.1. Die kostenfreie Stornierung vor der Campwoche im Falle von Krankheit des Kindes ist nur möglich, wenn eine erhebliche gesundheitliche Einschränkung aufgetreten ist. Die Möglichkeit der Stornierung liegt jedoch im Ermessen der Campleitung. CAMISSIO empfiehlt in allen Fällen die kurzfristige telefonische Rücksprache oder Rückrufbitte per EMail im Falle der Nichterreichbarkeit, um die für alle Seiten beste Lösung zu finden. 4.2. Bei Absage der Teilnahme aus anderen als Krankheitsgründen werden dem Teilnehmer die unter Punkt 6 genannten Bearbeitungsgebühren auferlegt. 5. Preise und Zahlungen 5.1. Die Preise entnehmen Sie bitte den Veranstaltungsinformationen der CAMISSIOHomepage www.camissio.de. 5.2. Maßgeblicher Teilnehmerbeitrag ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin gültige Preisliste. Diese ist bei der Anmeldung auf der Homepage www.camissio.de im Internet einzusehen. 5.3. Mit der Anmeldebestätigung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages fällig. Im Vorfeld der Buchung werden mögliche Zahlungsmöglichkeiten dargestellt. Bei Buchung bzw. Bestätigung der Teilnahme werden Informationen zur Durchführung der Bezahlung übermittelt. Zahlungen in bar oder mit EC- und/oder Kreditkarte sind leider nicht möglich. 5.3. Je nach kooperierendem Partner vor Ort (z. B. Gemeinden oder Schulen) sind Preisnachlässe, z. B. für Familien mit mehreren Kindern möglich. Für die Erbringung dieser Ermäßigung/Geldleistung übernimmt CAMISSIO keine Haftung. 5.4. Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen nicht CAMISSIO zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. 6. Stornokosten 6.1. Bei Stornierung der Anmeldung werden dem Teilnehmer folgende Ausfallkosten auferlegt: - Bei Absage des gebuchten Termins bis 30 Tage vor dem Start der Veranstaltung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Rechnungsbetrages. - Bei Absage des gebuchten Termins bis 14 Tage vor dem Start der Veranstaltung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50% des Rechnungsbetrages. 6.2. Bei einer Stornierung von weniger als 14 Tagen vor Start der Veranstaltung sind keine Erstattungen mehr möglich. 6.3. Die Stornierung bedarf der Schriftform per E-Mail, Fax oder Brief (es gilt der Poststempel). 6.4. Voraussetzung für eine Erstattung ist die Ergänzung der Stornierung um die Bankdaten des Kontos (IBAN, Empfänger), auf das die Erstattung vorgenommen werden soll. 7. Rabattregelung Wenn ein Kind eine/n Freund/in zum ersten Mal zu CAMP2GO einlädt ist ein Rabatt von 20€ seitens CAMISSIO zu gewähren. Zunächst zahlt jedes Kind den vollen Teilnehmerpreis. 20€ Rabatt erhält das entsprechende Kind nur, wenn der/die in der Anmeldung angegebene Freund/in auch bei CAMP2GO teilgenommen hat. Nach der Campwoche wird der Betrag von 20€ auf das angegebene Konto zurücküberwiesen oder Bar am Anschluss der Campwoche ausgezahlt. Die erneute Einladung des gleichen Freundes in darauffolgenden Jahren ist nicht mehr möglich. 8. Haftung, Aufsichtspflicht 8.1. Mit der Übernahme eines Kindes durch eine Betreuungsperson von CAMISSIO beginnt die Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Kindes an eine erziehungsberechtigte Person oder deren Bevollmächtigte. 8.2. Die vertragliche Haftung von CAMISSIO für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder CAMISSIO für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 8.3. Bei selbstverschuldeten Unfällen, Beschädigungen, Verlusten oder sonstigen Schadensfällen wird keine Haftung übernommen. 8.4. Aufgrund der Übertragung der Aufsichtspflicht sind Minderjährige den Weisungen der CAMISSIO-Mitarbeiter folgepflichtig. 8.5. Körperliche, gesundheitliche, geistige oder soziale Besonderheiten eines Kindes sind bei der Anmeldung umfassend anzugeben. 8.6. CAMISSIO behält sich vor, im Falle unterlassener Information zu gravierenden Problemen, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, den/die betreffende Teilnehmer/in zum Wohl und Schutz anderer Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Falle ist der/die Teilnehmer/in durch eine erziehungsberechtigte Person abzuholen. 8.7. Ist die Erreichbarkeit des Erziehungsberechtigten oder einer bevollmächtigten Person nicht gewährleistet, wird in letzter Instanz der Kindernotdienst zu Rate gezogen oder das Kind an den Kindernotdienst übergeben. 8.8. Im Falle eines Ausschlusses von einer Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung von Teilnehmerbeiträgen. 9. Datenschutz, Freizeit-Medien, Verjährung 9.1 Die für die Verwaltung der Veranstaltung benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst, gespeichert und verarbeitet. 9.2. CAMISSIO ist es gestattet, die persönlichen Daten der Teilnehmer sowie die der erziehungsberechtigten Personen an die jeweilige lokale Partnergemeinde weiterzugeben, um eine kirchliche/gemeindliche Kontaktpflege zu ermöglichen. 9.3 CAMISSIO behält sich das Recht vor, Fotos, Filme oder andere gespeicherte Medien, die bei einer Veranstaltung entstehen, für eigene Veröffentlichungen zu nutzen oder diese als Erinnerungsfotos an Teilnehmer weiterzugeben, sofern kein schriftlicher Widerspruch vorliegt. Der Verkauf oder die Weitergabe an Dritte zur Fremdnutzung ist darüber hinaus ausgeschlossen. 9.4 Ansprüche des Teilnehmers gegenüber CAMISSIO, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des Teilnehmers gegen CAMISSIO aus unerlaubter Handlung, verjähren nach sechs Monaten ab dem Ende der Veranstaltung. Die Vorschriften des § 651g BGB über die Hemmung der Verjährungsfrist bleiben hiervon unberührt. 10. Gerichtsstand Gerichtsstand ist der Sitz des dzm Deutsche Zeltmission e. V. - Änderungen vorbehalten -
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