Sindorf - Kerpen - gelingt gemeinsam!

Bürgerinformationsveranstaltung
in Sindorf
13. Juni 2016
Herzlich Willkommen!
Asylstatistik Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) 1995 - 2015
Zuwanderung Bundesrepublik Deutschland 2015
davon NRW:
ca. 1,1 Millionen Flüchtlinge
ca. 300.000
Kerpen letzte sechs Wochen 2015:
50 Personen / Woche
Kerpen Januar 2016 bis heute:
57 Personen insgesamt
Unterbringung vorrangig dezentral (Wohnungen) und zentral (Flüchtlingsheime)
Verteilung im Stadtgebiet entsprechend den Einwohnerzahlen
Nicht eingerechnet: Boelcke Kaserne (Kapazität 600, Belegung aktuell 262)
Statistik Kolpingstadt Kerpen
Anzahl der Flüchtlinge (lfd. Asylverfahren):
475 Personen
 davon: Einreise 2. Halbjahr 2015 + Jan. 2016:
389 Personen
 davon: 74 Familienverbänden* mit insgesamt:
279 Personen (71 %)
 davon: minderjährige Flüchtlinge:
142 Personen
 Einzelpersonen:
110 Personen
* = Familienverband (Eltern mit Kind/ern oder Alleinerziehend mit Kind/ern
Statistik Kolpingstadt Kerpen
Herkunftsländer
Anzahl
Herkunft
Personen Anteil in %
Syrien
109
28,0
Albanien
56
14,4
Irak
55
14,1
Iran
21
5,4
Kosovo
21
5,4
Afghanistan
20
5,1
Aserbaidschan
16
4,1
Nigeria
14
3,6
Mazedonien
12
3,1
Algerien
10
2,6
Sonstige
55
14,1
Summe
389
100
Statistik Kolpingstadt Kerpen
Prognose Bleiberecht
Perspektiven:
1. Bleiberechtsprognose (aus Kriegs-/Bürgerkriegsgebieten):
 Bleiberecht:
331 Personen
rd. 70 %
 Kein Bleiberecht:
144 Personen
rd. 30 %
Westbalkan und Maghreb
2. Künftige Entwicklung des Bleiberechts
Die Anzahl der Flüchtlinge mit Bleiberecht, die heute schon bei 70 %
liegt, wird weiter steigen.
Versorgung der Flüchtlinge
gem. AsylbewerberLeistungsGesetz
 Regelsatz
354 € / 636 €, 276 € / 242 € / 214 €
 Möglichkeit der Arbeitsaufnahme
 Medizinische Versorgung
(notwendige + nicht aufschiebbare Behandlung akuter
Erkrankungen, Mutterschaftsvorsorgeleistungen,
Kinderfrüherkennungsuntersuchungen,
Gesundheitsuntersuchungen, Schutzimpfungen)
 Wohnraum
Zunächst in den Flüchtlingsunterkünften, später nach Kriterien der
Eignung in privatem Wohnraum (Angemessenheitsgrundsätze nach
SGB XII) / in sozialem Wohnungsbau
Versorgung der Flüchtlinge
durch soziale Betreuung
 6 Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter
 Vermittlung der Informationen über die zuständigen Behörden und
Dienststellen (wer wo für was zuständig)
 Information über Schulpflicht / Schulbesuch
 Wohnraum:
Vorbereitung zum Einzug in Wohnungen, später Begleitung beim
Wohnen
Teil 1
Bewertungskriterien
für die Auswahl der Standorte /
Grundstücke für dauerhaftes Wohnen
KOLPINGSTADT KERPEN
Amt 17 Strategische Planung
VERTEILUNGSKRITERIEN
• Es wird eine möglichst gleichmäßige Verteilung von Einrichtungen und
Unterbringungsmöglichkeiten im Stadtgebiet angestrebt.
• Die Aufteilung erfolgt auf alle Stadtteile nach dem Einwohnerschlüssel.
• Bei der Verteilung und Auswahl der Standorte sind
- soziale
- städtebauliche
- rechtliche und
- sonstige Kriterien
zu berücksichtigen.
KOLPINGSTADT KERPEN
Amt 17 Strategische Planung
STÄDTEBAULICHE KRITERIEN
•
Siedlungsstrukturelle Einbindung
Geeignet sind städtebaulich integrierte Lagen unter Beachtung
nachbarschaftlicher Belange.
•
Vermeidung von Kollisionen mit bereits geplanten oder in Realisierung
befindlichen (städtebaulichen) Maßnahmen.
