Einlauf und Zuweisungen Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der

Nationalrat, XXV. GP
16. März 2016
117. Sitzung / 1
Einlauf und Zuweisungen
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände
und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf
die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 8529/J bis 8624/J
Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates:
23/JPR und 24/JPR
2. Anfragebeantwortungen: 7321/AB bis 7350/AB
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Rechtspraktikantengesetz, das Richter- und
Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, die
Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und die Notariatsordnung
geändert werden (1028 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (32. KFG-Novelle)
(1054 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAGGesetz geändert werden (1055 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das
Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse
und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) und das Bundesgesetz, mit dem die
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und
das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie das Bundesamt für Sicherheit im
Gesundheitswesen eingerichtet werden (Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz – GESG) geändert werden (1056 d.B.)
Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 – VerwGesG 2016 (1057 d.B.)
Strafprozessrechtsänderungsgesetz I 2016 (1058 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergleichbarkeit von Entgelten für
Verbraucherzahlungskonten, den Wechsel von Verbraucherzahlungskonten und den
Zugang zu Verbraucherzahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
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16. März 2016
117. Sitzung / 2
(Verbraucherzahlungskontogesetz – VZKG) erlassen wird und das
Konsumentenschutzgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert
werden (1059 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3,
80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 70 betreffend "der Resolution für eine TTIP- und CETA-freie Landwirtschaft
auf Initiative des Ortsbauernausschusses der Gemeinde Meggenhofen", überreicht
vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen
Entscheidung des Ausschusses):
Außenpolitischer Ausschuss:
Bericht des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres betreffend
Fortschreibung des Dreijahresprogramms der Österreichischen Entwicklungspolitik
2016 bis 2018 (III-248 d.B.)
*****
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 12
sowie 13 und 14 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Dann gehen wir in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde
Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatte erzielt.
Der Tagesordnungspunkt 1: EU-Erklärung gemäß § 74b Abs. 1 lit. b der
Geschäftsordnung des Nationalrates ist nicht in die Tagesblockzeit einzurechnen.
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117. Sitzung / 3
Es wurde eine Tagesblockzeit von 5,5 „Wiener Stunden“ für die
Tagesordnungspunkte 2 bis 19 vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben:
SPÖ und ÖVP je 74, FPÖ 69, Grüne 58 sowie NEOS und STRONACH je 30 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit jener Abgeordneten,
die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 15 Minuten. Darüber
hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf
5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten. Ich
bitte jene Damen und Herren, die dafür stimmen, um ein Zeichen. – Das ist
einstimmig angenommen.
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