Bürgerinformationsveranstaltung in Blatzheim 14. Juni 2016 Herzlich Willkommen! Asylstatistik Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 1995 - 2015 Zuwanderung Bundesrepublik Deutschland 2015 davon NRW: ca. 1,1 Millionen Flüchtlinge ca. 300.000 Kerpen letzte sechs Wochen 2015: 50 Personen / Woche Kerpen Januar 2016 bis heute: 57 Personen insgesamt Unterbringung vorrangig dezentral (Wohnungen) und zentral (Flüchtlingsheime) Verteilung im Stadtgebiet entsprechend den Einwohnerzahlen Nicht eingerechnet: Boelcke Kaserne (Kapazität 600, Belegung aktuell 262) Statistik Kolpingstadt Kerpen Anzahl der Flüchtlinge (lfd. Asylverfahren): 475 Personen davon: Einreise 2. Halbjahr 2015 + Jan. 2016: 389 Personen davon: 74 Familienverbänden* mit insgesamt: 279 Personen (71 %) davon: minderjährige Flüchtlinge: 142 Personen Einzelpersonen: 110 Personen * = Familienverband (Eltern mit Kind/ern oder Alleinerziehend mit Kind/ern) Statistik Kolpingstadt Kerpen Herkunftsländer Anzahl Herkunft Personen Anteil in % Syrien 109 28,0 Albanien 56 14,4 Irak 55 14,1 Iran 21 5,4 Kosovo 21 5,4 Afghanistan 20 5,1 Aserbaidschan 16 4,1 Nigeria 14 3,6 Mazedonien 12 3,1 Algerien 10 2,6 Sonstige 55 14,1 Summe 389 100 Statistik Kolpingstadt Kerpen Prognose Bleiberecht Perspektiven: 1. Bleiberechtsprognose (aus Kriegs-/Bürgerkriegsgebieten): Bleiberecht: 331 Personen rd. 70 % Kein Bleiberecht: 144 Personen rd. 30 % Westbalkan und Maghreb 2. Künftige Entwicklung des Bleiberechts Die Anzahl der Flüchtlinge mit Bleiberecht, die heute schon bei 70 % liegt, wird weiter steigen. Versorgung der Flüchtlinge gem. AsylbewerberLeistungsGesetz Regelsatz 354 € / 636 €, 276 € / 242 € / 214 € Möglichkeit der Arbeitsaufnahme Medizinische Versorgung (notwendige + nicht aufschiebbare Behandlung akuter Erkrankungen, Mutterschaftsvorsorgeleistungen, Kinderfrüherkennungsuntersuchungen, Gesundheitsuntersuchungen, Schutzimpfungen) Wohnraum Zunächst in den Flüchtlingsunterkünften, später nach Kriterien der Eignung in privatem Wohnraum (Angemessenheitsgrundsätze nach SGB XII) / in sozialem Wohnungsbau Versorgung der Flüchtlinge durch soziale Betreuung 6 Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter Vermittlung der Informationen über die zuständigen Behörden und Dienststellen (wer wo für was zuständig) Information über Schulpflicht / Schulbesuch Wohnraum: Vorbereitung zum Einzug in Wohnungen, später Begleitung beim Wohnen Teil 1 Bewertungskriterien für die Auswahl der Standorte / Grundstücke für dauerhaftes Wohnen KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung VERTEILUNGSKRITERIEN • Es wird eine möglichst gleichmäßige Verteilung von Einrichtungen und Unterbringungsmöglichkeiten im Stadtgebiet angestrebt. • Die Aufteilung erfolgt auf alle Stadtteile nach dem Einwohnerschlüssel. • Bei der Verteilung und Auswahl der Standorte sind - soziale - städtebauliche - rechtliche und - sonstige Kriterien zu berücksichtigen. KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung STÄDTEBAULICHE KRITERIEN • Siedlungsstrukturelle Einbindung Geeignet sind städtebaulich integrierte Lagen unter Beachtung nachbarschaftlicher Belange. • Vermeidung von Kollisionen mit bereits geplanten oder in Realisierung befindlichen (städtebaulichen) Maßnahmen. • Möglichkeit der Nachhaltigkeit, Folgenutzung KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung SOZIALE KRITERIEN I • Dezentrale Unterbringung Die dezentrale Unterbringung ermöglicht den Menschen die Anbindung an das Stadtteilleben. Das ist die Grundlage für eine gelingende Integration. Gemischte Nachbarschaften ermöglichen unterschiedlichste gesellschaftliche Kontakte und Teilhabe an der Gestaltung von Nachbarschaft • Nahversorgung Da sich die in den Wohnhäusern untergebrachten Flüchtlinge in der Regel um ihre Versorgung selbst