Anmeldeformular - SJD

Anmeldeformular zur Donauflusskreuzfahrt
Vorname
Nachname
Straße/Hausnummer
PLZ
Ort
Geburtsdatum
E-Mail
Handynummer
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich um eine private Veranstaltung handelt und seine
Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt. Der Veranstalter, die SJD-Bayern,
SJD Bayern, übernimmt keinerlei
Haftung.
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit
chtigkeit meiner Angaben und dass ich die Anzahlung von 300,00 €
bis zum 27. März begleichen werde. Den Differenzbetrag in Höhe von 299,00 € für SJDMitglieder und 379,00 € für Nicht-SJD-Mitglieder
Nicht
werde ich bis zum 10. Mai nachzahlen.
Die Teilnahmebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese.
Die Anmeldung ist nur nach Zahlungseingang gültig und damit bindend.
Ort, Datum
Unterschrift
Im Falle der Minderjährigkeit
Unterschrift eines Elternteils
Unterschrift des Aufsichtsberechtigten
Teilnahmebedingungen
Auslandskrankenversicherung
Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich, eigenständig für einen ausreichenden
Krankenversicherungsschutz im Ausland zu sorgen.
Aufsichtspflicht bei Minderjährigen
Im Falle der Minderjährigkeit ist zusätzlich das Formular "Erklärung zur Übertragung der
Aufsichtspflicht" auszufüllen und zu unterschreiben.
Rücktritt
Der Rücktritt von der Veranstaltung kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber der SJDSJD
Bayern unter [email protected]
bayern.de erfolgen.
Die Anzahlung in Höhe von 300,00€
300,00 wird nach erfolgreicher Anmeldung nicht zurückerstattet.
zu
Mit Überweisung der Anzahlung ist die Teilnahme gültig und bindend.
Für den Fall des Rücktrittes von der Exkursion werden vom Differenzbetrag folgende Beträge
zurückerstattet:
Absage ab 28. März bis 10.. Mai:
Absage nach dem 10. Mai:
SJD-Mitglieder 149,00 €
Nicht-SJD-Mitglieder 229,00 €
25,00 €
Stichtag für die Ermittlung der Rückerstattung ist der Tag des Eingangs der schriftlichen
Abmeldung von der Exkursion bei der SJD-Bayern
SJD
unter [email protected]
bayern.de .
Sollten dem Veranstalter darüber hinaus nachweislich höhere Kosten durch die Absage
entstehen, ist er berechtigt, diese tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Das Stellen einer Ersatzperson ist nicht möglich.