•
Möglichkeit der Nachhaltigkeit, Folgenutzung
KOLPINGSTADT KERPEN
Amt 17 Strategische Planung
SOZIALE KRITERIEN I
•
Dezentrale Unterbringung
Die dezentrale Unterbringung ermöglicht den Menschen die Anbindung an
das Stadtteilleben. Das ist die Grundlage für eine gelingende Integration.
Gemischte Nachbarschaften ermöglichen unterschiedlichste
gesellschaftliche Kontakte und Teilhabe an der Gestaltung von
Nachbarschaft
•
Nahversorgung
Da sich die in den Wohnhäusern untergebrachten Flüchtlinge in der Regel
um ihre Versorgung selbst kümmern müssen, ist eine fußläufige
Erreichbarkeit von Nahversorgungseinrichtungen notwendig.
•
Anbindung ÖPNV
Auch hier gilt die fußläufige Entfernung als Bewertungsmaßstab.
KOLPINGSTADT KERPEN
Amt 17 Strategische Planung
SOZIALE KRITERIEN II
•
Erreichbarkeit soziale Infrastruktur
Für Flüchtlingsfamilien mit Kindern ist die Nähe zu
Kindertageseinrichtungen und Schulen von großer Bedeutung.
Dies fließt ebenfalls in die Bewertung mit ein.
•
Sicherstellung von Integrationsmöglichkeiten
Im nahen Umfeld und in der Nachbarschaft gibt es
Integrationsmöglichkeiten (Freizeitmöglichkeiten, Vereine, etc.). Umfeld,
Nachbarschaften und Unterstützerkreise tragen vor allem dazu bei, dass
sich die Zugewanderten in allen Belangen selbst helfen und ihr
Engagement, ihre Beteiligung und ihre Initiativen dauerhaft selbst tragen
können.
KOLPINGSTADT KERPEN
Amt 17 Strategische Planung
RECHTLICHE KRITERIEN
•
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit
•
Sonstige rechtliche Restriktionen, u.a. Naturschutzrecht, Bauordnungsrecht
Standorteinschränkungen führen oftmals zu einem erhöhten Zeit- oder
Finanzaufwand und sollten möglichst gering sein. Beachtet werden Aspekte
wie Altlasten, Lärmbelastungen, Bodendenkmäler, Kampfmittelbelastungen
oder Umweltbelange.
KOLPINGSTADT KERPEN
Amt 17 Strategische Planung
SONSTIGE KRITERIEN
•
•
•
Technischer und finanzieller Aufwand
Zeitlicher Realisierungshorizont
(Planungsrecht, Erschließung, Planungs- und Bauzeit).
- B-Plan vorhanden, § 34, Befreiung oder B-Plan erforderlich?
- Wie hoch ist der Herrichtungsaufwand:
 Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen
 Fragen des Baugrundes und der verkehrlichen
Grundstücksanbindung.
Flexibilität
KOLPINGSTADT KERPEN
Amt 17 Strategische Planung
ANFORDERUNGEN AN DIE GEBÄUDE
•
Flexible Grundrisse
•
Vandalismussicherheit / solide Bauweise (Zunahme von Angriffen auf Asylbew.Heime)
•
Geschossweise Gliederung ggf. durch temporäre Außentreppen und / oder
Laubengänge (Barrierefreiheit)
•
kurze Bauzeit
•
Geschossigkeit mind. II + D
•
Quartiersverträglichkeit / Integration auch bezogen auf spätere Nutzung
(öffentl. geförderter Wohnungsbau)
Teil 2
Vorstellung der geplanten Gebäude
Zeitliche Abfolge der politischen Gremien
15.06.2016
28.06.2016
05.07.2016
Integrationsrat
Haupt- und Finanzausschuss
Stadtrat
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Haben Sie Fragen?
Für ein offenes und faires
Miteinander
Art. 1. Grundgesetz:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Immer nur eine/r zur gleichen Zeit.
Wer darf wann wie viel reden?
Handy bitte lautlos stellen. Danke.
§ 24
Anregungen und Beschwerden
(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit
anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in
Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die
Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der
Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters
werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von
Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem
Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die
Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu
unterrichten.
(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.
§ 25
Einwohnerantrag
(1) Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der
Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben,
können beantragen, dass der Rat über eine bestimmte
Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und
entscheidet.
(2) - (9) siehe Gemeindeordnung des Landes NordrheinWestfalen (GO NRW)
§ 26
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
(1) Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie
an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde
selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder
beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein
Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). Absatz 2
Satz 1 sowie die Absätze 5, 7, 8 und 10 gelten entsprechend.
(2) – (10) siehe GO NRW