kümmern müssen, ist eine fußläufige Erreichbarkeit von Nahversorgungseinrichtungen notwendig. • Anbindung ÖPNV Auch hier gilt die fußläufige Entfernung als Bewertungsmaßstab. KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung SOZIALE KRITERIEN II • Erreichbarkeit soziale Infrastruktur Für Flüchtlingsfamilien mit Kindern ist die Nähe zu Kindertageseinrichtungen und Schulen von großer Bedeutung. Dies fließt ebenfalls in die Bewertung mit ein. • Sicherstellung von Integrationsmöglichkeiten Im nahen Umfeld und in der Nachbarschaft gibt es Integrationsmöglichkeiten (Freizeitmöglichkeiten, Vereine, etc.). Umfeld, Nachbarschaften und Unterstützerkreise tragen vor allem dazu bei, dass sich die Zugewanderten in allen Belangen selbst helfen und ihr Engagement, ihre Beteiligung und ihre Initiativen dauerhaft selbst tragen können. KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung RECHTLICHE KRITERIEN • Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit • Sonstige rechtliche Restriktionen, u.a. Naturschutzrecht, Bauordnungsrecht Standorteinschränkungen führen oftmals zu einem erhöhten Zeit- oder Finanzaufwand und sollten möglichst gering sein. Beachtet werden Aspekte wie Altlasten, Lärmbelastungen, Bodendenkmäler, Kampfmittelbelastungen oder Umweltbelange. KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung SONSTIGE KRITERIEN • • • Technischer und finanzieller Aufwand Zeitlicher Realisierungshorizont (Planungsrecht, Erschließung, Planungs- und Bauzeit). - B-Plan vorhanden, § 34, Befreiung oder B-Plan erforderlich? - Wie hoch ist der Herrichtungsaufwand: Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen Fragen des Baugrundes und der verkehrlichen Grundstücksanbindung. Flexibilität KOLPINGSTADT KERPEN Amt 17 Strategische Planung ANFORDERUNGEN AN DIE GEBÄUDE • Flexible Grundrisse • Vandalismussicherheit / solide Bauweise • Geschossweise Gliederung ggf. durch temporäre Außentreppen und / oder Laubengänge (Barrierefreiheit) • kurze Bauzeit • Geschossigkeit mind. II + D • Quartiersverträglichkeit / Integration auch bezogen auf spätere Nutzung (öffentl. geförderter Wohnungsbau) (Zunahme von Angriffen auf Asylbew.Heime) Teil 2 Vorstellung der geplanten Gebäude Mehrfamilienhäuser Erörterter/verworfener Standort 1 Empfohlene Wohnform: Geschosswohnungsbau II Geschosse Bebauungsplan: Ja, Bla 270 Eignung: Gut, nach Aufgabe des Spielbetriebs Realisierungsfähigkeit: Straßenbegleitend ggf. über Befreiung, weitere Vorhaben über Änderung des BP genehmigungsfähig. Erörterter/verworfener Standort 2 Mehrfamilienhäuser Grundstück hat eine ökologische Ausgleichsfunktion! Empfohlene Wohnform: Geschosswohnungsbau II Geschosse Bebauungsplan: Ja, 270, ö. Grünfläche Eignung: bedingt, teilweise dichter Bewuchs (Streuobstwiese) Realisierungsfähigkeit: Städtebaulicher Regelungsbedarf, B-Plan Straßenbegleitend ggf. §34 BauGB Zeitliche Abfolge der politischen Gremien 15.06.2016 28.06.2016 05.07.2016 Integrationsrat Haupt- und Finanzausschuss Stadtrat Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Haben Sie Fragen? Für ein offenes und faires Miteinander Immer nur eine/r zur gleichen Zeit. Wer das Mikro hat, darf sprechen. Bitte ausreden lassen. Handy bitte lautlos stellen. Danke. § 24 Anregungen und Beschwerden (1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten. (2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung. § 25 Einwohnerantrag (1) Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. (2) - (9) siehe Gemeindeordnung des Landes NordrheinWestfalen (GO NRW) § 26 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (1) Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). Absatz 2 Satz 1 sowie die Absätze 5, 7, 8 und 10 gelten entsprechend. (2) – (10) siehe GO NRW
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